Vorgetäuschter Eigenbedarf! Darf mein Vermieter mich kündigen? Bitte um Hilfe

Begonnen von Charly, 18:30:33 Fr. 03.Februar 2012

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Charly

Hallo,

Ich schildere euch mal meine Geschichte! Ich wohne in einem kleinen Häuschen zur Miete. Vor ca 6 Wochen bei einem Sturm ist ein sehr großer Baum auf das Dach gefallen! Sturmschaden Dach Kaputt! mein Vermieter hat sofort gemerkt das da Geld zu machen ist! Die Arbeiten hätten höchstens 1 Woche gedauert! Da mein Vermieter auf Kostenvoranschlag bei der Versicherung abrechnen lies habe ich auch gemerkt das viele Sparmaßnahmen getroffen wurden! Wie zb die alte Dämmung wieder benutz!Als die Arbeiten mehr als 3 Wochen andauerten und das Dach abgedeckt wurde saß ich im Kalten! Das Grundstück war total verwüßtet, meine Einfahrt mit schweren Gerät der Dachdecker nicht mehr zu benutzten! Stromkosten der Arbeiten wurden nicht beglichen. Nun ist das dach fast fertig es fehlen noch Ziegel und es zieht sehr! Bei -12 Grad echt unangenehm.Ich habe Natürlich die Miete gekürzt!

Mein Vermieter hat die Kürzung gar nicht gepasst und kam mir garnicht entgegen!
So und nun kam die Kündigung des Mietvertrages, da ich mit weiteren Kürzungen gedroht habe wenn die noch austehenden Dinge nicht erledigt werden!

Kündigung wegen Eigenbedarf! Der Freund meiner Vermieterin soll hier einziehen! Es sind 2 Häuser in unmittelbarer Nachbarschaft! Und meine Vermieterin wohnt nebenan! Sie wiederspricht sich da sie schreibt sie will mit ihm zusammen ziehen und ihre Haus zu klein wäre, dabei ist es größer als bei mir!!!! Ich wohne auf 50 qm, und sie hat bestimmt 75qm!!!!Zu zweit wohnen würde bei ihr gehen!Und zusammen ziehen ist das dann auch nicht,die beiden würden doch nur in Nachbarschaftlichen Verhältnissen sein!
Und sie behauptet das eine neue Wärmedämmung vorgenommen wurde und will die Differenz zur Miete haben!
Ist das so rechtens was mein Vermieter da macht? Wie soll ich mich Verhlten?

Ich danke euch wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Würde gerne hier wohnen bleiben und ich habe immer meine Miete bezahlt! lg Charly

BGS

Falls es bei Dir einen Mieterverein gibt, würde ich dort schnell eintreten. Jedoch muss man erstmal drei Monate Mitglied sein, ehe die einem helfen können. Ansonsten Beratungsschein beim Amtsgericht holen und möglichst bald Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
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Nikita

Erst mal schnell zum Mieterverein. Allein kannst Du das nicht ohne Weiteres stemmen und Mietervereine kosten kaum etwas. Die machen den kompletten Schriftwechsel und heizen dem Vermieter ordentlich ein.

Kündigung wegen Eigenbedarf ist mit vielen Stolperfallen für den Vermieter versehen.
Dass der Freund der Vermieterin in das Nachbarhaus ziehen möchte, ist bedeutungslos, da eben kein Eigenbedarf. Nahe Familie ist okay, aber nicht der Freund. Hier liegt der Vorwurf des Rechtsmissbrauches nahe.

Lies mal z.B. hier weiter:
http://www.rechthaber.com/stolperfalle-eigenbedarfskuendigung/
http://einfachrecht.wordpress.com/2010/10/14/eigenbedarf-%E2%80%93-formelle-anforderungen/
http://www.anwalt.de/rechtstipps/anforderungen-an-eine-kuendigung-des-vermieters-wegen-eigenbedarfs_002805.html

Charly

Danke für Antworten! Ich werde mich gleich am Montag auf zum RE machen! Da die Kündigung auch von ihren RE kam! Ich werde euch natürlich auf dem laufenden halten! glg Charly

BGS

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