Vorschlag zur Neuregelung der KdU

Begonnen von Eivisskat, 09:57:02 So. 08.Dezember 2013

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Eivisskat

Zitat
Ein Vorschlag der unglaublich ist


Der Deutsche Städtetag und der DStGB planen gemeinsam ein besonderes Attentat auf Leistungsberechtigte. Betroffen sind die Kosten der Unterkunft im SGB II. Im Rahmen ihrer Teilnahme an dem Bund-/Länderarbeitskreis, der eine angebliche Vereinfachung des SGB II erarbeiten soll, haben sie mit einem Schreiben einen Änderungsvorschlag eingebracht, der schlichtweg nur als Zynismus zu bezeichnen ist.

Eine Vorschlag, der alles in den Schatten stellt

Der eingebrachte Änderungsvorschlag soll die bisherige, einschlägige Rechtsprechung der gesamten Sozialgerichtsbarkeit aushebeln. Er soll auch dafür sorgen, dass das gerichtliche Spielchen durch alle Instanzen von vorne beginnt. Denn durch zahlreiche Urteile ist die Rechtsprechung zum § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft) gefestigt und für die Kommunen nicht zu umgehen.

Aber zuerst einmal der Änderungsvorschlag im Zitat:

http://www.bg45.de/index.php/7784/vorschlag-zur-neuregelung-der-kdu/#more-7784

Dazu auch hier:


Zitat
3. KdU–Satzung in Neumünster/Gravierende Verstöße gegen Angemessenheitskriterien
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Die Stadt Neumünster (NM) hat nun als zweite Stadt bundesweit (Berlin zuvor) eine KdU – Satzung erlassen. In der Satzung erlaubt sich NM von der BSG Rechtsprechung abzuweichen und für den Personenkreis, die das 25. Lebensjahr (U25) noch nicht vollendet haben und aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, einen abweichenden Wohnraumbedarf von b i s  z u  35 m² als angemessen an zu erkennen (§ 4 Abs. 2 ) sowie bei Wahrnehmung des Umgangsrechts einen höheren Wohnraumbedarf erst ab dem dritten Jahr des Kindes und nur in Höhe von einer h a l b e n  Stufe zur nächsthöheren Personenzahl zu erhöhen (§ 4 Abs. 5).
Mit diesen Regelungen fängt die Kürzungsorgie, die der Gesetzgeber mit den Gesetzesänderungen zum Satzungsrecht mit § 22a Abs. 1 S. 1 SGB II, § 22b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II eröffnet hat, an.

Die Satzung gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Satzung-Neum-nster---01.12.2013.pdf


4. Forderung von DStGB+DST zur KdU-Kürzung
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In die gleiche Richtung zielt der DStGB+DST Vorschlag zur Neuregelung der KdU im Rahmen der DStGB+DST  zur ,,Rechtsvereinfachung" im SGB II.

,,In der gesetzlichen Novellierung sollte daher entweder der Ermessensspielraum der Kommune gesetzlich festgelegt werden oder eine entsprechende Konkretisierung des Gesetzes hinsichtlich des Leistungsanspruchs des Bürgers gegenüber dem zuständigen Leistungsträger erfolgen. ... Das Bundessozialgericht fordert seit mehreren Jahren ein "schlüssiges Konzept" für die Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Welche Berechnungen und Darstellungen als schlüssiges Konzept gewertet werden können, ist nicht gesetzlich festgelegt. Wir schlagen vor, dass klare Vorgaben für die Entwicklung eines schlüssigen Konzeptes erarbeitet werden und die Vorgaben in den §§ 22 b und 22 c überprüft werden.

Quelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf (Z. 16, S. 6)


Hier will der Städtetag die Ermächtigung zur Kürzung der Unterkunftskosten. Es ist daher absolut wichtig, dass sich dagegen positioniert wird.

Damit hat sich BG45 aus Essen intensiver auseinandergesetzt, die Infos sind hier zu finden: http://tinyurl.com/obwpos4


5. KdU zum Dritten: LSG entscheidet, das die KdU in Essen zu niedrig sind
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Das LSG NRW hat in zwei Verfahren am 28.11.2013 entschieden (L 7 AS 1121/13 und 1122/13), dass die Unterkunftskosten in Essen deutlich zu niedrig festgesetzt wurden. Da es in Essen nicht grade wenige Hartz IV/SGB XII- Leistungsempfänger gibt, möchte ich daher darauf hinweisen, dass in Essen nunmehr alle SGB II/SGB XII – Leistungsempfänger bei denen im Jahr 2012/2013 zu wenig KdU berücksichtigt wurden, noch dieses Jahr einen Überprüfungsantrag zur Anerkennung der tatsächlichen KdU stellen sollten. Durch diesen in diesem Jahr zu stellenden Antrag sichern sie sich den Nachzahlungsanspruch für das Jahr 2012, wird dieser Antrag versäumt, gibt es für 2012 rückwirkend kein Geld (siehe auch Nr. 2 dieses Newsletters).

Dazu mehr:  http://www.bg45.de/index.php/8128/erhoehung-der-mietobergrenzen-essen/ und http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2233 Nr. 1.2



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