Frage zu Wohneigentum + Vermietung

Begonnen von Speckbert, 20:50:50 Fr. 03.Juni 2005

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Speckbert

Hi Leute,
Ich les zwar schon ewig mit, nun hab ichs auch mal geschafft mich anzumelden und will mal einige Fragen stellen, aber zuerst mal was zur Situation:

Hab grade den Zivildienst angefangen, davor hab ich (zum Glück nur) 3 Monate gearbeitet und davor ne ganz normale Ausbildung gemacht. Ausser Berufsausbildungsbeihilfe während der Ausbildung hab ich noch nix vom amt bekommen, arbeitslos gemeldet war ich auch noch nicht.
Vorm Zivildienst hab ich mir (für uns) einen alten Bauernhof gekauft, den ich derzeit mit 2 Kumpels bewohne, die beide HartzIV-Empfänger sind.

Mit einem Bewohner hab ich nen Mietvertrag gemacht, der zweite folgt noch. Dazu muss ich sagen, das die Mietkohle nicht mir zugute kommen soll, sondern in Haus und Hof investiert wird, also letztendlich alle Bewohner was von haben bzw. sich mit dem Geld etwas aufbauen können (in unserem Fall eine Töpferwerkstatt).
Im Falle das einer mal aus irgendeinem Grund erwerbstätig wird oder keine Amtskohle mehr bekommt, verzichte ich ich natürlich auf die Miete.

Die qm-Zahl liegt (im Mietvertrag) unter 50qm, ist aber, wenn man Bad und Küche dazurechnet etwa 60qm. die KM ist bei 195 EUR, Nebenkosten bei 47,50 (ohne Heizung)
Ich musste noch fürs Amt eine Mietbescheinigung ausfüllen, u.a. eine Nebenkostenaufstellung.

Kann das Amt irgendwelche Nebenkosten noch detailierter hinterfragen (Versicherungen, Grundsteuer etc)?

Wird die Größe bei einer evtl. Kontrolle nachgemesen?

Kann das Amt sagen, das die Miete zu hoch ist? was passiert dann?

Machen wir irgend etwas verbotenes oder falsches?

Mein Kumpel hat angegeben, das er Brennstoffe selbst beschafft, die Sachbearbeiterin meinte erst ab Herbst werden Heizkosten erstattet. Wir haben einen Badeofen, kann er dafür nicht auch schon jetzt  Holz/Kohlen kaufen und sich das erstatten lassen?
Wie funktioniert das? gibts da einen Höchstbetrag oder eine Höchstmenge von Brennstoffen (pro Monat?) ?
Muss man da vorher irgend einen Antrag stellen?

Bin sehr gespannt auf eure Antworten.

Mal nebenbei: Wie findet ihr das "Finanzierungsmodell"? Es gibts bei und so viele leere Häuser und Höfe, so ists eine möglichkeit, wie man sowas bezahlbar machen kann.
Da wir uns mal selbst versorgen wollen, sind wir dann irgendwann auch nicht mehr auf amtskohle angewiesen, also spart das A-Amt wohl noch Geld ein.

Wär doch mal ne vernünftige "Arbeitsloseninitiative", nich immer nur meckern, sondern mal wirkliche alternativen suchen und finden.
Es bräuchten sich doch nur einige (befreundete) Arbeitslose zusammenfinden, von denen einer auf die Amtskohle verzichtet, der wäre dann käufer und vermieter, aber auch der angearschte, wenns schief läuft.
Ich habe die Möglichkeit, direkt an den Verkäufer die monatlichen Raten zu zahlen, also ohne Bank oder so. Bankkredit kriegen dürfte schwierig sein. Glaube aber, bei (Zwangs)versteigerungen bekommt man immer nen Kredit...

Es gibt übrigend ein (schon etwas älteres) Buch, es heist "der Kleinsthof", autor vergessen, da ist ein ähnliches Modell vorgeschlagen: Arbeitslose bekommen durchs amt die Möglichkeit, einen Hof zu kaufen und müssten sich nach und nach selber versorgen bzw. unabhängig von der Arbeitslosenkohle zu werden, so das das Amt irgendwann mal nicht mehr zahlen muss und letztlich was einspart.
Land- und Bauarbeit is natürlich auch nich jedermanns sache...
das buch war glaub ich aus den 80ern.

so, hoffe mein beitrag war nicht zu lang und regt vielleicht einige zum nachahmen, zumindest aber zum antworten an ;-)

Gruss, Stefan

besorgter bürger

ZitatMachen wir irgend etwas verbotenes oder falsches?

ich gehe mal davon aus das du alle auf dich zukommenden kosten genau kalkuliert hast. also auch grundsteuern abwassergebühren usw...

die miete deiner freunde wird das finanzamt auf jeden fall als einkommen ansehen und wenn du mal sozialleistungen beantragst zählt das auch.
du bist eben jetzt immobilienbesitzer.

ist das haus schon bezahlt oder auf kredit gekauft?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Speckbert

Moin!
Die Nebenkosten stimmen schon mit den tatsächlichen Kosten überein.
Wie kriegt das Finanzamt davon Wind bzw. zahlt man generell Steuern auf Einnamen oder nur ab einem Höchstbetrag? Da ich nach dem Zivildienst nicht arbeiten werde und auch keine Sozialleistungen beziehen will, dürfte es doch keine Probleme geben,oder?
Werden die Mieteinnahmen bei ALG I auch mitgerechnet?

Das Haus hab ich von einem gutem Bekannten gekauft und ist noch nicht abbezahlt, 250 muss ich jeden Monat an ihn abdrücken, kann aber auch mal aussetzen wenn ich nix hab oder in sach- oder arbeitsleistung bezahlen.

gruss, stefan

besorgter bürger

ZitatWie kriegt das Finanzamt davon Wind
immerhin bezahlt ein anderes amt geld an dich.
wenn das amt geld will würde sich wohl eine steuererklährung lohnen denn die ausgaben fürs haus und eine rücklage für spätere investitionen (z.b. dach neu decken) lassen sich gegenrechnen.
das alg1 ist wohl immer noch eine versicherungsleistung ohne bedürftigkeitsprüfung

ZitatDas Haus hab ich von einem gutem Bekannten gekauft

mit notar und eintrag im grundbuch?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Speckbert

Jo, selbstverständlich mit Notar und Grundbucheintrag, ohne gehts ja schlecht.

gruss, stefan

besorgter bürger

dann wird sich das amt / die gemeinde wegen der grundsteuer melden

ZitatMal nebenbei: Wie findet ihr das "Finanzierungsmodell"?

früher wollte ich das auch machen. ein runtergekommenes mietshaus kaufen mit einigen freunden für fünf jahre bewohnen und gleichzeitig sanieren.
deswegen finde ich die idee natürlich richtig gut.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

aian19

ZitatWird die Größe bei einer evtl. Kontrolle nachgemesen?

Ist denen wurscht, das ist Dein Bier, für die zählt lediglich, wieviel Quadratmeter die bezahlen/bewohnen und wie hoch der Mietpreis pro Quadratmeter ist. Wenn Du Deinen Kumpel also quasi 10 qm "schenkst", weil Du sie einfach nicht mit berechnest, ist das Dein Bier.

Ansonsten wünsch ich euch viel Glück.

Aber Du solltest mal eine Beratungsstelle aufsuchen, die sich mit Steuersachen und Immobiliensachen auskennt. Besser vorher schlau machen als hinterher auf die Fresse fallen. Siehst ja bei Eichel, was dabei rauskommt.
Drück euch die Daumen. :] :] :] :] :]
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Speckbert

Jo, Grundsteuerbescheid ist schon gekommen, ist n klacks gegen die grunderwerbssteuer (so um die 1000 Euro, warn meine letzten Kröten). Grundsteuer berechnet sich aus der wohnfläche, da hab ich erst mal ganz wenig angegeben, weil z.Z. eh nur ein Raum bewohnbar ist und ich grad noch im Bauwagen wohne. Denke aber denen ist schnuppe, wieviel ich da angebe. kann ja immer noch nach oben korrigieren...glaub nicht, das es da kontrollen gibt oder die ihre daten mit dem arbeitsamt abgleichen.

gruss, stefan

besorgter bürger

ZitatDenke aber denen ist schnuppe, wieviel ich da angebe.

fehlt noch das unbeliebte abwasser. daführ zählt die "versiegelte" fläche und damit die gesammte fläche aller gebäude.

mal so ne frage, in welcher gegend steht denn das haus?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Speckbert

Moin!
Das mit dem Regenwasser trifft wohl nicht zu, hier gibts keine zentrale Abwasserentsorgung und auch keine Kanalisation...wir haben ne eigene Sammelgrube und werden die noch mit nem Schilfbeet erweitern...

Der Hof ist im Landkreis Demmin in MV.

Gruss, Stefan

Wilddieb Stuelpner

Für selbstgenutzte Eigentumswohnungen oder Eigenheime bleibt diese Immobilie unabhängig von der Haushaltgröße bis 130 qm nicht anrechenbar. Dazu kommen noch die nicht anrechenbare Grundstücksfläche von 800 qm im ländlichen Raum oder 500 qm im städtischenGebiet.

Bei Mietwohnungen gehts nach der Haushaltsgröße, der Miete einschl. Betriebskosten (ohne Heizkosten), wobei jedes bundesland und Landkreis ihre eigenen Regeln aufstellen. Frage dazu Deine örtliche Arbeitsloseninitiative.

Wilddieb Stuelpner

Es ist mit der Bundesagentur für Arbeit nicht zu handeln, sondern sie diktieren Dir willkürlich gesetzte Grenzen. Und die interessiert sich für die Fläche von max. 130 qm und keinen Viertelquadratmeter mehr. An billigen Kaufpreisen ist die BA zur Zeit nicht interessiert.

Dazu
von Tacheles e.V. die Foliensammlung zum Alg II


Folien 30, 31, 33

Leistungen für Unterkunft und Heizung / Teil 4
Angemessenheit von selbst genutztem Eigentum hinsichtlich Vermögenseinsatz

Ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück oder Eigentumswohnung sind als Vermögen nicht zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II)
  • Ein selbst genutztes Haus oder Eigentumswohnung in einer Größe bis 130 qm ist ohne weitere Prüfung geschützt. (Rz 12.26 der Hw BA zu § 12 SGB II)
  • Ob größeres Eigentum geschützt ist, richtet sich nach den Lebensumständen im Einzelfall, insbesondere der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. (Rz 12.26 der Hw BA zu § 12 SGB II)
  • Eine Grundstücksfläche von 500 qm im städtischen und 800 qm im ländlichen Bereich ist in der Regel ebenfalls als angemessen anzusehen. Auch höhere Werte sind angemessen, wenn dies der Bebauungsplan festlegt. (Rz 12.26 der Hw BA zu § 12 SGB II)
Leistungen für Unterkunft und Heizung / Teil 5 Angemessenheit der Unterkunftskosten selbstgenutztem Eigentum

Bei Eigentum in Finanzierung ist i. d. R. davon auszugehen, daß es erhebliche finanzielle Probleme bei der Übernahme der laufen Kosten der Unterkunft gibt.
--> häufig dürfte ein schnelles Abstoßen zu empfehlen sein, damit keine größere Verschuldung entsteht
  • Zu den Kosten der Unterkunft bei Eigentum gehören in der Regel: Zinsen, Kreditraten, abgaben, Versicherungen, Steuern, Müllgebühren, Wasser Verwaltungskosten, Vertraglich vorgeschriebene Rücklagenbildung oder sonstige notwendige Rücklagenbildung zur alsbaldigen Reparatur usw ...
  • Tilgungskosten stellen Eigentumsbildung da und könnten daher nicht als laufende Kosten der Unterkunft übernommen werden --> Das Problem entsteht, wenn die Kosten der Unterkunft höher sind als die angemessenen Kosten einer vergleichbaren Mietwohnung. Hier dürfen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Immobilienbesitzer nicht gegenüber Mietern privilegiert werden

Beispiel: in Stadt x gelten für 2 Personen 340 EUR Miete incl. Betriebskosten als angemessen. Für die Eigentumswohnung müssen aber nach Abzug der Tilgung noch 550 EUR gezahlt werden. Die BA/kommunale Träger wird hier zur Senkung der Kosten der Unterkunft auffordern müssen und nach einer angemessenen Frist (i.d. R. 6 Monate) nur noch die 340 EUR zahlen.

[/list] Vermögen Teil I Abgrenzung Vermögen und Einkommen

» Einkommen ist alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat « (in Anlehnung an das Zuflußprinzipsurteil des BVerwG v. 18.2.99)

Als Vermögen sind nicht zu nicht zu berücksichtigen: (§ 12 Abs. 3 SGB II)
  • angemessener Hausrat (Gegenstände die zur Haushaltsführung und Wohnen notwendig oder zumindest üblich sind) (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
  • ein angemessenes KFZ oder Motorrad für jeden Erwerbsfähigen in der Bedarfsgemeinschaft - immer angemessen ist ein KFZ mit einem Wert bis 5000 EUR (Rz 12.24 der Hw BA zu § 12 SGB II) - bei der Prüfung der Angemessenheit sind die Umstände des Einzelfalls zu Berücksichtigen, wie Größe der BG, Anzahl der Kfz im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs
    - Wertfeststellung nach Abzug der Kreditverbindlichkeiten
    - der die Angemessenheit übersteigende Wert kann mit dem Vermögensfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II verrechnet werden (Rz 12.34 der Hw BA zu § 12 SGB II)

  • bei von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht Befreiten sind Vermögensgegenstände der Altersvorsorge oder Vermögen, daß zur Altersvorsorge bestimmt ist im angemessenen Umfang (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II) nicht als Vermögen zu berücksichtigen. - Die BA - Hinweise sprechen nicht von »von angemessenen Umfang«, sondern von »unabhängig von der Höhe« (Rz 12.25 der Hw BA zu § 12 SGB II)
  • Selbst genutzte Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus von angemessener Größe / bis 130 qm ohne weitere Prüfung (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II)

besorgter bürger

ZitatDer Hof ist im Landkreis Demmin in MV.

lass dich von den bedenkenträgern im forum nicht verunsichern. ihr könnt es schaffen.
mv ist nicht sachsen
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