Mehr Wohngeld für viele

Begonnen von Kater, 18:31:50 Mo. 09.Februar 2009

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Kater

ZitatZDF-WISO: Mehr Wohngeld für viele
Höhere Zuschüsse, mehr Berechtigte
von Thomas J. Kramer

Seit Januar 2009 gibt es mehr Wohngeld: Insgesamt werden 520 Millionen Euro mehr ausgezahlt als bisher. Ein Wohngeldempfänger, der bis Ende 2008 etwa 90 Euro Zuschuss erhielt, bekommt ab sofort rund 140 Euro pro Monat. Bei kleinen und sogar mittleren Einkommen und gestiegenen Mieten ist das eine willkommene Entlastung.

Beim Wohngeld zahlt der Staat einen Zuschuss zur Miete oder zur Schuldentilgung eines Eigenheims - dort heißt es dann Lastenzuschuss. Und berechtigt sind nicht nur Arme, sondern auch Familien mit Einkommen bis rund 3000 Euro brutto im Monat.

Mehr Geld, mehr Berechtigte
Für alle Haushalte, die bereits jetzt Wohngeld beziehen, kommt die Erhöhung automatisch rückwirkend ab Januar 2009. Ausgezahlt wird das Geld allerdings erst am Ende des laufenden Bewilligungszeitraums. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.

Alle, die derzeit kein Wohngeld erhalten oder noch nie einen Antrag auf Lastenzuschuss gestellt haben, sollten prüfen, ob sie jetzt anspruchsberechtigt sind: Denn 300.000 Haushalte haben nun erstmalig Anspruch auf die Zuschüsse.

Voraussetzung für den Zuschuss
Ob und wie viel Wohngeld oder Zuschuss tatsächlich gezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab:

Miet- oder Zinsbelastung
Haushaltsgröße
Gesamteinkommen des Haushalts

Zum Haushalt zählen alle dort wohnenden Mitglieder, also Partner, Kinder, Eltern, Enkel oder Nichten und Neffen. Das Gesamteinkommen wird nach der Summe aller Einkommen berechnet: Hierzu gehören Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten und Arbeitslosengeld. Vom Einkommen werden pauschale Freibeträge abgezogen:

Arbeitslose: sechs Prozent
Rentner: Zehn Prozent
Beamte: 20 Prozent
Arbeitnehmer 30 Prozent

Anspruchsberechtigt für das Wohngeld sind alle Mieter einer Wohnung, Untermieter und auch die Bewohner eines Altenheimes.

Mietobergrenzen angehoben
Seit diesem Jahr spielt es keine Rolle mehr, ob die Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder frei finanziert ist. Die bisher geltende Differenzierung nach Alter und Ausstattung des Bauwerks entfällt. Und auch der Miethöchstbetrag, also die Miete, die maximal bezuschusst wird, ist angestiegen.

Mietstufen der Gemeinden:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1061119/Mietstufen-ab-2009.pdf

Dabei sind die Freibeträge für das Gesamteinkommen in Gemeinden mit niedrigem Mietkostenniveau geringer als in Städten wie München oder Stuttgart, in denen die Mieten sehr hoch sind (Mietenstufen von I bis VI). So kann eine Familie mit drei Kindern mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 3000 Euro monatlich (ohne Kindergeld) in einem teuren Ballungsgebiet wohngeldberechtigt sein - in einer günstigen ländlichen Gegend aber nicht.

Wohngeldanspruch prüfen
Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt es Tabellen, anhand derer jeder seinen Wohngeldanspruch prüfen kann. Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich.

Konkrete Belastung zählt
Entscheidende Größe für die Zahlung von Wohngeld ist die konkrete Zahlungsbelastung. Bei der Mietbelastung zählt alles mit, was der Mieter für seine Wohnung zahlen muss, also Miete und Nebenkosten. Die Heiz- und Warmwasserkosten werden ab diesem Jahr sogar gesondert bezuschusst. Bei einer Person werden 24 Euro zusätzlich gezahlt, bei zwei Bewohnern 31 Euro. Für jede weitere Person gibt es noch einmal sechs Euro dazu.

ZitatInfobox
Beispiele
Eine Familie mit drei Kindern hat ein Bruttoeinkommen von 2400 Euro im Monat. Abgezogen werden Freibeträge von 773 Euro. Zu zahlen ist eine Miete von 620 Euro plus 100 Euro Heizkosten. Das Wohngeld beträgt pro Monat 224 Euro und 2688 Euro pro Jahr.

Zwei Rentner haben zusammen 1500 Euro monatliche Rente, zahlen 570 Euro Miete und Heizkosten. Dann gibt es 90 Euro Wohngeld, im Jahr also mehr als 1000 Euro.

Antrag notwendig
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss werden bei der zuständigen Wohngeldstelle in der Gemeinde, Amts-, Stadt oder Kreisverwaltung gestellt. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate gezahlt, dann muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Vom Wohngeldanspruch ausgeschlossen sind Empfänger staatlicher Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter. Grund dafür: Bei der Berechnung der staatlichen Transferleistungen werden die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt.

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,7512292,00.html

counselor

Zitat3. Referentenentwurf ,,eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes" vorgelegt
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Ziel des Gesetzes ist eine historische Wohngeldreform, mit der zwei Millionen Haushalte dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt werden, so zumindest die Stellungnahme Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Mit dieser WoGG Reform soll aufgrund der steigenden Energiekosten mit dem "Wohngeld-Plus-Gesetz" eine historische Wohngeldreform umsetzt werden. Neben der Wohngeldreform wird mit dem Gesetzentwurf der "Heizkostenzuschuss II" auf den Weg gebracht, der Millionen Bürgerinnen und Bürger, gezielt und unbürokratisch bei der Bewältigung der Heizkosten unterstützen soll.

Die "Wohngeld Plus"-Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

Wohngeldkomponente:

Die Reform sieht eine Erhöhung der Anzahl der Wohngeldhaushalte von rund 600.000 Haushalte auf zwei Millionen Haushalte vor. Das wird möglich durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus (u. a. durch Anpassung der Wohngeldformel).

Heizkostenkomponente:

Die Heizkostenkomponente ist ab dem 01.01.2023 ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld. Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt setzt die Komponente Anreize zur Sparsamkeit. Die Fortschreibung zum 01.01.2025 erfolgt im Rahmen der Wohngeld-Dynamisierung (Bezug Heizkostenkomponente: Preisindex Heizenergie Statistisches Bundesamt).

Klimakomponente:

Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen. Die bürokratiearme Lösung sieht einen gesamtwirtschaftlichen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.

Referentenentwurf auf der Seite des BMWSB: https://t1p.de/i8lsf

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-37-2022-vom-25-09-2022.html
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counselor

Zitat3. Zweiter Heizkostenzuschuss verabschiedet
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Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Änderungen zum Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) zugestimmt. Das nicht zustimmungsbedürftige Änderungsgesetz sieht vor, wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind oder die in dieser Zeit Leistungen nach dem BAföG oder von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten. Wohngeldberechtigte sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten (415 Euro für eine, 540 Euro für 2 Personen, plus 100 Euro je weitere Person); Studierende/Auszubildende erhalten pauschal 345 Euro (§ 2a HeizkZuschG). Der Zuschuss soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Auch dieser zweite Heizkostenzuschuss ist anrechnungsfrei und pfändungsgeschützt.
Mehr: https://t1p.de/qocfh

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-42-2022-vom-30-10-2022.html
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