Erfolg gegen Jobcenter-Schikane

Begonnen von Kuddel, 19:34:21 Sa. 12.Februar 2022

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Kuddel

ZitatHartz-IV-Empfängerin wehrt sich erfolgreich gegen Jobcenter-Schikane

Ein Jobcenter hatte ein zinsloses Darlehen verweigert, um die Kosten für einen Ersatzkühlschrank zu stemmen – es sei draußen kalt genug, um Lebensmittel auf dem Balkon zu lagern. Die Betroffene hat diese Schikane mit der Organisation Sanktionsfrei öffentlich gemacht und hatte damit Erfolg.
https://perspektive-online.net/2022/02/hartz-iv-empfaengerin-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-jobcenter-schikane/

dagobert

Die JC-SB kriegen jetzt alle eine Weiterbildung, dass solche Aussagen nur mündlich erfolgen dürfen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: dagobert am 22:11:47 Sa. 12.Februar 2022
Die JC-SB kriegen jetzt alle eine Weiterbildung, dass solche Aussagen nur mündlich erfolgen dürfen.

Gibt es dazu weitere Infos ?

Ich denke, das sich ALG-II-Bezieher_innen halt vorbeugend so wappnen sollten, das mündlicher Dialog
so gering bleibt wie möglich..

Das eine Sturmflut am Telefonhörer erwartet werden kann, wenn ein SB am anderen Ende ist, ist ja nicht
wirklich neu.. Das "gesprochene Wort" JC-SBs zu schätzen wissen, erlebte ich damals auch.

Gegen die Kommunikation mit SB per Telefon kann man ja was machen.. ( Tel.-Nr. löschen lassen )

Bei persönlichen Terminen beim SB tut eine Begleitung im Sinne des § 13 Abs.4 SGB X ganz gut.
(Sollte nicht mit Elo verwannt sein, das Begleiter_in auch als möglicher Zeuge in Frage kommt.)

Gibt es mittlerweile Rechtssicherheit bei E-Mail-Verkehr ? Oder alles noch beim alten a la besser nicht.

Zu weiteren Tipps, kann ich die Elo-Ini ALSO empfehlen..

Und ja, dieser Thread ist doch was erfreuliches. Glückwunsch  :D
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 18:39:15 So. 13.Februar 2022
Zitat von: dagobert am 22:11:47 Sa. 12.Februar 2022
Die JC-SB kriegen jetzt alle eine Weiterbildung, dass solche Aussagen nur mündlich erfolgen dürfen.
Gibt es dazu weitere Infos ?
Mal die Glaskugel fragen ...  ;)

Schriftlich ist sowas aus JC-Sicht jedenfalls blöd, wie man gerade an diesem Beispiel gesehen hat. Kann zu leicht verbreitet werden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Die Glaskugel ist verblasst und das Beste ist wohl, an traditionellen Dingen fest zu halten..  ;D

Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Anträge sind schriftlich zu stellen, so auch der, nach einem zinslosen Darlehen, dann folgt in der Regel auch schriftlich Antwort. Zur Not per Einschreiben den Antrag stellen. (= Mehrkosten für die Elos).
Sowas schreibe ich per Post.
Inwieweit emails rechtlich bindend sind, und den selben verwalterischen Prozess auslösen, kann man sich ja schriftlich mitteilen lassen, nachdem schriftlich angefragt wurde.

Die Aussage mit dem Balkon ist ja absolut daneben, falls es das gab (der Brief dazu soll ja veröffentlicht worden sein) , nur schwer vorstellbar , da spätestens in zwei, drei Monaten wieder ein Kühlschrank fällig wird. Außerdem scheint auch mal die Sonne auch im Winter, und das direkt auf vulnerable Produkte wie Eier und Wurst, was ein Gesundheitsrisiko darstellen kann und medizinische Hilfe nötig machen könnte, was auch Kosten verursacht, zusätzlich zu den im Link erwähnten verdorbenen Lebensmitteln.

Also hier fordere ich gesetzlich mehr Weitsicht einzuführen! Es kann nicht sein, dass das einzige Ziel einer Institution ist, Kosten abzuwehren, wenn anderen Institutionen dann Kosten entstehen  können , Hauptsache der eigenen Institution entstehen keine Kosten, zumal alles aus ein und dem selben Topf Steuergelder finanziert ist und insgesamt ein verantwortungsbewusster Umgang damit erwartet  werden können muss.

Hört sich nach Erfolg an, aber so ein Darlehen ist ja meines Wissens per Raten aus dem Regelsatz (Existenzminimum)  abzuzahlen. Ich frage mich, ob man das mit dem / der Händler_in nicht auch direkt hätte vereinbaren können (ggf nicht immer zinsfrei). Bei Ablehnung, ist dann ein zinsloses Darlehen natürlich gut und die Durchsetzung kann dann ein Erfolg darstellen.

Und ja: immer alles schriftlich geben lassen

Tja, jetzt habe ich wohl selbst zu einer Dienstanweisung angeregt: Ratenzahlung beim Versandhandel oder Einzelhändler_in direkt  abklären.


counselor

In der früheren Sozialhilfe (BSHG) wurde die Anschaffung eines gebrauchten Kühlschranks zusätzlich zum Regelsatz übernommen.

Wenn man schon die Bezahlung solcher Anschaffungen aus dem Regelsatz bzw ein Ansparen daraus verlangt, dann müssen die Regelsätze bedarfsgerecht berechnet werden.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Frauenpower

Zustimmung! Oder das Prinzip der außer der Reihe  bedarfsbezogenen Anträge wird wieder eingeführt. Und ich glaube, die beantragten Zusatzbedarfe mussten auch nicht gebraucht sein, was in der Regel wirtschaftlich sinnvoller ist, wegen Haltbarkeit  (bei sachgerechtem Umgang) und Garantie, bei Produktfehlern und aufbewahrter Kassenquittung.

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