Teure Wärme - Hohe Kosten durch Energie-Contracting

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 22:09:01 Fr. 07.Oktober 2005

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Wilddieb Stuelpner

MDR, Sendung "Umschau": Teure Wärme - Hohe Kosten durch Energie-Contracting

Die Kosten für Fernwärme und Zentralheizung sind in den letzten Jahren stärker gestiegen als bei allen anderen Energieträgern. Seit 2000 gab es hier Preissteigerungen von durchschnittlich 40 Prozent. Die Gründe sind vielfältig - einer liegt nach Auffassung von Mietervereinen und Experten im Trend zum so genannten Energie-Contracting. Das bedeutet, dass nicht mehr der Vermieter die Heizungsanlagen seiner Wohnungen betreibt, sondern ein Unternehmen. Doch das kann ganz schön teuer werden.

So war es auch auf dem Sparingberg in Oberwiesenthal, der höchsten Plattenbau-Siedlung Deutschlands. Rund 500 Wohnungen liegen hier auf 1.000 Meter Höhe. Die ganze Siedlung ist von einem Heizwerk abhängig. Jahrelang versorgte es die Mieter mit günstiger Wärme. Doch plötzlich kam der Schock - auch für die Mieter Werner Bielert und Hans Wanicki: Von einem Jahr zum anderen stiegen ihre Heizkosten um rund 140 Prozent. Doch die beiden begannen zu kämpfen: "Wir haben gesagt, die Erhöhung zahlen wir nicht, bevor uns bis ins Detail erklärt wird, woher die Erhöhung kommt - und darauf warten wir heute noch", so Werner Bielert.

Heimlicher Vertragsabschluss

Was der Vermieter sich nicht zu erklären traute: Er hatte die Wärmeversorgung an ein Unternehmen abgegeben und einen so genannten Contracting-Vertrag abgeschlossen. Das heißt: Bielert und Wanicki bekamen zwar noch die gleiche Wärme - aber weil sie von einem Unternehmen kam, sollte sie das zweieinhalbfache Kosten. Was die Mieter damals noch nicht wussten, belegen Recherchen der Umschau: Es gab eine enge Verflechtung zwischen der Wohnungsgesellschaft und dem Energielieferer. Geschäftsführer der Energiegesellschaft war nämlich ein langjähriger Mitarbeiter des Eigentümers der Wohnungsgesellschaft. Dessen Name wiederum tauchte auf Rechnungen des Heizhauses auf. Später zog der eine sich offiziell zurück, der andere übernahm die Geschäftsführung beider Gesellschaften.

Wanicki und Bielert ahnten davon anfangs nichts. Doch sie ließen sich nicht einschüchtern: Die Erhöhung zahlten sie nicht. Und damit waren sie nicht die einzigen. Bei einem Nachbarn landete die Sache schließlich vor Gericht. Dort wurden die neuen Preise gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen als "grob unwirtschaftlich für die Mieter" und als "entschieden zu hoch" eingestuft.

Das heißt: Die Preise waren dreist überzogen. Das Contracting an sich ist allerdings völlig legal - sogar in der Spielart, die am Sparingberg betrieben wurde. Das betont auch Adolf Krohn, der das Gutachten für das Annaberger Amtsgericht erstellt hat. Krohn ist unabhängiger Sachverständiger für Mietnebenkosten und Betriebskosten. Als solcher darf er uns zum Fall in Oberwiesenthal keine Auskünfte geben - aus seiner Berufspraxis weiß er jedoch, was Contracting für viele Vermieter so interessant macht: "Der Vermieter darf als Betreiber der Heizanlagen nur die Selbstkosten für Betrieb und Wartung der Heizung umlegen. Hat er die Heizanlagen aber an einen Wärmelieferer ausgelagert, dann kann er zusätzlich die Kosten für Gewinn, Risiko, Analagenrefinanzierung, Reparaturen etc. umlegen. Das sind erhebliche mehr Erlöse, und das geht natürlich zu Lasten der Mieter." Rechtlich ist es dabei unerheblich, ob der Wärmelieferer ein unabhängige Gesellschaft ist, oder eine Tochterunternehmen der Wohnungsgesellschaft.

Bundesgerichtshof zeigt Grenzen auf

Doch es gibt Grenzen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich aufgezeigt hat. In einem Urteil vom April 2005 heißt es: Für eine Umstellung auf Energie-Contracting "während des laufenden Mietverhältnisses ... bedarf es einer Zustimmung des Mieters". Mieterverbände raten Neumietern daher, sich den Mietvertrag genau anzusehen und sich vom Vermieter notfalls auch schriftlich bestätigen zu lassen, dass kein Contracting vorliegt - denn auch sie haben damit bisher nur "negative Erfahrungen gemacht, weil damit meist Mehrkosten für die Mieter verbunden sind", sagt Klaus Rudolph, Geschäftsführer beim Landesverband sächsischer Mietervereine. Kritisch sieht er daher die Bemühungen der Wohnungswirtschaft und der Contracting-Verbände, die bei der Politik für neue gesetzliche Bestimmungen werben, die das Contracting erleichtern sollen. "Wenn es neue Gesetze geben sollte, muss klar sein, dass mit dem Contracting keine Mehrkosten für die Mieter verbunden sein dürfen", so Rudolph.

Zurück nach Oberwiesenthal: Die Wohnungsgesellschaft musste inzwischen Insolvenz anmelden. Zu den ersten Amtshandlungen des Insolvenzverwalters gehörte es, den Geschäftsführer abzusetzen und den bestehenden Wärmelieferungsvertrag zu kündigen. Hans Wanicki und Werner Bielert in Oberwiesenthal sind froh, dass sie die Erhöhungen der letzten Jahre nicht bezahlt haben. Als Altmieter hätten sie ohnehin erst gefragt werden müssen, ob sie dem Contracting zustimmen - und das wäre nie geschehen.

zuletzt aktualisiert: 04. Oktober 2005 | 16:40

Carsten König

ZitatEr hatte die Wärmeversorgung an ein Unternehmen abgegeben und einen so genannten Contracting-Vertrag abgeschlossen

Aber an welches Unternehmen? Wer stand als Person dahinter in welcher Rechtskonstruktion?

Ich gehe jede Wette ein, das waren alte Seilschaften von "früher". Wenn das die Partei wüßte ...  :D

Spass beseite: Durchaus üblich, die Ganoven würden ihrer eigenen Großmutter den letzten Sparstrumpf leeren.

flipper

tja, ossis.

das sind keine alten parteiseilschaften sondern der kapitalismus den ihr haben wolltet.

wollt ihrs noch vergoldet? :D
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