Künstler: Ratlos vor dem Jobcenter

Begonnen von Kater, 13:37:00 Do. 26.Januar 2006

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Kater

ZitatRatlos vor dem Jobcenter
Arbeitsvermittlung: Künstler werden als Selbstständige eingestuft: Wie taxiert man das Betriebsvermögen im Atelier?
 
Der Deutsche Kulturrat hat in seiner jüngsten Jahresbilanz kritisiert, der Arbeitsmarkt Kultur entwickle sich zu einem ,,Arbeitsmarkt der armen Selbstständigen" – zwei Drittel der rund 800 000 Beschäftigten erzielen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 17 000 Euro. Das ECHO betrachtet in einer Serie, wie sich die wirtschaftlichen Bedingungen freischaffender Künstler verändern.

DARMSTADT. 11 078 Euro versteuern deutsche Künstler im Durchschnitt pro Jahr. Das legt nahe, dass mancher auch darauf angewiesen ist, was früher Sozialhilfe hieß und heute unter das Stichwort ,,Hartz IV" fällt – zumal durch Ein-Euro-Jobs auch Einnahmequellen bei Bund, Ländern und Kommunen entfallen. Mit solchen Nebentätigkeiten – die vielfach den Großteil der Arbeitszeit einnahmen – haben sich Künstler, die sich zumeist als Unternehmer in eigener Sache verstehen und vom Finanzamt auch so eingestuft werden, jahrzehntelang in Teilzeit oder regulärer Nebenbeschäftigung über Wasser gehalten.

Geld und vor allem Vermittlung gab es dabei von Fall zu Fall immer schon vom Arbeits- oder Sozialamt. Wer hauptberuflich und frei als Schauspieler, Kameramann oder Orchestermusiker Engagements sucht, wer malt oder als Bildhauer auf Käufer wartet, bekam auch bislang schon unter Umständen Stützen. Eine Systematik ist darin für die meisten Außenstehenden nie erkennbar gewesen, für verschiedene Fälle von Arbeitslosigkeit eröffneten die gesetzlichen Regelungen schon immer verschiedene Ansprüche auf Unterstützung. Der Fernsehstar mit den Riesenverträgen konnte zwischen zwei Filmen Arbeitslosengeld beantragen, während Maler oder Popsänger schlicht als Freiberufler eingestuft wurden und ohne jede Hilfe blieben. Manchmal zahlte man aber auch ihnen: beispielsweise Miete und Heizung fürs teure Atelier, damit die Arbeitskraft erhalten blieb, und nicht noch ein ebenso teurer Sozialfall entstand.

Das Chaos der Hilfe wurde mit den neuen gesetzlichen Regelungen nicht kleiner. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Künstler ist für die Betroffenen wohl mindestens so unübersichtlich wie zuvor. Die Darmstädter Agentur für Arbeit und Existenzsicherung (Arge) beispielsweise führt keine eigene Statistik zu diesen Berufsgruppen: Es sei ,,eine verschwindend geringe Summe", sagt Geschäftsführer Günter Eidmann, die man in Darmstadt immer zusammen mit der Künstlerfachvermittlung der Regionaldirektion Hessen in Frankfurt bearbeite. Die Künstlerdienste seien regional aufgestellt. In Frankfurt verweist man jedoch weiter an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn. Dort allerdings hat man beispielsweise keinen Maler in der Kartei, sondern nur Auftrittskünstler ,,vom Alleinunterhalter bis zur Big Band". Diese stellt man im Internet mit schönen Programmen vor: Richtige Arbeitslose, wie sie das Gesetz definiert, sind auch die freiberuflichen Musiker nicht, aber Kurzzeitengagements sollen sie mit staatlicher Hilfe erhalten.

Auskunft für Schauspieler, Kameraleute, Requisiteure oder Maskenbildner über Hartz IV hat es in den vergangenen Wochen von der Zentralen Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) der Bundesagentur für Arbeit gegeben, die in Köln ansässig ist. ,,Wer in der Kulturbranche tätig ist und Arbeitslosengeld I beantragen will, muss künftig 360 Beschäftigungstage innerhalb von zwei Jahren erbringen. Vor dem 1. Januar 2005 war diese Zahl von Tagen noch in drei Jahren zu erbringen", erklärt Vermittler Michael Kerwer. Erstmals von Ende 2006 an wird rückwirkend diese Regelung angewendet. Wer dann die 360 Arbeitstage nicht aufweisen kann, hat nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wer außerdem über Ersparnisse verfügt oder mit einem gut verdienenden Partner zusammenlebt, erhält noch weniger oder gar nichts.

Ein Jahr voller Arbeitstage wird es bei den genannten Berufsgruppen sowie bei Sängern, Tänzern und Musical-Darstellern aber nur selten geben, sagt Michael Kerwer. Glück haben dabei beispielsweise die Darsteller der täglichen Fernseh-Soap, die eh besser als gut verdienen: Sie drehen viele Tage im Jahr. Für die anderen, die mehrheitlich auf weit weniger Drehtage kommen, gilt in der Regel: Für jeden Arbeitstag wird ein eigenes, befristetes Arbeitsverhältnis etabliert. An diesen Tagen gelten die Leute als abhängig beschäftigt und zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein – von der sie nach der neuen Regelung nur in den seltensten Fällen profitieren werden.

Das macht sauer. Zumal die vorgebliche Klarheit auch viele Ungerechtigkeiten birgt. Denn es gibt nicht nur den Schauspieler in der Soap und den mit den wenigen Engagements, die als Freiberufler durchs Leben gehen. Im dritten Fall bekommt ihr Kollege, der nach vielen Jahren fester Anstellung in einem Theater wegen Sparmaßnahmen seine Stelle verliert, zunächst zwölf Monate Arbeitslosengeld und muss danach nach der Hartz IV-Regelung die eigenen Reserven aufbrauchen – gerade so wie jeder Normalsterbliche, der den Job verliert.

Freie Musiker werden also als freie Unternehmer übers Internet vermittelt, Schauspieler im einen Fall als Arbeitsloser, im anderen als Unternehmer ohne Einnahmen eingeschätzt. Und auch bei den bildenden Künstlern gibt es Probleme – jedenfalls außerhalb Südhessens. In Berlin werden die Maler und Bildhauer wie normale Arbeitnehmer in die allgemeine Mühle von Arbeitsvermittlung und Unterstützung einbezogen. Das hat zu absurden Situationen geführt. So musste die Gewerkschaft Verdi in Berlin erstreiten, dass eigene Kunstwerke grundsätzlich als Betriebsvermögen eines Künstlers gelten und für den selbstständigen Beruf unabdingbar sind, damit der Betroffene mit Ausstellungen oder Verkäufen wieder unabhängiger von der Unterstützung werden kann. Es wurde drum mit den Jobcentern vereinbart, dass solche Kunstwerke, die ihre Eigentümer ohnehin zu armen Leuten machen, weil sie in der akuten Situation nicht zu verkaufen sind, nicht – wie das Eigenheim oder das Kollegen-Werk im Besitz des Künstlers – als Vermögen gelten und deshalb verkauft werden müssen, bevor es Geld vom Staat gibt. Festgelegt wurde in Berlin auch, dass selbstständige Künstler nicht zu Ein-Euro-Jobs herangezogen werden dürfen.

In der Praxis sieht es dort jedoch anders aus. Ein Berliner Künstlerehepaar, das bislang von den Verkäufen eigener Arbeiten leben konnte, wollte dafür in einem Engpass mit absehbarem Ende Unterstützung von seinem Jobcenter erhalten. Man konnte jedoch weder klar machen, dass die nächsten Ausstellungen und damit Verkaufschancen schon in Vorbereitung waren und das gemietete Atelier dafür die notwendige Arbeitsgrundlage war.

Stattdessen wollte das Jobcenter erzwingen, dass die beiden just in der Vorbereitungszeit zu den Ausstellungen Kurzzeitjobs annehmen, und man verlangte überdies auch den Verkauf der Werke, die gezeigt und verkauft werden sollten, als Vermögenswerte. Es kam zum Prozess, und das Künstlerehepaar verlor in allen Punkten. Das Land Berlin hat diesen Sieg in der Tasche. Aber auch das war ein Zwischenschritt, denn heute wird beiden das Arbeitslosengeld II wieder angewiesen.

Ein dokumentierter Einzelfall. Den Jobcenter-Mitarbeitern ist sicher kein Vorwurf zu machen dafür, dass sie ihre Anordnungen angewandt haben. Fraglos ist jedoch, dass im Fall von Künstler-Notlagen den Ämtern mit jeder solcher Einzelfallprüfung ein Aufwand zugemutet wird, der den Spareffekten, die mit Hartz IV erzielt werden sollen, entgegensteht. Auch im Fall der Arbeitslosigkeit freier Künstler müssen klare Regelungen her, die im Idealfall über die Grenzen von Bundesländer hinausgehen.
 
Annette Krämer-Alig

http://www.echo-online.de/3/detail.php3?id=343541&search_text=Arbeitslosenversicherung

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