Coesfeld-Prozeß: Soldatenmißhandlungen in der Bundeswehr

Begonnen von Kater, 18:36:44 Fr. 09.Juni 2006

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Kater

ZitatVideotexttafel 122, MDR, Fr.09.06.06 17:08:19

Diez: Wegen der Misshandlung von Untergebenen sind in Rheinland-Pfalz zwei Unteroffiziere der Bundeswehr verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte gegen die beiden Männer je vier Monate
Haft, die zur Bewährung augesetzt wurden. Die beiden Angeklagten sollen in der örtlichen Kaserne Soldaten gefesselt und dann zur Schau gestellt haben.

hier mehr zu Mißhandlungen in der Bundeswehr:

der Bundeswehrskandal von Coesfeld. Chronik und Berichte

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/inhalt.jhtml?rubrikenstyle=panorama

Kater

ZitatMisshandlungen

Gericht will keine Milde mit Bundeswehr-Ausbildern

18 Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Hamm ließ die Anklage zu.

VON INGRID MÜLLER-MÜNCH

Im Frühherbst 2004 sorgte das, was sich in der Bundeswehrkaserne im westfälischen Coesfeld zwischen Juni und September ereignete, bundesweit für Schlagzeilen: Ausbilder sollen, so berichteten Wehrpflichtige, mit ihnen fiktive Geiselnahmen geprobt, sie gequält, gefesselt und mit Stromstößen malträtiert haben.

Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte daraufhin zunächst gegen 38 Bundeswehrangehörige. Gegen einen Offizier und 17 Unteroffiziere erhärtete sich ihrer Einschätzung nach der Verdacht auf Misshandlung und Körperverletzung von etwa 200 Rekruten. Doch die daraufhin gegen die 18 Ausbilder erhobene Anklage wurde vom Landgericht Münster zunächst fast in vollem Umfang zurückgewiesen. Gegen neun der beschuldigten Bundeswehrausbilder wurde das Verfahren abgelehnt, bei weiteren neun Unteroffizieren auf nur wenige Vorwürfe reduziert.

Am Donnerstag nun gab das Oberlandesgericht Hamm der Beschwerde der Münsteraner Staatsanwaltschaft hiergegen statt und ließ die Anklage in vollem Umfang zu. Das OLG hält danach bei allen Angeschuldigten den für die Eröffnung eines Hauptvefahrens erforderlichen hinreichenden Tatverdacht für gegeben. Die Hammer Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass ihrer rechtlichen Einschätzung nach die körperliche Integrität eines Untergebenen innerhalb der Bundeswehr einen hohen Stellenwert genieße. Bei den Ausbildungskompanien habe es sich nicht um Spezialeinheiten der Bundeswehr gehandelt, sondern um Wehrdienstleistende, die unter die Fürsorgepflicht ihrer Ausbilder fielen. Schon die Übung einer fiktiven Geiselnahme sei deshalb nicht rechtens gewesen.

In der nunmehr zugelassenen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Münster gehen die Ermittler davon aus, dass die Rekruten in dem fraglichen Zeitraum nach anstrengenden Nachtmärschen unter anderem in dem Coesfelder Kasernenkeller gefesselt wurden. Sie mussten sich Stahlhelme aufsetzen, auf die die beschuldigten Ausbilder dann mit Stöcken schlugen. Dabei hätten die Vorgesetzten von den Rekruten verlangt, im Takt den Namen einer bekannten Biermarke zu rufen. Darüber hinaus sollen den jungen Wehrpflichtigen Stromstöße versetzt worden sein. Einem Rekruten wurde demnach eine glühende Zigarette im Nacken ausgedrückt. Einige sollen zudem getreten und geschlagen worden sein. Zur Erschwernis von Nachtmärschen habe man ihnen Sand in die Hosen gesteckt. Mit einer Kübelspritze soll einem Wasser in den Mund gepumpt worden sein.

All diese Vorwürfe sind Bestandteil der nunmehr voll zugelassenen Anklage und stützen sich auf Aussagen junger Wehrpflichtiger und Ausbilderkollegen.

Die Staatsanwaltschaft Münster zeigte sich Donnerstag "zufrieden und froh" darüber, dass das OLG "uns voll in unserer Rechtsauffassung bestätigt hat". Ein Sprecher bedauerte jedoch, dass es wegen Überlastung der zuständigen Strafkammer voraussichtlich erst im Sommer 2007 zum Prozess kommen wird.

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=945667

Regenwurm

Misshandlung am Stuttgarter Flughafen bestätigtBesonders schwer wiegend war nach Angaben aus dem Verteidigungsausschuss die Misshandlung von Bundeswehrrekruten bei einer gestellten Geiselnahme am Flughafen Stuttgart. Luftwaffeninspekteur Klaus-Peter Stieglitz berichtete, die Wehrpflichtigen seien bei der Übung so hart geschlagen worden, dass mehrere von ihnen anschließend eine ganze Woche lang krank gewesen seien.

Zeitungsberichten zufolge hatten die Wehrpflichtigen bei der Übung im Winter 2003 Geiseln in einem entführten Flugzeug dargestellt, während Angehörige der Polizei-Sondereinheit SEK die Geiselnehmer mimten oder die Befreiung der Gefangenen geübt hätten. Dabei sei es zu so genannten Scheinerschießungen gekommen.

daher:

Zentralstelle für Recht und Schutz
der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen


Link:

Knapp 60 Prozent der befragten Männer über 18 Jahren gaben demnach an, während ihres Militärdienstes "schikaniert, unterdrückt, schwer beleidigt oder gedemütigt" worden zu sein. 29 Prozent wurden "gezwungen, etwas zu sagen, oder zu tun, was sie absolut nicht wollten". 15, 9 Prozent der Befragten behaupteten, "richtig eingesperrt, gefesselt oder anderweitig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt" worden zu sein. 10,3 Prozent wurden "erpreßt oder bedroht". 5,6 Prozent hatten "Verletzungen wie Schnittwunden, Knochenbrüche, Quetschungen oder Verbrennungen durch andere" erlitten. 2,8 Prozent wurden "geschlagen, geohrfeigt, getreten oder verhauen". ... Befragt wurden 107 Männer, die Wehrdienst geleistet hatten. "Das Ergebnis ist daher nicht repräsentativ", sagt Walter. "Es liefert aber wichtige Indizien für weitere Nachforschungen."

Quellle
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Kater

ZitatHauptverhandlung im Bundeswehrprozess ab März 2007

Im Skandal um die Misshandlung von Bundeswehrsoldaten im westfälischen Coesfeld soll voraussichtlich im März 2007 die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Münster beginnen.

Münster - Nach dem ersten Verhandlungstag am 19. März seien zunächst 45 weitere Termine bis Ende 2007 vorgesehen, teilte das Gericht mit. Die entsprechenden Terminvorschläge seien den Verfahrensbeteiligten übersandt worden. In dem Verfahren müssen sich 18 Bundeswehrausbilder aus Coesfeld wegen der Misshandlung von Untergebenen vor Gericht verantworten.
Anfang August hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft beschlossen, dass die Anklage gegen die beschuldigten 18 Ausbilder beim Landgericht Münster insgesamt zugelassen wird. Zuvor hatte das Münsteraner Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen neun der 18 Beschuldigten abgelehnt. Gegen acht Angeschuldigte war die Anklage damals nur teilweise und mit zum Teil erheblichen Änderungen zugelassen worden.

Den Bundeswehr-Ausbildern wird vorgeworfen, im Sommer 2004 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne bei Übungen gequält und geschlagen zu haben. Unter anderen sollen sie Wehrdienstleistende mit Wasser und Strom misshandelt haben. Der Skandal hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. (tso/AFP)

http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/bundeswehrprozess/73560.asp

Kater

ZitatSchwerer Vorwurf gegen Soldaten

Lünen - Ein 32-jähriger Oberfeldwebel und Bundeswehr-Ausbilder aus Lünen gehört zu den 18 Angeklagten, die sich ab 19. März vor dem Landgericht Münster wegen Misshandlung Untergebener verantworten müssen.

Dem Lüner wird vorgeworfen, zwischen 8. Juni und 1. September 2004 in Coesfeld an drei Fällen beteiligt gewesen zu sein. Zu dieser Zeit sollen Rekruten körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt worden sein.

Im Anschluss an Nachtmärsche soll es zu den Vorfällen gekommen sein, bei denen Rekruten an den Händen gefesselt worden sein sollen. Außerdem sollen sie mit verbundenen Augen über teilweise längere Zeit in knieender Haltung verharrt haben müssen, einige sollen auch mit kaltem Wasser bespritzt worden sein.

Sie sollen gezwungen worden sein, Liegestütze und Kniebeugen zu machen oder Baumstämme auf den Armen zu tragen.

Verhandelt wird die Strafsache vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts. Insgesamt sind 45 Verhandlungstage angesetzt. Erst im Dezember soll ein Urteil gefällt werden.

http://www.westline.de/nachrichten/lokal/index_nachricht.php?file_name=630_001_3389602&newsline=lokal&catchline=lu/%25/ln&szm_flag=1

Kater

ZitatQuälen als willkommene Abwechslung?
18 Ausbilder der Bundeswehr wegen überharter Ausbildungsmethoden vor Gericht
Vom 16.03.2007

MÜNSTER Misshandlung oder harte, aber notwendiger Bestandteil der Rekrutenausbildung? Über diese Frage muss das Landgericht Münster von kommender Woche an befinden. 18 Ausbildern der Bundeswehr wird vorgeworfen, ihre Untergebenen malträtiert zu haben.
Von Michael Donhauser

Im Landgericht Münster wird zurzeit fast genauso viel gebaut wie verurteilt. Neue Zwischenwände, eine größere Anklagebank, mehr Platz für Zuschauer: "Wir haben schon mehrere Stellproben gemacht", sagt Gerichtssprecherin Christina Jansen. All diese Mühe macht sich die Justiz für die Bundeswehr. 18 Ausbilder sitzen vom kommenden Montag an auf der räumlich erweiterten Anklagebank. Platz benötigen auch ihre 36 Anwälte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Soldaten vor, in der Freiherr-vom-Stein Kaserne in Coesfeld mehr als 80 Rekruten bei Übungen misshandelt zu haben.

Der auf 45 Verhandlungstage angesetzte Prozess ist eines der größten Strafverfahren in der Geschichte der Bundeswehr. Vor mehr als zwei Jahren sollen der heute 34 Jahre alte ehemalige Kompaniechef im Rang eines Hauptmanns und 17 ehemalige Unteroffiziere ihre Rekruten geradezu malträtiert haben. Von Stromstößen aus einem Feldfernsprecher ist die Rede und von Wasser, das ihnen in die Hose geschüttet wurde. Rekruten mussten Geiseln spielen, die lange Zeit mit verbundenen Augen auf dem Boden knien mussten. Andere mussten schwere Baumstämme schleppen. "Misshandlung Untergebener" lautet der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die zuständige Strafkammer verbot für den Prozess schon vorab Fernsehaufnahmen vom Einzug des Gerichts in den Saal - und handelte sich prompt eine Verfassungsbeschwerde des ZDF ein. Das Gericht begründete seine Kamerascheu mit einer möglichen Beeinflussung von Schöffen durch die Öffentlichkeit. Die Zustände bei der Bundeswehr in Coesfeld hatten nach ihrem Bekanntwerden im Herbst 2004 einen Aufschrei der Empörung in der Bevölkerung ausgelöst.

Ein Rekrut hatte die Vorfälle damals eher beiläufig erwähnt. Es folgte eine teils erbittert geführte Diskussion über den Zustand der Streitkräfte. Die Verantwortlichen wurden suspendiert, die Armee leitete eine Überprüfung ihrer Strukturen ein. Die juristische Bewertung ist jedoch weit weniger eindeutig - zumal ein Teil der betroffenen Rekruten die Übungen nicht etwa als Misshandlung, sondern als "Höhepunkt der Ausbildung" wertete.

Im Sommer vergangenen Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Münster Anklage. Das Landgericht ließ einen großen Teil davon jedoch gar nicht zu. Es habe sich um eine Übung gehandelt, aus der die Rekruten auch hätten ausscheiden können. Sie hätten nur das Codewort "Tiffy" sagen müssen - unter den Soldaten ein Synonym für Weichei. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich gegen die Nichtzulassung beim Oberlandesgericht Hamm und bekam Recht. So wanderte das Verfahren wieder zum Landgericht in Münster, wo es nun verhandelt wird.

Auch auf dem zivil- und dienstrechtlichen Wege geht das Tauziehen weiter. Ein Stabsunteroffizier wehrt sich gegen die Entlassung aus der Bundeswehr. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzte seine Entlassung aus, das Oberverwaltungsgericht Münster kassierte die Entscheidung wieder. Er habe "den Rahmen der vorgegebenen Ausbildungselemente durch Schlagen, Treten und Ohrfeigen von Untergebenen exzesshaft überschritten", befanden die Verwaltungsrichter. Die Ausbilder hätten den Ausbildungspunkt "Geiselnahmen/Geiselhaft" nicht aus dienstlichen Gründen ins Programm genommen. Es sei für sie eine "willkommene Abwechslung" gewesen.

http://www.wiesbadener-kurier.de/politik/objekt.php3?artikel_id=2751906

Kater

ZitatKritische Soldaten dringen auf bessere Ausbildung
Arbeitskreis Darmstädter Signal beklagt "unseligen Korpsgeist"
Moderation: Bettina Klein

Der Arbeitskreis Darmstädter Signal wirft der Bundeswehrführung vor, aus den Misshandlungsskandalen der Vergangenheit nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen zu haben. Die Vorgesetzten seien stärker darauf hinzuweisen, dass sie sich an bestimmte Pflichten auch strikt zu halten haben, sagte Helmuth Prieß, Sprecher des Arbeitskreises kritischer Soldaten. Auch müsse Rekruten Mut gemacht werden, dass sie ihre Rechte wahrnehmen.

Bettina Klein: Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, hält die Misshandlungen von Rekruten in der Coesfelder Kaserne für einen Einzelfall. Im neuen Jahresbericht für 2006 gäbe es nicht einen annähernd vergleichbaren Fall in dieser Dimension, sagte Robbe der Chemnitzer "Freien Presse" laut Vorabbericht. Heute wird sein Bericht im Bundestag erst offiziell vorgestellt.

Das Verfahren im Zusammenhang mit den Misshandlungen hat gestern begonnen. Es ist einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Bundeswehr. Die Staatsanwaltschaft wirft insgesamt 18 ehemaligen und aktiven Ausbildern die schwere Misshandlung und Entwürdigung von Untergebenen vor. Die Vorfälle in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne waren 2004 bekannt geworden.

Die Vereinigung Darmstädter Signal versteht sich als sehr kritische Beobachterin der Bundeswehr. Helmuth Prieß, Oberstleutnant a.D., ist Sprecher des Arbeitskreises und jetzt hier bei uns am Telefon. Guten Morgen!

Helmuth Prieß: Guten Morgen, Frau Klein!

Klein: Herr Robbe spricht von einem Einzelfall noch einmal. Ihre Vereinigung hat anlässlich des gestern begonnenen Prozesses davon geredet, dies sei der Geist gewesen, der in der Bundeswehr geherrscht habe damals, also 2004. Was meinen Sie damit?

Prieß: Also dass es sich immer um Einzelfälle handeln soll, das kennen wir ja schon seit vielen, vielen Jahren als Erklärung der Spitzenpolitiker und der militärischen Führung der Bundeswehr. Wir haben ja zahlreiche Fälle wie Schneeberg und Hammelburg und Zweibrücken und Detmold, wo sozusagen immer wieder eine Kette von Vorgängen ist, die wie Eisberge auftauchen, denn darunter verbergen sich natürlich viele Vorgänge, die so noch nicht bekannt werden, es werden ja nur die schlimmsten in der Regel bekannt. Und auch Coesfeld wurde ja nur durch Zufall bekannt, weil irgendein Soldat in einem Gespräch an ganz anderer Stelle davon gesprochen hatte und einer dann plötzlich wach wurde und gesagt hat, was ist denn da passiert?

Klein: Aber genau das bezweifelt der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe. Er sagt, das sein nicht Spitze eines Eisberges. Zweifeln Sie da an seiner Kompetenz?

Prieß: Ja doch, das würde ich schon sagen. Ich denke, dass zumindest nicht differenziert genug der Frage nachgegangen wird, wie kommt es dazu? Das Erste ist doch, dass wir insgesamt in der Gesellschaft eine Zunahme von Gewaltbereitschaft und Oberflächlichkeit haben. Das Zweite: Soldat sein verändert den Menschen. Eine Uniform anzuhaben und auch eine Waffe, möglicherweise auch noch mit Munition, wie in Afghanistan, wir denken an die Schädelvorgänge, dies alles sozusagen schafft eine neue Form von Männlichkeit, auch innerhalb dieser überwiegend ja von Männern geprägten Gesellschaft. Dazu kommt, dass auch Gewalt im Militär seit eh und je strukturbedingt ist. Und wenn dann die Soldaten durch Bilder im Ausland, auch Erlebnisse im Ausland, wenn sie selbst dort eingesetzt waren, dazu noch animiert werden, eine kriegsnahe Ausbildung durchzuführen, wie wir das seit gut zehn Jahren in der Bundeswehr erleben können, und der Inspekteur des Heeres sagt, wir brauchen den archaischen Kämpfer, das heißt den urwüchsigen Kämpfer, dann darf man sich nicht wundern, wenn so etwas dabei herauskommt. Wobei ich sagen möchte, es ist natürlich nicht jede Einheit so wie die, die damals in Coesfeld eine bestimmte Besetzung hatte. Dort hat ein besonders schlimmer Ungeist geherrscht, und dass die Herren im Augenblick leugnen ist ja vor Gericht sozusagen keine Neuigkeit. Das weiß jeder, der mal Gerichtsverfahren verfolgt hat.

Klein: Also Sie beobachten auch in der Bundeswehr eine strukturelle Gewaltbereitschaft, die weit über die genannten Einzelfälle hinausgeht?

Prieß: Ich sagte Ihnen ja, es ist doch klar, dass auch durch Untersuchungen in anderen Armeen überall immer wieder sozusagen Entgleisungen vorkommen, die eben ein Strukturelement militärischen Handelns sind. Denken Sie nur an das, was unter noch schlimmeren Bedingungen und noch schlechterer Ausbildung amerikanische Soldaten sich sowohl in Afghanistan wie auch erst recht in Irak leisten und an anderer Stelle in Indochina, wo überall schon etwas passiert ist. Die Bundeswehr ist da in letzte Gefahrenlagen ja noch gar nicht hineingekommen. Und ich finde es bedenklich, dass neben dieser grundsätzlichen Problematik, die durch eine verbesserte Ausbildung, die durch stärkere soziale und Fürsorgekompetenz ersetzt werden müsste, dazu gehört auch interkulturelle Kompetenz, dazu gehört auch ein Stück Menschlichkeit, und die ständige Brüllerei, die in den Kasernen auch während dieser geübten Geiselnahme und Folter stattgefunden hat, die muss ja auch mal ein Ende haben. Man kann übrigens, das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, Folter und Unmenschlichkeit kann man nicht vorüben. Und das, was da gemacht worden ist, zeigt, dass hier junge Männer unter Führung eines Hauptmannes, dem man ja immerhin schon Verantwortung zumuten darf, völlig entgleist sind.

Klein: Die werden jetzt auch ja juristisch zur Rechenschaft gezogen. Der Prozess hat gestern begonnen. Herr Prieß, aus dem, was Sie schildern, was wären denn die Konsequenzen, die die Bundeswehr selbst oder auch die Politik ziehen müsste?

Prieß: Also die juristische Konsequenz ist ja eine Selbstverständlichkeit. Das Gleiche gilt für die Disziplinarmaßnahmen, die innerhalb der Bundeswehr in solchen Fällen zu treffen sind und ja wohl auch getroffen wurden. Aber das kann man unter Selbstverständlichkeit abhaken. Das, was sich ja in der Bundeswehr ergibt, ist, dass ja durch die Behauptung es sind Einzelfälle, ja gar keine Maßnahmen getroffen werden, dem nächsten Fall vorzubeugen, zum Beispiel nicht näher untersucht wird, dass eigentlich der unselige Korpsgeist innerhalb der Bundeswehr, bei einigen Einheiten im besonderen Maße ausgeprägt, dazu führt, dass die Bereitschaft, sich nicht zu äußern, und Vorgänge und Rüpelhaftigkeiten und Befehle, die nicht zu dienstlichen Zwecken dienen oder Vergehen oder andere Dinge beinhalten, die nicht zu melden. Also zum Beispiel müssen bei der Einstellung von Soldaten in die Bundeswehr Psychologen, und zwar nachdenkliche Psychologen, darauf achten, dass eher sensible und nicht die Haudegen-Typen zur Bundeswehr kommen. Das muss auch innerhalb der weiteren Förderung und Beförderung der Bundeswehr und bei der Personalplanung, wen setzte ich wohin, berücksichtigt werden. Es muss in der Ausbildung, sowohl bei den Ausbildungsstätten in Hammelburg und anderen Bereichen, wo auf die Auslandseinsätze hin ausgebildet wird, muss mehr sozusagen die von mir bereits geforderte soziale und interkulturelle Kompetenz eingehen, und es muss , das muss man auch sehr deutlich sagen, den Wehrpflichtigen Mut gemacht werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Und die Vorgesetzten sind stärker in Rechtsausbildung darauf hinzuweisen, dass sie sich an bestimmte Pflichten aber auch strikt zu halten haben.

Klein: Helmuth Prieß war das, Oberstleutnant a.D. und Sprecher des Arbeitskreises Darmstädter Signal, zum Auftakt des gestrigen Prozesses im Zusammenhang mit den Misshandlungen gegen Rekruten in Coesfeld. Danke Ihnen für das Gespräch, Herr Prieß.

Prieß: Wiederhören, Frau Klein.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/606693/

Kater

ZitatBundeswehrskandal: Ausbilder schildert simulierte Geiselnahme
"Querulanten mal ordentlich ran nehmen"

Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten hat sich einer der Angeklagten selbst belastet. Vor dem Landgericht Münster beschrieb ein ehemaliger Bundeswehr-Ausbilder am Mittwoch (21.03.07) den Ablauf einer recht brutalen simulierten Geiselnahme.

Bei einer Befragung nach einer simulierten Gefangennahme sei Rekruten der Mund geöffnet und Wasser mit einer Kübelspritze hineingespritzt worden, sagte der ehemalige Ausbilder am Mittwoch (21.03.07) vor dem Landgericht Münster aus. Einige hätten dabei gekniet, andere gelegen, manchen sei die Nase zugehalten worden, Wasser sei auch in die Hosen und den Nacken der Soldaten gepumpt worden. Als kein Wasser mehr übrig gewesen sei, hätten die Ausbilder stattdessen Sand benutzt. Zudem sei auf Englisch damit gedroht worden, Benzin in die Hose zu gießen und es anzuzünden.

Rekruten seien außerdem unter Druck gesetzt worden, indem die Erschießung von Kameraden durch Maschinengewehrschüsse simuliert worden sei, sagte der Angeklagte ehemalige Ausbilder und Unteroffizier. Er selbst habe sich darüber keine Gedanken gemacht, weil die beiden Zugführer die Szenen teilweise beobachtet und ihn angestachelt hätten. Einer von ihnen sei sogar mit einem Rekruten zu ihm gekommen und habe ihn aufgefordert, diesen "Querulanten mal ordentlich ran zu nehmen".

Ex-Ausbilder will sich entschuldigen
Es habe ein "rüder Ton" geherrscht, genau wie bei seiner eigenen Ausbildung für einen Auslandseinsatz, setzte der Ex-Unteroffizier seine Schilderung fort. Er sei angewiesen worden, sich so zu verhalten, wie er es von dieser Ausbildung kenne. Erst später sei ihm aufgefallen, dass es einem Rekruten "nicht mehr so gut ging".

Mittlerweile sei ihm bewusst, dass er etwas falsch gemacht habe. "Ich habe mich da hineingesteigert", sagte er und beteuerte, dass er sich bei allen Beteiligten dafür entschuldigen wolle. Zuvor waren zwei weitere Angeklagte vernommen worden. Diese hatten gesagt, dass sie "nichts Rechtswidriges" und "keine gravierenden Quälereien" gesehen hätten. Rekruten hätten die Übung als "körperlich anstrengend, aber interessant" beschrieben, die Geiselnahme als Spaß angesehen.

Richter: Man könnte von Folter sprechen
Der Richter äußerte sich anschließend zur Aussage des Angeklagten. Die geschilderte Situation habe nichts mit Simulation zu tun, sondern man könne von Folter sprechen.

Die anderen Angeklagten reagierten zum Teil fassungslos über die detaillierte Aussage. Ihr Anwalt kündigte gegenüber dem WDR an, sich eine neue Verteidigungsstrategie überlegen zu wollen.
Angeklagten drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren
 
Urteil nicht vor Dezember
In dem Prozess vor der 8. Großen Strafkammer müssen sich 18 frühere Ausbilder des Instandsetzungsbataillons 7 aus der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne1 wegen Misshandlung Untergebener verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zahlreiche Rekruten misshandelt und verletzt zu haben. Den Männern im Alter von 25 bis 34 Jahren drohen im Falle einer Verurteilung Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Bereits jetzt hat sich die berufliche Situation für einige Angeklagten drastisch verändert: Zwei der ehemaligen Ausbilder wurden bereits fristlos von der Bundeswehr entlassen, vier Soldaten vorläufig vom Dienst suspendiert. Eigene Disziplinarverfahren hat die Bundeswehr selbst bis zum Ende des zivilen Strafverfahrens ausgesetzt.

Für den Prozess sind 45 Verhandlungstage angesetzt, mit einem Urteil wird nicht vor Dezember dieses Jahres gerechnet.

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/070321.jhtml

Kater

ZitatWeiterer Bundeswehr-Ausbilder gesteht Misshandlung von Rekruten
Mittwoch 28. März 2007, 14:48 Uhr
 
Münster/Coesfeld (ddp). Im Prozess vor dem Landgericht Münster gegen frühere Bundeswehr-Ausbilder der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld hat am Mittwoch ein zweiter Angeklagter Verfehlungen eingeräumt. Der 28-jährige Ex-Oberfeldwebel Daniel J. aus Erkrath gestand, im so genannten «Verhörkeller» in der Kaserne im Rahmen einer simulierten Geiselnahme einem Rekruten mit dem Prüfgerät eines Feldfernsprechers einen Stromstoß verabreicht zu haben.

Er habe dem Soldaten die Kabelklemmen an die entblößte Wade gehalten, während ein anderer Ausbilder durch Kurbeln den Strom erzeugt habe. Der Vorsitzende der 8. Großen Strafkammer ließ daraufhin am eigenen Leib die Auswirkungen eines solches Stromstoßes mit dem sichergestellten Gerät demonstrieren. Es sei so, als wenn man an einen elektrischen Weidezaun fasse, sagte der Richter anschließend.

Daniel J. sagte, er selbst habe die Stromstärke getestet und sei über die Wirkung erschrocken gewesen. «Die Sache ist aus dem Ruder gelaufen.» Wie es dazu kam, könne er sich nicht erklären. «Ich habe einen großen Fehler gemacht», sagte der 28-Jährige. Er habe auch ein schlechtes Gewissen gehabt, weil man «alles vertuschen wollte».

Vor Daniel J. hatte bereits ein 26 Jahre alter früherer Unteroffizier die Schikanen gestanden und berichtet, dass man den Rekruten Wasser in den Mund gepumpt habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft bei dem Prozess den insgesamt 18 Angeklagten vor, in ihrer Funktion als Ausbilder rund 160 Rekruten bei Nachtmärschen im Sommer 2004 gefangen genommen und misshandelt zu haben.

Der Prozess soll nach den Osterferien am 16. April fortgesetzt werden.

http://de.news.yahoo.com/28032007/336/weiterer-bundeswehr-ausbilder-gesteht-misshandlung-rekruten.html

Kater

ZitatProzess gegen ehemalige Bundeswehr-Ausbilder geht weiter
Ex-Rekrut schildert Misshandlungen
Schläge, Tritte, Demütigungen: Im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehr-Rekruten vor dem Landgericht Münster hat ein ehemaliger Rekrut aus der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne einen Teil der Anklagepunkte bestätigt.
 
Die Angeklagten vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft ist fest davon überzeugt, dass "Gewalt-Exzesse mit Strom, Wasser und Sand" vor drei Jahren in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne1 an der Tagesordnung waren. Ein ehemaliger Rekrut schilderte dem Münsteraner Landgericht am Mittwoch (09.05.07) Details selbst erlebter Schmerzen. Einer der beiden angeklagten Zugführer habe ihm während einer simulierten Geiselnahme einen Stiefel unter seine Hoden geschoben und angehoben.

"Das tat weh", sagte der 22-Jährige. Er berichtete außerdem, andere Ausbilder hätten ihn mit einer Kübelspritze nass gespritzt und ihm Sand in die Feldbluse gekippt. Als er Liegestützen gemacht habe, sei ihm der Kopf zu Boden geschlagen worden. Dafür habe sich der Ausbilder entschuldigt.

Mehr als 160 Rekruten misshandelt?
Bis zum 11. Juni 2006 werden 30 Rekruten von damals ihre Zeugenaussagen machen. Die Schilderungen der ehemaligen Wehrpflichtigen sind nach Ansicht von Prozessbeobachtern schon von vorentscheidender Bedeutung, was das Urteil angeht.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 15 Angeklagten vor, im Jahr 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen über 160 Rekruten körperlich misshandelt und menschenunwürdig behandelt zu haben. Zunächst waren 18 ehemalige Bundeswehr-Ausbilder angeklagt. Gegen drei wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt worden.

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/070509.jhtml?rubrikenstyle=panorama

Kater

ZitatBewährungs- und Geldstrafen für Bundeswehr-Ausbilder gefordert

Münster (AP) Im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehrrekruten hat die Staatsanwaltschaft für vier ehemalige Ausbilder Bewährungs- und Geldstrafen gefordert. Die Anklagebehörde warf den Männern am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Münster gemeinschaftliche Körperverletzung sowie entwürdigende Behandlung von Untergebenen vor.

Für einen der vier Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Als Bewährungsauflage regte sie außerdem die Zahlung von 5.000 Euro an. Die drei anderen Angeklagten sollen Geldstrafen zwischen 4.800 und 5.400 Euro erhalten.

Das Verfahren gegen diese vier der insgesamt noch 15 Angeklagten im Münsteraner Bundeswehr-Prozess war zuvor abgetrennt worden. Vor der 8. Großen Strafkammer des Münsteraner Landgerichts müssen sich der Kompaniechef und 14 Ausbilder des Instandsetzungsbataillons Coesfeld verantworten. Ihnen wird Misshandlung und Entwürdigung von 163 Rekruten bei insgesamt vier simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 vorgeworfen.

http://de.news.yahoo.com/ap/20070813/tde-bewhrungs-und-geldstrafen-fr-bundesw-808bb34_1.html

Kater

ZitatBewährungsstrafe und Freisprüche im Bundeswehr-Prozess

Münster (AP) Im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehrrekruten in einer Coesfelder Kaserne hat das Landgericht Münster die ersten Urteile gefällt. Ein 26-jähriger ehemaliger Ausbilder erhielt eine Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Das Gericht sprach ihn am Montag der gefährlichen Körperverletzung, Misshandlung und entwürdigenden Behandlung für schuldig. Ein 29-jähriger Ex-Ausbilder erhielt eine Geldstrafe von 2.400 Euro, die übrigen beiden 28- und 29 Jahre alten Angeklagten wurden freigesprochen.

Mit der Bewährungsstrafe für den 26-Jährigen habe das Gericht ein Zeichen setzen wollen, sagte der Vorsitzende Richter der Achten Strafkammer, Thomas Mattonet, in der Urteilsbegründung. «So ein Verhalten eines Ausbilders darf in der Bundeswehr nicht toleriert werden», betonte er. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige seinen Rekruten im Sommer 2004 bei fingierten Geiselnahmen gewaltsam Wasser in Mund und Nase gespritzt und sie als Bettnässer bezeichnet hatte. Er habe dabei auch nicht auf Befehl gehandelt, «das war allein seine Idee», sagte Mattonet.

In seinem Strafmaß ging die Strafkammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monate für den 26-Jährigen verlangt hatte. Für die übrigen drei Angeklagten hatte sie Geldstrafen gefordert. Die Verteidigung hatte in allen Fällen auf Freispruch plädiert. Das Landgericht folgte diesem Vorschlag nur mit Blick auf die beiden 28- und 29-jährigen Angeklagten. Den Ex-Ausbildern sei nicht nachzuweisen, dass sie von den Erniedrigungen und Misshandlungen bei den Geiselnahmen gewusst hätten. Sie hätten die Rekruten lediglich überfallen und zu dem Lager gebracht, wo die simulierte Geiselnahme stattfand.

«Ausbilder präsentierte sich wie ein Großwildjäger»

Ein weiterer ebenfalls am Überfallkommando beteiligter Angeklagter erhielt eine Geldstrafe, weil er während des Überfallkommandos ein Foto von den am Boden liegenden Rekruten gemacht hatte. Er habe sich dabei wie ein Großwildjäger präsentiert und die jungen Männer damit der Lächerlichkeit preisgegeben, sagte der Vorsitzende Richter.

Das am Montag abgeschlossene Verfahren gegen vier ehemaligen Ausbilder war wegen relativ geringer Tatbeteiligung abgetrennt worden. In dem Prozess um fingierte Geiselnahmen aus dem Jahr 2004 sind insgesamt 15 Männer angeklagt. Gegen einen Kompaniechef und weitere zehn Ausbilder des Instandsetzungsbataillons Coesfeld wird der Prozess am Mittwoch fortgesetzt. Ihnen wird Misshandlung und Entwürdigung von 163 Rekruten bei insgesamt vier simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 zur Last gelegt. Sie sollen die Rekruten mit Stromschlägen misshandelt, nassgespritzt, getreten und geschlagen haben. Das Bekanntwerden der Vorwürfe hatte im November 2004 zu einer Welle öffentlicher Empörung geführt. Ein Urteil wird für Ende Dezember erwartet.

http://de.news.yahoo.com/ap/20070827/tde-bewhrungsstrafe-und-freisprche-im-bu-808bb34_2.html

Kater

ein weiterer Bundeswehrprozess in Plön:

Zitat"Ich verscharre Sie im Wald"
Von Kerstin Schneider, Plön

Einem Zeitsoldaten drohte er, ihn zu "zerstückeln" und "im Wald zu verscharren". Ständig soll der Oberfeldwebel der Bundeswehr junge Soldaten drangsaliert haben. In Plön stand der 28-Jährige nun wegen entwürdigender Behandlung seiner Untergebenen vor Gericht.

Als Oberfeldwebel Patrick W. seinem Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur die rechte Hand zur Begrüßung reicht, liegt die linke an der Naht seiner dunklen Uniformhose. Als die Richterin im Amtsgericht Plön kurz darauf seine Personalien verliest, bestätigt der 28-jährige die Angaben mit einem lauten: "Jawoll". Als Patrick W. im Laufe der Verhandlung erzählt, warum er nach der Wehrpflicht bei der Bundeswehr bleiben wollte, nennt er als Grund die "Kameradschaft".

Der Staatsanwalt wirft dem Oberfeldwebel dagegen "entwürdigende Behandlung" seiner Untergebenen vor. Im September 2006 hat Patrick W. laut Anklage bei der "Informations- und Lehrübung ,Schaufenster Flugabwehr'" in Todendorf bei Kiel, junge Soldaten drangsaliert. Während der Staatsanwalt die Anklage verliest, faltet Patrick W. die Hände wie zum Gebet. Stocksteif sitzt er auf seinem Stuhl und hört zu. "Man soll sie ficken, so lange sie klein sind", zitiert ihn der Ankläger. Einem Untergebenen soll der Oberfeldwebel mit einer "Schlägerrei im Keller" gedroht haben. "Entweder Sie machen mich platt oder ich mache Sie platt." "Bewegen Sie ihren schwammigen Körper zu mir", sagte Patrick W. angeblich zu einem anderen Soldaten. Schließlich drohte er laut Anklage zwei Soldaten: "Ich verscharre Sie im Wald".

Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Patrick W. schüttelt den Kopf. "Diese Vorwürfe habe ich so nicht begangen", sagt er. Und dann fängt der Unteroffizier an zu erzählen. Im Berliner Dialekt, eigenwillig in der Grammatik. Patrick W. redet von einer "liderlichen Dienstauffassung", weil die Erkennungsmarke bei einem Soldaten nicht richtig um den Hals hing. "Eine Dienstauffassung unter aller Kanone", sagt Patrick W. An seiner Uniformjacke glänzt der Bundesadler. Darunter hängt das Abzeichen der "Fallschirmspringer" und das der "Heeresflugabwehr". "Befehlsmängel" ist so ein Wort, das Patrick W. immer wieder in seine Erzählung einstreut. 1999 ging er nach Schule und Lehre zur Bundeswehr, war ein halbes Jahr lang im Kosovo.

Ob er den Spruch "man soll sie ficken, so lange sie klein sind" kenne, will der Staatsanwalt wissen. "Dieser Wortlaut geistert in der Bundeswehr rum", bestätigt Patrick W. und nickt. "Das soll heißen: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Aber ich habe das nicht in den Mund genommen", beteuert er. Nur ein einziges Mal will sich der Oberfeldwebel im Ton vergriffen haben, als ein Soldat seinem Befehl nicht schnell genug folgte. ",Bewegen Sie ihren Arsch hier her', habe ich gesagt. Das tut mir leid, macht man nicht. Damit löst man keine Ausbildungsmängel oder Gehorsamsmängel." Auf die Frage, warum sich mehrere Zeugen über ihn beschwert hätten, sagt Patrick W. "Ich war ein sehr schwieriger Fall für die Untergebenen, weil ich nicht weggucke bei Ausbildungs- und Befehlsmängeln."

Zeuge: "Permanente Herabsetzung"
Der Hauptbelastungszeuge betritt den Gerichtssaal. Zwei Jahre lang war er Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Inzwischen studiert der 21-jährige Jura. Er lobt die "interessante Ausbildung" bei der Bundeswehr, die ihn gereizt habe. Nur an die Begegnung mit Oberfeldwebel Patrick W. hat er keine guten Erinnerungen. Er kann sich nicht an alle Beleidigungen erinnern. "Es war eine permanente Herabsetzung meiner Person", sagt er. "Ich war nicht Dienstgrad genug. Nicht niederträchtig genug. Habe mich nicht genug von den Mannschaftsdienstgraden abgesetzt", erinnert sich der Zeuge. Zunächst habe er noch gehofft, das Verhältnis zu Oberfeldwebel W. würde sich nach einem Gespräch unter vier Augen bessern. Doch die Angriffe seien immer schlimmer geworden. Zunächst habe Patrick W. ihm gedroht, mit ihm für eine Schlägerrei in den Keller zu gehen. "Entweder Sie machen mich platt. Oder ich mache Sie platt." Als er sich darauf nicht eingelassen habe, habe Patrick W. gedroht, ihn mit "einem Klappspaten zu zerstückeln und im Wald zu verscharren." Patrick W. habe ihm sogar erzählt, wie er das Verschwinden eines Soldaten vertuschen würde. "Mit gefälschten Urlaubsscheinen". "Haben Sie das ernsthaft geglaubt?", will die Richterin wissen. "Ich habe das sehr ernst genommen", sagt der Zeuge. "Die Schilderungen waren sehr detailliert. Ich fühlte mich bedroht."

Auch ein zweiter Zeug bestätigt, dass sich Patrick W. im Ton vergriffen habe. "Er hat gesagt, bewegen Sie ihren schwammigen Körper zu mir. Und dass er sich mein Gesicht merken will." Erst auf Nachfrage erinnert er sich daran, dass Patrick W. auch ihm gedroht habe, ihn im Wald zu verscharren.

Für Patrick W. wird es nach dieser Aussage eng. Der Prozess gegen ihn dürfte Seltenheitswert haben. Dass der Ton bei der Bundeswehr rauh ist, wird immer wieder ruchbar. Doch selten kommt es zum Strafverfahren wie in diesem Fall.

"So etwas denkt man sich nicht aus", sagt die Richterin und regt an, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Sie will es "mit einem Denkzettel bewenden" lassen. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden. Einen Moment lang sträubt sich Patrick W. Doch dann stimmt er zu. 1.500 Euro muss er nun zahlen, damit das Verfahren vorläufig eingestellt wird. Seine Chancen Berufssoldat zu werden "tendieren gegen Null", sagt er. "Meine Karriere ist hiermit beendet". Patrick W. wird jedoch noch voraussichtlich bis 2011 bei der Bundeswehr dienen.

http://www.stern.de/politik/panorama/601349.html

ManOfConstantSorrow

ZitatAFGHANISTAN- EINSATZ
Luftwaffenoffizier soll Soldaten mit Peitsche misshandelt haben

Wegen des Verdachts der Misshandlung von Untergebenen während des Afghanistan-Einsatzes hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Ermittlungen gegen einen Stabsoffizier der Luftwaffe eingeleitet.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,520802,00.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Hexenbändiger

ooch, naja ^^ ob se nu von ihren Gegner misshandelt werden, oder von ihren Offizieren....  :aggressiv>
Ich finde das geschieht denen ganz recht.. mit deren Gegnern springen se auch nich besser um  :cheer: selbst Schuld, wer zum Bund geht  ^^

Kater

ZitatPlädoyers im Prozess um Rekruten-Misshandlung
Coesfeld: Bewährungsstrafen gefordert

Weil sie Rekruten in Coesfeld misshandelt haben sollen, stehen mehrere Ausbilder der Bundeswehr vor Gericht. Am Mittwoch (06.02.08 ) haben die Staatsanwälte ihre Plädoyers gehalten und Bewährungsstrafen gefordert.

Die Ausbilder sollen im Jahr 2004 in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne Rekruten gefesselt und mit leichten Stromstößen und Wasser traktiert haben. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Münster forderte Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Angeklagten.

Die beiden Drahtzieher der fingierten Geiselnahmen und anschließenden Misshandlungen sowie ein früherer Zugführer sollen demnach wegen gefährlicher Körperverletzung und entwürdigender Behandlung zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen. Der ehemalige Kompaniechef soll zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden. Zusätzlich sollen sie Geldauflagen zwischen 4.000 und 1.200 Euro zahlen. Gegen einen früheren Unteroffizier wurde eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro beantragt.

Die Plädoyers der Verteidigung werden am 18. Februar, ein Urteil nicht vor dem 27. Februar erwartet.

Staatsanwalt: "Unfähiger Vorgesetzter"

Der Kompaniechef habe von der unwürdigen Behandlung der Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne im Jahr 2004 gewusst und sie gebilligt, sagte Staatsanwalt Michael Frericks. "Er hat sich in dieser Situation als unfähiger Vorgesetzter erwiesen und sich überfahren lassen." Wie auch den übrigen fünf noch in der Bundeswehr verbliebenen Angeklagten droht ihm im Falle einer Verurteilung die Entlassung.

Erste Urteile bereits gesprochen

Im Laufe des seit zehn Monaten dauernden Prozesses am Landgericht Münster mit 41 Verhandlungstagen und der Anhörung von 208 Zeugen - darunter viele der mehr als 160 mutmaßlich misshandelten Rekruten - war das Verfahren gegen acht Angeklagte getrennt worden.

Einer von ihnen wurde zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zwei erhielten Geldstrafen, zwei weitere wurden freigesprochen. Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt. Ein weiterer Angeklagter war zu Prozessbeginn krank, sein Verfahren wird gegebenenfalls nachgeholt. Gegen alle Urteile wurde bereits Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

"Menschenverachtende Spiele"

Zwei Zugführer sollen die Misshandlungen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zufolge maßgeblich geplant und angeordnet haben. Der Kompaniechef und die Unteroffiziere hätten gewusst, dass eine solche Behandlung innerhalb der Grundausbildung der Bundeswehr von keiner Ausbildungsordnung gedeckt ist. Das Argument, sie hätten den Rekruten einen "Ausbildungshöhepunkt" bieten wollen und seien sich keiner Schuld bewusst, ließ Frericks nicht gelten. "Ein Highlight war es höchstens für die Unteroffiziere", sagte er. Es sei nirgends erkennbar gewesen, an welcher Stelle Ausbildungsinhalte hätten vermittelt werden sollen. Die einzige Erkenntnis der Übungen für die Rekruten sei gewesen: "Wir sind hier nur die Kleinen, Unterlegenen."

Verteidiger bezeichnen Prozess als "Farce"

Einige der insgesamt 20 Verteidiger bezeichneten die Vorwürfe und den Verlauf des Prozesses als Farce. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien unangemessen. "Ich habe einen solchen Prozess noch nicht erlebt", sagte einer der Anwälte. "Er kostet nur Geld, Zeit und Karriere." Sie stützten ihre Ansicht vor allem auf die Aussagen eines Großteils der Zeugen. Sie hatten eigenen Aussagen zufolge bei den Übungen keine übermäßigen Beeinträchtigungen empfunden. Einige folgten sogar den Argumenten der Angeklagten, die darin einen "Höhepunkt der Ausbildung" sahen.

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/080206.jhtml?rubrikenstyle=panorama

Kater

ZitatBewährungsstrafen im Prozess um Rekruten-Misshandlung

Münster (AFP) - Im Prozess um den Bundeswehr-Skandal von Coesfeld hat das Landgericht Münster fünf Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten verhängt. Die angeklagten Ausbilder der Bundeswehr wurden der Misshandlung und der entwürdigenden Behandlung von Rekruten für schuldig befunden. Ein früherer Kompaniechef wurde wegen Misshandlung zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen, gegen einen zehnten Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt.

Mit dem Urteil ging der Prozess um die Misshandlung von über 160 Rekruten bei vier Geiselnahme-Übungen im Jahr 2004 nach einem Jahr Verfahrensdauer zu Ende. Wegen der Vorwürfe hatten sich ursprünglich 18 Ausbilder verantworten müssen. Ein Angeklagter wurde bereits zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. In zwei Fällen hatte das Gericht Geldstrafen verhängt, zwei Beschuldigte waren freigesprochen worden. Zwei weitere Verfahren stellten die Richter wegen geringer Schuld ein, ein Verfahren wurde wegen Erkrankung des Angeklagten abgetrennt.

http://de.news.yahoo.com/afp/20080312/tts-d-nordrhein-westfalen-justiz-bundesw-c1b2fc3.html

Kater

Zitat14 Revisionen nach Prozess um Rekrutenmisshandlungen

Die Affäre um Misshandlungen bei der Bundeswehr wird bald auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Nach dem Ende des Prozesses sei in 14 Fällen Revision eingelegt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Münster mit.

Zum einen gehe die Staatsanwaltschaft selbst gegen die vier Freisprüche in Revision - zudem wehrten sich die Angeklagten, die zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilt wurden, gegen das Urteil. Ihnen wird vorgeworfen, bei simulierten Geiselnahmen in der Kaserne Coesfeld Rekruten misshandelt zu haben.

http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2008/04/06/revision_im_bundeswehrprozess.jhtml

Kater

ZitatEx-Rekrut klagt wegen Misshandlungen auf Schmerzensgeld

Die Misshandlungen von Rekruten in einer Kaserne im münsterländischen Coesfeld werden noch einmal die Gerichte beschäftigen. Erstmals fordert ein ehemaliger Rekrut vor Gericht Schmerzensgeld. Der Kläger verlangt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 2000 Euro, weil er nach seiner Auffassung in «menschenverachtender und unwürdiger Art und Weise behandelt worden sei», sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Coesfeld am Freitag. Der Prozess findet am 18. Juni statt.

Coesfeld (ddp). Die Misshandlungen von Rekruten in einer Kaserne im münsterländischen Coesfeld werden noch einmal die Gerichte beschäftigen. Erstmals fordert ein ehemaliger Rekrut vor Gericht Schmerzensgeld. Der Kläger verlangt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 2000 Euro, weil er nach seiner Auffassung in «menschenverachtender und unwürdiger Art und Weise behandelt worden sei», sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Coesfeld am Freitag. Der Prozess findet am 18. Juni statt.

Die Klage des Ex-Rekruten richtet sich gegen die damaligen Ausbilder der Instandsetzungskompanie in der Coesfelder «Freiherr-vom-Stein-Kaserne.» Bei verbotenen Geiselnahmeübungen habe man ihm Wasser in die Hose und ins Gesicht gespritzt, hieß es.

In dem größten Prozess in der Geschichte der Bundeswehr waren Mitte März am Landgericht Münster gegen fünf ehemalige Ausbilder wegen Rekrutenmisshandlung Bewährungsstrafen verhängt worden. Die Klage richtete sich auch gegen die beiden früheren Zugführer, die als Drahtzieher der umstrittenen Übungen galten und jeweils zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden sind. Zudem hatte das Landgericht im März eine Geldstrafe verhängt und vier Angeklagte freigesprochen.

http://www.ad-hoc-news.de/drucken.html?art_id=17453062

Kater

ZitatMisshandlung von Rekruten: Neues Verfahren

Karlsruhe (dpa) - Mehrere ehemalige Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlungen von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor Gericht verantworten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch zwei Freisprüche sowie zwei Geldstrafen von jeweils 2400 Euro gegen frühere Ausbilder auf und ordnete ein neues Verfahren vor dem Landgericht Münster an. Der Ausgang ist allerdings offen.

Das Urteil gegen einen fünften Angeklagten ist rechtskräftig. Er war im Sommer 2004 Leiter einer der umstrittenen Geiselnahmeübungen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld, bei der Rekruten misshandelt worden waren. Im August 2007 war er unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Mit seiner Entscheidung folgte der BGH dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Revisionen der drei in Münster verurteilten Angeklagten wurden verworfen.«Der BGH als höchstes Wehrstrafgericht hat die Verantwortung, dass Wehrpflichtige korrekt behandelt und nicht unnötig schikaniert werden», sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. (Az: 1 StR 158/08 u. 554/08 vom 14. Januar 2009)

Laut BGH ist nicht nur die aktive Misshandlung von Rekruten, sondern auch die bloße Teilnahme an einem gestellten Verhör mit Schlägen, Fesselungen und entwürdigenden Behandlungen als Körperverletzung einzustufen. Allerdings können sich die beteiligten Ausbilder möglicherweise darauf berufen, dass sie sich irrtümlich zur Ausführung der entsprechenden Befehle verpflichtet glaubten.

Bei der umstrittenen Übung hatte ein «Überfallkommando» eine Gruppe von Rekruten in der Grundausbildung - darunter die Hälfte Wehrpflichtige - überfallen, sie mit Kabelbindern gefesselt und zu einer Sandgrube gekarrt. Dort wurden sie teilweise mit simulierten Erschießungen in Angst versetzt. Einem Soldaten wurde Wasser in den gewaltsam geöffneten Mund gespritzt, einigen Rekruten wurde Wasser in die Hose gepumpt, einer wurde als «Bettnässer» verhöhnt». Den Verteidigern zufolge haben viele der betroffenen Rekruten die Aktion hinterher als «Highlight der Grundausbildung» bezeichnet.

Hauptstreitpunkt war die Frage, ob die Ausbilder die Rechtswidrigkeit der Aktion hätten erkennen und deshalb den Befehl verweigern müssen. Die Rechtswidrigkeit sei offensichtlich gewesen, hatte Oberstaatsanwalt Johann Schmid argumentiert: «Mitdenken bleibt Pflicht, zumal für Offiziere und Unteroffiziere, denen die Ausbildung von Rekruten anvertraut ist.»

Über den zweiten Komplex im bisher größten Strafverfahren in der Geschichte der Bundeswehr, bei dem anfangs 17 frühere Ausbilder und ihr Kompaniechef auf der Anklagebank saßen, hatte der BGH noch nicht zu entscheiden. Im März 2008 hatte das Landgericht Münster die beiden Zugführer, die die Geiselnahmen angeordnet hatten, zu je 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Kompaniechef, der die Aktion geduldet hatte, muss 7500 Euro Geldstrafe zahlen.

http://de.news.yahoo.com/26/20090114/twl-misshandlung-von-rekruten-neues-verf-a362a63.html

Kater

ZitatBundesgerichtshof hob Freisprüche des Landgerichts Münster auf
Neuer Prozess um Rekrutenmisshandlung

Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor dem Landgericht Münster verantworten. Das entschied heute der BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Freisprüche der drei Unteroffiziere in Coesfeld vom März 2008 auf und ordnete eine Neuauflage ihres Prozesses an. Dagegen sind die Urteile gegen mehrere Verantwortliche einer umstrittenen Geiselnahmeübung rechtskräftig. Das Landgericht Münster hatte Bewährungsstrafen gegen zwei Zugführer und eine Geldstrafe gegen einen Kompaniechef verhängt. Der BGH verwarf ihre Revisionen.

Rechtswidrigkeit offensichtlich
Für die drei Unteroffiziere sei die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungen offensichtlich gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Johann Schmid. Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof bereits Freisprüche gegen ehemalige Ausbilder in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld aufgehoben. Der BGH ordnete damals eine neue Prüfung an, ob die Soldaten die Befehle zur Ausführung der rechtswidrigen Aktion hätten verweigern müssen.

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/091028.jhtml

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