Stellenangebot ohne Rechtsfolgenbelehrung

Begonnen von Struppi, 15:49:48 Mi. 21.März 2007

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Struppi

Hallo

Ich hab heute 2 Stellenangebote der BA für ZAF´s zugeschickt bekommen.

Die Angebote sind ohne Rechtsfolgenbelehrung. Das einzigste was drin steht ist, das ich mich umgehend da Bewerben soll und dieses Schreiben bis zum xxxx zurück senden soll.

Muss ich mich da jetzt bewerben oder können die Briefe in die Tonne?

Struppi

Ich bekomme nur solche Angebote ohne Rechtsfolgenbelehrung.

Naja,werd ein paar Tage warten und dann diese Stellenangebote an die BA zurücksenden und ankreuzen, das die Stellen schon Besetzt seien.

Wollte mich nur mal absichern.... nicht das später Sanktionen drohen.

Ziggy

Normalerweise kann dir ohne Rechtsfolgenbelehrung nix passieren, also sollte das so in Ordnung gehen.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

mupine

egal.einfach mal dort bewerben!Heißt ja nicht unbedingt daß sie einen nehmen!Wenn man angibt das man keinen fahrbaren Untersatz hat,ist man für ne ZAF meist eh uninteressant...ausserdem suchen ZAF ja meistens nicht für sofort,sondern für eventuelle Einsätze!

Paul Brömmel

Bewerben ist schon richtig,wenn man das macht,verärgert man seinen SB vom Amt nicht !
Falls man aber wider Erwarten von der ZAF angerufen oder eingeladen wird,auf der angebotenen Stelle bestehen ! Wenn diese angeblich schon besetzt ist,die Aufnahme in einen Bewerberpool ablehnen und die Löschung Deiner Daten verlangen ! ansonsten kann man später noch unangenehme Erfahrungen machen !

Struppi

ZitatOriginal von Paul Brömmel
Bewerben ist schon richtig,wenn man das macht,verärgert man seinen SB vom Amt nicht !

Ist mir ehrlich gesagt egal ob der sich ärgert oder nicht. Was meinst du, wie oft ich schon mit Bauchschmerzen aus seinem Zimmer gegangen bin, weil er mich wieder ziemlich angekotzt hat. Da ich ab 1.6. sowieso nichts mehr mit denen zu tun hab, ist es mir egal. Ging mir nur darum ob ich ne Sperre zu erwarten hab wenn ich mich nicht bewerbe.


ZitatOriginal von Paul Brömmel
Falls man aber wider Erwarten von der ZAF angerufen oder eingeladen wird,auf der angebotenen Stelle bestehen ! Wenn diese angeblich schon besetzt ist,die Aufnahme in einen Bewerberpool ablehnen und die Löschung Deiner Daten verlangen.

So einfach wird das nicht gehen. Sollte die Firma mir ein anderes Angebot machen und ich dieses ablehenen, bekäme ich erst recht eine Sperre, da ich eine zumutbare Arbeit abgelehnt hätte.
Am einfachsten ist es wenn man sich nicht bewirbt.
So hab ich auch meine Ruhe.

Ziggy

ZitatOriginal von Paul Brömmel
Bewerben ist schon richtig,wenn man das macht,verärgert man seinen SB vom Amt nicht !
Falls man aber wider Erwarten von der ZAF angerufen oder eingeladen wird,auf der angebotenen Stelle bestehen ! Wenn diese angeblich schon besetzt ist,die Aufnahme in einen Bewerberpool ablehnen und die Löschung Deiner Daten verlangen ! ansonsten kann man später noch unangenehme Erfahrungen machen !
Weißt du wie das läuft? Die sagen dir, die Stelle ist schon weg und bieten dir einen Helferjob an. Du sagst, tja, das interessiert dich jetzt nicht so. Zwei Tage später hast du einen Vermittlingsvorschlag der AA / ARGE auf genau dieses Profil ... und dann MIT Rechtsfolgenbelehrung ...

Mein SB vom Amt kann sich von mir aus grünblaurotundschwarzärgern. Das wäre meine geringste Sorge.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

legia

Heißt das also, man muss sich nur auf Stellenangebote bewerben, die man per Post bekommt? Ich habe nämlich vor knapp einem Monat beim Termin mit dem Jobvermittler des Arbeitsamtes 4 Ausdrucke aus der Jobbörse des Arbeitsamtes ausgedruckt bekommen. Davon waren 3 Zeitarbeitangebote. Ich habe mich selbstverständlich auf andere Stellenangebote die ich gefunden habe beworben. Wenn man von Arbeitslosengeld auf ALG2 wechselt, dann hat man ja mit der ARGE zu tun und nicht mehr mit dem Arbeitsamt. Sagen die einem bevor sie einem beim Termin irgendwelche Stellenangebote ausdrucken, dass wenn man sich da nicht bewirbt, man mit Sanktionen zu rechnen hat? Wenn beim ersten Termin die jetzt wieder aktuelle Spargelernte angesprochen wird, dann darf man ja nicht "nee" sagen, oder?

gutholz

hi all

also die stellenangebote ohne Rechtsfolgenbelehrung ..........

sind für die tonne......

die personen die sie euch zusenden ...... sind berufsanfänger oder azubis

bei der arge........

arbeitsbeschaffungsmaßname.........  = abs für anfänger für die arge

daher wenn arbeit willst und selber bei der arge nicht online gehen kannst ......

dann suchen die abs-leute für dich ne stelle ------- find ich gar nicht schlecht

endlich mal ein positives zeichen von der arge ...........

den die leute sind noch frisch und wollen sich zeigen ............

das erste mal das ich über die arge ein positives wort gesprochen habe..

gruss

Efeu

Was heißt denn überhaupt "umgehend"? Wieviel Zeit hat man, sich dort zu bewerben?

Und wenn man sich nicht bewirbt (da ohne Rechtsfolgebelehrung), wollen die den Wisch trotzdem unbedingt zurück oder kann man das dann einfach ignorieren?

Sorry, bin noch recht neu auf dem Gebiet ;)

UnchainedRage

einfach ignorieren und fertig

es sei denn es ist ein akzeptables angebot
vom amt...
naja...

Efeu

ZitatOriginal von UnchainedRage
es sei denn es ist ein akzeptables angebot
vom amt...
naja...

*lach* Davon kann man ja nicht ausgehen...

Nein, was ich meinte ist was die unter "umgehend" verstehen -gibts da irgend eine Frist, in der ich mich bewerben muss?

Danke schonmal!

UnchainedRage

nuja, so schnell wie es dir eben möglich ist. wenn du sie drei tage nach eingang abschickst dürfte eigentlich nichts zu meckern sein.

Efeu

ZitatOriginal von UnchainedRage
nuja, so schnell wie es dir eben möglich ist. wenn du sie drei tage nach eingang abschickst dürfte eigentlich nichts zu meckern sein.

Aber einen festen Rahmen (also innerhalb 7 Tagen oder so) gibt es nicht?

Ich arbeite nämlich momentan noch und hab deshalb auch nicht so viel Zeit für die Bewerbungen :rolleyes:

UnchainedRage

danach hatte ich mich schonmal erkundigt, mir wurde gesagt es gibt keinen festen rahmen. erledigs halt in ca.3 tagen, dann kann dir echt keiner ans bein pinkeln, vor allem wenn du noch arbeitest

Efeu

ZitatOriginal von UnchainedRage
danach hatte ich mich schonmal erkundigt, mir wurde gesagt es gibt keinen festen rahmen. erledigs halt in ca.3 tagen, dann kann dir echt keiner ans bein pinkeln, vor allem wenn du noch arbeitest

Danke!
Hatte die SB dort auch gefragt aber die hatte keine Ahnung von garnix (sie hat es auch so hingestellt, als müsste ich mich auf ALLES, also auch Angebote ohne Rechtsfolgebelehrung in jedem Fall bewerben). Sie hat meine Bewerbung auch nur ganz oberflächlich überflogen. Als ich sie dann noch was dazu gefragt habe meinte sie nur "Jaja, können Sie so machen... oder auch so... lalala... wie Sie wollen."
Ich glaub wenn auf meiner Bewerbung "wer das liest ist doof" gestanden hätte, hätte sie das Gleiche gesagt :rolleyes:

UnchainedRage

ich musste meine bewerbungen auch mal vorzeigen, wurde schnell überflogen und abgenickt.

als ich zuhause war merkte ich dass ich versehentlich den lebenslauf meiner schwester mit reingekloppt hab, scheint nicht weiter aufgefallen zu sein

qualitätsmanagement sozusagen  ;)

Efeu

@UnchainedRage: Echt traurig, kann mich grad nicht entscheiden ob ich lachen oder weinen soll... aber da ich ja sooo ein Optimist bin --> LOL

UnchainedRage

lieber lachen als weinen, sind keine träne wert

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