Arbeitsamt? Ich-AG möglich? Rentenanspruch?

Begonnen von Schüler, 01:45:41 Do. 20.Oktober 2005

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Schüler

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob ich in diesem Ordner richtig bin. Aber ich stell einfach mal meine Fragen. Vielleicht hat ja jemand ne Idee dazu :-)

Vorab kurz was zu mir:

10 Jahre Angestellter

dann gekündigt
nicht arbeitslos gemeldet
genauer gesagt war ich damals zuerst beim Arbeitsamt und habe mich "arbeitssuchend ohne Bezüge (oder so ähnlich)" gemeldet, nach einigen Monaten dann wieder abgemeldet
Grund: Ich wollte in der Tat eine Auszeit auf eigene Faust nehmen
privat krankenversichert

dann 3 Monate wieder im Angestelltenverhältnis
mit diesen 3 Monaten habe ich 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen, da ich drohte, aus der 12-Monate-Arbeit-in-den-letzten-Jahren-Frist rauszufallen + Rückkehr in GKV ermöglicht

dann habe ich letztendlich doch Arbeitslosengeld beantragt, aber nur für 1 Monat (w/ nächster Punkt)

dann Beginn eines Studiums

und jetzt bin ich dabei, mich wieder zu verändern (Studium nach 1 1/2 Jahren abgebrochen)
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und jetzt zur Ist-Situation:

Ich hätte meines Erachtens die Möglichkeit, wieder Arbeitslosengeld zu erhalten (ALG1 würde wohl laufzeitmäßig dort anknüpfen, also Maximum minus diesen einen Monat vor 1 1/2 Jahren)
Das möchte ich aber zunächst nicht. Die Gründe sind ählich wie vor 3 Jahren. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen. Außerdem mache ich etwas, für das ich meine gesamte Arbeitskraft benötige. Und wenn es mal nicht so gut läuft kann ich immer noch von kleinen Ersparnissen zehren. Letztendlich will ich auch nichts bekommen, was mir nicht zusteht (ich will dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen)

Da ich auch nicht frei von Zukunftsängsten bin mache ich mir trotzdem so meine Gedanken...
(jetzt endlich zu den Fragen)

Muß ich dem Arbsitsamt sagen, dass ich mein Studium abgebrochen hab?

Könnte ich bis zum Ende meiner Anwartschaft warten, wenn ich eines Tages doch wieder ALG beantragen will?

Soll ich mich jetzt wieder arbeitslos ohne Bezüge melden und hätte dies einen positiven Effekt auf die Rentenversicherung? (Anrechnungszeiten etc)

Kann ich eine Ich-AG gründen?
Diese Frage ist gar nicht so absurd, da ich durch das, was ich mache und auch durch meine ähnlichen Hobbies einige interessante Kontakte und sogar mögliche Kunden kennengelernt habe. Das ganze hätte dann halt einen anderen Anstrich.



Ich danke für mögliche Antworten!


Ach so, aus der GKV (Studententarif) bin ich jetzt auch erstmal raus, da muss ich mir auch noch überlegen, ob privat oder gestzlich (hat hiermit eher weniger zu tun - wobei ich weiß, welche Vorteile ich hätte, wenn alles über die Arbeitsagentur liefe - aber wie gesagt will ich das zur Zeit nicht)

Carsten König

Hups... am besten mit dem Arbeitsberater der Arbeitsagentur sprechen. Die sind für verbindliche und kostenlose Beratung da, sogar an den Unis. (Da ohne die typische Atmosphäre)

Karin

Also ICH-AG geht nur aus dem Bezug von ALG I Heraus und sollte bis spätestens Anfang Dez. 05 beantragt sein, da spätere Anträge nicht mehr bearbeitet werden. Die wollen dieses Konzept wieder einstampfen.
Also wenn, schnell arbeitslos melden und ICH AG beantragen.

Gruß
Karin
"Deine Theorie ist nicht besser als deine Praxis, und dein Körper ist nicht besser als die Nahrung die du ihm gibst" (Marge Piercy "Frau am Abgrund der Zeit")

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