Zwangsbewerbungen direkt beim Amt zum versenden abgeben

Begonnen von Fitsch, 18:52:07 So. 23.September 2012

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Fitsch

Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich einen Brief mit 3 Stellenangeboten bei Leihbuden vom Mobbingcenter erhalten. Was mich dabei etwas nervt ist, dass in dem Brief drin steht, dass ich die Bewerbungen in einem nicht verschlossenen DIN A4-Umschlag, direkt auf dem Amt abgeben soll und die dann von denen verschickt werden.

Ich gebe natürlich jetzt ungern offene Versandumschläge mit meinem Name drauf irgendwo ab. Ob ich drauf bestehen soll, dass die sich das Anschreiben kopieren und in meinem Beisein der Umschlag verschlossen wird? Oder soll ich mir nur von denen schriftlich bestätigen lassen, dass ich die Bewerbungen abgegeben habe? Ich mein großartig was dazu stecken können die ja denk ich mal nicht.

Jonny79

Hast du früher mal Stress mit Leihbuden gehabt, zwecks unvorteilhafter Bewerbungen?
Kannst du mal so ein VV anonymisiert reinstellen? Sind die alle vom selben Sachbearbeiter verschickt worden? Hast du früher schon mal VVs von dem bekommen?
Ob das erlaubt ist... keine Ahnung. Telefon hast du freilich trotzdem nicht  ;) Wenn du in der Gewerkschaft bist, so kannst du mal deren Anwälte fragen.

Ich kenn das nur für den Fall, dass ein anonymer regulärer Arbeitgeber eine Vorauswahl durch das Arschamt wünscht.
Dass stand aber auch deutlich so drinn in dem einen VV den ich so mal bekommen habe. Las dich doch mal telefonisch zu deinem SB durchstellen und frag etwas deutlicher nach, was der Scheiß soll - seiner Meinung nach.
Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

Hmm, merkwürdig!
Gab es da in der Vergangenheit mal Ärger, wegen nicht angekommener Bewerbungen oder sowas?


Jonny79

Zitat von: Fitsch am 18:52:07 So. 23.September 2012
vor ein paar Tagen habe ich einen Brief mit 3 Stellenangeboten bei Leihbuden vom Mobbingcenter erhalten.

Oh, hab ich glatt überlesen, wohl doch von einem SB. Unbedingt mal ein VV einscannen!
Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

Zitat von: Jonny79 am 19:00:22 So. 23.September 2012
Telefon hast du freilich trotzdem nicht  ;) ... Las dich doch mal telefonisch zu deinem SB durchstellen und frag etwas deutlicher nach, was der Scheiß soll - seiner Meinung nach.

Wenn er kein Telefon hat kann er auch den SB nicht anrufen! ;)
Bringt sowieso nix!
Lieber schriftlich nach der Rechtsgrundlage fragen.
Ich weiß auch nicht, ob das gegen irgendwelche Datenschutzvorschriften oder das Briefgeheimnis verstößt.

Diese anonymisierten Bewerbungen über das  A-Amt kenne ich auch!
Da steht dann die Adresse des AGs eben nicht drauf!
Von Leihbutzen kenne ich sowas allersdings (noch) nicht!

Fitsch

Nö, bisher hatte ich keine Probleme damit, das sind auch meine allerersten Vermittlungsvorschläge die ich von denen bekommen habe. Ich hab vorher immer nur eine bestimmte Zeit lang Alg2 bezogen. Aktuell wieder seit einem Jahr, wegen psychischer Probleme. Mich hatte man auch in den letzten Monaten ziemlich in Ruhe gelassen. Gut ich war auch etwas längere Zeit krank geschrieben. Eigentlich hieß es die ganze Zeit, dass ich ja eine neue Ausbildung machen könnte. Mein SB hatte mir vorher noch erzählt, dass er sich erkundigen will, ob eine überbetriebliche Umschulung bei mir möglich wäre. Tja, nur kam von dem ewig keine Meldung. Bis plötzlich vor paar Tagen das Schreiben im Briefkasten lag. Naja, von einer Umschulung steht da nur leider nicht viel geschrieben. ^^ Vielleicht hat mein SB ja Anschiss bekommen weil er sich zulange Zeit mit mir gelassen hat, wer weiß...

Hier noch der Wisch

Rudolf Rocker

Sowas habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen!!
Hast Du eine EGV unterschrieben, in der sowas irgendwo festgelegt ist?


Auf jeden Fall soltest Du dafür einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen!

Ich halte diese Vorgehensweise auf jeden Fall für sehr seltsam.

Habt Ihr bei Euch in der Gegend eine Elo- Ini an die Du Dich wenden könntest?
Es wäre mal interessant zu erfahren, ob das in dem JC die Regel oder eher eine Ausnahme ist!

Fitsch

Hab auch keine EGV unterschrieben. Das Ganze wundert mich ja selber. Es war zwar früher Gang und gäbe die Bewerbungen da abzugeben und von denen verschicken zulassen, aber nie in offenen Umschlägen. Also es war damals so, dass zumindest mir erzählt wurden, dass da keine Bewerbungskosten erstattet werden, sondern dass wir das Material dafür zur Verfügung gestellt bekommen. Also eben, Gutschein für Bilder, Mappen, Umschläge und dass der Versand vom Jobcenter übernommen wird. Aber der Käse jetzt, ist mir vollkommen neu.
Eine Elo-Initiative gibt es bei uns. Die müssten sogar am Dienstag einen offenen Treff haben. Ist sicher keine schlechte Idee von dir, da mal vorbei zu schauen.


slysly

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:19:02 So. 23.September 2012
Zitat von: Jonny79 am 19:00:22 So. 23.September 2012
Telefon hast du freilich trotzdem nicht  ;) ... Las dich doch mal telefonisch zu deinem SB durchstellen und frag etwas deutlicher nach, was der Scheiß soll - seiner Meinung nach.

Wenn er kein Telefon hat kann er auch den SB nicht anrufen! ;)
Bringt sowieso nix!
Lieber schriftlich nach der Rechtsgrundlage fragen.
Ich weiß auch nicht, ob das gegen irgendwelche Datenschutzvorschriften oder das Briefgeheimnis verstößt.

Diese anonymisierten Bewerbungen über das  A-Amt kenne ich auch!
Da steht dann die Adresse des AGs eben nicht drauf!
Von Leihbutzen kenne ich sowas allersdings (noch) nicht!

frage mich ob die überhaupt die briefe erhalten dürfen ??? ???
soweit ich weiß darf kein postmitarbeiter nicht mal die anschrieft über eine versendeten brief oder paket reden ,mit außen stehenden  ;D

genau das würde ich mal fragen beim JC !!! ;D

Hoffe es hilft


Die Grundrechte verbieten dem Staat, sowohl Kenntnis vom Inhalt der Briefe, Post und Telefonate zu nehmen, als auch nur die Tatsache und die Häufigkeit der Übermittlung in anderer Weise festzuhalten, als durch den technisch-organisatorischen Postbetrieb erforderlich. Durch § 39 Postgesetz (PostG) ist das Brief- und Postgeheimnis auf alle Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, erweitert worden.

Das Postgeheimnis erfasst alle sonstigen der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen (Päckchen, Pakete), einschließlich der bei der Versendung anfallenden Daten (z. B Mitteilungen über die Person des Absenders, des Empfängers und den Inhalt der Sendung).

http://www.rechtslexikon-online.de/Brief_und_Postgeheimnis.html




Rudolf Rocker

Vielen Dank für den Hinweis slysly!

In diese Richtung hatte ich auch schon überlegt.
Evtl. könnte mensch ja eine Strafanzeige gegen den SB wegen Verstoßes gegen das Brief- und Postgeheimnis in Erwägung ziehen.
Müsste aber mal mit einem Juristen abgeklärt werden.

Eivisskat

Da gab's doch irgendwas ganz Gruseliges über diese neue E-Post der DP und die Versendungen des Jobcenter.

Die Post übernahm die Versendung usw., aber nicht weiter verschlüsselt bzw. gar geheim. Vielleicht ist das auch auf die Briefpost ausgeweitet?

Es klingelt zwar ganz entfernt bei mir, aber so ganz komme ich gerade nicht drauf, sorry.

Aber bestimmt ist es hier irgendwo verlinkt....

Spätlese

Es wird ganz einfach geprüft, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig sind und Form und Norm entsprechen sowie fehlerfrei, unverschmutzt und kncikfrei sind. Formulierungen in Bewerbungsschreiben und Lebenslauf, sowie evtl. beiliegende Zeugnisse von AG werden geprüft.
Ergeben sich u. U. nachteilige Formulierungen in einer Bewerbung, so gilt das als "Vorsätzliche Bewerbungsverhinderung" (man muss dann selbst das Gegenteil beweisen) und kann mit einem St.Iönchen belohnt werden.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Jonny79

Wenn er kein Telefon hat kann er auch den SB nicht anrufen! ;)
Bringt sowieso nix!





Ich kannte jemanden, der während einer Metallmaßnahme regelmässig seinen SB "kontaktiert hat". "Der soll mir auch einen Praktikumsplatz suchen, wofür ist der denn AV?" USW. Am letzten Tag der Maßnahme kam freudenstahlend die Psychotante in die Werkstatt mit dem Hinweis, Herr X (war oft nicht da, weil er zum Sozialgericht musste) hätte schon bei seinem SB angerufen, was dies für ein Scheiß Kurs wäre, er hätte ihm überhaupt nichts gebracht, er wollte doch einen CNC Kurs haben ect.

Vor wenigen Wochen wollte mich meine SB erneut zu einem Lagerkurs anmelden!!! Der letzte wäre ja schon vor 3 Jahren absolviert worden und die Lagerprogramme hätten sich doch bestimmt geändert in der Zeit. Ich ewähnte rein zufällig den Namen des Herrn X und meinte, dass ich viel von ihm gelernt hätte damals. Der Name des Herr X ist offenbar Programm in meinem JC ;D ;D ;D, die SB ströhnte gleich auf! Für den Fall, dass ich nun sinnentleerterweise meinen Staplerschein ein 2. mal machen müsste, so versprach ich meiner SB, würde ich Sie während dieses Kurses ebenfalls intensiver kontaktieren. Prinzipiell wäre ich jedoch auch dafür, wenn wir auch in Zukunft in normalem Ton miteinander verkehren könnten, dass der Herr X nach seinem SB mal mit ner Bierdose geworfen hat, versicherte ich der SB, fand ich auch völlig verrückt.

Das Ergebnis: Kein 2. Lagerkurs, nur eine zwangsteilnahme am "Tag der Leiharbeit", dort habe ich freilich nur beim JC Stand vorgesprochen ;)

Ach, und telefonieren kann man auch mal beim Nachbarn :)
Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

SB persönlich anrufen geht bei uns nicht mehr!
Da musst Du erst beim Servicecenter anrufen, denen dann erklären worum es geht und wenn die dann merken, dass sie davon keine Ahnung haben, geben sie es an SB weiter und der ruft dann irgendwann zurück!

Spätlese

In z. B. STELLENANGEBOTEN/VV´s ist bei uns nach wie vor die reguläre Telefonnummer eingetragen und man muss hier bei uns nicht erst im Servicecenter, bzw. gebührenpflichtige Sonderrufnummern anrufen.
Grundsätzlich immer eingetragen sein soll die Telefax-Rufnummer des Sachbearbeiters oder der Abteilung. Die Leistungsabteilung vermeidet das gerne. Dann schickt man es eben an die allgemeine Jobcenter-Telefax-Nummer. (Mit dem Vermerk: "Leider hat Ihr zuständiger Mitarbeiter versäumt, mir seine Telefax-Nummer bekanntzugeben. Daher ...)
Wer schreibt der bleibt:
Also sende ich (=gerichtsbeständig) ein Telefax und der angesprochene Sachbearbeiter oder dessen zuständige Vertretung ist dann in der Antwortpflicht.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Rudolf Rocker

Naja, was nützt mir die Tel.nummer vom Arbeitsvermittler?
Wenn es um Anträge etc. geht ist meine SB für mich verantwortlich!

Und alle wichtigen Sachen laufen sowieso nur über Briefpost!
FAX? Woher soll ich das Geld für sowas nehmen?

Spätlese

achso -
bei mir stehen die auf den jeweiligen Schriftstücken mit Ortsnetzkennzahl und regulärer Rufnummer drauf.

Computerfax kostet bei mir bzw. regulärer Rufnummer nichts, analog-Fax auch nicht - die ollen Altgeräte mit TAE-Stecker werden mir immer geschenkt.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

dagobert

Zitat von: Jonny79 am 15:27:39 Do. 11.Oktober 2012
Vor wenigen Wochen wollte mich meine SB erneut zu einem Lagerkurs anmelden!!! Der letzte wäre ja schon vor 3 Jahren absolviert worden und die Lagerprogramme hätten sich doch bestimmt geändert in der Zeit.

;D  Es haben ja auch alle Firmen die gleichen Programme.   ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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