Mir wurde gekündigt, wann Arbeitsamt?

Begonnen von Wirrtuell, 13:25:26 Sa. 19.Juni 2004

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Wirrtuell

Hallo allerseits.
Erstmal als Einstieg ein Dankeschön an alle Poster die Tipps gegeben haben. Dieses Forum ist Pflichtlektüre.
Nun habe ich mich angemeldet weil ich ein kleines Problem habe...

Vor gut einanhalb Monaten bin ich ein "Team"-Mitglied einer Zeitarbeitsfirma.
Nun habe ich gestern Nachmittag meine fristgemässe Kündigung auf´m Tisch gehabt.
"Innerhalb der Probezeit, fristgemäss".

Und ich habe mich so bemüht mit Samstag,- Sonn und Feiertagsarbeit. GRRR

Nun meine Frage: Muss ich persönlich am Montag, während der Arbeitszeit, zur Arbeitsagentur oder reicht die Meldung das ich ´wieder´ mal arbeitlos werde auch telefonisch?
Bei zwingendem persönlichen Erscheinen: Wer zahlt oder bekomme ich dadurch Fehlzeiten?

Leider finde ich in meinem Arbeitsvertrag keinen Hinweis...

Noch eine zweite Frage: In dem Kündigungsschreiben steht dieser Satz: "Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass Sie für Fehlzeiten keinerlei Vergütungsanspruch haben"
Könnte dieser Satz von der Agentur fehlinterpretiert werden das mir angehängt werden könnte und ich dadurch eine Sperre zu erwarten habe?
Darf so ein Satz überhaupt in eine Kündigung rein oder ist es für´s Amt ohne Belang?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
Gruss
Wirrtuell
Wissen ist Macht.
Ich weis nix, macht nix.

milo

ZitatOriginal von Wirrtuell


Nun meine Frage: Muss ich persönlich am Montag, während der Arbeitszeit, zur Arbeitsagentur oder reicht die Meldung das ich ´wieder´ mal arbeitlos werde auch telefonisch?
Bei zwingendem persönlichen Erscheinen: Wer zahlt oder bekomme ich dadurch Fehlzeiten?
Hallo Wirrtuell !

Du musst dich PERSÖNLICH innerhalb von 7 Tagen spätestens bei der AA gemeldet haben, also am Montag, um irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen ... ;).
Dein Arbeitgeber MUSS dich für diese Zeit freistellen. Eigentlich ! dürfte dir das weder finanziell noch als Fehlzeit angerechnet werden.
ZitatLeider finde ich in meinem Arbeitsvertrag keinen Hinweis...
da wohl kaum :D, aber auf den Seiten der arbeitsagentur.de (die allerdings an diesem WE gewartet werden ...)
Sonst hier: Meldepflicht
ZitatNoch eine zweite Frage: In dem Kündigungsschreiben steht dieser Satz: "Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass Sie für Fehlzeiten keinerlei Vergütungsanspruch haben"
Könnte dieser Satz von der Agentur fehlinterpretiert werden das mir angehängt werden könnte und ich dadurch eine Sperre zu erwarten habe?
Darf so ein Satz überhaupt in eine Kündigung rein oder ist es für´s Amt ohne Belang?
Dieser Satz hat in einem fristgemässen Kündigungsschreiben nichts verloren. Wenn überhaupt müsste dies einem zusätzlichen Schreiben stehen.
Die Agentur interpretiert zur Zeit alles wie sie es gerade braucht, daher würde ich zu sehen, dass der Satz aus der Kündigung entfernt wird. Sonst heisst es noch, du hättest die Kündigung durch Fehlzeiten provoziert.

Wenn noch Fragen, bitte fragen ...  :)

LG, Milo

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