Insolvenz

Begonnen von unkraut, 14:48:50 So. 23.April 2006

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unkraut

Hallo und guten Tag ...
Ich tippe , meine Frau diktert .
Seit 15 Jahren arbeite(te) ich in diesem Betrieb . Mit Änderungsverträgen  / Kurzarbeit / 30 Stunden-Woche .
Nun ist lt. Direktion Insolvenz angemeldet .
Es wurde aber keinem gekündigt.
Bin natürlich erst mal auf´s Amt und habe die Gewerkschaft kontaktiert .
Ich soll nun warten bis sich der Insolvenzverwalter meldet .
Am Tag ( und folgenden ) nach der Bekanntgabe der Insolvenz an die Mitarbeiter wurde beobachtet wie der Betrieb regelrecht leergerämt wurde . Nun steht der Verdacht , das der Insolvenzantrag noch gar nicht gestellt ist . Wie soll ich mich verhalten ?
Mal sehen wie und was sich da entwickelt . Werde weiter berichten , sobald es was neues gibt .
Das Problem ist , das der Lohn von 2 Monaten fehlt und das AA erst nach 3 Monaten tätig wird .
Wovon bezahlt und bestreitet man in dieser Zeit seinen Lebensunterhalt wie Lebensmittel ,  Strom , Miete , ect.
Der Mitarbeiter vom AA macht " Hände hoch " mit Fragezeichen .
Wo bzw. welche Anträge könnte man evt. stellen um diese Zeit zu überbrücken ?
Fragende Grüße    von Frau unkraut
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Kater

ZitatOriginal von unkraut
Am Tag ( und folgenden ) nach der Bekanntgabe der Insolvenz an die Mitarbeiter wurde beobachtet wie der Betrieb regelrecht leergerämt wurde . Nun steht der Verdacht , das der Insolvenzantrag noch gar nicht gestellt ist .

vielleicht könnt ihr das hier rausfinden:

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

unkraut

Hi Kater , danke sehr  =)  BINGO
Noch kein Eintrag !
Ich muß mich sehr beherrschen um nicht auszurasten und hier meiner Wut freien Lauf zu lassen ...
Werde erst mal die Kollegen informieren .
Dankende Grüße    frau unkraut
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Kater

@frau unkraut

es ist den Beschäftigten der Firma auch möglich, selbst Insolvenzantrag zu stellen...

im Forum der Sozialämter habe ich das hier gefunden:

http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=1934&highlight=insolvenzantrag

Gruß, Kater

Wilddieb Stuelpner

Das Beschäftigte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst beim Amtsgericht stellen, davon soll man möglichst die Finger lassen, weil dann die Verfahrenskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter auf den Antragsteller abgewälzt werden.

Also wendet man sich besser an die Verwaltungsstelle seiner Branchengewerkschaft des DGB und die reicht den AN durch an die Rechtsschutz GmbH im DGB.

Magnus

Das ist eine der nicht unüblichen Schweinereien der Erschleichung von Arbeitskraft - letztlich hat man in einem unsäglichen Verfahren wohl irgendwann Anspruch auf Insolvenzgeld.


ZitatInsolvenzgeld - Was ist das?

Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Arbeitsverwaltung. Es soll ebenso wie früher das Konkursausfallgeld (KAUG) die weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichteten Arbeitnehmer vor dem Risiko des Lohnausfalls schützen, wenn am Ende der Arbeitgeber insolvent wird.

Anspruchsgrundlage sind die §§ 183 ff des SGB III. Danach wird Insolvenzgeld gewährt bei

Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Abweisung eines Antrages mangels Masse
vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit bei offensichtlicher Masselosigkeit, wenn ein Insolvenzantrag nicht gestellt ist.



Was mache ich, wenn noch gar kein Insolvenzantrag gestellt wurde?

1. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei der Gewerkschaft und/oder dem Betriebsrat und/oder beim Anwalt, um die eigenen Reaktionsmöglichkeiten und die Situation (Kündigung, Weiterbeschäftigung, Betriebsübernahme, Sozialplan, Zurückbehaltungsrecht, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld) zu untersuchen und Informationen zu erhalten.

2. Gehen Sie sofort zur Arbeitsagentur, um ggf. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld zu beantragen und sich dort beraten zu lassen. Das Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragt werden (Ausschlussfrist!). Da sich die Prüfung der Arbeitsagentur oftmals über einen längeren Zeitraum hinzieht, kann auch ein Vorschuss auf das zu erwartende Insolvenzgeld gezahlt werden.


Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Der Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von 2 Monaten ab rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Hat der Arbeitnehmer die Frist unverschuldet versäumt, so kann er den Antrag noch innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Antragshindernisses stellen. Die Arbeitsagentur hat dem Arbeitnehmer auf entsprechenden Antrag einen angemessenen Vorschuss auf das voraussichtlich zu bewilligende Insolvenzgeld zu bezahlen. Es empfiehlt sich daher immer mit dem Antrag auf Insolvenzgeld gleich einen Antrag auf Vorschuss zu stellen um nicht einen zu großen Zeitraum ohne Einkünfte überbrücken zu müssen.


Quelle

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