Datenschutz-Chaos beim Arbeitslosengeld II

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 18:18:10 Do. 13.Juli 2006

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Wilddieb Stuelpner

PC-Welt: Datenschutz-Chaos beim Arbeitslosengeld II

Von Frank Ziemann
13.07.2006 16:17

Durch unklare Zuständigkeiten wird die Durchsetzung von Datenschutzbestimmungen behindert. Leistungsempfänger werden unnötig ausgefragt, Diskretion ist ein Fremdwort.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesarbeitsagentur und ihre untergeordneten Dienststellen. Bei Hinweisen auf gravierende Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen lassen die Arbeitsgemeinschaften das ULD auflaufen und verweisen auf die Zuständigkeit der übergeordneten Bundesbehörde, so der Vorwurf von Dr. Thilo Weichert, dem Leiter des ULD.

Weichert erklärte am 12. Juli, die Datenschutzbeauftragten versuchten seit Monaten wenigstens ein Mindestmaß an Datenschutz für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu gewährleisten. Beschwerden über Datenschutzverstöße bei ALG-II machten mittlerweile einen Hauptteil seiner Arbeit aus. Niemand bei den verantwortlichen Stellen fühle sich zuständig, das Problem werde einfach ausgesessen.

Kontrollen würden mit dem Hinweis verweigert, die Landesdatenschutzbeauftragten seien dafür nicht zuständig. Die Bundesagentur und deren Regionaldirektion Nord halte es seit Monaten nicht für erforderlich etwas zu unternehmen, so Weichert weiter. Das neue Gesetz zu Hartz IV schreibe diese "kafkaesken Zustände" fest und mache sie zum gesetzlichen Regelzustand.

Dr. Thilo Weichert moniert, dass weiterhin übermäßig Daten erhoben würden, bundesweit kein wirksamer Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff bestünde und Diskretion in den Arbeitsgemeinschaften vor Ort oft ein Fremdwort sei. Auch der Hartz-IV-Ombudsrat kritisiert in seinem kürzlich vorgestellten Abschlussbericht die unselbständige Organisation der Arbeitsgemeinschaften. Es fehlten klare Strukturen, es müsse ein klares Weisungsrecht geben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort benötigten einheitliche und klare Arbeitshilfen, eine funktionierende und datenschutzkonforme EDV und die Möglichkeit, Verantwortung vor Ort auch wahrnehmen zu können. Die Datenschutzbeauftragten stünden gerne mit konstruktiven Ratschlägen zur Verfügung.

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