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Randbereiche - Wenig diskutiert! => 1 € Jobs => Thema gestartet von: Jonny79 am 09:29:09 Sa. 21.Februar 2015

Titel: EEJ im Anflug!
Beitrag von: Jonny79 am 09:29:09 Sa. 21.Februar 2015
Ich hoffe, es ist ausnahmsweise in Ordnung wenn ich auf meinen Thread im Elo-forum Hinweise, aber mir wären doch noch unbedingt fachliche Meinungen z.B. von dir Onkel Tom wichtig bezüglich meiner EGV, welche ich diese Woche erhalten habe. In dieser bin ich nur für einen EEJ vorgemerkt und es stellt sich zunächst mal die Frage, ob es überhaupt Sinn macht gegen die EGV Widerspruch einzulegen. Der EEJ scheint mir sicher, da mich meine SB-Ziege irgendwie auf dem Kieker hat.
Persönlich denke ich, dass es auf Dauer eher erfolgsversprechend ist, wenn ich mich im Vorstellungsgespräch immer schlecht/bockig verkaufe, schließlich kann mir meine SB-Ziege ja so viele Zuweisungen schicken bis das mal Eine zufällig wasserdicht ist.

Jeder der will kann seine Meinung dazu sagen (auch gerne hier im Forum), dass ich den EEJ auf gar keinen Fall machen will ist ja wohl klar.

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/144984-euro-job-anflug.html#post1847878 (https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/144984-euro-job-anflug.html#post1847878)

Besten Dank!
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:14:51 Sa. 21.Februar 2015
Ich würde gegen den EGV- VA auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Da sind ein paar echte Kracher drin!

Alleine das hier geht schon mal gar nicht:

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww11.pic-upload.de%2F21.02.15%2F676tq45d85z.png&hash=99edcd36482fff9ea61bf5dade68199b0c947eb7) (http://www.pic-upload.de/view-26199465/Unbenannt.png.html)


Und da sind noch mehr Hammer drin!

Ach ja, und dann soll der VA auch noch für 8 Monate gelten, wenn ich das richtig gesehen habe? Sollen aber nur 6 sein.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Jonny79 am 10:26:55 Sa. 21.Februar 2015
Hallo Rudi,

ja ich weiß was du meinst, aber ich habe ja "drüben" schon geschrieben warum das in der EGV drinnsteht und ein DGB Anwalt der Meinung ist, dass das Mobcenter solche Sachen wie Anschreiben verlangen darf. Es geht mir mal eher darum zu erfahren, ob ich in Bezug auf die EEJ Schei*e. Widerspruch einlegen sollte. Schließlich hab ich ja noch gar keine Stelle zugewiesen bekommen. Oder kann ich erst etwas sinnvolles tun wenn eine Zuweisung zu einem EEJ im Briefkasten liegt?

Danke aber mal für deine Antwort.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Jonny79 am 10:36:56 Sa. 21.Februar 2015
PS wegen der 8 Monate: Die SB -Ziege meinte, dass es mit dem EEJ wahrscheinlich im April losgehen würde. Das würde die 8 Monate vielleicht erklären? Die 6 Monate würden dann parallell zu dem ersten halben Jahr des EEJ laufen. Für das zweite halbe Jahr des EEJs würde sie mir dann wahrscheinlich im Oktober einen weiteren EGV-VA reinwürgen - dann wohl mit einer Laufzeit von nem halben Jahr. So denke ich mir das.
Warum es nicht früher losgehen kann entzieht sich meiner Kenntnis. Will man erst warten bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?

Ich muß mich in die EEJ Geschichte erst mal gründlich einlesen, habe das Thema leider in den letzten Jahren komplett ignoriert/verpennt.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:09:54 Sa. 21.Februar 2015
Naja, die DGB Anwälte sind meistens leider nicht die Allerhellsten!
Ich muss meinen auch immer wieder mal auf die gegebene Rechtslage hinweisen.
Es gibt welche die sich richtig reinhängen und Arschlöcher die keinen Bock auf Erwerbslose haben!
Dein Anwalt bzw. Rechtssekretär scheint wohl zu letzter Fraktion zu gehören.

Wo steht im SGB das das JC Bewerbungsanschreiben verlangen darf?
Wo steht im SGB das ich gezwungen werde diese Anschreiben meinem SB vorzulegen?
Und dann noch mit Terminen wann ich die Nachweise vorlegen soll!
Wer zahlt die Fahrtkosten dafür?
Wie kann es sein, das ich hier in Haftung genommen werde, wenn dritte (also der pot. Arbeitgeber) nicht auf meine Bewerbung reagieren und mir keine Absage schicken?

Das ist Amtsmissbrauch seitens Deiner SB!


Widersprüche gegen EGV- VA haben leider keine aufschiebende Wirkung. Ich rate Dir aber dringend Widerspruch dagegen einzulegen, alleine deswegen schon, um hinterher überhaupt eine Chance zu haben, aus dem EEJ rauszukommen.

Ich glaube Onkel Tom hatte es ja auch schon irgendwo geschrieben:
Sobald es irgendwo so aussehen könnte, als wärst Du freiwillig in den EEJ gegangen, hast Du hinterher keine Chance mehr, da rauszukommen. Deshalb sollte der Widerspruch nicht nur hinsichtlich der rechtlichen Faktoren erfolgen sondern sich ebenso auf den EEJ beziehen.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: mousekiller am 12:55:27 Sa. 21.Februar 2015
Und du solltest genau prüfen, ob der EEJ den Kriterien für EEJ entspricht.

Buchführung über ausgeführte Arbeiten führen. Täglich. Im Zweifel kannst du auch die örtlich zuständige Zollverwaltung einschalten, falls du den Verdacht hegst, dass die angebotenen Jobs sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ersetzen. Das ist insofern wichtig, als das du dann sogar Lohn einklagen darfst beim JC.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:19:57 Sa. 21.Februar 2015
Naja, das wäre dann der zweite Schritt wenn nichts anderes mehr geht.
Aber auch dafür muss er nachweisen, das er den EEJ nicht freiwillig angetreten hat.
Sobald irgendwas unterschrieben wurde ist das vorbei.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: dagobert am 23:53:08 Sa. 21.Februar 2015
Zitat von: Jonny79 am 10:36:56 Sa. 21.Februar 2015
PS wegen der 8 Monate: Die SB -Ziege meinte, dass es mit dem EEJ wahrscheinlich im April losgehen würde. Das würde die 8 Monate vielleicht erklären?
Das muss im VA direkt drinstehen. Eine Abweichung von den 6 Monaten ist eine Ermessensentscheidung, welche begründet werden muss.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Jonny79 am 12:13:05 Di. 24.Februar 2015
Danke erstmal für die Antworten:

@Dagobert: Da würde ich mich einfach dumm stellen und mir das von JC erklären lassen:

,,Mir ist nicht ersichtlich, warum der neue EGV-VA eine längere Laufzeit hat als die üblichen 6 Monate. Ich erwarte diesbezüglich eine Begründung oder eine Anpassung der Laufzeit."

@Rudi: Das mit dem SGB und was da drin steht ist meiner Meinung nach so eine Sache: Es wurde ja damals bewusst schwammig formuliert, mit dem Willen, dass die Richter sich mit der Auslegung der Details im Einzelfall befassen sollen.

Die Diskussion aus diesem Forum passt ein ganz, ganz klein wenig zu den von mir verlangten Unterlagen:

http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/eingliederungsvereinbahrung-sanktionen-verwaltungsakt-f174/auslegung--und-quotnachweis-ueber-eigenbemuehungen-und-quot-in-egv-va-t5957.html (http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/eingliederungsvereinbahrung-sanktionen-verwaltungsakt-f174/auslegung--und-quotnachweis-ueber-eigenbemuehungen-und-quot-in-egv-va-t5957.html)

Ein Schreiber meint dort: ,,Das ist sicher wieder eine der Sachen, wo im Streitfalle jeder Richter am SG anders werten bzw. entscheiden würde.
Was ist zumutbar u. was nicht..."

Anderes Beispiel: Im SGB 2 mag lediglich (in etwa) stehen, dass man die Anbahnung einer Beschäftigung nicht durch sein Verhalten vereiteln darf. Aber fällt das betrunkene Erscheinen bei einem potentiellen Arbeitgeber zum Zwecke eines Vorstellungsgesprächs darunter? Im SGB 2 ist dieser ,,Tatbestand" nicht explizit aufgeführt.

Dein Hinweis bezüglich der Fahrkosten ist meiner Meinung nach sehr wichtig:

,, In diesem EGV-VA wird mir auferlegt meine Eigenbemühungen monatlich zu genau festgelegten Tagen beim Jobcenter einzureichen. Leider sehe ich mich nicht im Stande die hierdurch entstehenden Kosten wie z.B. Briefporto oder Busfahrkarten zum Jobcenter mit meinem ohnehin geringen Regelsatz zu bestreiten. Daher möchte ich geklärt wissen, wie eine Erstattung der mir durch diese Vorgabe entstehenden Kosten geregelt wird.
Alternativ könnte ich anbieten, dass ich die geforderten Eigenbemühungen, genau wie in der Vergangenheit, zu meinen ohnehin monatlich stattfindenden Meldeterminen vorlege."

@mousekiller: Mit dem Tagebuch werde ich näher befassen um gerüstet zu sein.

PS: Im Elo-Forum meinte jemand, ich hätte kein Anrecht auf eine sogenannte ,,Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezüglich der zusätzlichkeit eines EEJs. Stimmt das wirklich? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.











Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:34:33 Di. 24.Februar 2015
Naklar ist das SGB schwammig!
Aber Dinge von Dir zu verlangen, die nicht im SGB stehen geht eben nicht!
Schon mal die Frage gestellt, warum es EGVs überhaupt gibt?
Richtig, weil man darin Dinge vereinbart, die im SGB nicht vorkommen!
(Und das sind bei 99% der EGV oder EGV- VA Vereinbarungen zum Nachteil des Erwerbslosen)

Desshalb unteschreibt man die Dinger nicht und legt Widerspruch dagegen ein, wenn sie als VA kommen. ;)
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Onkel Tom am 14:30:27 Di. 24.Februar 2015
Moin.

Zunächst frage ich mich, wie konnte so eine kontrollwahnbehaftete EGV-VA überhaupt entstehen ?
Zuviel auf das gesabbel Deines SB`s eingelassen (weniger ist mehr) oder in der Vergangenheit eventuell
negativ im Bezug "Eigenbemühungen" aufgefallen ?

Nun die EGV-VA ließe sich auf 2 Wege kippen..

Erstens gilt sie 8 Monate statt 6. EGV-VA werden vom SG maximal 6 Monate aktzeptiert.

Zweites wird Dir auferlegt, wenn Du AU bist, das diese nur mit einem extra Attest von
Deinem Doc anerkannt wird. Auch die Kostenerstattung dazu ist beleidigend..

Dies unterwandert nicht nur das notwendige Vertrauensverhältnis zu Deinem Arzt, sondern
unterstellt subtil Deinem Doc, das er wohlgefällige Krankschreibungen tätigen würde.

Kein Doc ist dazu verpflichtet, neben einer AU auch noch ein Attest bei zu geben, der
die AU unterstreicht. Viele Ärzte sind über diese Praktiken der ARGE und Co. reichlich
verärgert und führt auch dazu, das erwerbslose beim Doc unerwünscht werden.

Gegen den Absatz zu Deinen Bewerbungsverpflichtungen sieht es schlecht aus, was zu
wuppen. Die Nachweisführung liegt in Deiner Hand.

Auf jeden Fall muss zu dieser EGV-VA innerhalb von 4 Wochen ein Widerspruch
nachweisbar eingereicht werden, da sie sonst gültig wird.
Später könnte Mensch noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden, gerade dann, wenn
die (Zwangs)teilnahme am EEJ sich als Farce herausstellt.

Zum EEJ..

So wie ich es verstanden habe, gehörst Du beruflich gesehen der Logistik an ?

Was sollst Du in den Hausmeisterbereich und GaLa ? Du bist kein Hausmeister und
auch kein Gärtner. Außer der Verletzung der Zusätzlichkeit sind keinerlei Punkte
zu finden, die Deine "Intregration in Arbeit" positiv beeinträchtigen würden.

Zum Erstbesuch beim Beschäftigungsträger unbedingt einen Beistand mitnehmen,
der auch bereit wäre, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen. (Protokullieren)

Diesen Erstbesuch vom Träger bescheinigen lassen und klären, was und unter
welchen Bedingungen verichtet wird.  Blos nix beim EEJ-Träger unterschreiben,
sondern mit nach hause zwecks Bedenkzeit mitnehmen.

Wenn die hören, das Du ein Widerspruch eingelegt hast, haben die kein Bock mehr
und lass Dir schriftlich bestätigen, das EEJ-Träger derzeit nichts für Dich hat.

Damit kann mann auch den EEJ los werden, verspricht jedoch weiteres Tamtam
mit dem SB.

Eventuell sind Überlegungen im Bezug Alternativen entsprechend Deiner Stärken und
Schwächen sinnvoll, um eigene Ziele und Wege zu verfolgen und dem SB Paroli zu
geben.

EGV - Tamtam ist manchmal sehr aufwändig, zumal die Vorgeschichte sowie die
Stärken und Schwächen des erwerbslosen einfluss auf den Inhalt der EGV nehmen
sollte.
Aus Zeit und Befehlsbefolgungsgründen bei SB`s bleiben individuell abgestimmte EGV`s
oft auf der Strecke..

Zu Deinem Problem, suche bitte eine unabhängige Erwerbslosen - Ini auf.
Ideen werden viel besser in einem persönlichem Gespräch geboren..

DGB ?  Kannst Du mir mal eine Falcon leihen ? Für erwerbslose kaum genießbar..

;)
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Jonny79 am 21:02:47 Mi. 25.Februar 2015
Hallo zusammen!

@Onkel Tom: Ja im Elo-Forum stehts ja, ich muß meine Bewerbungsanschreiben einreichen weil sich letzten Sommer eine Leihbude (im Rahmen eines VVs) beschwert hat. Die hat zwar nicht mein ,,tolles" Anschreiben moniert, aber dieses halt dem JC übermittelt.

Das mit der ,,Bettlägrigkeitsbescheinigung", du wirst lachen, steht bei manchen Einladungen von meiner SB-Ziege manchmal, aber nur manchmal, (wenn Vollmond ist?) immer noch drin. Obwohl doch die BA entschieden hat, dass das JC sich gefälligst mit normalen Krankmeldungen zufrieden zu geben hat.

Ich muß aber doch mal nachhaken: Warum sollte es den Träger interessieren das ich gegen die Zuweisung Widerspruch eingelegt habe? Zumal ein eventueller Wertersatz ja offenbar vom JC zu zahlen ist. Musste nicht früher immer der Träger bluten wenn der EEJ rechtswidrig war?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Onkel Tom am 11:38:47 Do. 26.Februar 2015
Wenn mich ein AG, bei dem ich mich bewerbe, beim JC anschwäerzt, versuche ich
heraus zu finden, von wem das kommt und gehe nach möglichkeit dagegen vor..
( Da hast Du wohl ein Klüngelsbruder des JC`s (Fake-VV) an den Hakken gehabt)
Solche AG-Addsy sollten unter Betroffenen ausgetauscht werden..

Das mit der Bettlägerichbescheinigung, ist eine üble Katz, die sich in den Schwanz beißt.
Ärzte reagieren oft allergisch, wenn sie mit solchen JC-Schikanen konfrontiert werden.

Statt sich beim Doc deswegen zu melden, bietet sich die Alternative folgendermaßen an:

Mit 2 Begleitpersonen zum JC "schleppen" lassen und bei aktuellen Forderungen des SB`s
krank reagieren, röcheln, pfurzen usw.. und kontern "Kann ich derzeit nicht und muss dazu
erst mein Doc befragen." Was glaubst Du, wie sone "Zwangsvorladung" zu Ende geht ?..

;D

Den Widerspruch solltest Du gegen die EGV-VA richten, weil diese das rechtliche
Fundament zur Zuweisung in den EEJ darstellt.
Wenn der Träger davon hört, haben sie kein Bock mehr, Dir den Rechen in die Hand zu
drücken.

osmydias aus dem ELO-Forum hat dazu genug Ansatzpunkte zum Widerspruch gepostet.

Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 17:48:09 Sa. 07.März 2015
Auch bei mir ist ein ein 1€ Job im Anflug! Pikanterweise wurde der Brief vom JokeCenter vor einigen Tagen verfasst - und trotzdem noch am letzten Drücker bekommen! Heute - es ist Wochenende bekam ich den Brief erst! Und die 1.50€ Maßnahme beginnt schon ab Montag ab 8 Uhr. Und Zusätzlichkeit? Seit wann sind Holzhelferstellen zusätzlich, sowas sind Aufgaben für Schreiner oder Naturschützer => Insektenhotels pflegen, reparieren und irgendwelche Sachen einsammeln etc., vielleicht noch in windiger Höhe Storchnester reparieren? Sind ein bekanntes Storchenzentrum in D  kotz ...

Haben die bei der NABU keine BUFDIS mehr? Träger dieser AGH Sache ist die NABU und und irgendeine e.V. oder gGmbH Made!

Und noch etwas, habe zur Zeit weder eine EGV, noch eine EGV-VA  ;D - ds ist schon einmal eher positiv. Trotzdem werde ich am Monatg da mal aufschlagen müssen (Arbeitsort ist fast um die Ecke). Unterschreiben tue ich da aber gar nichts vor Ort, ausser der Anwesenheit.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: rebelflori am 18:00:22 Sa. 07.März 2015
Kannst die ja mal das fragen: Nach Wirtschaftszweigen zeigten sich die niedrigsten Vermittlungsquoten demnach im Bereich Kommunikation und Information sowie in der Land- und Forstwirtschaft. ;)
http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_03/-/363660 (http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_03/-/363660)

Viel Glück kommst da schon wieder raus.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: BGS am 18:00:46 Sa. 07.März 2015
Alles Gute und laß Dir dort nix erzählen :)

MfG

BGS
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 18:49:24 Sa. 07.März 2015
Soll ich den Maden meine Bewerbungswebseite zeigen, aber selbst bei einem mediengestalterisch/kaufmännisch/büro-orientertem 1€ Job, würde ich dagegen vorgehen, schon alleine wegen der Bezahlung und Zusätzlochkeit  ;D? (die sieht ausgesprochen gut aus, und ich sehe bei einigen Mediengestaltern weitaus schlechtere Seiten, das Portfolio ist auch ok, aber noch nicht so super).

Und Holz? Anders als bei PC- Grafikscheiss, da bin ich ungelogen eher untalentiert, einige Erfolgserlebnisse hatte ich beim Drechseln ---- das wars auch schon fast. Woher drechseln, nun ich habe schon einmal als Tischlerhelfer gejobbt  kotz .. leider, muss ich dazu sagen, weil weitergebracht hat es mich auch nicht ...  
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 18:50:47 Sa. 07.März 2015
Brief vom JC oder eine Zuweisung?
Wäre mal interessant zu wissen was da drin steht!
Kannst Du die hier mal anonymisiert reinstellen?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 18:52:56 Sa. 07.März 2015
Bin dabei, kommt in 30-60 Minuten, muss den Rechner wechseln und den Scanner aufbauen (aus Platzmangel, muss ich den Scanner immer wieder wegstellen) und mehr als 3-4 im Jahr nutze ich den nicht. Bis dann ...

Danke auch für den beistand hier  ;D
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Tiefrot am 19:15:52 Sa. 07.März 2015
Die Zuweisung täte mich auch mal interessieren.
Schon alleine die Trägerschaft des NABU stinkt !  kotz
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 19:47:11 Sa. 07.März 2015
Link zum Bild - Volle Größe
http://abload.de/img/zuweisungkhk54.png (http://abload.de/img/zuweisungkhk54.png)

oder hier klicken!

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fabload.de%2Fthumb%2Fzuweisungkhk54.png&hash=af5fefee07f7a667265c84e685484ba61ee7de8c) (http://abload.de/image.php?img=zuweisungkhk54.png)

Nabu + AGH Träger  kotz - teilen die sich dann das Geld, was die bezuschusst bekommen? muss ich mal hinterfragen  ;D

Poste jetzt auch im ELO Forum = doppelte Schüttzen-Hilfe

Das Krasse auch, Brief war erst heute im Kasten! SSchlage am Montag am besten beim Arbeitsort ein und nicht beim Träger?! man was für Idioten, und 4. märz, warum erhalte ich den Mist erst so kurzfristig. Ein einziger Streiktag oder was weiß ich für ein Vorkomniss, und ich hätte dass auch noch "verpennt" ...

mal auch fragen, wie es mit Gesunheitsschutz aussieht, Vogelkot kann gefährlich werden! Beim Aussbessern!!!!!
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Tiefrot am 20:46:19 Sa. 07.März 2015
Mach dir einfach mal 'nen Fragenkatalog fertig.
Üblicherweise können und werden die keine Facharbeiterleistung verlangen.
Habs ja selber mehrfach durch. Wenn der Job nicht noch anderen Dingen
im Leben im Weg steht, haste am Ende 160 Öcken für annähernd Nixtun.  ;D
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 22:06:21 Sa. 07.März 2015
ZitatWenn der Job nicht noch anderen Dingen
im Leben im Weg steht, haste am Ende 160 Öcken für annähernd Nixtun

Auf der einen Seite beschweren das alles so Scheiße ist, aber auf der anderen Seite für 160€ einen Bückling machen!
Dann braucht sich niemand zu wundern, das sich nichts verändert!  >:(

Um diese Scheiß verkackten Drecks-160-€ geht es hier doch gar nicht!
Es geht darum das Leute UNFREIWILLIG dazu GEZWUNGEN werden hier irgend eine Scheiße machen zu ;MÜSSEN, die sie NICHT machen wollen!!
Ist das so verflucht schwer zu kapieren??

Von Deinen 160 € kannst Du unter Umständen dann Deine Fahrkarten für den Bus in die nächste Stadt bezahlen und dann war es das!!
MEINE FRESSE! Wie naiv kann man eigentlich sein und wie lange liest Du hier eigentlich schon mit?
Ja, genau Du Tiefrot!

Sorry, für´s anscheißen, aber das musste jetzt mal raus! :-*

Zum Thema:
Deine SB muss begründen, warum eine Zuweisung in einen EEJ (und zwar genau in diesen EEJ) Dich weiterbringt und warum nicht andere vorrangige Leistungen erbracht wurden,
Zitatmit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann

Diese Zuweisung kommt mir sowieso sehr merkwürdig vor!
Angeblich fängt das ganze schon am 9.3. an aber zu sollst bis zum 13.3. eine Rückmeldung geben was daraus geworden ist?

Meiner Meinung nach ist die Zuweisung rechtswidrig!
Aber ich würde da Montag auch hingehen, mir anhören was die so erzählen (Beistand mitnehmen!), nichts unterschreiben, Unterlagen zum Prüfen mit nach Hause nehmen.

Hier nochmal der in der Zuweisunhg genannte § im Wortlaut:
ZitatSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung.
(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.
(3) Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.
(4) Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.
(5) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten.
(6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit.
(7) Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
(8) Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1 erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, erstattet.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html)


Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 22:22:28 Sa. 07.März 2015
Hier ist die fachliche Anweisung zu dem Thema:
(Besonders 3. ist sehr interessant)

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje3/~edisp/l6019022dstbai626714.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI626717 (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje3/~edisp/l6019022dstbai626714.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI626717)

Hat Deine SB mal über eine Integrationsstrategie mit Dir gesprochen und kann die auch schriflich vorweisen?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 22:40:13 Sa. 07.März 2015
Das hier könnte auch interessant sein:
https://www.elo-forum.org/aktuelle-entscheidungen/127029-sg-berlin-206-7185-14-job-rechtswidrig-ermessensnichtgebrauch.html (https://www.elo-forum.org/aktuelle-entscheidungen/127029-sg-berlin-206-7185-14-job-rechtswidrig-ermessensnichtgebrauch.html)

Ermessensnichtgebrauch
Mein neues Lieblingswort! ;D
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 23:04:19 Sa. 07.März 2015
Also erstmal hast Du Grippe (1-2 Wochen). Damit hast Du dann Zeit, sich eine Strategie zu überlegen.
Dann so vorgehen, wie RR vorgibt.



Nochwas: Hast Du nicht eine Allergie gegen Holz?
Ättest vom Facharzt (10€) geben lassen.

Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Tiefrot am 01:39:12 So. 08.März 2015
Rudi sagte:
ZitatAuf der einen Seite beschweren das alles so Scheiße ist, aber auf der anderen Seite für 160€ einen Bückling machen!
Dann braucht sich niemand zu wundern, das sich nichts verändert!
Einen Bückling hab ich nie gemacht, so viel Selbstwertgefühl hab ich ja noch.
Oder meinst du wirklich, ich ziehe keine Grenzen guten Geschmacks ?
Wenn mir was nicht passt, mach ich das Maul auf. So weit kannst du mich wohl einschätzen.
Bückling machen ist nicht.

ZitatEs geht darum das Leute UNFREIWILLIG dazu GEZWUNGEN werden hier irgend eine Scheiße
machen zu ;MÜSSEN, die sie NICHT machen wollen!!
Ist das so verflucht schwer zu kapieren??
Habs kapiert, keine Sorge.

ZitatVon Deinen 160 € kannst Du unter Umständen dann Deine Fahrkarten für den Bus in die nächste Stadt bezahlen und dann war es das!!
MEINE FRESSE! Wie naiv kann man eigentlich sein und wie lange liest Du hier eigentlich schon mit?
Lange genug. Also nochmal: Für meinen Teil unterziehe ich das einer Kosten-Nutzen-Analyse.
Würden tatsächlich die 160 € für Bus und Bahn weggehen, wäre ich auch nicht dabei.
Bleiben dir die 160 Tacken aber (in vollem Umfang natürlich), würde ich es mir durchaus überlegen,
ob ich mir die letzten Nerven im Krampf mit dem Affenamt zerrupfe, oder die Kohle mit
möglichst geringem Aufwand mitnehme. Zudem glaube ich nicht, das du auf das Buntpapier verzichten würdest, oder ?

ZitatSorry, für´s anscheißen, aber das musste jetzt mal raus!
Schon Okay, kann Kritik vertragen.  ;)

Denk aber auch mal bitte in die Richtung, daß Mensch sich gerne auch den Einen oder Anderen kleinen Wunsch erfüllen will.
Da nicht jeder einen (mehr oder weniger) regelmäßigen Zuverdienst hat, ist in meinen Augen ein EEJ ein gangbarer Weg.
Schlecht behandeln lassen muß man sich da natürlich nicht, die Grenzen dazu muß aber jeder selber ziehen.

Und um jetzt noch die letzten Reste Mißverständnis auszuräumen:
Über CN's Mobilität weiss ich mittlerweile Bescheid.
@Cubie, der Job ist absolut kein Deal. Nimm dir also von den Wissenderen den Rat und schau, das du da raus kommst.
Ich drück' dir alle Viere !

@Rudi, alle Klarheiten restlos beseitigt ?  :)
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 08:40:52 So. 08.März 2015
ZitatSchlecht behandeln lassen muß man sich da natürlich nicht, die Grenzen dazu muß aber jeder selber ziehen.

Und um jetzt noch die letzten Reste Mißverständnis auszuräumen:
Über CN's Mobilität weiss ich mittlerweile Bescheid.
@Cubie, der Job ist absolut kein Deal. Nimm dir also v

Die Mobilität ist in meinem Ort generell beschi**en. Es gibt aber eine halbwegs ruhige Landstraße, die ich per Rad bewältigen kann*. Nebenerdienst kann ich auch gebrauchen*  ::) .. paar unter anderem paar bessere KÜNSTLERFARBEN besorgen möchte. Wohne auch in einer strukturschwachen Gegend  :( ... es gibt auch keine passenden Bildungsträger in meiner Nähe  kotz - mein Interesse wäre eh der GRAFIKBEREICH, der ist jedoch voll überlaufen  kotz

*geht nur wenns Wetter mitspielt und ich dahinradeln kann, der Winter ist ja jetzt wohl hofentlich gelaufen  :]

Aber ich tue die Unterlagen eh zur Üerprüfung mitnehmen. Werde auch sehen, wie die Leute und wie die Arbeitsumgebung ist - angfangen von den Toiletten bis zur Werkstatt.

Wie siehst aus, wen ich die Kacke durchziehe und am Ende auf Tariflohn klage?  ;D - Falls die mich wollen, denn meine handwerklichen Fähigkeiten, diese beurteile ich laut letztem Areitszeugniss auf eine mäßige Note von 3 bis 4. Arbeitszeugniss ist insgesamt trotzdem ok.  ;D - aber könnte ein Grund sein, dass die mich nicht haben wollen.  ;D

Allergie habe ich gegen Milben, aber ein erneutes Durchchecken wäre nicht schlecht.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:54:34 So. 08.März 2015
Zitat@Rudi, alle Klarheiten restlos beseitigt ?
Jupp, danke das Du mir nicht böse bist!
Manchmal bin ich etwas impulsiv! ;D
Über die Frage, ob jemand freiwillig einen EEJ machen will geht es ja hier im Thread nicht.
Hier geht es ja um den Zwang einen EEJ machen zu MÜSSEN!

Leider ist es sehr bedauerlich, das Menschen nicht kapieren, das sie durch ihre Passivität zum Erhalt der Hartz4- Struktur überhaupt erst beitragen. Und sei es nur für den eigenen vermeintlichen finanziellen Vorteil!

Würden alle Betroffenen anfangen, die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, gäbe es schon lange kein H4 mehr!
Es gab mal Zeiten, da haben Menschen ihre Ideale nicht für 160€ über Bord geworfen, sondern sind dafür gestorben!




Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:00:22 So. 08.März 2015
ZitatWie siehst aus, wen ich die Kacke durchziehe und am Ende auf Tariflohn klage?
Vergiss es!
Wenn Du gegen die ZW keinen Widerspruch einlegst und irgendwas unterschreibst ist das sowieso gelaufen!


ZitatFalls die mich wollen, denn meine handwerklichen Fähigkeiten, diese beurteile ich laut letztem Areitszeugniss auf eine mäßige Note von 3 bis 4. Arbeitszeugniss ist insgesamt trotzdem ok

Hää? Der Träger des EEJs sucht einen nützlichen Idioten, um die Kohle von der BA einzustreichen, die es für Dich gibt!
Dem ist doch scheißegal, ob Du zwei linke Hände hast, den ganzen Tag nur in der Ecke sitzt und in der Nase popelst oder sonstwas!
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Hochseefischer am 09:35:08 So. 08.März 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 09:00:22 So. 08.März 2015
ZitatWie siehst aus, wen ich die Kacke durchziehe und am Ende auf Tariflohn klage?
Vergiss es!
Wenn Du gegen die ZW keinen Widerspruch einlegst und irgendwas unterschreibst ist das sowieso gelaufen!

Der Wudersprich, äh Widerspruch gegen so eine Zuweisung hat aber keine aufschiebende Wirkung. Sprich: Cuban müsste trotz Widerspruch trotzdem zum EEJ dackeln, wenn er sich keine Sanktion einfangen will.

Und warum sollte man den Tariflohn nicht einklagen können, wenn man beim Maßnahmeträger irgendwas unterschreibt? Man unterschreibt dort ja wohl nicht "ich verzichte auf den mir zustehenden Tariflohn".

Ich frage mir aber, inwieweit dieser EEJ tatsächlich nicht zusätzlich sein soll. Sind das nicht Bastelarbeiten, die da gemacht werden sollen? Einen Schreiner oder Tischler ersetzt dieser EEJ doch wohl nicht?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 09:56:44 So. 08.März 2015
Genauso sehe ich es auch, am besten auch diesen Text von SCHWARZROT ausdrucken und fett einrahmen und da es sich um einen Basteljob handelt, werde ich auch alte Klamotten anziehen - für morgen, aber trotzdem auch nach sachgerechter Schutzkleidung fragen, sobald man ARBEITSSCHUHE, ZECKENSCHUTZMITTEL - einsameln von Naturmaterialien o.ä. braucht.


ps. vor einem halben Jahr (war in einer 5 tägigen Bewerbungsmaßnahme, dagegen vorgehen wollte ich nicht, da zu aufwändig für 5 Tage  - 5 Tage für noch mehr Tage Stress??? - etwas anderes sind sinnlose Scheißmaßnahmen die über Wochen / Monate gehen. )

- meinte die durchführende Dozentin/Leiterin, sie würde sich dafür einsetzen, das ich einen PHOTOSHOPKURS bekomme, ha ha ha ...  kotz man bekommt alles mögliche, aber nicht dass, wozu man interessiert ist / talentiert ist. Gut, würde auch handwerklich arbeiten, aber auch da liegen meine Stärken woanders, ledigloich beim DRECHSELN konnte ich gut im Holzbereich punkten.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Hochseefischer am 10:00:37 So. 08.März 2015
He, Cuban, der Link in Deinem letzten Beitrag geht nicht.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 10:12:28 So. 08.März 2015
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28315.msg298227#msg298227 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28315.msg298227#msg298227)

Diesen Beitrag  ;) ... und was ist damit, soll ich der Made / den Maden meine Bewerbungswebseite zeigen?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 10:28:47 So. 08.März 2015
Zitat von: CubanNecktie am 10:12:28 So. 08.März 2015

Soll ich den Maden meine Bewerbungswebseite zeigen?

Nein,
Bringt sowieso nichts. Die brauchen einen Lenor (so blöd wie es klingt) Da könntest Du Ingenieur oder Professor sein. Ist denen egal.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 10:47:48 So. 08.März 2015
Was ist ein Lenor, ein Dödel? Nun gut, egal, du hast Recht. Hauptsache man ist raus aus der Lügenstatistik, egal ob Dödeljob, Sinnlosmaßnahme oder was auch immer, ich dachte noch vor kurzem die 1€ Jobs & Co. wären beim Auslaufen.  kotz
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 10:53:03 So. 08.März 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 08:54:34 So. 08.März 2015


Leider ist es sehr bedauerlich, das Menschen nicht kapieren, das sie durch ihre Passivität zum Erhalt der Hartz4- Struktur überhaupt erst beitragen. Und sei es nur für den eigenen vermeintlichen finanziellen Vorteil!
-
Würden alle Betroffenen anfangen, die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, gäbe es schon lange kein H4 mehr!
Es gab mal Zeiten, da haben Menschen ihre Ideale nicht für 160€ über Bord geworfen, sondern sind dafür gestorben!

Ist mit ZAFs genauso.
Weil es für Viele leichter ist, mit einem schlechten (gestalteten und formatierten) Lebenslauf, bei einer ZAF aufzuschlagen und sich lieber versklaven lassen, gibt es soviele ZAFs. Dabei wäre es ein leichtes ein gut gestaltetes Anschreiben und Lebenslauf an gut bezahlte und reguläre Firmen zu schicken.

Dann wissen und kämpfen sehr wenige LANs für Ihr Recht. Ich denke nur an meine Diskusion mit Einige beim Feierabend, über Fahrgeld. Da predige ich, man soll sich auf die Hinterbeine stellen, wenn man kein Fahrgeld bekommt. Đa wurde ich verdutzt angeschaut. Dabei ist es so einfach, sich zu informieren. Aber lieber ist man in einem Festzelt oder schaut Fußball im TV.


Wenn sich von 100, nur 8 wehren, ist es doch klar, dass ZAFs machen, was sie wollen.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 11:02:42 So. 08.März 2015
ZitatIst mit ZAFs genauso.
Weil es für Viele leichter ist, mit einem schlechten (gestalteten und formatierten) Lebenslauf, bei einer ZAF aufzuschlagen und sich lieber versklaven lassen, gibt es soviele ZAFs. Dabei wäre es ein leichtes ein gut gestaltetes Anschreiben und Lebenslauf an gut bezahlte und reguläre Firmen zu schicken.

Nun bisher brachte meine 'gut aussehende' Bewerbungsseite auch nichts, nun gut, hab auf der anderen Seit den falschen Beruf erlernt und nie eine zweite Chance bekommen. Wären die PC's von 20 Jahren so stark gewesen wie heute, vielleicht hätte ich sogar doch noch Kommunikationsdesign o.ä. studiert.

Meine ersten 3D Bryce Grafiken (2002/2004) sahen bescheiden aus  kotz - Scheiss Mappenzwang ...


Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 11:44:06 So. 08.März 2015
Zitat von: CubanNecktie am 10:47:48 So. 08.März 2015
Was ist ein Lenor, ein Dödel? Nun gut, egal, du hast Recht. Hauptsache man ist raus aus der Lügenstatistik, egal ob Dödeljob, Sinnlosmaßnahme oder was auch immer, ich dachte noch vor kurzem die 1€ Jobs & Co. wären beim Auslaufen.  kotz

LeibEigenerNigerOhneRechte (oder einfach gesagt: Sklave)

Du bist zwar keiner, aber Du wirst von denen zu einem gemacht.
Darum würde ich alles daran setzen, diesen Sklavenjob nicht zu machen.

Es macht sich auch bei einem anderen AG schlecht, wenn man kein Selbstwertgefühl hat.

Außerdem hast Du bestimmt keine Zeit für so eine Zeitverschwendung. Es wird Deine LEBENSzeit mit so einem Mist verbraucht.
Du wirst Dich rückblickend auf diesen Mist nur ärgern, soviel Lebenszeit verschwendet zu haben.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 11:53:04 So. 08.März 2015
Zitat von: CubanNecktie am 11:02:42 So. 08.März 2015
ZitatIst mit ZAFs genauso.
... hab auf der anderen Seit den falschen Beruf erlernt und nie eine zweite Chance bekommen.

Du hast nicht den falschen Beruf gewählt, sondern das System ist Schuld.

In den 80ern wärst Du sehr schnell ein Großer in der Informatik geworden.
Heute ist das anders. Als Quereinsteiger hat man fast keine Chancen.
Kommt hinzu: Dann kommst Du an die falschen Leute (JC).
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: CubanNecktie am 12:26:20 So. 08.März 2015
Na ja, bissl Schuld habe ich auch, habe mein Abi zwar geschafft aber voll verhauen, man sagt zwar .. man soll nicht die Schuld auf andere schieben, aber ich wurde 3 Jahre lang extrems gemobbt im Internat. Und dazu kam auch noch der krasse Leistungsunterschied zwischen 10er Klasse und 11 Klasse (Gymnasium)  kotz .. schweift vom Thema ab, egal  kotz und ich sehe auch kein Licht, die Hälfte der lebensarbeitszeit ist schon unnütz vergangen und jetzt noch weitere Monate / Jahre für nichts opfern? Ne, du hast recht, das bringt gar nichts  kotz und selbst wenn ich berufsfremd  oder entgegen einen Neigungen arbeiten muss, dann wenigstens zu einem vernünftigen Lohn und guten Perspektiven ... kurz fair/sozial/gerecht sieht anders aus ...  kotz
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:26:02 So. 08.März 2015
ZitatUnd warum sollte man den Tariflohn nicht einklagen können, wenn man beim Maßnahmeträger irgendwas unterschreibt? Man unterschreibt dort ja wohl nicht "ich verzichte auf den mir zustehenden Tariflohn".

Dann ließ Dir mal die entsprechenden Gerichtsentscheide zu diesem Thema durch!
Haben wir aber alles schon drölfzigtausend Mal durchdiskutiert, hier bei CD!


Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: schwarzrot am 15:54:28 So. 08.März 2015
Zitat von: Schluepferstuermer am 10:53:03 So. 08.März 2015
Ist mit ZAFs genauso.
Weil es für Viele leichter ist, mit einem schlechten (gestalteten und formatierten) Lebenslauf, bei einer ZAF aufzuschlagen und sich lieber versklaven lassen, gibt es soviele ZAFs. Dabei wäre es ein leichtes ein gut gestaltetes Anschreiben und Lebenslauf an gut bezahlte und reguläre Firmen zu schicken.

Um sich bei ZAFs bewerben zu müssen, reicht schon ein normalbeschissener SB im jokecenter, einfach weil die in ihrem portal und 'datenbank' kaum noch was anderes haben.
Mit der 'gestalteten und formatierten' qualität des lebenslaufs hat das kaum was zu tun, genau wie es ein (von BA und jokecenter) gerne verbreiteter irrtum ist, dass mit einem schön gestalteten lebendslauf, es mit der bewerbung schon klappen würde. Bzw. dass ihr bescheuertes 'bewerbungstraining', in dem man so einen quark, zugunsten der massnahmeindustrie, beigebracht bekommt, für die betroffenen, ihre 'berufliche perspektive, in irgendeiner weise sinnvoll wäre.

Oder anders gesagt, wenn da was dran wäre, müsste man betroffene nicht mit zwang in solche 'massnahmen' zwingen. So blöd sind die (meissten) erwerbslosen nicht, dass sie sich gegen dinge stellen, die sie voranbringen.
Leute, die sich gegen massnahmen wehren, wissen meisst ganz genau warum und das der kram blödsinn ist, um die statistik zu beschönigen und JC-aktivismus vorzutäuschen, weil es die jobs, von denen alle fabulieren, in wiklichkeit schon lange nicht mehr gibt.

Noch spassiger ist deine idee, dass es deswegen so viele ZAFs gäbe, weil erwerbslose es 'leichter'(?!) finden würden, schlecht formatierte lebensläufe einzureichen. Gehts noch?!
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 18:17:51 So. 08.März 2015
Zitat von: schwarzrot am 15:54:28 So. 08.März 2015
Zitat von: Schluepferstuermer am 10:53:03 So. 08.März 2015
Ist mit ZAFs genauso.
Weil es für Viele leichter ist, mit einem schlechten (gestalteten und formatierten) Lebenslauf, bei einer ZAF aufzuschlagen und sich lieber versklaven lassen, gibt es soviele ZAFs. Dabei wäre es ein leichtes ein gut gestaltetes Anschreiben und Lebenslauf an gut bezahlte und reguläre Firmen zu schicken.

Um sich bei ZAFs bewerben zu müssen, reicht schon ein normalbeschissener SB im jokecenter, einfach weil die in ihrem portal und 'datenbank' kaum noch was anderes haben.
...


Was ich meinte, ist dass man freiwillig zu einer ZAF nachläuft, nach nur ein paar Tage Arbeitslosigkeit.
Denn es ist ja so einfach bei einer ZAF den Fragebogen auszufüllen, anstatt selber mal in seinen Lebenslauf die Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen neben der Adresse der Firma war, aufzuschreiben. Der Personaler einer regulären Firma soll raten, was der Bewerber gemacht hat? Somit wandert die Bewerbung zu den Absagen.
Natürlich bringt das jetzt nichts mehr, wenn es keine Jobs, außer ZAFs gibt.
Da kann man jetzt noch so gute Bewerbungsunterlagen haben.
Aber am Anfang (so Ende der 90er) rannte man den ZAFs hinterher. Jetzt  (seit 2008) findet man nur noch ZAFs oder bescheidene Jobs.


Das mit der Pflicht vom Deppenamt hat dies nichts zutun. Da gebe ich Dir voll Recht.
Ich meine aber freiwillig.


Bsp.: in dem Einsatzbetrieb (2012) waren von 25 Personen 19 dabei, die keinen VV zu einer ZAF erhielten. Diese waren auch nichtmal 2 Wochen zuhause, aber rennen zur ZAF. Hautsache Arbeit.
Für mich sind die Denkfaul (Denkfaul und normales Faul sind 2 paar Stiefel für mich). Denn normales Faul sind die nicht.



Was ist mit den Rechten? Auch in dem Einsatzbetrieb wußten fast alle nicht, welche Rechte man hat.

Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: rebelflori am 23:04:07 So. 08.März 2015
Zitat von: Schluepferstuermer am 18:17:51 So. 08.März 2015

Bsp.: in dem Einsatzbetrieb (2012) waren von 25 Personen 19 dabei, die keinen VV zu einer ZAF erhielten. Diese waren auch nichtmal 2 Wochen zuhause, aber rennen zur ZAF. Hautsache Arbeit.
Für mich sind die Denkfaul (Denkfaul und normales Faul sind 2 paar Stiefel für mich). Denn normales Faul sind die nicht.

Da sprichst du ein richtige Thema an, aber wie kommt es denn das so viele unter so einer Käseglocke stecken und wie hollt man die da raus?
Ich bin der Meinung das kommt durch Informationstechnik.  z.B.  Wenn ich meinen google account mit meinen handy verbindet. Dann kriege ich auf beiden die gleichen Informationen.
Der 2te Punkt ist das sich Menschen viel zu schnell, an neue Spielregeln gewohnen. z.B. ZAF

Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 01:51:04 Mo. 09.März 2015
Zitat von: rebelflori am 23:04:07 So. 08.März 2015


Da sprichst du ein richtige Thema an, aber wie kommt es denn das so viele unter so einer Käseglocke stecken und wie hollt man die da raus?
Ich bin der Meinung das kommt durch Informationstechnik.  z.B.  Wenn ich meinen google account mit meinen handy verbindet. Dann kriege ich auf beiden die gleichen Informationen.
Der 2te Punkt ist das sich Menschen viel zu schnell, an neue Spielregeln gewohnen. z.B. ZAF


Genau

Informationen über Politik und Wirtschaft holt keiner rein, lieber informiert er sich über F1 oder Fußball. Darüber weiß man dann alles.
Was aber meine Rechte als AN/ZAN angeht, herrscht Unwissenheit.

Dann wird noch die Bild gelesen.

Fertig. Somit ist der perfekte Sklave gebacken.

Jetzt kommen etwas Politisch/Wirtschaftlich "Gebildete" hinzu. Diese werden aber unterdrückt.
"Der Kluge gibt nach. Das begründet die Herrschaft der Dummen"


Aber dies fangt schon beim Bewerben an.
Bsp.:Wenn man eine Stellenanzeige einer ZAF hat und darin 2 Tätigkeiten dabei sind, über die man nichts weiß,
informiert man sich doch vorher? Seine Bewerbungsunterlagen sind schrecklich.
Ich: Damit willst Du Dich doch nicht bewerben? Er: Passt schon.  Dann liest derjenige von 18€ die Std. Ich warne ihn eindringlich davor, dass
dies eine Lockvogelanzeige der ZAF ist (Deutlicher gehts nicht mehr).
Ich muß mir anhören, dass ich Quatsch erzähle.
Ende vom Lied: Er erzählt mir wie er auf 8,50€ zurück gehandelt wurde und wundert sich noch. Hilfe, Hilfe


Bei einer regulären Firma, bekommt man so eine Absage. Aber eine ZAF nimmt so einen gerne.
Die ZAF kann man auch mit einer Klorolle als Bewerbungsunterlage beglücken. Die nehmen einen gerne.
Als Sklave!
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 03:02:19 Mo. 09.März 2015
Aber jetzt zu CN

Ich hätte erstmal Grippe.
Dann die Strategie überlegen.

Evtl. gegen solche Mistjobs vorsorgen. Man hat einen Miniskusschaden und kann nicht lang laufen.
Attest vom Orthopäden, später zum AD des JC.

Nur so eine Idee.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Hochseefischer am 08:58:59 Mo. 09.März 2015
Zitat von: Schluepferstuermer am 10:53:03 So. 08.März 2015
Ist mit ZAFs genauso.
Weil es für Viele leichter ist, mit einem schlechten (gestalteten und formatierten) Lebenslauf, bei einer ZAF aufzuschlagen und sich lieber versklaven lassen, gibt es soviele ZAFs.

Falsch. Es gibt so viele ZAF's, weil die Arbeitsmarktpolitik mindestens seit der Einführung der Agenda2010 die Arbeitslosen dazu verpflichtet, auch ZAF-Jobs anzunehmen. Dies gilt vor allem für ALG-II-Bezieher, im weniger ausgeprägten Maße für ALG-I-Bezieher, siehe die unterschiedlichen Zumutbarkeitsregelungen für das SGB II und das SGB III.

Somit führt die Arbeitsverwaltung die Erwerblosen den ZAF's unter Zwang zu. Ohne die entsprechenden Gesetzesnormen im SGB II / SGB III und im AÜG wäre das nicht möglich. Wenn es diese Gesetzesnormen nicht gäbe, gäbe es weitaus weniger ZAF's, die dann auch bessere Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen für die LAN's bieten müssten, damit überhaupt jemand bei denen anfängt.

Ich bin der Meinung, dass sich niemand freiwillig bei ner ZAF bewerben würde, der ein gewisses Maß an Intelligenz hat. Nun gut, es scheint aber wahrscheinlich auch Leute zu geben, die lieber freiwillig bei ner ZAF arbeiten als Stütze zu beziehen. Diese Leute haben das deutsche Arbeitsethos verinnerlicht ("Sozial ist, was Arbeit schafft").

ZitatDabei wäre es ein leichtes ein gut gestaltetes Anschreiben und Lebenslauf an gut bezahlte und reguläre Firmen zu schicken.

Auch ein perfekt gestaltetes Anschreiben und ein perfekt gestalteter Lebenslauf bringt einen Elo nicht unbedingt/wirklich in eine feste Anstellung bei einer regulären Firma. Gründe hierfür können sein:

- Alter. Ab 50 gilt man aus Sicht der AG's quasi als tot. Vorher, so ab 40, als halb-tot
- zu viele Lücken im Lebenslauf: der AG denkt sich, mit dem stimmt was nicht
- fehlende/keine aktuellen Qualifikationen: der AG denkt sich "Dann warte ich, bis sich einer bewirbt, der diese Qualis hat. Es gibt ja genug Bewerber. Ich kann mir die Rosinen ja rauspicken"
- Lohnvorstellungen: der AG denkt sich "Nen Älteren nehme ich nicht, der will mehr Lohn als ein Jüngerer".
- Formbarkeit: der AG denkt sich "Ältere sind unbequemer, die wissen mehr um ihre Rechte. Da nehme ich lieber einen Jüngeren"
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:22:21 Mo. 09.März 2015
Jeden Morgen steht ein Dummer auf.
Und die ZAFten suchen die und finden die!
Das hat aber mit der Bewerbung nichts zu tun!
Die schicken Dir auch eine Einladung zum VSG wenn Du die Bewerbung auf eine Serviette schreibst!

Und auch andere Arbeitgeber stellen nicht den Mitarbeiter mit der tollsten Bewerbung ein, sondern den Mitarbeiter der bereit ist für den geringsten Lohn zu arbeiten und auf tarifliche Leistungen zu verzichten.

Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 12:52:07 Mo. 09.März 2015
Sehe ich genauso, wie RR.

Ich schrieb extra von Freiwillig und kurz nach dem jmd. in Arbeitslosigkeit gerät.
Mir kann keiner einreden, dass eine Notwendigkeit zu einer ZAF besteht, wenn ich davor jahrelang als Festangestellter gut verdient habe.
Da ist das ALG1 meisten sogar höher, als das was man von der ZAF erhält.
Einen Zwang von einer Agentur für Sklavenarbeit besteht auch nicht. Solange man ein bißchen Informiert ist.
Aber Hauptsache Arbeit

Dies sind u.a. meine persönlichen Erfahrungen in meiner Gegend und Beruf. Kann woanders anders sein.

Ich werde im Übrigen einen neuen Thread aufmachen unter ZAF "schlechte Bewerbungsunterlagen -> ZAF-Jobs". Sonst kommt das mit 1 Job durcheinander.


Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:56:38 Mo. 09.März 2015
Na CubanNecktie, wie war Dein erster Tag?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 18:36:41 Mo. 09.März 2015
Hoffentlich hat CN sich wegen Grippe krankgemeldet.

Hust Hust Nies Nies  Röchl Röchl
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Onkel Tom am 13:43:30 Di. 10.März 2015
Ich auch ganz neugierig..
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:55:15 Di. 10.März 2015
Was ist denn hier jetzt mit unserem CubanNecktie?
Scheint ja glücklich in seinem EEJ zu sein!
Erst einen riesen Alarm machen und dann ist nicht mal Luft in der Hose! >:(
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Onkel Tom am 14:23:00 Do. 12.März 2015
Hab noch ein bissel Geduld, hat ja erst am 09.03 sein ersten Tach gehabt..

Wohlfühlen tun sich die meisten erst nach 14 Tagen..

Ansonsten bin ich das schon gewöhnt, gegen EEJ unterstützt zu haben und im nachinein hat
sich das in  "ist das ja alles nicht so schlimm" entwickelt..

Hab vor nicht langer Zeit auch einem ratsuchenden bis auf den Status "Keinerlei Einwilligung
auf EEJ, dann  Antritt nur wegen des § 39 SGB und nun Fall für den Rechtsanwalt." unterstützt.
Schade, das die Schwelle "Mandatsanbahnungsgespräch mit eventueller Anzahlung" nicht
genutzt wurde und damit jegliche Vorarbeit und widerstand hinfällig wurde.

Ich bilde mir dann ein, das in der ersten Arbeitspause des EEJ ein schlechter Kaffee getrunken
wurde.
Ist zwar selbstverarsche aber lenkt davon ab, welch wahrer Hintergrund dort beeinflusste.

Sich auch noch drüber verärgern, ist nur ein Zugewinn der Arge, Querulanten negatives Feedback
und Bauchschmerzen zu vermitteln.

Vileicht nimmt sich Cuban erst zu seinem ersten WE die Zeit, zu berichten

Wacker bleiben  ;)

Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:14:27 Do. 12.März 2015
Ist nur ärgerlich, weil man Zeit und Nerven besser hätte investieren können, um damit Menschen zu helfen, die wirklich kämpfen wollen!
Naja, vielleicht hat ja die oder der ein oder andere hier im Hintergrund mitgelesen und kann die Informationen gewinnbringend verwerten, bzw. findet den Mut sich zur Wehr zu setzen.

Tja, gibt halt Mensch die bereit sind für ihre Ideale zu sterben und es gibt welche die schon für 160€ im Monat sämtliche Ideale über Bord kippen! >:(
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Schluepferstuermer am 18:30:34 Do. 12.März 2015
Für 25.000€ (natürlich unversteuert) oder mehr, würde ich auch mein Maul halten.  ;D


Aber nicht für ein paar Groschen, gleich den Schwanz einziehen.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: BGS am 21:21:35 Do. 12.März 2015
Meine Devise ist weiterhin: Never surrender.

Die besten Wünsche an "Cuban Necktie"! Und natürlich allen anderen Ausgebeuteten im Zusammenhang mit den menschenunwürdigen EEJ.

MfG

BGS
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Hochseefischer am 21:38:41 Do. 12.März 2015
@BGS: Wie würde ein EEJ im hohen Norden aussehen? Aufsammeln von Fischgräten vom Boden in einer Fischfabrik?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: BGS am 21:47:18 Do. 12.März 2015
Zitat von: Hochseefischer am 21:38:41 Do. 12.März 2015
@BGS: Wie würde ein EEJ im hohen Norden aussehen? Aufsammeln von Fischgräten vom Boden in einer Fischfabrik?

Nee, etwas derartig perverses wie EEJ gibt es hier überhaupt nicht. Ich traf letzes Jahr zweimal meinen Arbeiitsamtsmenschen, der mir nichts anbieten kann und es wurde vereinbart, daß ich nicht mehr kommen brauche aus diesem Grund. Das Amt ruft mich an, wenn es etwas Neues gibt, doch wird hier kein Arbeitssuchender genötigt, etwas gegen seinen Willen zu tun.

MfG

BGS
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Hochseefischer am 21:59:27 Do. 12.März 2015
Zitat von: BGS am 21:47:18 Do. 12.März 2015
Nee, etwas derartig perverses wie EEJ gibt es hier überhaupt nicht. Ich traf letzes Jahr zweimal meinen Arbeiitsamtsmenschen, der mir nichts anbieten kann und es wurde vereinbart, daß ich nicht mehr kommen brauche aus diesem Grund. Das Amt ruft mich an, wenn es etwas Neues gibt, doch wird hier kein Arbeitssuchender genötigt, etwas gegen seinen Willen zu tun.

Das ist sehr löblich, BGS. Oder in der Sprache von Dr. Gscheidle: sogar sehr redlich.

Wann eroberen Norwegen/Schweden/Finnland/Dänemark unser unredliches Heimatland und führen bei uns ihre Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein?
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: dagobert am 20:38:40 Fr. 13.März 2015
Zitat von: Hochseefischer am 21:38:41 Do. 12.März 2015
@BGS: Wie würde ein EEJ im hohen Norden aussehen? Aufsammeln von Fischgräten vom Boden in einer Fischfabrik?
Das wäre Gebäudereinigung und somit kein EEJ.
Titel: Re:EEJ im Anflug!
Beitrag von: Hochseefischer am 20:47:28 Fr. 13.März 2015
dagobert: *grins*