Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht

Begonnen von Fritz Linow, 23:21:28 Di. 16.Mai 2017

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Hans01

Die Erhöhung gibt es erst zum 1.10.
Und dass von 700.000 Leih-AN sich noch niemand zum Klagen gefunden hat, ist traurig.

Onkel Tom

Zitat von: Hans01 am 14:25:41 Di. 05.März 2024..
Und dass von 700.000 Leih-AN sich noch niemand zum Klagen gefunden hat, ist traurig.

Das ist nicht ganz so einfach, eine_n Kläger_in zu finden, wo die
Voraussetzungen auch stimmen. Hmm, wäre mal ganz gut, wenn Stichpunktartig
aufgezählt werden würde, welche Voraussetzungen optimal sind um weiter
kommen zu können.
Lass Dich nicht verhartzen !

bernie von zoom

Zitatwäre mal ganz gut, wenn Stichpunktartig aufgezählt werden würde, welche Voraussetzungen optimal sind um weiter kommen zu können.

Jeder, der gegen seine Schlechterstellung in der Leiharbeit klagen möchte, kann unverbindlich anfragen,

ZitatWer gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen will, kann sich auf niemanden verlassen und muss dafür durch mehrere Instanzem klagen – wir helfen dabei! Unter der Mailadresse redaktion@labournet.de können sich an einer Klage interessierte LeiharbeiterInnen (bzw. Ex-LeiharbeiterInnen einer Leiharbeitsfirma) an Herrn Prof. Däubler wenden. Bestandteil der Kampagne sind juristische Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwälten sowie eine Spendenkampagne für die Prozeßkosten.
https://www.labournet.de/?p=116170
Einfach Anfragen, Prof. Wolgang Däubler hilft wirklich gerne.

Ein Klage ist 3 Monate rückwirkend möglich, die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung, nicht mit dem letzten Arbeitstag. Diese Abrechnungen müssen vorliegen, wenn vorhanden auch Belege über Urlaub und Abbau Arbeitszeitkonto. Diese Belege gibt es oft nicht, die Leihgauner wissen weshalb.
Hilfreich ist die Info ob es vergleichbare Stammis gibt und was diese verdienen. Wenn es im Einsatzbetrieb einen Tarifvetrag gibt eine Info dazu, wenn es einen Betriebsrat gibt die Kontaktinfos gleich mitschicken.
 

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