Tarifabschluss Leiharbeit: bis zu 24 Prozent mehr Geld

Begonnen von bernie von zoom, 20:44:00 Di. 21.Juni 2022

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bernie von zoom

Zitat von: Tiefrot am 18:17:22 Do. 28.August 2025Ich mag mir nicht ausmalen, was sich die Sklavenhändler einfallen lassen,
diesen Tarif zu unterlaufen. Hatten wir ja schon.
Die Leihgauner halten den Tarif penibel ein.Die meisten sind als Helfer eingruppiert, da sind es derzeit in der EG1 14,53 €, egal wo er Leiharbeiter eingesetzt wird.
https://www.dgb.de/politik/wirtschaft-und-transformation/mindestlohn-und-tarifpolitik/tarifrunde-leiharbeit/#c8575
Ohne den Tarifvertrag Leih wäre nach AÜG §8 gleicher Lohn ab dem ersten Tag fällig, deshalb wird der TV genau eingehalten. Die Leihgauner prahlen mit der Tariftreue, verdi und Blech sind stolz auf erreichtes.

Tiefrot

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !

bernie von zoom

Dies sind die fiesen Stellen im AÜG, durch §8 (2) kann durch einen Tarifvetrag vom gleichen Lohn abgewichen werden. Nach §1 ist der Einsatz des Leiharbeiters vorrübergehend. Er wird ausgtauscht, der Arbeitsplatz kann in Kettenbesetzung dauerhaft mit Leihsklaven besetzt werden.

ZitatGesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
§ 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht

(1) Die Überlassung von Arbeitnehmern ist vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer nach Absatz 1b zulässig.
...
(1b) Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen;

https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html

§ 8 Grundsatz der Gleichstellung

(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).
...
(2) Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen

https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__8.html

Hans01

Nur kann man einen Tarifvertrag nicht einfach beenden. Kommt keine Einigung über einen Neuabschluss zustande, gilt die alte Version in der Nachwirkung weiter.

https://www.haufe.de/id/beitrag/5-das-aueg-in-der-reformierten-fassung-bb-nachwirkung-einer-tarifvertraglichen-regelung-HI15349621.html

Da müsste erstmal der Gesetzgeber handeln und nachwirkende Tarifverträge davon ausnehmen. Ich wäre dagegen, denn das würde eine massive Lohnkürzung für viele bedeuten, da viele Kundenbetriebe schlechter zahlen. Ist doch nur noch die Metallbranche, wo die Stammmitarbeiter mehr verdienen.

Hans01

Zitat von: bernie von zoom am 13:31:01 Mo. 01.September 2025
Zitat von: Tiefrot am 18:17:22 Do. 28.August 2025Ich mag mir nicht ausmalen, was sich die Sklavenhändler einfallen lassen,
diesen Tarif zu unterlaufen. Hatten wir ja schon.
Die Leihgauner halten den Tarif penibel ein.Die meisten sind als Helfer eingruppiert, da sind es derzeit in der EG1 14,53 €, egal wo er Leiharbeiter eingesetzt wird.

Schön wärs, wenn sie sich penibel dran halten würden. Sobald die Leute die Kündigung auf den Tisch bekommen, werden sie ganz häufig noch beschissen. Während der Kündigungsfrist dürfen sie zwar Urlaub und Überstunden anrechnen, wenn aber nichts mehr da ist, müssen sie dich weiter bezahlen. Wird aber gar nicht gemacht. Und die Leute raffen es nicht und lassen es mit sich machen.

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