Hi, hier treiben sich doch bestimmt ein paar Leute rum die schon mal ein Kleingewerbe hatten. Die Frage ist speziell, aber vielleicht habe ich ja Glück.
Fall:
2 Freunde eröffnen in EU Staat X grenznah ein Nebengewerbe. Die überseeische Ware die gehandelt wird, wird aber bei Einfuhr in EU Staat Y geringer verzollt.
Wenn also die beiden in Staat Y, sprich Deutschland einen Lagerraum mieten über den die günstigere Einfuhr laufen soll, ist dann ein deutscher Gewerbeschein nötig oder kann auch die rein ausländische Firma als Mieter das Lager betreiben?
Kommt auf den Vermieter an.
MfG
BGS