So kann es gehen...

Begonnen von Stundenzettelsammler, 08:47:13 Di. 11.August 2009

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Stundenzettelsammler

...endlich weg von der Leihfirma. Eine echt gute Stellung in meinem Bereich gefunden und RUMMS, die Wirtschaftskrise schlägt zu. Chef kann Gehalt nicht bezahlen, weil ein großer Kunde Ihm absolut das Genick bricht und muß leider entlassen. Da brauch ich gar nicht gerichtlich oder sonst was machen, der Mann ist wirklich peinlich berührt von der Geschichte. Wie auch immer.

Man hat ja vorher fleissig in einer Leihbude gerödelt für sage und schreibe richtig viel Geld für 8,00 Tacken die Stunde... selbst da hat man mich ja noch über den Tisch gezogen, aber davon später mehr.

Jetzt habe ich die Berechnung vom ALG1 bekommen...  :-X. Pooaaah, satte 564,- € gibbet für mich im  Monat. Äääähm, Miete hier 450,- €, Essen, Internet, und wie jetzt? Muß ich jetzt verhungern?

Muß ich jetzt Wohnhilfe beantragen oder kann ich irgendwie noch Hilfe beantragen? Gott, man fühlt sich in diesem Land immer mehr wie ein Versager.

sleepy5580

ergänzent zu ALG I kann man ALG II beantragen hätte dir aber bei deinem ALG I antrag auch eigentlich mitgeteilt werden sollen ::) bei der höhe des ALG I

unkraut

@ Stundenzettelsammler .... cooler Nick  ;D

Kannst auch da mal reinschauen : http://www.elo-forum.org/

MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Stundenzettelsammler

...aaaaah ja, supi gut. Begleitendes HartzIV. Gleich mal kundig machen.


Und auch hier wird wieder klar ersichtlich, das Zeitarbeitsfirmen die Schmarotzer der Neuzeit sind. Möglichst alles auf den Staat abwälzen.


Mein Ex-AG hat alles unternommen, um ja nicht die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. erst mußte die BA drohen... naja, trotzdem zu wenig. Dafür hat diese Leihfirma jetzt ein Ding am Hals. Paragraf 266 a. Muß morgen zum Hauptzollamt und eine Aussage tätigen. Bei den krummen Touren, die der hingelegt hat, der Laden... sein Ding.

Naja, bereiten wir uns mal auf Behördenlauferei vor. ;)

@Unkraut

Sind wir nicht alle ein bißchen Stuzndenzettelsammler? ;D


unkraut



ZitatSind wir nicht alle ein bißchen Stuzndenzettelsammler? 
http://www.stundenzettel.info/download-stundenzettel-vordruck.html   ;D

Wenn die FA insolvent ist und das Gehalt nicht zahlen kann bringt IMHO der § 266 auch nix .
Dann gibts Insolvenzgeld vom AA .

Aber ich kenne ja die genauen Hintergründe und Sachlage nicht .

MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

kiska1973

Hallo,SZettelsammler
Du muss aufpassen,dass deine tatsächliche Miete übernommen wird.Für 6 Monate.(Drauf hinweisen.Das Amt verpasst es gern).Weil du vorher kein Arbeitslosg2 erhalten hast.Danach zahlen die nur angemessene. :)

kiska1973


Workless

ZitatFür 6 Monate.(Drauf hinweisen.Das Amt verpasst es gern).Weil du vorher kein Arbeitslosg2 erhalten hast.Danach zahlen die nur angemessene.
Nein, wenn ich mich nicht ganz schwer irre, gilt das zumindest jetzt auch noch bei ALG 2-Bezug.
Zunächst muss seitens der ARGE aufgefordert werden, die Kosten zu senken. Und ab dann gilt ebenfalls die 6-Monatsfrist.

sleepy5580

Zitat von: Workless am 10:27:20 Mi. 12.August 2009
ZitatFür 6 Monate.(Drauf hinweisen.Das Amt verpasst es gern).Weil du vorher kein Arbeitslosg2 erhalten hast.Danach zahlen die nur angemessene.
Nein, wenn ich mich nicht ganz schwer irre, gilt das zumindest jetzt auch noch bei ALG 2-Bezug.
Zunächst muss seitens der ARGE aufgefordert werden, die Kosten zu senken. Und ab dann gilt ebenfalls die 6-Monatsfrist.


Genau 6 Monate nach Aufforderung und wenn es eine Aufforderung geben sollte müssen auch alle Kosten für den Umzug übernommen werden, die man nicht selber leisten (im sinne von arbeiten) kann, aber so weit sind wir ja noch nicht ;)

kiska1973


Stundenzettelsammler

So, jetzt erst einmal herzlichen Dank für die Antworten.

Der Blues geht weiter. Mittlerweile verschärft sich die Situation ein bißchen.

Also, mein Ex-Chef will anscheinend nicht in die Insolvenz gehen. 2 Löhne stehen aus und die sind mittlerweile auch eingeklagt über das Arbeitsgericht. Auf den Mahnbescheid wurde nicht eingegangen bzw. Widerspruch erhoben... also habe ich jetzt die Vollstreckung beantragt. Soweit so gut. Ob er überhaupt gepfändet werden kann, wir werden sehen. Naja, jetzt sind meine Reserven aus der Keksdose endlich dahin.

Auf jedenfall war ich heute endlich mit Termin bei der Arge und habe Aufstockung zu ALGI beantragt. Also, alle Unterlagen mitgenommen, was man so braucht und vorgelegt. Kommt jetzt nur darauf an, ob jetzt ALGII in Betracht kommt der Wohngeld.

Jetzt mal meine Frage, wo kann man denn errechen, was man bekommen würde letztendlich? Gibt es da einen Aufstockerrechner oder sowas ähnliches.

Und ich bin ja seit dem Juni Arbeitslos gemeldet, nur bis die Unterlagen von den Arbeitgebern kam, zog es sich bis August hin. Wird die Aufstockung dann Rückwirkend gezahlt seit Beginn der Arbeitslosigkeit? Das Arbeitsamt hat mir dementsprechend ja nichts gesagt, das ich aufstocken könnte mit ALGII.

Netter Kommentar am Rande von der Sachbearbeiterin über Zeitfirmen. "Die sind auch nur solange gut, wie die Menschen in Arbeit zu vernünftigen Lohn gehalten werden können... aber selbst dann..."

kiska1973

Beantrag SOFORT ARG2.Weil es nicht rückwirkend bezahlt wird.

Stundenzettelsammler

Super, naja, heute beantragt. Problem war das ganze gwusel mit den Unterlagen. So ein Dreck.

Eine Miete bin ich im Rückstand, wie ich das wiederreinholen soll, keine Ahnung. Herrschaftszeiten, das hätten die mir aber auch sagen können, oder? >:(

sleepy5580

Also Mietschulden müssen eigentlich zumindestens als Darlehen von der Arge übernommen werden um eine Wohnungslosigkeit zu vermeiden (welche ja evtl blüht wenn du die nicht zahlen kannst), erstmal formlosen Antrag stellen und Eingang bestätigen lassen, dann bist das Problem hoffentlich erstmal los. Evtl mal die Tante beim Arbeitsamt auf ihre Beratungspflicht hinweisen (wegen ALG II) und der das mal erzählen mit der Miete das du sie jetzt deshalb nicht bezahlen kannst weil sie nicht auf ALG II hingewiesen hat, mal schauen wie sie darauf reagiert  :evil:.

Stundenzettelsammler

Darlehen beantragen? Naja, einen Mietrückstand ist schon heftig für mich gerade. Sieht recht trostlos aus, dafür, das man vom Arbeitgeber und Arge reingeritten worden ist. Verdammt.

Und last not least, die erste Leihfirma zu einem Vorstellungsgespräch aufgeschlagen in der Post. Kennt jemand Tuja Leasing. Es ist zum verzweifeln. Bin mal gespannt... aber wie ist das, wenn ich vorher 13,00 verdient habe und die jetzt mit 10,38 oder so kommen? Und Tarif? mmmmöph, jetzt muß ich mich wieder mit dem ganzen Kram befassen.

Mal ehrlich, die Tretmühle macht keinen Spass mehr, hat es noch nie.

Leider sieht es in der Schweiz und so auch nicht gerade rosig aus mit Job bekommen... hergottnocheinmal... X(

WurstKalle

tuja leasing, wie der name schon sagt, du wirst geleast  :-[
Deutschland : Das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten, vom €urojobber zum Leiharbeiter!

kiska1973

Mit Tu... hatten wir schon im Winter Probleme. Mein Ehemann war bei denen 4 Monate beschäftigt. BZA Anwender. Auch §8.6. Eine ZAF,wie jede andere.Gleiche Probleme und Verrarsc.... wie mit jeder anderer ZAF.

Ziggy

Zitat von: Stundenzettelsammler am 16:25:15 Di. 25.August 2009
Bin mal gespannt... aber wie ist das, wenn ich vorher 13,00 verdient habe und die jetzt mit 10,38 oder so kommen?

Da solltest du dir keine Sorgen machen, die kommen ganz sicher nicht mit 10,38 ...

Eine kurze Zeit hast du ja "Bestandsschutz", aber eben nur kurz. Ich denke, denen geht es darum, dich in der Datenbank zu haben. Danach lehen sie sich gemütlich zurück und warten, bis deine Schonzeit um ist ...

Ich hatte in einem Betrieb mit Tuja-Leuten zu tun, als ich noch für Randstad tätig war. Als ich gerade dabei war, Randstad für die letzte Zeitbude zu halten, lernte ich die Jungs von Tuja kennen. Danach relativierte sich das mit Randstad etwas.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

kiska1973

Mir ist nicht bekannt,dass einer mehr als 9,37 Eu erhalten hat.Bei  Nichteinsatz wird man niedrieger eingestuft.Mit § 8.6 landet man bei ca. 6 Eu

Staatanwaltschaft und T....a hatte mal Probleme wegen § 8.6.Soweit ich weiss,die müsste an die Sozialv. nachzahlen.Dabei habe ich auch geholfen.Unsere Abrechnung mit § 8.6 wurde der Staatanwaltschaft unter anderen auch als Nachweis vorgelegt.Es war unser kleiner Beitrag gegen ZAF

Ziggy

Zitat von: kiska1973 am 00:38:44 Mi. 26.August 2009
Es war unser kleiner Beitrag gegen ZAF



Viele solcher kleiner Beiträge tun auf Dauer auch schön weh.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

azz

wegen deiner ausgefallenen mietzahlung...
hatte das selbe problem, mir wurde dann gesagt: erst wenn ich vom vermieter die räumungsklage in den händen hätte, würden sie mir ein darlehen geben
dann hät ichs auch ned mehr gebraucht, schlafen unter der brücke kostet zum glück ja noch nix......

DerAutor

Uiui - diese Situation ist in dem Buch "Ausgenutzt und ausgegrenzt" auch beschrieben.
Genau dieses Kapitel gibt es in der kostenlosen Leseprobe (PDF) bei ... mom... such...
Hier:
http://www.schwedhelm-verlag.de/downloads/leseprobe_ausgenutzt_ausgegrenzt.pdf

LG
DerAutor
Das Buch: "Ausgenutzt und ausgegrenzt"
Cover, Inhalt, Vorwort: http://www.obergassel.com/wissen/neoliberalismus.htm

Auferstanden

nun, die Leseprobe berichtet nicht wirklich etwas neues und dennoch, man kann es nicht häufig genug
lesen und verbreiten.
Dieses völlig entartete und degenerierte Wirtschafts- und Gesellschaftssystem besonders in
Deutschland kann als Krieg Arm gegen Reich bezeichnet werden.

DerAutor

Nein - wirklich neu ist es nicht. Stimmt. Jedoch erreicht man diesem Kapitel in einem Buch Menschen die nicht Spiegel, Stern etc. lesen. Tages - und Wochenzeitungen verschwinden schnell im Altpapier. Ein Buch wird in einer Bibliothek oder auf dem Flohmarkt "recycelt" - es wirkt nachhaltiger. Auch ist hier der Gesamtkontext interessant in dem dieses eine Kapitel eingebunden ist. Leiharbeit als eine Form der Ausbeutung, die von der herrschenden Ideologie für "gut" befunden wird usw. Im Zusammenhang mit den anderen Themen ergibt sich im ein Bild, welches ein Magazin nicht (so) zu vermitteln vermag.

LG
DerAutor
Das Buch: "Ausgenutzt und ausgegrenzt"
Cover, Inhalt, Vorwort: http://www.obergassel.com/wissen/neoliberalismus.htm

jobless0815

Zitat von: kiska1973 am 09:43:13 Mi. 12.August 2009
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php

Wohngeldrechner,kannst du prüfen ,ob es dir zusteht

Ich hab mal ein fiktive, aberr nicht unrealistsiches Bsp. genommen u.
in den Rechner eingegeben:

monatliche Brutto Einkünfte als Arbeitnehmer:                                                                  1.700,00€     
abzgl. Werbekosten (mind. 1/12 des jährl. Werbekostenfreibetrags von 920,00€):    −76,67€    
abzgl. Pauschale 30,0% (Steuern, Kranken- und Rentenvers.):                                            −487,00€    
(Verbleibendes Brutto-) Einkommen als Arbeitnehmer:                                           1.136,33€    
monatliche Miete mit Betriebskosten:                                                                         550,00€
zzgl. Heizkostenpauschale (eine Person):                                                      24,00€
zu berücksichtigende Miete (Höchstbetrag):                                                    431,00€
monatliches Wohngeld*:                                                                                                   0,00€
      
*  Ihr Einkommen übersteigt die Höchstbeträge.

_________________________________________________________________________________________

NULL Euro Wohngeld, obwohl nach Abzug der Miete, dem AN weniger Netto verbleibt, als der Betrag von
ALG II (ca. 350 Euro) ???

Denn rechnet man aus dem Einkommen (nach Abzug der Pauschalen etc.) das Netto aus dem Brutto (1.136 Euro) aus
, ergeben sich knapp 876 Euro. Abzüglich der Miete (550 €) verbleiben dem AN nur noch 330 Euro.

Und vermutlich kriegt der AN aber kein aufstockendes Hartz IV, da Berechnung anders????

Oder sehe ich das falsch?


sleepy5580

Um aufstockendes ALG II zu berechnen bedarf es etwas mehr Angaben ;) Entfernung zur Arbeitsstelle, KFZ-Haftpflich, evtl Riesterrent, evtl Beiträge zur Gewerkschaft usw. usv. aber ich rechne mal Pauschal ohne diese weiteren Sachen.

Da die Miete bis zur Aufforderung der Kostensenkung erstmal voll berechnet werden muss (und danach noch bis zu einem halbes jahr weiter) rechne ich jetzt später die Miete komplett an.

1700€ Brutto entspricht 1.159,11€ Netto und den maximalen Freibetrag von 180 € + 100 € sowieso

Anrechnenbares Einkommen von 879,11 € - 550€ - 356€= -26,89€

Also 26,89 € Aufstockendes ALG II wenn von dem oben genannten nichts zu verfügung Stände alles weitere kann ich dir gerne ausrechnen geb ich aber natürlich keine gewähr drauf da ich mich auch verrechnen kann  ;D bzw hast du da oben doch ein ziemliches wirrwarr an Zahlen nochmal ordentlich aufgedröselt wäre es besser ;)


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