Hamburger Gefahrengebiete verfassungswidrig

Begonnen von Rudolf Rocker, 17:02:10 Mi. 13.Mai 2015

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Rudolf Rocker

ZitatDie Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Hamburger Polizei ist nach einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Mittwoch verfassungswidrig. Die gesetzliche Regelung, die der Polizei bei drohenden "Straftaten von erheblicher Bedeutung" verdachtsunabhängige Kontrollen von Bürgern erlaubt, verstoße gegen das Grundgesetz. Die Vorgaben seien zu unbestimmt und würden gegen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Die Einschränkung der Freiheit dürfe nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden. Eine polizeiliche Lagebeurteilung könne kein Maßstab für Grundrechtseingriffe sein, so das Gericht. Es bestehe die Gefahr, dass Personenkontrollen an "relativ diffuse Anhaltspunkte" geknüpft werden.
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Gefahrengebiete-verfassungswidrig,gefahrengebiet212.html

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