Bundesarbeitsgericht sichert tarifliche Altersversorgung

Begonnen von Kater, 22:24:47 Mi. 14.November 2007

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Kater

ZitatBundesarbeitsgericht sichert tarifliche Altersversorgung

Erfurt (AFP) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Arbeitnehmern ihre tarifliche Altersversorgung gesichert. Wird ein Betrieb verkauft, muss nach dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil der neue Arbeitgeber die übernommenen Beschäftigten so stellen, als wäre die bisherige Altersversorgung fortgeführt worden. (Az: 3 AZR 191/06)

Damit gab das BAG einem Sozialarbeiter der ambulanten Suchtbetreuung in Cottbus recht. Er war zunächst bei der Stadt beschäftigt, die entsprechend tariflicher Vereinbarungen in die Zusatzversorgungskasse einzahlte. 2003 wurde die Suchtbetreuung in Cottbus von einem Verein übernommen. Dort galt eine Betriebsvereinbarung, nach der der Verein für die Altersversorgung seiner Mitarbeiter eine Gruppenversicherung abschloss. Daraus hätte der Sozialarbeiter zum Rentenbeginn eine Einmalzahlung von 665 Euro bekommen, dafür aber monatlich 48 Euro weniger von der Zusatzversorgungskasse.

Mit dem Tausch war der Mann nicht einverstanden und klagte - mit Erfolg: Die Betriebsvereinbarung des neuen Arbeitgebers könne den Tarifvertrag des alten nicht ablösen, urteilte das BAG. Daher müsse der Verein der Zusatzversorgungskasse beitreten oder zumindest den Sozialarbeiter so stellen, als wären dort weiterhin Beiträge für ihn gezahlt worden.

http://de.news.yahoo.com/afp/20071114/tde-d-justiz-arbeit-rente-a4484c6_1.html

Wilddieb Stuelpner

So sicher ist darifliche Altersversorgung doch nicht:

Gewerkschaften für betriebliche Altersteilzeit bei fehlendem Insolvenzschutz

aktuelles Urteil des BAG - ZDF, Sendung "WISO" vom 10.11.2009, 19:25 Uhr: Gefahr für Altersteilzeit - Lohnansprüche können bei Insolvenz verloren gehen

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist vom 30.10.2008 und hat das Aktenzeichen: 8AZR 54/07. Es wird noch ausgefertigt und kann dann auch online eingesehen werden.

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