daten zur selbstständigen tätigkeit - viele EKS einreichen

Begonnen von Norbert456, 12:32:15 Sa. 07.Dezember 2019

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Norbert456

hi,
ich habe keine "Hauptselbstständigkeit" sondern versuche, auf verschiedenen Feldern Einkommen zu generieren und habe entsprechend diese, jetzt vier, unter "4.1 allgemeine daten zur selbstständigen tätigkeit" genannt: Webseiten, Handwerk, ... irgendwas. Das Amt will nun für jede, die ich evtl. nur einmal im Abrechnungszeitraum ausführte, eine eigene EKS haben. Muss das sein oder kennt ihr intelligentere Lösungen? Eine zusammenfassende Bezeichnung für "Verschiedenes" oder eine Firmenphantasiename, der eben Verschiedenes macht. Geht das?
Das mit den ganzen EKS wäre doch viel zuviel Papierkram - für nix. Das ist doch eh alles prekärer Bereich. Das sieht man doch.
gruß

counselor

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Bowie

EKS ist ein Jobcenterformular für aufstockende Freiberufler und Selbstständige.
Es ist Bürokratie in ausgefeiltester Form. Dagegen ist der Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt ein Spaziergang.

Bowie

Zitat von: Norbert456 am 12:32:15 Sa. 07.Dezember 2019
Das mit den ganzen EKS wäre doch viel zuviel Papierkram - für nix.

Das siehst du richtig.
Du wirst da nicht umrum kommen, es sei denn, du verszichtest auf die Aufstockung oder du bombst alle JC weg.

Norbert456

> ... du verszichtest auf die Aufstockung
welche Aufstockung? Ich krieg 750,-/mtl. und verdiene zusammen mal 50,- mal 300,- mtl. dazu. An den 750,- hat sich nie was geändert. Das sehen die doch auch ...
Mal sehen. Gegen den Terror sollte man schon was tun.

Sunlight

Hier scheinen Informationen zur ALG II Selbstständigkeit zu fehlen:


Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - Anlage EKS


Das ist Buchführung, es wird erklärt, wie die Anlage EKS ausgefüllt wird.
Investitionen sind vorab mit dem JC abzusprechen. Dazu folgende
Passage:

ZitatUngeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z. B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen –  auch wenn der Bewilligungszeitraum schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist.

Was hier eventuell nicht erfolgte, deshalb die Probleme. Dazu auch Folgendes:

ZitatFolgende Ausgaben (Absetzungen) werden später bei der Bereinigung Ihres Gewinnes aus selbständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt (§ 11b SGB II):

•Steuern auf das Einkommen
•Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
•private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind
•Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein privates Kraftfahrzeug
•gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung
•gegebenenfalls Beiträge zur Krankheits- und Altersvorsorge
•Beiträge zur Riester-Rente
•Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
•Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort

Kuddel

Zitat von: Norbert456 am 23:56:05 Sa. 07.Dezember 2019
> ... du verszichtest auf die Aufstockung
welche Aufstockung? Ich krieg 750,-/mtl. und verdiene zusammen mal 50,- mal 300,- mtl. dazu. An den 750,- hat sich nie was geändert. Das sehen die doch auch ...

Die 750€ sind deine Aufstockung, um überhaupt zu überleben.
Deine selbstständigen Tätigkeiten können dich nicht allein ernähren.
Nun kommt aber das Jobcenter und sagt, du darfst von deinen Einnahmen nur 100€ im Monat abzugsfrei behalten. Ist es mehr, verlangt es anteilig etwas davon zurück, bzw. kürzt deine 750€. Je mehr du dazuverdienst, desto mehr wird dir abgezogen. Du kannst das reduzieren, indem du Kosten gegenrechnest. Fahrtkosten, Materialkosten, Steuerberater, was-weiß-ich. Wenn es gelingt mit diesen Kosten (die müssen alle akribisch belegt sein) wieder auf einen Reingewinn von nicht mehr als 100€ zu kommen, bist du auf der sicheren Seite. Der bürokratische Aufwand ist nervtötend und steht in keinem Verhältnis.

Norbert456

Ich habe ja sozusagen den Fehler gemacht, branchenmäßig meine Einnahmequellen zu benennen. Kann man die EKS umgehen, indem man die Branchennennung aufgibt, keine "Selbstständigkeit" und schlicht nur "Einkommen" angibt? Damit gäbe man evtl. die "Selbstständigkeit" auf? Bei mir haben sie momentan 33,- Ek/mtl. errechnet und verlangen trotzdem, dass ich viermal 6 Seiten EKS ausfülle. Da ist nichts gegenzurechnen. Das ist Körperverletzung.

tleary

Mit dem letzten Satz hast du sicherlich recht. Dieser Staat will es den Fast-Arbeitslosen eben so weit möglich vermiesen, daß sie überhaupt ein paar Euro zum Hartz-IV-Sterbegeld dazuverdienen.

Liegt vielleicht auch im Interesse der Voll-Unternehmer, denen du mit deinem bißchen Selbstständigkeit einen Teil ihrer Aufträge wegnimmst. Und das sehen die eben ungern, und somit wirkten sie auf den Staat ein, und dieser folgt den Forderungen der Arbeitgeber natürlich wie der Hund, der seinem Herrchen immerwieder das Stöckchen holt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: Norbert456 am 17:38:32 Sa. 21.Dezember 2019
...
Das ist Körperverletzung.

Nö.. Das ist das Kostüm des JC als Pleitegaier.. Diese Papier-Kriegsspiele dienen des mürbe machen und wer denkt sich schon was dabei,
das Vollerwerbslose  beim JC einen höheren "Verwertungswert" haben wie Teilzeitbeschäftigte und Soloselbständige ?
Noch perverser mittels Zuweisungen in Sinnlosmaßnahmen Selbständigkeit und Teilzeitbeschäftigung mutwillig zu zerstören..

Insbesondere die Einmischung eines JC-SB, welche Betriebsmittelinvestitionen angebracht seien, empfinde ich als Anmaßung ohne Gleichen.

Selbständig und Aufstocken ? Miteinander völlig unkompatibel und auch so gewollt.. Leider  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

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