LSG Berlin zu Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten

Begonnen von hanni, 13:21:51 Di. 15.April 2008

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hanni

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.03.2008
L 10 B 445/08 AS ER

Arbeitsgelegenheiten, Zumutbarkeit und Bestimmtheit

Die Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit kann nicht von jemandem verlangt werden, an dessen genereller gesundheitlicher Eignung hierfür nach vorliegenden ärztlichen Unterlagen erhebliche Zweifel bestehen.

Eine ungefähre Umschreibung der Tätigkeit genügt dem Erfordernis der eindeutigen Bestimmung von Ort, Art und Ausgestaltung nicht.
 
Eine Tätigkeit als Hausmeister beinhaltet regelmäßig Arbeiten bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit und Zugluft.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=76918&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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