Bürgergeld

Begonnen von counselor, 17:16:22 So. 22.Mai 2022

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götzb

Zitat von: dagobert am 16:07:51 Mo. 05.Dezember 2022aber das Nichtzustandekommen des sog. Kooperationsplans ist wohl künftig ein Sanktionstatbestand (wie vor Jahren schon mal bei den Eingliederungsvereinbarungen).
Wenn dieser unverbindliche Kooperationsplan nicht zustande kommt bzw nicht fortgeführt werden kann, kann das Jobcenter Pflichten per VA ausführen, und deren Nichtbefolgung Sanktionen hervorrufen.

Auch bisher ohne unterschriebene EGV oder vorliegenden Verwaltungsakt konnte das Jobcenter beispielsweise in Zwangsmaßnahmen zuweisen.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

dagobert

Der konsolidierte Gesetzestext zum SGB XII ist fertig und der konsolidierte Gesetzestext zum SGB II wurde von Tacheles nochmal überarbeitet.
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/sgb-ii-gesetzestext-lesefassung-zu-den-sgb-ii-aenderungen.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Danke  :)  Der vom Club Deutscher Unternehmer (CDU) geforderte §8a zum SGB II
ist also nicht durch gekommen..

Das machte mir am meisten Sorgen, weil dieser 8a zwar beschreibt, welche ELos
es treffen soll, jedoch anhand der aufgeführten Zuordnungsmerkmale hätte jede_n
treffen können, wenn Elo nicht so über das Stöckchien des SB springt, wie es
SB gefällt.

Naja, wie das so ist, ist für mich wieder Schulbank drücken angesagt.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Der in § 37 SGB II neu hinzugefügte Satz 3:
ZitatWird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück.

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/SGB-II-Konsolidiert-zum-01-01-2023-V-5.pdf

Bei allem Jubel über diese "Entfristung" sollte aber Satz 4 nicht übersehen werden.
ZitatSatz 3 gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.


Und:
Was passiert eigentlich, wenn sich nach einer solchen späteren Antragstellung dann im Rahmen der Antragsbearbeitung herausstellt dass ein dauerhafter Leistungsanspruch besteht?

Kriegen diese Leute dann dauerhaft Leistungen, aber die Nachzahlung nur als Darlehen?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Über diesen Paragraphen stand ich vor der gleichen Frage,
ob die Nachzahlung übernommen oder nur auf Darlehensbasis
vorgestreckt wird.

Was mir Umstruktuierungs-Sorgen bereitet ist der § 16 SGB 2
insbesondere der neue 16k.

Da wurde ja "ganze Arbeit" gemacht, das Maßnahmenträger nun
mit Sekt auf volle Auftragsbücher für 2023 anstoßen können.

Oi, die Ablehnung des Elos zu 16e Teilhabechancengesetz ist
nun sanktionierbar ? Ich hoffe, das ich das missverstanden
habe.
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 19:51:22 Fr. 09.Dezember 2022Was mir Umstruktuierungs-Sorgen bereitet ist der § 16 SGB 2
insbesondere der neue 16k.

Da wurde ja "ganze Arbeit" gemacht, das Maßnahmenträger nun
mit Sekt auf volle Auftragsbücher für 2023 anstoßen können.
§ 16k ist laut Abs. 4 desselben nicht sanktionsbewehrt.
Eine Info die es unter die Leute zu bringen gilt.

Zitat von: Onkel Tom am 19:51:22 Fr. 09.Dezember 2022Oi, die Ablehnung des Elos zu 16e Teilhabechancengesetz ist
nun sanktionierbar ? Ich hoffe, das ich das missverstanden habe.
Das war schon bisher so.
Bis 2010 § 16a, seit 2011 § 16e:
https://www.buzer.de/gesetz/2602/al26696-0.htm
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Draisine

Zitat von: Onkel Tom am 19:51:22 Fr. 09.Dezember 2022Was mir Umstruktuierungs-Sorgen bereitet ist der § 16 SGB 2
insbesondere der neue 16k.

Das wird eher ein noch ungewisser -ganzheitlicher Sturm im Wasserglas- nach Gusto - des jeweiligen Jobcenters bzw. dessen Geschäftspolitik.

ZitatBei Schlichtungen und Coaching haben Jobcenter Freiräume
Zitatn der anschließenden Fragerunde ging es unter anderem darum, warum in Teilen des Gesetzes keine klaren Vorgaben für die Jobcenter enthalten seien. Das ist sowohl beim Thema Schlichtungsverfahren als auch beim Thema Coaching der Fall.
Zitatbewusste Freiräume für die Jobcenter handle. Viele Jobcenter haben bereits eine gut funktionierende Schlichtungspraxis bei sich etabliert, die wolle man mit dem Gesetz nicht einschränken. Ähnlich liege es beim Coaching
ZitatJobcenter können selbst entscheiden, ob sie ihre internen Fähigkeiten erweitern und einsetzen oder auf externe Agenturen zugreifen wollen. Das ist eine echte Chance, die das SGB II hier bietet,

Quelle: Tag der Jobcenter -7 Dezember 2022

inkl.darin -Info Umsetzung Bürgergeld 1 und 2.
Grafik Zeitplan der Umsetzung Bürgergeld

Erstaunlich -und prima als Steilvorlage geeignet -erscheint mir doch diese Aussage, innerhalb einer Gewerkschaft der  Jobcenter:

ZitatMit der vorhandenen Personalaufstellung sei die Umsetzung des Bürgergeldes jedoch unmöglich. Hier müsse schnellstens nachgebessert werden!

Einführung Bürgergeld -dringend mehr Personal benötigt
 
Die neuesten Entwicklungen und Konzeptionen  -bei den Standardausschreibungen  der Maßnahmen, die rücken nun Neuantragsteller besonders in den Vordergrund. Noch schneller vermitteln..äh wieder loswerden. Inkl. Migranten.

 
Zitat• Frühestmöglichen Einsatz der Förderleistung, um den Integrationsprozess zu beschleunigen

Beispielausschreibung" Berufliche Möglichkeiten entdecken". Temporär in der Leistungsbeschreibung im Detail:

Leistungsbeschreibung "Berufliche Möglichkeiten entdecken

Das ist erst der Anfang dessen  -was da an "Beschleunigung" versucht werden wird, so meine Meinung und Überzeugung dazu.

Onkel Tom

Zitat von: dagobert am 20:20:17 Fr. 09.Dezember 2022§ 16k ist laut Abs. 4 desselben nicht sanktionsbewehrt.
Eine Info die es unter die Leute zu bringen gilt.

Sehe ich auch so  :)

Zitat von: Onkel Tom am 19:51:22 Fr. 09.Dezember 2022Oi, die Ablehnung des Elos zu 16e Teilhabechancengesetz ist
nun sanktionierbar ? Ich hoffe, das ich das missverstanden habe.
Zitat von: dagobert am 20:20:17 Fr. 09.Dezember 2022Das war schon bisher so.
Bis 2010 § 16a, seit 2011 § 16e:
https://www.buzer.de/gesetz/2602/al26696-0.htm

Ok, jedoch erst nach dem Festhalten in der EGV möglich.
Deswegen ja den Rat, sone EGV nicht zu unterzeichnen.

Zitat aus der Leistungsbeschreibung :

ZitatZiel ist die Aktivierung und Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch ein an den individuellen Be-darfen ausgerichtetes zeitnahes kompaktes Maßnahmeangebot. Dies umfasst:
..
•Verbesserung des individuellen Bewerberverhaltens
•Einsicht zu einem erforderlichen Perspektivwechsel erreichen
..

Was man sich unter "Einsicht" und "Perspektivwechsel" so denkt,
wenn z.B. einem Akademiker Verkaufen von Advendskalender auf
dem Weihnachtsmarkt durch MT angeboten wird ?!?
Nix Böses, gehört ja nur zum "Projekt" des "Ausprobieren" dazu..  ???

Na da stelle ma de Elos Hirn auf dem Kopf und dann funzt das schon
mit "Den Probannten auf Linie Hauptsache Arbeit zu bringen".  :Q 
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Zitat von: Onkel Tom am 22:50:24 Fr. 09.Dezember 2022Ok, jedoch erst nach dem Festhalten in der EGV möglich.
Deswegen ja den Rat, sone EGV nicht zu unterzeichnen.

Nicht nur da. Der potentielle Teilnehmer müsste zudem der Zielgruppe derer mit komplexen Problem bzw. Lebenslagen angehören, wobei Details zu 16k im Gesetz gar nicht drinstehen. Es gibt da deswegen noch einen generellen Klärungsbedarf, wie aus dieser -sehr interessanten  - Stellungnahme für Jobcenter hervorgeht.


Stellungnahme der DGCC/Fachgruppe Arbeitsmarktintegration zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung (§ 16k SGB II) durch das Bürgergeld-Gesetz 


Anmerkung: Die können noch so sehr nach Ausbau der Ganzheitlichkeit lechzen. Fakt ist: Der Überbau dessen -die soziale Teilhabe- ist bislang ein theoretisches Konstrukt. Eine leere Hülle, wie als einziges bisher JC Münster in deren Ausschreibungen  freimütig immer wieder selbst erwähnt. Und restriktive Förderung in Sachen Beschäftigungsfähigkeit vernichtet diese eher und hat dazu oft gesundheitliche Folgen. Das geht ganz klar aus einer mit IAB Studie hervor.


counselor

ZitatSGB II und SGB XII – Gesetzestext: Lesefassung zu den Änderungen durch sog. "Bürgergeldgesetz"
-------------------------------------------------------
Mittlerweile haben wir verschiedene Korrekturen eingearbeitet, welche Regel nun ab wann gilt, so dass alles sehr gut lesbar ist.

Warum machen wir das, was eigentlich die Verwaltung machen müsste: die Änderungen müssen bekannt werden. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich im Detail und nachvollziehbar mit den Änderungen auseinandersetzen zu können. Und nur wer seine Rechte kennt, kann dafür eintreten!

Hier geht es nun zur konsolidierten Fassung: https://t1p.de/awkyb

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-49-2022-vom-11-12-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

BGS

Sehe ich mir nicht an, zu christlich.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Zitat von: BGS am 21:55:40 Do. 15.Dezember 2022zu christlich.
Das gilt nur für die ersten 30 Sekunden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

ZitatBMAS zu den Regelungen im Bürgergeld im SGB XII
----------------------------------------------------------
Das BMAS hat eine Reihe von Weisungen zu den jetzt anstehenden Änderungen im SGB XII im Kontext Bürgergeld und drumherum rausgegeben. Im Gegensatz zum SGB II beginnen alle ,,Bürgergeldgesetz" Änderungen im SGB XII zum 01.01.2023 wirksam zu werden. Die neuen Weisungen des BMAS zum Bürgergeld, zum Umgang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, zum Umgang mit den gestiegenen Heiz und Stromkosten und den Regelleistungen 2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p79r8

ZitatAnkündigungen: Leitfaden und Gesetzessammlung
----------------------------------------
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ein neuer Leitfaden in Arbeit ist.

Der ,,Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z", so der alte Titel und jetzt:

,,Leitfaden SGB II/SGB XII - Bürgergeld und Sozialhilfe von A bis Z" setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024, die erstmals im NOMOS-Verlag, erscheinen wird, ist für April/Mai 2023 geplant. Der Leitfaden kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/vn9cl

Dann ist für Anfang Januar eine schöne kleine handliche Gesetzessammlung zum Grundsicherungsrecht geplant. SGB II/SGB XII/AsylbLG und die Verfahrensrechte und verschiedene für die Beratung notwendige Gesetze wie WoGG, SGB III, UVG ...  Diese Gesetzessammlung beinhaltet alle Rechtsänderungen zum Bürgergeld und visualisiert, welche Regelung wann gilt, also das ideale BeraterInnen Kompendium. Die Gesetzessammlung kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/cgblj

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-50-2022-vom-18-12-2022.html
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dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, Schuldenfalle lang und schlapp, zumal sich Stromsperren nur durch
Darlehen vom Amt vermeiden lassen. Haha, mit 40 Euronen und ein paar
Zerhakte laut Regelsatz soll ich meine Stromkosten begleichen können.
Bin ja schon mit einen Monatsabschlag von 80 Euronen dabei und da könnte
ein Brief des Grauen (Strom-Jahresabrechnung) eintrudeln.  >:(
Mal schauen, wie ich da klar komme und mit Harrald Thomee ist Mensch ja
gut beraten  ;) 
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Endlich. Die Zeit der Ungewissheit ist vorbei.

Das Bürgergeld Gesetz ist verkündet und im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Seit 20.12.2022.

Quelle:Bürgergeld Gesetz im Bundesgesetzblatt


Kuddel

Zitat von: Draisine am 04:12:33 Mi. 21.Dezember 2022Endlich. Die Zeit der Ungewissheit ist vorbei.

Ganz toll.
Für dich mag es eine Erleichterung sein, daß du das in schwarz auf weiß hast, was die ganze Zeit klar war: Die Verarsche, Verarmung und Erniedrigung gehen weiter.

Ein "endlich" halte ich erst für angebracht, wenn sich eine spürbare Gegenwehr gegen Verarmung und Demütigung entwickelt. Die Vorstellung, daß uns Gerichte weiterhelfen, mag zwar im Einzelfall zutreffen, doch insgesamt ist die Justiz Teil des Systems, das die Ausbeutung und Verarmung zementiert.

Gerade das Hoffen und Harren auf Gerechtigkeit durch Gerichte, macht die Menschen passiv statt kämpferisch.

Die Arbeiterbewegung hat es schon anno dunnemals treffend beschrieben:

ZitatUns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!
Leeres Wort: des Armen Rechte,
Leeres Wort: des Reichen Pflicht!
Unmündig nennt man uns und Knechte,
duldet die Schmach nun länger nicht!
Die Internationale


Onkel Tom

Zitat von: Kuddel am 09:48:32 Mi. 21.Dezember 2022Gerade das Hoffen und Harren auf Gerechtigkeit durch Gerichte, macht die Menschen passiv statt kämpferisch.

Das wird das Würgergeld massiv einschränken wollen, da ja bei Unstimmigkeiten
ein "Schlichtungsverfahren" angedacht ist und ja, wer weiß, wie diese
Schlichtungsstellen in der Praxis dann genauer funktionieren.

Ich ahne da nix gutes und erwarte da nichts besseres, als zusätzliches
JC-Personal, die Elos, so wie beim Kundenreaktionsmanagmennt übers Ohr
hauen soll. Mensch sollte anbei bedenken, das die Regierung die momentanen
Mehrausgaben "irgendwie" wieder rein holen wollen.

Elo-Beratung, so wie sie in Foren läuft wird dann noch schwieriger, weil
bei Elo vor Schlichtungsstelle jedes beigefügte Wort auf der Goldwaage
seziert wird, was stresshaft nicht für den Elo spricht, sondern für sein
Umfallen sorgen soll.

Mal a bissel um das Eck denken und ich bin ja mal gespannt, ob und wie ich
meine Strategien zur Elo-Beratung anpassen u.s.w. muss.

Ich vermute, das ich dann nicht mehr spontan unterstützen kann, sondern mit
Elos gemeinsam "Projekte" erkämpfen muss, sprich Elo besser in seiner
Vorgeschichte, Gegenwart und künftig machbares kennen und kalkulieren muss.

Feldversuch habe ich ja vor 2 Jahren schon durch und kam mir vor wie ein
Choach, der Elo beibringt, sich gegen JC durch zu setzen. Meiowei, kam auf
jeden kleinen Pups an, dem SB den Wind aus den Segel zu mopsen aber hat mir
auch Spaß gemacht, die SB letzendlich weinerisch die Sitzung zu Ende hat
kommen lassen.

Elo war damit mit einem Vorgehenspaket ausgestattet a la "Entweder jetzt
eine echte Weiterbildung statt Sinnlosmaßnahme" und das wichtigste daran:

"Ohne Mampf kein Kampf" sitzt, beziehungsweise Kampf artet nicht in
Pfandflaschensammelei aus. Hunger treibt Elo nicht automatisch in den
Widerstand. Ist nu mal so, solange keine "Solidargruppe" vorhanden ist  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

götzb

Die Maden der 1€ Job Industrie werden nicht erfreut sein.
Da die Verweigerung der sogenannten Arbeitsgelegenheiten nicht mehr sanktionswürdig ist.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

BGS

Allein, daß es eine "1€ Job Industrie" gibt sagt schon alles.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
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Hartz4?SOWHAT!

moin,

dann steigen die Jobcenter und dubiosen Maßnahmenträger eben auf kostenlose Langzeitpraktika (MAG) um. Ist ja sogar noch billiger als ein EEJ, da Entlohnung pro Stunde 0 EUR. Irgendwas fällt denen bestimmt ein, um diese "Maden" am Leben zu halten.

Draisine

Zitat von: Hartz4?SOWHAT! am 16:33:39 Fr. 23.Dezember 2022moin,

dann steigen die Jobcenter und dubiosen Maßnahmenträger eben auf kostenlose Langzeitpraktika (MAG) um.Irgendwas fällt denen bestimmt ein, um diese "Maden" am Leben zu halten.

MAG eher nicht, weil per AVGS Schein sind die eher für arbeitsmarktnahe Kunden vorgesehen. Für eine dann ehemalige 1 Euro Klientel könnte eher die 16K Coachingarena folgen -mit aufsuchender Belästigung -waeum man denn nun etwas gegen 1 Euro Jobs hat und nicht mitwirkt -an den Plänen des FM oder SB. Vielleicht werden die ehemaligen 1 Euro Träger auch zu aufsuchenden Coachs umgepolt.

Noch ist ja Zeit. Der dazu gehörige Kooperationsplan soll ja erstmalig spätestens bis Dezember 2023 bewerkstelligt sein. Auf "Augenhöhe" :Q

Letztendlich ist die Verhandlung auf "Augenhöhe" eine zynische Phrase. Wieso soll jemand daran mitwirken, und kann es Augenhöhe sein -wenn da doch immer -weiterhin - das Damoklesschwert von Minderungen ersichtlich ist und bleibt? Frei nach dem fortgesetztem Motto: "Und bist Du nicht williig, so brauch ich Gewalt."

Ich denke -das Bürgergeld ist alleine eine Notwendigkeit im Sinne der "Modernisierung" der Verwaltung gewesen und wurde vorrangig dafür angepasst. Weil sich die bisherigen Instrumente inzwischen abgenutzt hatten.

Die Augenhöhe als solche ist auch aus anderer Hinsicht eine Unmöglichkeit an sich.

Das liegt ganz einfach an den Unterschieden des sozialen Status, Lebenslage Einkommen und insgesamt der Tatsache dass sich FM  oder SB da ganz grundlegend vom Bürgergeldbezieher unterscheiden.

Denn nur 1 Prozent der Beamten sind arm. Und sind deshalb schon seit Jahren meilenweit von der Lebenswelt der armen Bezieher von ALG II entfernt und werden es immer bleiben.

Selbst wenn der arme Bezieher arbeitet. Er bleibt arm. Insofern ist es Schwachsinn den Bezieher zu bestrafen wenn er nicht "mitwirkt". Warum soll da jemand wofür bei oder mit einer fremden Person mitwirken?. Er bleibt arm oder kann temporär ärmer werden. Und das sehen auch Arbeitgeber. Was mithin ein Grund mehr für eine fehlende Perspektive ist und bleibt.

Genau deshalb werden auch im Bürgergeld genauso viele FM  und SB scheitern -wie bisher. Nach meiner festen Überzeugung.

Warum es da eigentlich keinen Zweifel geben kann -das wird aus diesem Report aus dem Novenber 2022 ersichtlich:

WSI-Verteilungsbericht 2022 : Armut grenzt aus

 -zum Download -
(Darin wird ersichtlich -die stete Mär, eine soziale Exklusion mit Maßnahmen verhindern zu wollen, ist zum Scheitern verurteilt. Der dann arme Bürgergeldbezieher ist und bleibt auch mit Arbeit -lebenslang mehr oder minder exkludiert. Es gibt in dieser Lebenslage der steten Armut dann weiterhin nichts zur generellen Verhinderung dessen).

Daran ändert keine der neuen trickreich aufgemotzten Maßnahmen oder Instrumente des Bürgergelds irgendetwas.

Weil es ein grundsätzliches gesellschaftliches Problem und das des Systems Hartz IV ist und weiterhin im Bürgergeld sein wird.

Ein neues Etikett ändert daran gar nichts. Der Inhalt ist und bleibt weiter unverdaulich. Sowohl für Bezieher dessen als auch für AG. Ist meine Meinung dazu.

Ich selbst werde die verbleibende Zeit der  -während der mich dann betreffenden Aussetzung des 12a SGB II dazu nutzen -das den SB ab 2023 an Meldeterminen anschaulich zu machen und damit meine daraus erweiterte und ebenso plausible Ablehnung. - inkl Verweis auf den Report.

Die etwaige Aussicht einer Auszahlung von täglich 3,80 Euro :P  -bei fehlendem Mittagessen, innerhalb einzelner neuer Maßnahmen, das würde mich da auch nicht hineinlocken -auch wenn die BA das als Mehrwert verkauft.: ::)

Ich gehe also die Herausforderung Bürgergeld -noch - ruhig an. Zumal mein Jobcenter sowieso bislang auf ganzer Linie versagt hat. Und die SB und FM grundsätzlich nicht wirklich neu agieren werden.

Für etwaige JC Bürgergeld Mätzchen bin ich denen inzwischen auch zu alt. 

Frohe Weihnachten  :) .


dagobert

Die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente ist nicht abgeschafft, sondern nur bis Ende 2026 ausgesetzt (Neufassung § 12a SGB II).

Alle Änderungen:
https://www.buzer.de/gesetz/2602/v292587-2023-01-01.htm
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, so wie das Ding mit "ProReha" hier als rehapro bezeichnet, gestaltet,dürfte
a la: Alles mögliche versuchen, Elo wieder Arbeitsfähig zu machen,
Frühverrentung z.B. EMR deutlich erschweren.

Anbei wollen/sollen JC und RV "enger zusammen arbeiten".  ::)

Ich nehme an, das mit der Aussetzung Freiraum für Modellexperimennte
geschaffen wurde, ähnlich wie die Karrenzzeit zur Umstellung von Dingen,
die gegenüber dem alten H4 für Elo Verbesserungen hoffen lässt.

Verschlimmbesserungen erfahren wir ja erst ab den 1.7.
(abgesehen von der diffamierenden Regelsatzerhöhung)
;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

@Onkel Tom. Ich wünsche dir vorab erst einmal ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023. 

Zitat von: Onkel Tom am 18:27:30 So. 01.Januar 2023...dürfte
a la: Alles mögliche versuchen, Elo wieder Arbeitsfähig zu machen,
Frühverrentung z.B. EMR deutlich erschweren.

Rehapro ist ein viel zu teueres Prestigeobjekt der Bundesregierung, wo ausgerechnet die DRV im Beirat dessen sitzt. >:(

Das"Projekt" als solches -hat gar keine klaren Zielvorgaben, wie das wodurch erreicht werden soll oder kann -wenn überhaupt. Es ist ein Experiment, wie ganz klar aus den (jetzt geheimen) Unterlagen der vorherigen Ausschreibung ganz klar hervorgeht. :o

Insofern haben oder hätten die (freiwilligen Teilnehmer) da eher den Status von Laborratten im "Labyrinth der Möglichkeiten" was einzig das jeweilige JC oder der Verbund von JC -je nachdem -dem Teilnehmer zu bieten hätte.Nach meiner gefestigten Meinung und dem Hintergrundwissen dazu.

Tatsächlich sind die einzelnen Angebote mehr oder minder vorrangig zum Sammeln von persönlichen Daten für die JC da  -alles was geht. Ganz kreativ, was die Erlangung dessen anbelangt. Auch dazu liegen mir ergänzende Konzeptionen vor.

Mich könnte mich damit deswegen niemals ködern.

 Insbesondere die teure damit verbundene angedachte Evaluierung bis 2025 -deren Ergebnisse übrigens beim BMAS geheim bleiben sollen -lassen bei mir präventiv alle Alarmglocken schrillen und verärgern mich zusätzlich.

Zitat von: Onkel Tom am 18:27:30 So. 01.Januar 2023Anbei wollen/sollen JC und RV "enger zusammen arbeiten".  ::)

In der mehr oder minder fragwürdigen Art und Weise. Es geht um die Erprobung von  Leistungen und/oder Maßnahmen, die geeignet sind  förderpolitische Ziele zu erreichen.
Der Anspruch soll sein -  die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, 
 einer drohenden oder vorliegenden (Teil-) Erwerbsminderung entgegenzuwirken,
 einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung vorzubeugen
 die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern oder
 in der Kinder- und Jugendrehabilitation eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit
zu beseitigen.

Und /oder  insbesondere eine durch chronische Erkrankungen beeinträchtigte
Gesundheit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, sofern dies Einfluss auf
die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.

Soweit die sinngemäße Theorie.

 Faktisch soll rehapro insgesamt eine umfassende Leistung ( Standardvariante.2018) auf Basis
von 150 Modellprojekten, 10.000 Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie 
100 qualitative Studien beeinhalten.


 

Onkel Tom

Zitat von: Draisine am 21:53:43 So. 01.Januar 2023Der Anspruch soll sein -  die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, 
einer drohenden oder vorliegenden (Teil-) Erwerbsminderung entgegenzuwirken, ..

Das ist der Punkt, Rentenausgaben zu verringern und Verwertung von Resten der
Leistungsfähigkeit umsetzen zu können. Das wie ? wird sich noch zeigen und von
Datenschutzgepflogenheiten kaum die Rede..
Die Selbstversorgung von Arbeit in der RV ist preisgünstiger wie das auszahlen
von EMR, wenn man anbei von Geldern spricht.
In Zusammenarbeit mit dem Mobcenter dürften die Reha-Kosten noch geringer
ausfallen, weil "dritte Beauftragte" vom BA ja noch "billiger" sind..
RV begutachtet und entscheidet und JC machen den Handlanger, wenn es z.B.
"nur" um Gemütserkrankungen a la Selbstwertverlusste geht.

Frohes neues Jahr  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatWeisungen der BA zum sog. Bürgergeld / BMAS zur Sozialhilfe
--------------------------------------------------------
Weisungen SGB II: Die BA hat erste Weisungen zum Bürgerhartz-Gesetz herausgegeben, das betrifft nachfolgende Weisungen zu:

- Vermögen, § 12 SGB II
- vorrangigen Leistungen, § 12a SGB II
- Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 20 SGB II
- Mehrbedarfe, § 21 SGB II
- Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, § 23 SGB II
- Sanktionen, bzw. Minderungen, §§ 31, 31a, 31b SGB II
- Sanktionen, bzw. Minderungen wegen Meldeversäumnissen § 32 SGB II
- Anwendung der Bagatellgrenze nach § 40 Abs. 1 u. § 41a Abs. 6, sowie der Verfahrensvorschriften nach § 40 Absätze 9 (Minderjährigenhaftung) und Abs. 10 (Ratenzahlung)

Die BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb

Weisungen SGB XII: Auch das BMAS hat eine Reihe von Weisungen zu den jetzt anstehenden Änderungen im SGB XII im Kontext Bürgergeld und drumherum rausgegeben. Im Gegensatz zum SGB II beginnen alle ,,Bürgergeldgesetz" Änderungen im SGB XII zum 01.01.2023 wirksam zu werden. Die neuen Weisungen des BMAS zum Bürgergeld, zum Umgang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, zum Umgang mit den gestiegenen Heiz und Stromkosten und den Regelleistungen 2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p79r8

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2023-vom-08-01-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatNeue Folien zum SGB II – Aktualisierung zum Bürgergeld veröffentlicht und neue Weisung der BA zu § 7 SGB II
-------------------------------------------------------
Dann habe ich (endlich) mal ansatzweise meine SGB II – Folien zum Bürgergeld aktualisiert. Das meiste ist drin, einiges kommt aber erst in den nächsten Wochen.
Wer sich diese anschauen will, findet die Folien hier:  https://t1p.de/zawjz

Dann gibt es noch neue Weisungen zum SGB II von der BA, und zwar zu § 7 SGB II, diese gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb

ZitatKurzer Hinweis zu Regelungen im Bürgergeld
-----------------------------------------------------
a. Neuregelung bei angemessenen Kfz
Auch im sog. Bürgergeld ist ein "angemessenes Kfz" geschont (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II), die BA regelt in Ihrer aktuellen Weisung zu § 12 SGB II (Vermögen), dass hier von einem Wert von bis zu 15.000 € auszugehen ist (FW 12.13). Bisher waren das 7.500 EUR. Weisung der BA: https://t1p.de/83vmm

b. Angemessenheitsfiktion der Unterkunftskosten im Jahr 2023 für Bestandsfälle
Die sog. Angemessenheitsfiktion bei den Unterkunftskosten, allerdings nicht bei Heizkosten (!), gilt für auch für Bestandsfälle. Dies ergibt sich aus § 65 Abs. 3 SGB II i.V.m § 65 Abs 6 SGB II. Das bedeutet, die Karenzzeit von einem Jahr ist auch bei Bestandsfällen im Jahr 2023 anzuwenden und es darf kein Kostensenkungsverfahren wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten eingeleitet werden. Wurde zuvor aber schon wegen Unangemessenheit abgesenkt, gilt die Regelung nicht (§ 65 Abs. 6 SGB II). Dies dürfte für die Beratung einige Bedeutung haben.

c. Schonvermögen für ,,Bestandskunden" bzw. generelle Anwendung der Karenzzeitregelungen zum Vermögen
Auch für Bestandsfälle gibt es im Jahr 2023 das erhöhte Schonvermögen von 40.000 EUR zzgl. 15.000 EUR für jede weitere Person. ,,Die Karenzzeit verläuft nicht zwingend parallel zum Bewilligungszeitraum. Sie beginnt mit dem erstmaligen Bezug des Bürgergeldes, also auch bei laufenden Fällen ab 01.01.2023 (siehe § 65 Absatz 3 SGB II)" (FW 12.35; auch Ri'inBSG Neumann, jurisPR-SozR 1/2023 Anm. 1).

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-03-2023-vom-22-01-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

MKnecht


Gute Nacht :D

Kurze Frage wenn ich jetzt vorhabe dieses Bürgergeld zu beantragen was für Fallen/Stricke gibt es?

Hab gelesen man kann es online beantragen...da lauert doch schon der erste Fehler? Wie online? ich hab kein Handy noch PC noch Mail ist soweit noch richtig?

Zu AlG 1-Zeiten wollten die einem ja immer gerne noch diese EGV reinwürgen, die musste man ja nicht unterschreiben wurde einem dann per VA reingedrückt? Oder man konnte die selber aushandeln und damit besser fahren.

Mit ALG2 war man dann der gef... und musste den Quatsch dann generell zustimmen sonst gabs kein Geld oder?


Ich hab was gelesen Härtefälle bekommen einen Extra Mentor an die Seite gestellt der einem dann noch weiter auch im privaten aufn Sack geht?


Dann hab ich das noch nicht so ganz kapiert mit 30%max Sperre also bleiben von den 500 noch ganze sagenhafte 350 € pro Monat?Nur Miete können die nicht sanktionieren?

Wie schmetter ich die VV am besten ab?In AlG1 bin ich zugeschi..en worden mit VV.

Gibt es schon ein Tut extra für Bürgergeld bzw sollten wir uns alle mal zusammensetzen und überlegen was eine gute/die beste Vorgehensweise beim BG ist?


Was auch helfen würde ein Erfahrungsbericht von wem der wie ich jetzt das BG beantragen will und schon beim Mobcenter war.

Sollte man zu dem ersten Termin schon Beistand mitnehmen oder ist das schon zuviel des Guten und der SB ahnt schon, dass es wieder son lustiger Vogel ausm Chefduzenboard ist? ;)


Ps. lustig das einige Namen hier nach Jahren immernoch rumhängen dafür schonmal vielen Dank :-)

Schöne Grüße

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