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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: dagobert am 13:51:20 Do. 02.Juni 2016

Titel: JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: dagobert am 13:51:20 Do. 02.Juni 2016
Für alle, die sich im Rahmen von Bewerbungen über geschwätzige Arbeitgeber ärgern, könnte dieser Link nützlich sein:
ZitatJobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?

Frei nach dem Motto ,,Wer nicht wagt, der nicht gewinnt" fragen JobCenter oder die Bundesagentur für Arbeit gerne mal bei Arbeitgebern an und wollen Informationen haben – und zwar sowohl über Angestellte als auch über solche, die es vielleicht gern werden würden.

Die spannende Frage dabei lautet aber: Muss der Arbeitgeber dem JobCenter jegliche gewünschte Auskunft erteilen?
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/jobcenter-muss-der-arbeitgeber-auskunft-erteilen/ (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/jobcenter-muss-der-arbeitgeber-auskunft-erteilen/)
Titel: Re:JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:55:09 Do. 02.Juni 2016
Was nützt das denn?
Die meisten Arbeitgeber geben die Informationen freiwillig an das JC weiter. Und viele davon scheinen richtig Spass daran zu haben,  ALG II- Empfänger beim JC zu denunzieren.
Hier im Forum sind ja schon einige solcher Fälle bekannt!
Titel: Re:JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: dagobert am 15:02:22 Do. 02.Juni 2016
Hast du den Artikel bis zu Ende gelesen?
ZitatDie Sicht des Gesetzes

Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei der Auskunftserteilung durch ein Unternehmen an die Leistungsträger um eine Datenweitergabe. Denn immerhin werden personenbezogene Daten – nämlich die Info, ob sich jemand beworben hat oder nicht – von einer Stelle (dem Unternehmen) an eine andere Stelle (den Leistungsträger) weitergeben. Diese bedarf stets einer Rechtsgrundlage, § 4 Abs. 1 BDSG.

Gibt es keine solche Rechtsgrundlage und erfolgt dennoch eine Datenweitergabe, so kann dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 2BDSG darstellen. Diese kann wiederum eine Geldbuße von bis zu 300.000 € nach sich ziehen.

Was darf das Unternehmen also tun?

Grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum ein Unternehmen den Leistungsträgern Auskunft erteilen sollte, ob sich eine bestimmte Person beworben hat oder nicht. Dazu ist ggf. der Leistungsempfänger verpflichtet (z.B. nach §60 SGB I), nicht aber das beworbene Unternehmen.
Titel: Re:JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:55:57 Do. 02.Juni 2016
Warum überlese ich die spannenden Sachen eigentlich immer? ;D
Danke, für den Hinweis, dagobert!
Titel: Re:JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: dagobert am 19:51:10 Do. 02.Juni 2016
Zitat von: Rudolf Rocker am 15:55:57 Do. 02.Juni 2016
Warum überlese ich die spannenden Sachen eigentlich immer? ;D
Brille nicht geputzt?  ;D

Allzu geschwätzige AG sollten also grundsätzlich beim DSB gemeldet werden, wenn denen die Arbeit damit zu viel wird, gehen die schon mal dazwischen.
Titel: Re:JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: shitux am 23:58:46 Fr. 03.Juni 2016
ZitatAngestellte als auch über solche, die es vielleicht gern werden würden.
Kommt hinzu das die JC sich nicht einfach überall durch fragen dürfen
Denn genau das hat das BSG verboten. Weil, dann erfährt ein möglicher AG vom Leistungsbezug der BewerberIn.

Im folgenden geht es zawr um Vermietung, dennoch
http://www.hartziv.org/news/20140305-bsg-jobcenter-muessen-bei-hartz-iv-bezug-datenschutz-wahren.html (http://www.hartziv.org/news/20140305-bsg-jobcenter-muessen-bei-hartz-iv-bezug-datenschutz-wahren.html)
Zitat
Deutschlands höchste Sozialrichter urteilten, das Jobcenter hätte durch Schreiben sowie anschließende Telefonate mit der Vermieterin unbefugt Sozialgeheimnisse der Leistungsempfänger offenbart, indem die ehemalige Vermieterin über den Hartz IV Bezug in Kenntnis gesetzt wurde.
Es könnte also zwei Anlaufpunkte geben um gegen eine Datenverletzung vor zu gehen.

Eigentlich dürfte dies auch für die NachweisListe der Bewerbungen gelten. #" Hier das JC. Hat sich shitux bei Ihnen beworben?"#

Leider passiert dies wohl über den " kleinen Dienstweg" und deshalb kaum zu merken.


Titel: Re:JobCenter: Muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen?
Beitrag von: dagobert am 00:27:15 Sa. 04.Juni 2016
Zitat von: shitux am 23:58:46 Fr. 03.Juni 2016
Leider passiert dies wohl über den " kleinen Dienstweg" und deshalb kaum zu merken.
Ja, das ist das Problem.
Um gegen sowas vorgehen zu können, muss man es erstmal nachweisen können.  :(