Zitat3. LSG Niedersachsen-Bremen zum Recht auf Rollstuhl: Stärkung des Wahlrechts Behinderter bei Hilfsmitteln
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Ein querschnittsgelähmter Mann beantragte für seinen Rollstuhl ein elektrisches Zug Gerät, die Krankenkasse verweigerte ihm dies jedoch. Das LSG verurteilte die Kasse nun allerdings zur Kostenübernahme.
Dem Wunsch- und Wahlrecht Behinderter ist im Rahmen der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren. Das entschied das LSG Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am 10.10.022 veröffentlichten Urteil (Urt. v. 13.9.2022, Az. L 16 KR 421/21). Mehr dazu: https://t1p.de/nvn64
Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-39-2022-vom-10-10-2022.html