Sanktionen vor dem BVG

Begonnen von Wernichtsweissmussallesgl, 14:00:03 Di. 05.November 2019

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Wernichtsweissmussallesgl

Schalte grade durch den Videotext und da steht das das BVG festgestellt hat das Sanktionen von 60 % und 100% verfassungswidrig seien. Konkret ging es um einen Arbeitslosen, der mit 234,60 weniger im Monat auskommen musste, weil er beim Jobcenter ein Stellenangebot und "Probearbeit" abgelehnt hatte.

tleary

Ja, war zu erwarten, daß das BVG das Sanktionsregime nicht komplett kippt. - Ich habe mir vorhin den Beitrag auf n-tv angesehen, und bei der Verlesung eigentlich nur "Bahnhof" verstanden, weil sich auf viele Paragrafen bezogen wurde, deren Inhalt ein Laie nicht kennt.

Die Frage ist halt, ob nicht mehrmals hintereinander 30 % Sanktionen ausgesprochen werden können. Aber ich glaube, die 30 % sind nun die Maximalsanktion. Laut BVG ist es also weiterhin legitim langsam ausgehungert zu werden vom Jobcenter. Wobei 30 % hält kein ELO lange bei der ohnehin vorhandenen Unterfinanzierung des Hartz-IV-Satzes durch.

Zur Streichung der Kosten für die Unterkunft habe ich im Urteil nichts gehört.

Naja, die nächsten Stunden wird sicherlich jemand, der sich besser auskennt, noch mehr dazu sagen können.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Kuddel

Die Entscheidung ist weder Fisch noch Fleisch.
Die Kommentare der Medien streuen nur Sand in die Augen.
Der Terror geht weiter, nur leicht abgeschwächt.

Tiefrot

Nägel mit Köpfen scheinen wohl sehr aus der Mode zu sein.
Behalten wir im Hinterkopf, das auch die Richter am BVerfG ein Parteibuch
in der Tasche haben, und so einer Parteiräson verpflichtet sind.

Dieses Urteil belegt das überdeutlich.  >:(
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Wernichtsweissmussallesgl

Der Kommentar von Kuddel trifft es. Der Terror um die Existenz geht weiter.

Wernichtsweissmussallesgl

Man sollte nicht vergessen wer diesen Sanktionsunsinn erfunden hat bis zur Obdachlosigkeit und Ableben.

counselor

ZitatSanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Wernichtsweissmussallesgl

Wenn das BVG eine 30%ige Sanktion für Menschenwürdig hält, kann sich jeder Vorstellen das Konservative Kreise die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung usw. um 30% zu kürzen versuchen werden.

Troll

ExistenzMINIMUM, heißt imo KEINESFALLS WENIGER, keine 30%, keine 1‰, nichts, null, nada, niente.
Immer noch für die Politik schön schwammig gehalten, hätte man das nicht billiger auswürfeln können?
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Wernichtsweissmussallesgl

Ohne Sanktion wäre das ganze ja ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Troll

Genau das wurde schon öfter aus Marktliberalen Mündern behauptet, die die der gesamten Gesellschaft gerne pauschal Faulheit vorwerfen sich aber wiederum nicht zu schade sind von diesen verachtenden Faulen zu schmarotzen, viele Faul ,viel schmarotz.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
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Jiddu Krishnamurti

Wernichtsweissmussallesgl


counselor

Dass das BVerfG die Sanktionen komplett kassiert, habe ich auch nicht erwartet. Das Urteil ist aber dennoch ein Zugeständnis an die Proteste gegen H4. Eine sanktionslose Grundsicherung müssen wir uns politisch durch Weiterführung der Proteste gegen H4 erkämpfen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Wernichtsweissmussallesgl

Mal sehen was Hubertus Heil daraus macht. Warscheinlich lassen die sich irgendwelche andere Schikanen einfallen. Auf jeden Fall erwarte ich vom  Harzt4Amt  Zurückhaltung mit Erpressung und Nötigung.

BGS

Für wie viele Jahre rückwirkend bekommen nun die Betroffenen von "Sanktionen von 60 % und 100%" eine Erstattung der einbehaltenen Gelder und werden die Geldentwertung + die Steigerung der Lebenshaltungskosten  geziemend berücksichtigt?

Und was ist z. B. mit den vielen obdachlos gemachten Menschen, den durch Sanktionen krank und einsam gemachten Leuten etc.?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Wernichtsweissmussallesgl

Ja, das frage ich mich auch. Obdachlos, ich glaube das kann sich keiner richtig vorstellen. Keinen Ort der Wärme, Sicherheit, Entspannen. Unglaublich. Ich war oft in Psychiatrischen Kliniken, da waren auch viele Obdachlose. Viele wurden ohne Hilfe wieder auf die Strasse gesetzt oder auf so eine Art Gnadenhof wie bei Tieren vermittelt mit 80 Euro Taschengeld wenn man Krank genug ist.  Ich hoffe die Sanktionierten haben alle Widerspruch eingelegt, um das Rückgängig zu machen.

Ziggy

Hallo zusammen!

Ich stelle für mich fest, daß in diesem Land zunehmend "amerikanische" Denkmuster Einzug halten. Wer in Not gerät, ist selbst schuld und soll auch alleine sehen, wie er da wieder rauskommt. Gleichzeitig nimmt Empathie rapide ab. Die globale Erwärmung bezieht sich leider nur auf das Klima. Für den Menschen wird es dagegen immer kälter.

Der Kapitalismus zeigt sein wahres Gesicht.

Wenn ich die Leser-Kommentare auf Spiegel Online lese, wird mir speiübel.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

NachbarArsch

Hier gabs nen Interview mit dem Kläger...
https://www.freie-radios.net/98178

Er gibt sich da recht optimistisch, obwohl er vorher im Interview nicht viel Gutes an unserem Rechtsystem findet.
Wäre mal interessant wie dieses Urteil jetzt eingeschätzt wird.

weitere Infos dazu auch:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2565/

Onkel Tom

Aus der Urteilsverkündung ist jedoch mehr bei rausgekommen, wie ich zunächst hoffte.

Anhand der Vorgeschichten bin ich davon ausgegangen, das künftig keine Vollsanktion
mehr verhängt werden dürfte und U25 und Ü25 gleichermaßen gestaffelt sanktionierar
sind..

Das auf ein sogenanntes Bestrafungsinstrumennt nicht verzichtet werden will, war
vorhersehbar.. Nach 15 Jahren wirschaftsprofitmaximirung durch H4 hat dieses Urteil nun
eingeleitet, das das JC Erwerbslose nicht mehr so einfach in die Obdachlosigkeit treiben
kann.. Im Prinzip wurde damit die schlimmsten Befürchtungen, die Erwerbslose kaputt
machen, gestoppt und das ab sofort..

Hauptsächlich ging es anbei um die Sanktionsparagrapen § 31.. SGB II in Verbindungen
mit Artikel aus dem Grundgesetz. Ich denke, das die Umfrage von Harrald Thomee im
wesentlichem dazu beigetragen hat, JC-Willkürlichkeiten per Gerichtsurteil ein zu dämmen.

Hubertus hat dazu heute vorgeschlagen, die Sanktionen ganz weg zu lassen, womit die
CDU nicht einverstanden ist.. Bis da Gesetzesänderungen verabschiedet werden, bleibt
es derzeitig so, das maximal 30% des Regelsatzes gekürzt werden darf..

Die Kosten der Unterkunft und KV-Beiträge wurden bislang durch Vollsanktion nicht mehr
bezahlt. Da eine 60% und 100% Sanktion mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, sind
die JCs nun daran gehalten, gegenwärtig laufende Sanktionen auf die 30% zu reduzieren.

In den Medien wurde immer gelabert, das Sanktionen gerade mal 3 % der ALG-II-Bezieher
betreffen.. Das glaube ich nicht, da z.B. in HH von 107000 Elos nun 15% auf Sanktions-
anpassung überprüft werden müssen.. Machen also satte 16050 Sanktionen aus, die
gegenwärtig laufen.. In Bremen und Berlin soll es ähnlich ausgeufert sein..

Kurz vor der Urteilsverkündung konnte die Blöd-Online ihr Schandmaul nicht halten und
musste noch mal richtig Erwerbslose diffamieren..

Hüstel.. Warum wird hier eigendlich noch Spiegel-Online gelesen ? haben sich ja auch
krass geändert nech ? Gut, das ich mittlerweile zu faul dazu geworden bin, nach jeden
Linux-Update es zu versuchen Spamblocking auf zu heben. Bei Firefox müsste ich alle
Sicherheitsoptionen fallen lassen um den Senf von Spiegel lesen zu können..

Diese stetige Paranoia, das man durch Zikkigkeiten eines JC-SB die Wohnung verlieren
könnte, sind damit endlich vorbei..  :)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Mit dem Urteil dürfte ein Anfang zum kompletten Fall des Sanktionsregimes gemacht sein.
Wann es fällt, dürfte eine reine Zeitfrage sein.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

tleary

Zitat von: Wernichtsweissmussallesgl am 15:41:45 Di. 05.November 2019
Man sollte nicht vergessen wer diesen Sanktionsunsinn erfunden hat bis zur Obdachlosigkeit und Ableben.
Vielleicht sollte man anstatt der Mauertoten einmal der Toten durch das Hartz-IV-System gedenken. Wobei dieses Gedenken dann durch einen möglichen Gesinnungswandel sogar künftig Menschenleben retten könnte.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 21:01:19 Mi. 06.November 2019
In den Medien wurde immer gelabert, das Sanktionen gerade mal 3 % der ALG-II-Bezieher
betreffen.. Das glaube ich nicht, da z.B. in HH von 107000 Elos nun 15% auf Sanktions-
anpassung
überprüft werden müssen.. Machen also satte 16050 Sanktionen aus, die
gegenwärtig laufen.. In Bremen und Berlin soll es ähnlich ausgeufert sein..

.... womit du absolut richtig liegst! Denn die Berechnung der Sanktionsquote war schon immer eine Fälschung - und zwar eine gigantische, gleich dreifache!

Ich hab' jetzt mal kurz nachgeforscht, und bin doch auf erhebliche Fehler bei der Berechnung der Höhe der Sanktionsquote gestoßen:

Die "Zeit" behauptet in einem Artikel vom 10.10.2018 mit der Überschrift "Zahl der Hartz-IV-Sanktionen leicht gesunken"....
Zitat
Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten sechs Monaten des Jahres (2018) leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent.
Wenn ich jetzt nachrechne: 449.550 Sanktionen im 1. Halbjahr, macht hochgerechnet aufs ganze Jahr ziemlich genau 900.000. Die "Sanktionsquote" beträgt laut "Zeit" aber nur 3,1 Prozent. Teilt man nun aber die Zahl der Sanktionen (449.550) durch 3,1 und multipliziert sie mit 100, kommt man auf 14,501 Mio. "erwerbsfähige Leistungsberechtigte", was unmöglich stimmen kann. In Wirklichkeit ist sie nur halb so hoch (7,2 Mio.). Somit liegt die Quote bei 6,2 % wenn man sie aufs ganze Jahr (was ja auch die korrekte Grundlage wäre) rechnet. - Das war der erste Teil der Statistikfälschung.

Aber es kommt wird noch bunter... Teil 2 der Fälschung: Es wird als Basiswert die Gesamtzahl aller Hartz-IV-Bezieher (also auch die Kinder, Angehörigen, Kranken, Alleinerziehenden und diejenigen, die einen Angehörigen pflegen) herangezogen. Die tatsächliche Basis dürften aber nur jene Personen darstellen, die tatsächlich "dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen". Kinder und Kranke tun dies bekanntlich nicht.

Das sind aber nur 2,270 Mio. (leider nur Zahl aus 2017 verfügbar von O-Ton-Arbeitsmarkt, aber egal, da 2018 noch niedriger, und somit die Sanktionsquote noch höher ausfiele).

Diese Zahl setzt sich zusammen aus den
"Arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten": 1,665 Mio.
und den "in arbeitspolitischen Maßnahmen": 0,605 Mio.

Nimmt man nun die 900.000 Sanktionen und teilt diese durch die 2,270 Mio. erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger kommt man auf eine Sanktionsquote von sage und schreibe 39,64 % (!) -und nicht nur "3,1 %" wie in den Medien immer verlautbart wird. - Somit wurde 2018 mehr als jeder Dritte Arbeitslose ALG-II-Empfänger sanktioniert.

Kann das wirklich sein, daß das Arschamt so brutal seine Statistik frisiert, oder habe ich einen Denkfehler in meiner Berechnung drin?


Artikel der "Zeit": https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-10/arbeitslose-hartz-iv-sanktionen-gesunken-leistungskuerzungen-jobcenter
Statistik O-Ton-Arbeitsmarkt: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-nicht-einmal-jeder-zweite-ist-offiziell-arbeitslos
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Kuddel

Zitat von: Tiefrot am 21:52:56 Mi. 06.November 2019
Mit dem Urteil dürfte ein Anfang zum kompletten Fall des Sanktionsregimes gemacht sein.
Wann es fällt, dürfte eine reine Zeitfrage sein.

Daß der Fall der Sanktionen von selbst kommt, sehe ich nicht.
Es ist stets ein Spiegel der Machtverhältnisse.

Zitat von: counselor am 20:27:46 Di. 05.November 2019
Das Urteil ist aber dennoch ein Zugeständnis an die Proteste gegen H4.

So ist es. Die Stimmung gegen Hartz IV in der Bevölkerung ist stark. Die Proteste dagegen eher schwach.
In der SPD windet man sich. Öffentlich distanziert man sich von Hartz IV, diejenigen, die etwas zu sagen haben, wollen es möglichst erhalten.

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 23:50:09 Mi. 06.November 2019

.... womit du absolut richtig liegst! Denn die Berechnung der Sanktionsquote war schon immer eine Fälschung - und zwar eine gigantische, gleich dreifache!
...

Soweit habe ich mir das nicht ausgerechnet und das aus "politischen Gründen" der Stand
zu Sanktionen "verharmlost" werden, finde ich plausibel..

Doch in Zahlen allein kann man sich leider auch "verschwören", da die Grundlagen der
Statistik ein "verdecktes Blatt" der BA ist.. Ich habe meine Infos dazu im Hamburg Jornal
aufgeschnappt und ob die Berechnung den Tatsachen entspricht, kann ich nicht verantworten.

Aber "relativ" könnte es hin kommen.. Jo, immer das Problem mit genauen Zahlenangaben  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatStatement der Koordinierungsgruppe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen

Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen Sanktionen in Hartz IV: Erfolg des Widerstands gegen Hartz IV, der Kampf geht weiter!

Quelle: http://bundesweite-montagsdemo.de/?p=4330
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Hier dazu der erste Zoff darüber im Bundestag..

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw45-de-hartz-iv-664922

Ne Stunde, die sich lohnt an zu schauen.. Bekannte Bonzenparteien schimpfen wie die
Rohrspatzen.. Hmm.. AFD musste anbei wieder ihren Rassismus austoben  :(

Weiter dazu der Antrag der Partei die Linke..

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914788.pdf
Lass Dich nicht verhartzen !

Troll

ZitatHartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung

Das Verfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zu Hartz-IV Kürzungen bis zu 30 Prozent für rechtens erklärt – das ist kein Grund zum Jubeln. Durch mangelnde Eindeutigkeit hat das Gericht es zudem versäumt, Rechtsfrieden zu stiften: Für die einen ist das Urteil ein ,,Quantensprung", für die anderen eine Einladung zum Faulenzen. Während sich viele große Medien erwartungsgemäß positionieren, erstaunt der teils erklingende Beifall von ,,linker" Seite. Von Tobias Riegel.

...

HTML5:
https://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/191107_Hartz_IV_Urteil_Angriffe_auf_das_Existenzminimum_sind_in_Ordnung_NDS.mp3
Quelle: NDS
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
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Jiddu Krishnamurti

tleary

In meinen Augen hat das BVG damit seine Parteiigkeit gegenüber dem Staat gezeigt, und somit seine Legitimation verloren. Hätte eine Art "Computerprogramm" das mit sämtlichen Artikeln des Grundgesetztes gefüttert ist, sein neutrales (also streng nach Gesetzestext) Urteil ermittelt, hätten die Sanktionen komplett für rechtswidrig erklärt werden müssen.

Das Erlauben der 30 %-Sanktion ist erst recht verfassungswidrig. Denn entweder das Existenzminimum ist unantastbar, oder eben nicht. Und nicht "zu 30 % ist es okay".

Aber gut, von solchen Verfassungsrichtern, die ihr Leben lang die Speichellecker des Systems waren (sonst wären sie gar nicht in der Position gelandet) konnte man nichts anderes erwarten.

Zitat von: Onkel Tom am 12:35:45 Do. 07.November 2019
Aber "relativ" könnte es hin kommen.. Jo, immer das Problem mit genauen Zahlenangaben  ::)
Also, ich kenne 5 Langzeitarbeitslose (incl. mir), und jeder von denen war jeder zumindest schon einmal von einer Sanktion bedroht.

900.000 Sanktionen pro Jahr ist ja auch eine gigantische Zahl. Pro Arbeitstag (250) kommt man da ja schon auf 3.600 - und das Tag für Tag!

Das kann unmöglich sein, daß davon nur 3 % aller Hartz-IV-Bezieher während eines Jahres betroffen sind.

Aber von der bürgerlichen Presse macht sich natürlich keiner einmal die Arbeit, die Zahlen der BA zu hinterfragen.

Zitat
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen Sanktionen in Hartz IV: Erfolg des Widerstands gegen Hartz IV, der Kampf geht weiter!
Finde ich übrigens bedenklich, das a) als "Erfolg" zu feiern und noch dazu als b) durch die eigenen Proteste erzwungen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Troll

Es ist hoffentlich ein weiterer Sargnagel für den Hartz-Mist, das frustrierende ist die Langsamkeit.
Mich haut das Urteil auch nicht vom Hocker, ich sehe nur in der kompletten Abschaffung der Agenda-Repressionen eine Verfassungskonformität, aber ich bin eben kein Jurist sondern Träumer.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Helmy

aber ich bin eben kein Jurist sondern Träumer.

Aber vielleicht bist Du nicht der einzigste! ;)

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