Warum ist Langzeitarbeitslosigkeit keine Diskriminierung, die in das AGG fällt?

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 13:19:34 Di. 30.September 2008

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Wilddieb Stuelpner

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Geschützt werden Arbeitnehmer, Auszubildende, Leiharbeitnehmer, Heimarbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Selbstständige, sexuell Belästigte, Gemobbte, Behinderte, Schwangere und Mütter, Senioren, sofern sie in der Lage sind, ihre spezielle Diskriminierungsart juristisch zweifelsfrei zu beweisen und die Diskriminierung während der Durchführung eines Massengeschäfts stattfindet.

Wer aus anderen Gründen benachteiligt wird oder seine Diskriminierung nicht beweisen kann oder kein Massengeschäft vorliegt, kann sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das sind die Spitzfindigkeiten von großbürgerlichen Juristenbütteln und Winkeladvokaten.

Also werden sozial Schwache, Kranke und Arbeitslose von diesem Schutz grundsätzlich ausgeschlossen. Sie werden im Gleichbehandlungsgesetz gleich gar nicht benannt.

Sie sind Menschen einer x.-ten Klasse und damit unbeschränkt diskriminierungsfähig. Im Nazijargon würde man sagen, eine minderwertige Rasse, die man nach Bedarf durch verordnete Zwangsarbeit und staatlicher Leistungseinschränkung bzw. -verweigerung unterdrücken, sich ihrer Arbeitsergebnisse aus der Zwangsarbeit einfach, billig oder kostenlos bemächtigen, noch ärmer machen kann und am Ende ausrottet.

Auch ein Grund, warum die Bundesregierung auf der einen Seite ihre eingegangenen Pflicht zur Anerkennung des Menschenrechts auf Arbeit als gültiges UN-Mitglied seit 1973 nicht erfüllt (Artikel 23 Abs. 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) nicht auf bundesdeutschem Boden praktische und verbindliche Rechtskraft verleiht und auf anderer Seite nicht als erstreitbares Rechtsobjekt in das Grundgesetz und Gleichbehandlungsgesetz aufnimmt.

Also ist das Fehlen z.B. der diskriminierenden Langzeitarbeitslosigkeit

- im Grundgesetz, Artikel 1,
- in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23 und
- als sanktionsfähiger, verfolgbarer Grund im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

ein Beweis für die rechtsradikale, braune Position der Unternehmerparteien CDU/CSU/FDP, der Arbeiterverräterpartei SPD, der AG-Verbände, samt ihrer Mediensprachrohre in der BRD.

Braun ist nicht nur der, der menschenverachtendes Gedankengut schreiend verbreitet, sondern auch der, der elementare Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, den Menschen rechtlich vorenthält oder den Zugang dazu mit allerlei Erschwernissen, rechtlichen Spitzfindigkeiten und repressiven Gesetzen verhindert.

Braun in seiner Gesinnung ist auch der, welcher den arbeitslosen Menschen zwangsweise Arbeitspflichten auferlegt, die gegen den Arbeits- und Lebensinteresse der Arbeitslosen laufen und seine aktuelle und langfristige Existenzgrundlage nur menschenunwürdig und notdürftig sichert. Also sind die Hartzgesetze braunes Gedankengut.

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ZDF, Sendung "WISO" vom 29.09.2008, 19:25 Uhr: Zu alt für den Job? Prof. Klaus Michael Alenfelder zu Diskriminierung am Arbeitsplatz

Zu alt für die Stelle oder zu jung, es soll keine Frau sein oder kein Mann - immer wieder werden Arbeitssuchende mit derartigen Argumenten abgewiesen, werden Beförderungen verweigert. Doch solche Begründungen sind mehr als eine Gemeinheit. Sie sind verboten und Betroffene haben sogar Anspruch auf Schadenersatz.

ZDFonline: Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer wird durch das Gesetz geschützt?

Prof. Klaus Michael Alenfelder: Das AGG gilt überwiegend für das Arbeitsrecht. Es schützt Arbeitnehmer, Auszubildende, Leiharbeitnehmer, Heimarbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind freie Mitarbeiter, die ihr Geld überwiegend bei einem Auftraggeber verdienen. Auch Bewerber sind gegen Diskriminierung geschützt.

ZDFonline: Was genau versteht man unter Diskriminierung?

Alenfelder: Diskriminierung ist jede Benachteiligung sowie (sexuelle) Belästigung (auch Mobbing) aus Gründen der vermeintlichen Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Verboten sind auch Benachteiligungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft. Wer aus anderen Gründen benachteiligt wird, kann sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.
Das Gesetz war in Deutschland überfällig, zum Beispiel für Frauen, Ältere und Behinderte. Opfer können sich erstmals wirksam wehren. Das schützt die Menschenwürde. Gleichzeitig hilft es der Wirtschaft, denn Diskriminierung ist unwirtschaftlich: Statt Leistung entscheiden Vorurteile über Einstellung und Beförderung. Und diskriminierte Mitarbeiter sind gefrustet. Sie bringen nicht den vollen Einsatz und werden häufiger krank.

ZDFonline: Was versteht man genau unter Altersdiskriminierung?

Alenfelder: Altersdiskriminierung ist jedwede Benachteiligung und Belästigung wegen des Lebensalters. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand wegen seines hohen oder niedrigen Alters benachteiligt wird. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters sind grundsätzlich möglich. Sie müssen allerdings gerechtfertigt sein. Altersdiskriminierung ist es beispielsweise, wenn ein Arbeitgeber unterstellt, ältere Arbeitnehmer arbeiteten langsamer und diesen gezielt kündigt.

ZDFonline: Was kann ich tun, wenn ich wegen meines Alters diskriminiert werde? Wie kann ich mich wehren?

Alenfelder: Sie können sich bei Ihrem Arbeitgeber beschweren. Hat der Arbeitgeber eine Beschwerdestelle wegen Diskriminierung eingerichtet, dann können sie sich an diese wenden. Sie können verlangen, dass die Diskriminierung beendet wird. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass Sie nicht von Ihren Kollegen oder Kunden diskriminiert werden. Auch in diesen Fällen muss er einschreiten.

Zusätzlich können Sie Ersatz aller finanziellen Schäden und eine Entschädigung (Schmerzensgeld) verlangen.

ZitatInfobox

Prof. Dr. iur. Klaus Michael Alenfelder
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Professor für Wirtschaftsrecht, Fachhochschule Nordhessen
Ständiger Vertreter des European Anti-Discrimination Council in Deutschland, //www.eacih.net
Rechtsexperte des Deutschen Anti-Diskriminierungsverbandes, (//www.dadv.de)
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, (//www.dgadr.org)

ZDFonline: Wie kann ich beweisen, das ich ausgerechnet wegen meines Alters diskriminiert werde?

Alenfelder: Wenn Sie Schadenersatz verlangen, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie wegen Ihres Alters diskriminiert wurden. Gelingt Ihnen das, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er Sie nicht diskriminiert hat. Für die Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn Sie eine überwiegende Wahrscheinlichkeit belegen. Diese können Sie auf verschiedenste Weise darstellen.
    [*]Diskriminierende Stellenanzeige ("Junger Mitarbeiter gesucht";)
    [*]Abfällige Äußerungen ("Ältere sind zu unflexibel, die können wir nicht brauchen!";)
    [*]Absageschreiben oder Vermerke ("Vielen Dank für Ihre Bewerbung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in einem jungen dynamischen Team, das auf langfristige Zusammenarbeit hin ausgerichtet ist, mit Ihrem Alter von 60 Jahren nicht gebrauchen können.";)
    [*]Statistik: Wenn im Unternehmen kaum Ältere beschäftigt sind, deutet dies darauf hin, dass Ältere gezielt aus dem Unternehmen gedrängt werden und gezielt nicht eingestellt werden. Dies kann eine Benachteiligung wegen des Alters glaubhaft machen.
    [*]Fragen im Bewerbungsgespräch nach dem Lebensalter deuten darauf hin, dass der Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer nicht einstellen will.
    [/list]

    ZDFonline: Vor welchem Gericht muss ich klagen, wenn ich diskriminiert werde? Alenfelder: Sie können vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn es um das Arbeitsverhältnis geht. Wenn Sie außerhalb des Arbeitslebens diskriminiert werden, können Sie vor den allgemeinen Zivilgerichten (Amtsgericht/Landgericht) klagen.

    ZDFonline: Wenn ich zum Beispiel eine Arbeit wegen meines Alters nicht bekommen habe, kann ich mir dann den Arbeitsplatz einklagen oder bekomme ich Schadenersatz?

    Alenfelder: Sie können ausschließlich Schadenersatz verlangen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den vollständigen finanziellen Schaden ersetzen (entgangenes Gehalt). Dabei ist davon auszugehen, wie lange Sie üblicherweise auf einer solchen Arbeitsstelle tätig gewesen wären. Das Ihnen danach zustehende Entgelt können Sie als Schaden verlangen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine abschreckend hohe Entschädigung (Schmerzensgeld).

    Nur wenn der Arbeitgeber beweist, dass Sie schlechter geeignet sind als der Bewerber, der diskriminierend eingestellt wurde, reduziert sich der Schadenersatz auf höchstens drei Monatsgehälter.
    ZDFonline: Besteht nicht die Gefahr, dass Menschen das Gesetz missbrauchen und sich auf Stellen bewerben, nur um bei einer Ablehnung Schadenersatz einklagen zu können?

    Alenfelder: Selbstverständlich kann das AGG wie jedes andere Gesetz missbraucht werden. Gerade vor Erlass des Gesetzes wurde von interessierter Seite behauptet, es sei mit einem Massenmissbrauch zu rechnen. Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, ist davon bundesweit nichts zu sehen. Allenfalls von einzelnen Fällen wird berichtet, in denen möglicherweise der Bewerber vor allem eine Entschädigung im Blick hatte und weniger die Stelle selbst. Anzeichen für einen Missbrauch im größeren Umfang gibt es jedenfalls nicht.

    ZDFonline: Wo, außer im Job finden noch Diskriminierungen statt und kann ich mich dagegen wehren?

    Alenfelder: Diskriminierungen sind auch im allgemeinen Zivilrecht möglich. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen auch dort. Allerdings ist es nur anwendbar bei bestimmten Geschäften. Das AGG ist direkt anwendbar bei Massengeschäften, also bei Geschäften, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen.

    Das bedeutet Folgendes: Wenn Sie im Supermarkt eine Flasche Mineralwasser kaufen wollen und man Ihnen das verbietet, weil Sie "zu alt" seien, dann ist das eine Altersdiskriminierung und Sie können Schadenersatz nach dem AGG verlangen.

    Wenn Sie als älterer Mensch einen Kredit bei der Bank beantragen, um ein Haus zu erwerben und man Ihnen das wegen Ihres Alters ablehnt, dann ist das gleichfalls eine Altersdiskiminierung. Das AGG ist aber darauf nicht anwendbar, weil es kein Massengeschäft ist.

    Die Europäische Union plant nun das Diskriminierungsverbot auch im Zivilrecht auszuweiten auf Fälle, in denen es nicht um Massengeschäfte geht. Ein entsprechender Entwurf wurde im Juni 2008 vorgelegt. Darin sind unter anderem umfangreiche Ausnahmen für Privatgeschäfte enthalten. Diese sehr sinnvolle und wichtige Erweiterung des Diskriminierungsverbotes wird von fast allen EU-Staaten unterstützt. Lediglich Deutschland sperrt sich gegen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung.

    Die Fragen stellte Julia Blom
    Links

    Zunder im Streit um Gleichheit per Gesetz - Antidiskriminierungsgesetz spaltet die Gemüter

    Karlsruhe: Teilzeit-Pensionsabschlag diskriminiert Frauen - Verfassungsrichter kippen frühere Regelung

    Externe Links

    Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR)

    Deutscher Antidiskriminierungsverband (D.A.D.V.)

    European Anti-Discrimination Council – EAC (Europäischer Antidiskriminierungsrat)

    Wilddieb Stuelpner

    ARD/SWR, Sendung "Report aus Mainz vom 20.10.2008, 21:45 Uhr: 50 auf dem Abstellgleis - Ältere haben auf dem Arbeitsmarkt noch immer kaum Chancen

    Videopodcast: Ab 50 auf dem Abstellgleis

    REPORT MAINZ, 20.10.2008 | 6:26 min

    Vielleicht hat das ja auch mit unserer nächsten Geschichte zu tun. Einer Geschichte, die mit einer scheinbar guten Nachricht beginnt. Trotz der Turbulenzen an den Finanzmärkten, die Arbeitslosigkeit gehe zurück. Bislang zumindest. Die Nachfrage nach Arbeitskräften sei groß und davon, so heißt es aus der Bundesanstalt für Arbeit, profitierten auch die Älteren. Schön wäre das, wenn es wahr wäre. Ist es aber nicht, hat Oliver Heinsch herausgefunden.

    Bericht: Günter Flick ist einer von denen, die angeblich dringend gesucht werden. Eine Fachkraft mit besten Zeugnissen. Flick ist Handwerksmeister, Ingenieur, war äußerst erfolgreicher Vertriebsleiter und Verkäufer. Doch vor einem Jahr ging sein Arbeitgeber pleite. Seither sucht der 58-Jährige einen Job. Ohne Erfolg.

    O-Ton, Günter Flick: »Kein Mensch, sagen wir es mal ganz krass, hat Verwendung mehr für Dich, kein Mensch möchte Dich mehr, kein Mensch will mehr deine Erfahrungen wissen, was du gesammelt hast, kein Mensch braucht dich mehr, und das ist ganz, ganz bitterlich.«

    Keine Chance für Ältere? Offiziell hört sich das anders an. Die Älteren seien wieder gefragt, dank Fachkräftemangel und Arbeitsmarktreformen, so die frohe Botschaft der Politik.

    O-Ton, Franz Müntefering, SPD, 11.10.2007: »Über zwei Drittel der 55 bis 59-Jährigen sind wieder in Beschäftigung, mit Verlaub, darauf dürfen wir alle miteinander Stolz sein.«

    Und auch die Bundesagentur für Arbeit ist offenbar stolz. In bunten Broschüren werden die besseren Beschäftigungschancen Älterer geradezu euphorisch gefeiert.

    O-Ton, Heinrich Alt, Bundesagentur für Arbeit, 30.10.2007: »Auch die Älteren haben von der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitiert.«

    Günter Flick hat davon noch nichts gemerkt. 144 Bewerbungen hat er geschrieben, hat schließlich sogar angeboten, zwei Monate kostenlos zu arbeiten. Nicht ein einziges Mal ist er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden.

    O-Ton, Günter Flick: »Für mich ist es eine Katastrophe, ich möchte arbeiten, ich möchte wirklich arbeiten, ich möchte gerne mein Wissen, meine Möglichkeiten zur Verfügung stellen, meinem Arbeitgeber, aber ich habe nicht mal die Chance, ihm das zu sagen.«

    An der Uni Duisburg-Essen treffen wir Professor Bosch. Sein Ergebnis bislang unveröffentlichter Untersuchungen: Die besseren Beschäftigungs-Chancen Älterer sind statistische Scheineffekte. So ist die Bevölkerung insgesamt älter geworden. Deshalb gibt es mehr ältere Arbeitnehmer. Für ältere Arbeitslose sieht die Sache anders aus.

    O-Ton, Prof. Gerhard Bosch, Institut für Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-Essen: »Die Situation der älteren Arbeitslosen, also derjenigen, die ihren Job verloren haben, die jetzt auf dem Arbeitsmarkt sind und nach einem neuen Job suchen, die hat sich eigentlich nicht wirklich verbessert, die Unternehmen stellen prozentual genauso viel Ältere ein, wie vor zehn Jahren, also relativ wenig.«

    Die Personalberaterin Astrid Levevere. Eine Insiderin. Sie sucht im Auftrag großer Firmen Personal. Sie packt vor der Kamera aus. In vielen Unternehmen gäbe es strikte schriftliche Anweisungen, keine Älteren einzustellen.

    O-Ton, Astrid Levevre, Personalberaterin: »Das kritische Alter beginnt bei 45, bei Frauen sogar manchmal schon bei 43. Manchmal sogar wird das ganze runtergebrochen bis auf ein Alter von 35, für gewisse Bereiche will man Mitarbeiter haben, die jung sind.«

    Die Stellenanzeige einer süddeutschen Baustofffirma. Hier hatte sich Günter Flick beworben. Die Firma suchte einen Handwerker, Ingenieur und erfahrenen Verkäufer für Baustoffe. All das, was Flick jahrelang gemacht hat. Ergebnis:

    O-Ton, Günter Flick: »Ich habe eine Absage bekommen, eine Absage mit der Begründung, dass sich sehr viele qualifizierte Bewerber gemeldet haben.«

    Wir erkundigen uns telefonisch bei der Firma und erfahren Erstaunliches: Die Stelle sei immer noch frei, es gebe kaum geeignete Bewerber. Gegen Ältere habe man nichts.

    Doch warum wurde Günter Flick dann nicht einmal zum Bewerbungsgespräch eingeladen? Das will auch er jetzt wissen und versucht bei der Firma nachzufragen. Aufnahmen mit versteckter Kamera.

    O-Ton, Quelle: Gedächtnisprotokoll: »Ich habe mich vor ungefähr sechs Wochen beworben und habe eine Absage bekommen, und hätte jetzt gerne die zuständige Mitarbeiterin gesprochen.«

    O-Ton, Quelle: Gedächtnisprotokoll: »Die hat jetzt leider keine Zeit, ein dringender Termin. Sie können aber gerne noch mal anrufen.«

    Dann versuchen wir es. Für uns hat man Zeit. Ein Interview gibt es nicht. Man bietet uns eine sonderbare Erklärung an. Die Firma habe erst während der Ausschreibung gemerkt, dass man doch eine etwas andere Qualifikation brauche. Deswegen passe Herr Flick nicht. Für Insider ein typischer Fall.

    O-Ton, Astrid Levevre, Personalberaterin: »Das liegt auf der einen Seite daran, dass man älteren Mitarbeitern unterstellt, nicht mehr so flexibel zu sein, krankheitsanfälliger zu sein, dass sie auch teurer sind, und es gibt genug junge Leute auch noch in der Warteschleife, die dann eben auch den gleichen Job preisgünstiger machen.«

    Doch die Politik beschwört weiter die schöne neue Arbeitswelt für Ältere. Der Grund: Die Arbeitsmarktreformen treffen die Älteren hart. Schon nach anderthalb Jahren droht ihnen Hartz IV, in Rente können sie aber erst später.

    Der erfahrene Arbeitsmarktexperte Stefan Sell sagt, die Politik suggeriere Reformerfolge, um von Härten wie der Rente mit 67 abzulenken.

    O-Ton, Prof. Stefan Sell, Arbeitsmarktexperte: »Die Leute wissen doch, sie müssen länger arbeiten, sie müssen hier länger im Boot bleiben, und die Politik versucht jetzt den Leuten den Eindruck zu erwecken, das ist alles gar kein Problem, dass werdet ihr alle locker schaffen, weil wir brauchen euch so händeringend, wir suchen euch so händeringend, dass ist ein stückweit psychologische Kriegsführung, die wir da erleben.«

    Ältere sind wieder gefragt! Eine schöne Botschaft, aber leider nicht wahr. Günter Flick wird sich weiter bewerben, wohl nur um zu erfahren, was er ohnehin schon weiß, dass er den meisten Arbeitgebern offenbar schlicht zu alt ist.

    O-Ton, Günter Flick: »Wenn ich dann diese Absagen bekomme, dann bricht in mir wieder ein kleines Stückchen meiner Selbstachtung, vielleicht auch meiner Würde, ab. Weil einfach kein Mensch interessiert daran ist, was hat der eigentlich schon in seinem Leben geschaffen.«

    Peace

    Lohnt es sich wirklich noch zu betonen, dass in diesem Staat, ein erst vor kurzem geschaffenes allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nicht wirklich greift, bzw. nur für
    ein bestimmte Kaste existenziell gilt oder das die ebenfalls noch nicht allzu lang in Kraft getretenen Datenschutzbestimmungen und Gesetze eher gegenteilige Wirkung zeigen?

    Und ist es nicht so, dass dieser Sklavenstaat zuforderst erst einmal eine Demokratie benötigte, um o.g. überhaupt erlebbar zu machen..?

    Wilddieb Stuelpner

    Man muß nicht extra betonen, daß es im Staate BRD stinkt. Das merken die Verarschten, Belogenen, Betrogenen und Bestohlenen früh genug.

    Nur man muß mal zeigen, wie denn des Kaisers neuen Kleider aussehen oder wie schön die goldenen Lettern auf dem Eintrittsschild und Visitenkarten prangen, aber dahinter die Versprechungen und Beteuerungen ständig gebrochen werden.

    Man behauptet, daß mit dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz alias Antidiskriminierungsgesetz keine Altersdiskriminierung realisiert wird.

    Nun es gibt Mittel und Wege bei Geschäftsleitungen und Personalabteilungen wie man dieses in goldenen Lettern gefasstes Schild der hochgehobenen bundesdeutschen Menschenrechte aushebelt, ad absurdum führt. Man behauptet einfach, nicht das Alter des Bewerbers war der Auslöser für die Absage, sondern Überqualifizierung oder man hätte sich unter einer Vielzahl von Bewerbern für eine geeignetere Person entschieden. Lügen und Betrügen gehört als guter Umgangston in diese Geschäftswelt und man umschreibt es nur ganz harmlos als Wettbewerb.

    Ein Wettbewerb läuft allerdings unter fairen Regeln und läßt den Menschen in anständiger Weise ihre Lebensexistenz. Statt Wettbewerb muß man es reell als gnadenlosen Konkurrenzkampf bezeichnen, der geradewegs auf Vernichtung menschlicher Existenzgrundlagen hinausläuft. Unternehmen gehen dabei regelrecht in völliger Gefühlskälte und Menschemnverachtung über Leichen. Der Mensch wird auf den Kostenfaktor und seine Ertragsfähigkeit reduziert, wobei eine gerechte Beteiligung an der Ertragserzielung nicht in Betracht gezogen wird. Wenn ein Mensch unter bundesdeutschen Bedingungen die Gnade erhält, unter seinem Herrn zu dienen, dann bestenfalls zur notdürftigen Verwirklichung seines Lebenserhalts. Es wird demnach nicht einmal die einfache Reproduktion der Arbeitskraft gesichert, geschweige denn die Grundlagen zur erweiterten Reproduktion.

    Bei der einfachen Reproduktion werden die Grundbedürfnisse der Menschen nach Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheit gesichert, also das Mindeste zum Überleben. Die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft beinhaltet die langfristige Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der vollen Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft wie zum Beispiel die Teilnahme an Bildung, Kultur, Kunst, Unterhaltung, die Pflege von Steckenpferden, eine sinnvolle Freizeitbetätigung und die eigene Fortpflanzung.

    Mit Hartz IV oder Sozialhilfe oder Grundversorgung, Obdachlosigkeit etc. ist es schon sehr problematisch überhaupt die einfache Reproduktion zu verwirklichen, von der erweiterten Reproduktion ganz zu schweigen. Warum verwundern dann die Demographieprobleme. Sie werden doch durch ausbeuterische Arbeits- und Lebensbedingungen erst hervorgerufen, die Unternehmer, ihre Politiker und Beamtenbüttel den Menschen aufzwingen.

    Und diesen vorgegauckelten Schein und das reale Sein muß man immer wieder an konkreten Fällen festmachen, das Funktionieren dieser Lügengebäude demonstrieren. Nur so kann man die verlogenen Wertevorstellungen thematisieren, daß jeder seines eigenen Glückes Schmied wäre. Der einzelne Mensch ist als soziales Wesen vom kollektivem Wohlverhalten seiner Mitmenschen abhängig. Da geht's nicht nur mit dem eigenen eisernen Willen, Durchsetzungsfähigkeit, Ausleben von Individualismus allein.

    Man muß den Politikern, die im Dienste des Kapitals stehen, ständig klarmachen wie sie auf Menschenrechten im eigenen Land herumtrampeln und wer ihnen dazu die Befehle erteilt. Man muß sie beim Lügen und Betrügen festnageln bis zur Konsequenz, daß sie ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluß und ihre Macht verlieren müssen, wenn sie menschen- und volksfeindlich handeln.

    Wilddieb Stuelpner

    Wann werden die Große Koalition und die verantwortlichen leitenden Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, den ARGEn und die AG-Verbandsfunktionäre einem Volkstrivunal zugeführt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen?

    Unternehmerparteien CDU/CSU/FDP und die Arbeiterverräterpartei SPD müssen verboten werden, denn sie sind volks- und menschenfeindlich, in keiner Weise christlich, sozial oder demokratisch. Allesamt trampeln in der BRD auf den Menschenrechten herum und werden selbst immer fetter und reicher.

    Wann wird Unternehmen ein Einstellungszwang und Mindestlohnzahlung auferlegt?

    Wann kommt die Bürgerversicherung mit Zwangsmitgliedschaft für Alle, ohne Ansehen der Person und Einkommen?

    Wer langzeitarbeitslos ist, wer Hungerleiderjobs lt. Zumutbarkeitszwang ausüben mußte, dem droht Hunger, Not, Elend und ein armseeliges Verrecken.

    Gleichzeitig zerschlagen Sie mit großem Hallo die Reste bestehender Sozialsysteme mittels Privatisierung, SV-Beitragsstreichung für Unternehmer, Senkung der Leistungskataloge, Anhebung der Zuzahlungen. Streichung von Leistungen.

    Verantwortlich für diese asozialen Verhältnisse sind die gerade Genannten. Die Altersarmut wird sich zu einem Flächenbrand nicht nur in der BRD, sondern in ganz Europa wegen dieser Gauner ausweiten.

    ZDF, Sendung "Frontal21" vom 21.10.2008, 21:00 Uhr: Arm trotz Rente - Immer mehr Alte müssen arbeiten

    von Wolfgang Kramer und Jörg Brase

    Immer mehr Menschen müssen auch im Rentenalter ab 65 Jahren noch arbeiten, weil ihre Rente nicht reicht. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren verschärfen, so Experten. "Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Altersarmut in Deutschland [ ] dramatisch zunehmen wird in den nächsten zehn, 15 Jahren", sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands gegenüber Frontal21.

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    Zwar sind alte Menschen derzeit von Armut weniger bedroht als zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern oder Haushalte mit geringem oder gar keinem Einkommen. Doch wenn die in Rente gehen, wird das Problem akut. Insgesamt könnte sich die Altersarmut in den nächsten Jahren vervierfachen und auf eine Quote von etwa zehn Prozent steigen, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband. "Das hängt damit zusammen, dass jetzt in das Rentenalter die Jahrgänge hineinrücken, die aus Langzeitarbeitslosigkeit kommen", erklärt Schneider. Außerdem kämen immer mehr Personen ins Rentenalter, die geringfügig beschäftigt oder im Niedriglohnsektor tätig waren. "Also alles Menschen, die nicht genug eingezahlt haben, um tatsächlich später mal eine auskömmliche Rente erhalten zu können."

    So geht es auch Walter Fischer. Er ist 74 Jahre alt und eigentlich im Ruhestand. Der gelernte Fräser hat nicht immer in die Rentenkasse eingezahlt, zeitweise war er selbständig. Jetzt erhält er 657 Euro Rente im Monat, das reicht nicht zum Leben. Deshalb arbeitet Fischer nebenbei als Prospektverteiler. "Ich stehe morgens so um fünf, halb sechs Uhr auf, dann trinke ich zu Hause Kaffee und dann fahre ich langsam los." Ein Knochenjob für den Rentner, bei jedem Wetter ist er mit dem Fahrrad unterwegs. Sein zusätzlicher Verdienst: 150 bis 200 Euro pro Monat.

    Tiefensee: Große Gefahr droht

    Damit liegt Fischer nur knapp über dem Betrag der so genannten Grundsicherung, dem Rentenmindestbetrag für Bedürftige. Diese Grundsicherung entspricht ungefähr dem ALG II-Niveau, derzeit 351 Euro, hinzu kommen Kosten der Unterbringung, so dass der Gesamtbedarf bei rund 630 Euro pro Monat liegt.

    Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee, warnt vor einer zunehmenden Altersarmut. "Jetzt droht eine große Gefahr: Im nächsten Jahrzehnt zwischen 2010 und 2020 könnten ein Reihe von Rentnerinnen und Rentnern auf die Grundsicherung zurückfallen, weil sie eine gebrochene Erwerbsbiographie gehabt haben, also immer mal arbeitslos gewesen sind und in den Zeiten zu wenig verdient haben", sagt Tiefensee gegenüber Frontal21.

    Brennpunkt Ostdeutschland

    Besonders die Menschen in Ostdeutschland werden in Zukunft von Altersarmut bedroht sein. Denn dort ist der Anteil schlecht bezahlter, geringfügiger Beschäftigungen noch höher als im Westen. Fast ein Fünftel der Arbeitsplätze in den neuen Ländern liegen im Niedriglohnsektor, in West-Deutschland ist es höchstens ein Achtel.

    Angesichts sinkender Renten sei in Zukunft mit höheren Kosten für die staatliche Absicherung der Rentner zu rechnen, sagt Professor Ulrich Blum, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle: "Der Haushalt der Bundesregierung [...] oder der Länder beziehungsweise der Kommunen, die ja dann in erster Linie dran sind, wird sich damit also auch auf erhöhte Belastungen einrichten müssen."

    Ziel: Ost und West angleichen

    Ein anderes Problem ist laut Tiefensee, dass die Rentensysteme in Ost und West immer noch nicht einheitlich sind. "Und deshalb spreche ich mich dafür aus, dass wir im nächsten Jahr spätestens, also wenn Sie so wollen 20 Jahre nach dem Fall der Mauer, eine ganz klare Perspektive geben", sagt Tiefensee. Zu regeln sei, "wie stufenweise ein einheitliches Rentensystem spätestens zum Auslaufen des Solidarpakts II, also im Jahre 2019, 2020 eingeführt wird".

    Diese Angleichung der Renten wird von Sozialverbänden schon lange gefordert. Im Moment liege die Rente im Westen durchschnittlich 14 Prozent höher als im Osten, sagt der Präsident des Verbandes Volkssolidarität, Professor Gunnar Winkler, gegenüber Frontal21. "Bisher wurden wir immer abgespeist", sagt Winkler. Die Angleichung des Rentenwerts würde insgesamt etwa sechs Milliarden Euro kosten und dafür sei kein Geld da gewesen. "Das ist in den letzten Wochen natürlich unglaubwürdig geworden, wenn man sieht, dass plötzlich Hunderte Milliarden da sind." Der Umgang mit der Krise am Finanzmarkt habe gezeigt: es geht, wenn man will, meint Winkler. "Die Frage, die die Politik beantworten muss, ist: Wen will man unterstützen, wem will man das Geld geben?"

    Strombolli

    ZitatOriginal von joachimkuehnel

    .... zeitweise war er selbständig. Jetzt erhält er 657 Euro Rente im Monat, das reicht nicht zum Leben. Deshalb arbeitet Fischer nebenbei als Prospektverteiler. "Ich stehe morgens so um fünf, halb sechs Uhr auf, dann trinke ich zu Hause Kaffee und dann fahre ich langsam los." Ein Knochenjob für den Rentner, bei jedem Wetter ist er mit dem Fahrrad unterwegs. Sein zusätzlicher Verdienst: 150 bis 200 Euro pro Monat.


    Zeitungsverteiler... haben wir auch schon gemacht. Spätestens nach drei Monaten wird man rausgeschmissen, weil irgendwer seine Post (also Zeitungen, in der Regel die kostenlose Regionalzeitung plus Prospekte) angeblich nicht bekommen hat. Vorher gibts manchmal auch eine Abmahnung.

    Der eigentliche Grund dürfte woanders liegen. Fester Job, besseres Geld, Sozialabgaben.... Insiderwissen...
    Dann tschüss, Dummie. Nehmen wir den Nächsten.

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    Im Übrigen stimme ich Joachim in vielem zu, aber Du bist wieder zu drastisch. Das "In-Verantwortung-Nehmen" ist zwar eine schöne Vorstellung, aber wird wohl bei den bräsigen Deutschen eine Wunschvorstellung bleiben. Leider.

    Wieviel Nazis wurden inhaftiert, wieviel Stasi-Leute kamen in die Produktion?
    Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

    "Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
    Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

    Wilddieb Stuelpner

    ZitatOriginal von Strombolli
    ... Im Übrigen stimme ich Joachim in vielem zu, aber Du bist wieder zu drastisch. Das "In-Verantwortung-Nehmen" ist zwar eine schöne Vorstellung, aber wird wohl bei den bräsigen Deutschen eine Wunschvorstellung bleiben. Leider.

    Wieviel Nazis wurden inhaftiert, wieviel Stasi-Leute kamen in die Produktion?

    Irgendwo braucht jeder sein Dampfdruckventil. Und wenn es nur ein Forum ist, wo man seiner Wut freien Auslauf lassen kann. Mit einem Hund muß man ja auch regelmäßig Gassi gehen.

    Ist Dir aufgefallen, daß in den Medien (besonders den privaten cdu-hörigen Medien) wieder so sehnsuchtsvolle Geschichtssendungen veranstaltet werden, die eigentlich auf den Index gehören, da sie einen gewissen Gefreiten aus dem I. Weltkrieg glorifizieren, der immer von der göttlichen Vorsehung beschützt wurde, weil er zu was Höherem berufen war?

    Also wozu Nazis und hauptamtliche Stasileute verfolgen. Die können im Kampf gegen das Volk nützliche Büttel sein und die Drecksarbeit leisten.

    Und wenn das nicht reicht, verfolgt man die herrliche Ahnengalerie bis zurück zum Kaiser Rotbart. Dieser Kaiser sitzt der Sage nach unterirdisch in einer Höhle des thüringischen Kyffhäusergebirges an einem steinernen Tisch. Sein langer roter Bart soll im Tisch eingewachsen sein. Es handelt sich um den Stauferkaiser Friedrich I., den man auch Barbarossa nannte. Dieser Kaiser wurde auch beim Vereinigungstaumel der beiden deutschen Staaten als Symbol bemüht.

    Alle 100 Jahre erwacht Barbarossa aus tiefem Schlaf und schickt einen Knaben hinaus. Der soll erkunden, ob die Raben noch fliegen. Und sofern die Vögel die Burgspitze der Reichspfalz Kyffhausen noch umkreisen, muss Kaiser Rotbart weiterschlafen:

    Ludwig Uhland

    Als Kaiser Rotbart lobesam

    Als Kaiser Rotbart lobesam
    Zum heil'gen Land gezogen kam,
    Da mußt er mit dem frommen Heer
    Durch ein Gebirge wüst und leer.
    Daselbst erhub sich große Not,
    Viel Steine gab's und wenig Brot,
    Und mancher deutsche Reitersmann
    Hat dort den Trunk sich abgetan;
    Den Pferden war's so schwer im Magen,
    Fast mußte der Reiter die Mähre tragen.

    2. Nun war ein Herr aus Schwabenland,
    Von hohem Wuchs und starker Hand,
    Des Rößlein war so krank und schwach,
    er zog es nur am Zaume nach;
    Er hätt' es nimmer aufgegeben,
    Und kostet's ihn das eigne Leben.
    So blieb er bald ein gutes Stück
    Hinter dem Heereszug zurück;
    Da sprengten plötzlich in die Quer
    Fünfzig türkische Ritter daher.

    3. Die huben an auf ihn zu schießen,
    Nach ihm zu werfen mit den Spießen.
    Der wackre Schwabe forcht sich nit,
    Ging seines Weges Schritt vor Schritt,
    Ließ sich den Schild mit Pfeilen spicken
    Und tät nur spöttisch um sich blicken,
    Bis einer,dem die Zeit zu lang,
    Auf ihn den krummen Säbel schwang.

    4. Da wallt dem Deutschen auch sein Blut,
    Er trifft des Türken Pferd so gut,
    Er haut ihm ab mit einem Streich
    Die beiden Vorderfüß' zugleich.
    Als er das Tier zu Fall gebracht,
    Da faßt er erst sein Schwert mit Macht,
    Er schwingt es auf des Reiters Kopf,
    Haut durch bis auf den Sattelknopf,
    Haut auch den Sattel noch zu Stücken
    Und tief noch in des Pferdes Rücken;
    Eur Rechten sieht man wie zur Linken,
    Einen halben Türken heruntersinken.

    5. Da packt die andern kalter Graus;
    Sie fliehen in alle Welt hinaus,
    Und jedem ist's, als würd' ihm mitten
    durch Kopf und Leib hindurchgeschnitten.
    Drauf kam des Wegs 'ne Christenschar,
    Die auch zurückgeblieben war;
    Die sahen nun mit gutem Bedacht,
    Was Arbeit unser Held gemacht.

    6. Von denen hat's der Kaiser vernommen.
    Der ließ den Schwaben vor sich kommen;
    Er sprach: "Sag an, mein Ritter wert!
    Wer hat dich solche Streich' gelehrt?"
    Der Held bedacht sich nicht zu lang:
    "Die Streiche sind bei uns im Schwang;
    Sie sind bekannt im ganzen Reiche,
    Man nennt sie halt nur Schwabenstreiche."

    Quelle: http://www.boa-bw.de/downloads/frei/621/0/www.historisches-wuerttemberg.de/kultur/kompon/uhland/kaiser.htm

    Peace

    Anlehnend, an der von Symbolkraft niemals verlierenden Märchen, Mythen, Sagen und Legenden erwähnten nicht gerade armen (Um)Welt, sei besonders Rübezahl als Richter für und gegen die Menschen und Menschlichkeit erwähnt.


    http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=1083&kapitel=1#gb_found

    Wilddieb Stuelpner

    Altersdiskriminierung gegen Bedürftige gehört zum gutem Ton in der BRD

    Das kommt mir bekannt vor - Stichwort Junge Union und Philipp Mißfelder oder der diskriminierende Begriff von der überflüssigen Rentnerschwemme (1996) oder von der gesellschaftlichen Notwendigkeit des sozialverträglichem Frühablebens (1998 - Ärztekammerpräsident Karsten Vilmar als Mittel ironischer Kritik in einem Radiointerview mit dem NDR).

    In der Diskussion um die zukünftige Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems fiel Mißfelder 2003 durch einen Vorschlag zur Verbesserung der finanziellen Basis des Gesundheitssystems auf (,,Ich halte nichts davon, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen"). Mit diesem Hinweis auf Probleme des deutschen Gesundheitssystems für künftige Generationen sorgte Mißfelder für heftige gesellschaftliche und politische Diskussionen[2]. Mißfelder geht auch davon aus, dass das Renteneintrittsalter von 67 Jahren noch zu niedrig sei und hält ein Eintrittsalter von 70 Jahren für realistisch [3].

    Darüber hinaus rückt Mißfelder in der parteiinternen Programmdebatte immer wieder das konservative Leitbild der Union in den Mittelpunkt der Diskussion. Im Herbst 2007 legte er das Papier "Moderner bürgerlicher Konservatismus - Warum die Union wieder mehr an ihre Wurzeln denken muss" vor [4].

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mi%C3%9Ffelder

    sozialverträgliches Frühableben

    Das Thema war die Gesundheitspolitik der Rot-Grünen Bundesregierung, welche geplant hatte, die Ärztehonorare zu begrenzen. Im Wortlaut hieß es von Vilmar: ,,Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen." Auf die Nachfrage, ob die Pläne der Regierung zum früheren Tode der Patienten führen würden, meinte Vilmar: ,,Wird diese Reform so fortgesetzt, dann wird das die zwangsläufige Folge sein."

    Die Empörung über die Verwendung dieses Begriffes war groß. Viele erkannten die ironische Verwendung des Begriffes und damit Vilmars tatsächliche Absicht nicht − es erfolgte sogar eine Anzeige wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten − oder aber hielten die zynische Begriffsbildung in Erinnerung an die nationalsozialistischen Krankenmorde für unangemessen.

    Von ,,http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialvertr%C3%A4gliches_Fr%C3%BChableben"

    So sieht das christliche Menschenbild der Leistungseliten-Unternehmerpartei und "Volkspartei" CDU/CSU aus und praktisch wird die Altersdiskriminierung trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am Beispiel wie folgt ignoriert. Das ist Lightkultur live.

    Welcher alter Mensch kann sich denn gegen Behörden, Parteien und Unternehmer juristisch erwehren und hat die Finanzkraft langandauernder Gerichtsverfahren?

    Also bleibt der schöne Schein, daß im Grunde die Unternehmerparteien gegen Diskriminierungen sind, vornehmlich wenn man sie selbst berechtigt angreift, aber ihre Handlanger ungestraft schalten und walten lassen. Eben der schöne Schein von den 3 Affen.




    MDR, Sendung "exakt" vom 13.01.2004: Krankenversicherung - Kein Zusatzschutz für Bedürftige

    Manuskript des Beitrages von Kristina Ehrlich, Annett Glatz

    Dialog in einer Krankenkassen-Filiale"Mein Anliegen ist: Ich hab hier mal die Ausschnitte, die ich mir mal durchgelesen habe über Möglichkeit einer zusätzlichen Versicherung und zwar einer Brille oder später eventuell Zahnersatz. Ich wollte wissen, inwieweit das bei Ihnen möglich ist."

    "Wir bieten Zusatztarife an. Das ist richtig. Wir haben ein Unternehmen gefunden, das mit uns zusammenarbeitet. Jetzt meine Frage: Wie alt sind Sie?"

    "Bin 70 Jahre."

    "Insofern, dass das ein privates Unternehmen ist, die Geschäftsbedingungen der privaten Krankenkassen gelten, gibt es zu Zeit nur Angebote für Kunden bis zum 65. Jahr. Das heißt also, für Sie ist das nicht möglich, diesen Vertrag abzuschließen."

    Frau Adler ist geschockt. Als Rentnerin wollte sie eigentlich die neuen Angebote der gesetzlichen Versicherung annehmen, sich zusätzlich privat gegen die Einschnitte der Gesundheitsreform abzusichern. Doch Frau Adler wird abgewiesen. Sie ist einfach zu alt.

    O-Ton: Anneliese Adler
    "Mit 70 habe ich keine Chance, entweder ich muss damit auskommen oder ich muss sparen. Wo, weiß ich noch nicht. Schade für die Rentner, die über 65 sind."

    Denn gerade Rentner wie Frau Adler treffen die Streichungen und Kürzungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkasse hart. Die Zuzahlungen für Medikamente können für sie richtig teuer werden, der Krankentransport wird meistens nicht mehr gezahlt und die Zuschüsse für die Sehhilfen sind ganz rausgefallen. Doch Frau Adler gibt nicht auf, versucht es bei der nächsten Kasse.

    O-Ton: Anneliese Adler
    "Mal sehen, ob ich Glück hab."

    "Voll daneben. Hier gibt's überhaupt keine Auskunft. Habe meine Karte vorgezeigt, die wurde eingelesen im Computer. Daten abgenommen und die Dame, die dies betrifft, wird sich mit mir in Verbindung setzen. Das war alles."

    Ein letzter Versuch bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse. Hier haben schon Kunden, die über 60 sind, keine Chance mehr, private Zusatzversicherungen vermittelt zu bekommen. Doch nicht nur das. Auch Jüngere können durchs Raster fallen.

    O-Ton:
    "Es ist auch die Gefahr da, dass man mit 50 Jahren keine Möglichkeit der Zusatzversicherung hat, wenn Sie nämlich den Gesundheitscheck nicht bestehen. Wenn Sie meinetwegen schwer erkrankt sind oder so. - Das steht natürlich nicht in den Zeitungen drin. Da muss man wieder zwischen den Zeilen lesen ... Ja , ja."

    Was viele nicht wissen, hinter den Zusatzangeboten der gesetzlichen Kassen stehen immer private Versicherer. Mit ihren eigenen Regeln. Günstig zusatzversichern kann sich häufig nur, wer möglichst gesund und jung ist. Schon bei Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder auch nach schweren Operationen kann der Zusatzschutz entweder unbezahlbar werden oder der Kunde ist gleich außen vor. Auf diese Geschäftsbedingungen der Privaten haben die gesetzlichen Krankenkassen kaum Einfluss.

    O-Ton: Rolf Steinbronn, Vorstandsvorsitzender AOK Sachsen
    "Das wird nicht durch uns bewertet. Aber dies sind ganz normale Mechanismen, die gelten für alle. Die gelten nicht nur für den über 70-Jährigen. Generell gilt bei der privaten Krankenversicherung, dass die weibliche Versicherte teurer ist als der männliche. Aber das sind Merkmale, die durch uns nicht zu beeinflussen sind."

    Heißt im Klartext: Die, die besonders aufgrund ihres Alters oder ihrer Erkrankung auf diesen Zusatzschutz angewiesen wären, bleiben häufig auf der Strecke. Bitter für die Betroffenen – Schulterzucken bei den Machern der Gesundheitsreform.

    O-Ton: Klaus Theo Schröder, Staatssekretär Gesundheitsministerium
    "Es ist in der Tat richtig, es gibt Angebote, die nicht für alle zugängig sind. Das wusste aber jeder vorher. Wenn es äquivalente Beiträge gibt, dann wird die private Versicherung einmal überlegen, mache ich eine Gesundheitsuntersuchung vorher - auch das ist durchaus legitim -, oder ziehe ich eine Alterschwelle ein; bei Dritten variiert die Prämienhöhe ganz unterschiedlich."

    Das, was das Ministerium als ganz normal verkauft, ist für Verbraucherschützer Thomas Isenberg der nächste Schritt in die Zweiklassenmedizin. Denn:

    O-Ton: Thomas Isenberg, Bundesverband Verbraucherzentralen
    "Verbraucher werden hier in der Tat getäuscht, man redet eine Reform schön. Fakt ist, es ist kein Zukunftsmodell für die nächsten Reformen. Ausgliederung von Leistungen immer mehr in eine private Leistung grenzt Personengruppen, und zwar chronisch Kranke und Ältere, aus."

    Ein zweiter Anlauf bei der DAK. Auch hier sind die Drähte heiß gelaufen. Empörte Anrufer, die sich über die Regelungen der privaten Versicherer beschweren. Eilig verspricht der Chef persönlich Nachverhandlungen.

    O-Ton: Willi Leber, Landesgeschäftsführer DAK Sachsen, Thüringen, Hessen
    "Der ganze Druck, der durch unsere älteren Versicherten entstanden ist, hat dazu geführt, dass wir mit unserem Partner Hanse-Merkur Gespräche geführt haben. Wir hoffen, dass wir nächste Woche auch älteren Menschen einen Tarif anbieten können, für irgendwelche Zusatzleistungen."

    Ein kleiner Schritt – erkämpft durch empörte Kunden. Doch an dem Grundproblem, dass viele bei den Zusatzversicherungen außen vor bleiben, ändert sich nichts.

    Zuletzt aktualisiert: 14. Januar 2004, 09:01 Uhr

    Lichtkämpfer

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    Nur so kann man von den eigenen Verbrechen ablenken.
    Eine der kriminellen Vertreter ist Rita Knoblauch-Ulrich
    Als Erwerbsloser kannst du in diesem Staat nur ein Dissident sein.

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