Neu im Forum / Einladung in die ARGE

Begonnen von Puffgänger Hartz, 10:08:56 Sa. 17.Januar 2009

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Puffgänger Hartz

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag in diesem wunderbaren Forum.

bin über 60 Jahre alt und bin gerade arbeitslos geworden. Da ich eine kleine Abfindung mitnehmen konnte, habe ich beim Arbeitslosengeld eine Sperre von drei Monaten bekommen und weitere drei Monate Aufschub zur ersten Auszahlung - die erste wird irgendwann im April und dann für die Dauer von 15 Monaten erfolgen - am Ende der Zahlungen werde ich bereits ein paar Monate vor der Rente sein. Übrigens hat mir die Rechtsanwältin geraten, genau zu überlegen, ob ich dann nicht schon früher in Rente gehe (mit kleinen Abschlägen), oder ob ich mir die Hartz4-Tortur antun will  :)

Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, was mich jetzt bei der ARGE erwartet, insbesondere in meinem Alter?
Ich habe jetzt eine Einladung erhalten, um mit dem Sachbearbeiter über "ihr Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation" zu sprechen. Zu diesem Termin werde ich wohl hingehen müssen.

Da ich einige körperliche "Gebrechen" habe, werde ich wohl des Öfteren einen Arzt bemühen, um den "Maßnahmen" aus dem Wege zu gehen....

Vielen Dank schon mal im Voraus an alle,

Puffgänger Hartz.

Schraubenwelle

Was dich bei der Arge erwartet...Bevormundung,kein eigenständiges Leben,mit wenig Geld leben um das du so manches mal noch kämpfen mußst usw.
Ich kann dir nur Raten geh jetzt in Rente wenn du es Finanziell kannst.Lasse dich da beraten und geh in Rente.
Ich würde keine Minute zögern wenn ich in deiner Situation wäre und dann hast du ruhe.

Eivisskat

Ich würde mir die Arge-Tour auch nicht antun, sie werden dich sofort in eine 50+ Massnahme "Zur Überprüfung deiner Arbeitsfähigkeit" stecken oder gleich in den Öffentlichen Beschäftigungs-Sektor, wo du dann ggf. völlig gratis "der Gesellschaft etwas zurückgeben" darfst.



Da vermutlich sowieso Niemand mehr die Rente erhalten wird, mit der er einmal rechnete (bzw. in diesen Zeiten vielleicht bald gar keine mehr) ist es doch im Prinzip völlig gleichgültig, wenn du Abzüge bei der Rente hast...



Ich würde mich so schnell wie möglich beraten lassen und dem Rat der Anwältin unverzüglich folgen.
Alles Gute

Codeman

Stop !

Wir reden hier nicht von der ARGE und auch nicht von HartzIV sondern vom normalen Arbeitslosengeld I.Ich würde jetzt mal eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung machen und schauen wie hoch deine Rente ist.Ist deine Rente niedriger als dein ALG I,dann würde ich die 18 Monate voll ausschöpfen,ist sie dagegen höher würde ich versuchen in Rente zu gehen.Doch berechne bitte etweilige Abschläge mit ein.

Wenn du schon einige Gebrechen hast,dann würde ich diese auch bei dem Termin vortragen.Dann müsste dich die SB zum med. Dienst der AfA schicken.Dort wird dann geprüft was überhaupt noch geht.Ggf. wird dir dann auch die AfA von sich aus sagen,du sollst ne Erwerbsminderungsrente stellen bzw. ne Altersrente beantragen.

Das hilft dir Zeit "herauszuschinden" und während dieser Zeit kann dich die AfA auch nicht sinnfrei irgendwohin vermitteln,da ja gar nicht klar ist,ob du diesen Job noch ausüben kannst.Ferner bist du dann im Verschiebebahnhof der Sozialversicherungen gelandet und hast erstmal ne Weile Ruhe.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Eivisskat

Ja, das ist schon klar, dass er erstmal 1,5 Jahr Zeit hat mit ALGI durch die verschiedensten Möglichkeiten durchgelotst zu werden. Nützlich ist das nur mit guten Nerven und niedriger Rente.

Aber dasJahr ist schnell vorbei und ich habe in gelesen, dass auch während des ALGI durchaus hoher Druck ausgeübt wird/werden kann.

Wozu also noch die Sache mit der Erwerbsminderung durchmachen, die Amtsärzte sind häufig nicht sehr kooperativ.


Puffgänger Hartz

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

@Codeman: genau richtig. Mit geht es in erster Linie erstmal um das ALG1 und was mich bei der Agentur für Arbeit erwartet. Kann ich Arbeitsangebote ablehnen, welche Maßnahmen sind zu erwarten, etc.

Hartz4 werde ich mir dann wohl nicht mehr antun...

Puffgänger Hartz.

Codeman

Die Zumutbarkeiten im ALG I Bezug findest du wenn du in den §121 SGB III schaust.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Lefat

Zitat§ 121 Zumutbare Beschäftigungen
(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.

(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.

(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

MizuNoOto

Als Entscheidungshilfe würde ich genau ermitteln, wieviel Rente ich bei regulärem und bei vorzeitigem Rentenbeginn kriege. Aufgrund meiner statistischen Lebenserwartung (guck, wer so alt geworden ist wie du, lebt im Mittel noch...) würde ich ausrechnen, wieviel mich eine Frühverentung absolut kostet, wieviel ich also "verdiene", wenn ich die paar Jahre noch durchhalte. Diese Entscheidungsgrundlage würde ich miteinbeziehen.

Ich habe keine Ahnung von Rente, deshalb sind meine Zahlen vielleicht völlig unrealistisch. Aber mal angenommen, du kriegst pro Monat 50 Euro mehr, wenn du bis Rentenbeginn durchhältst, und hast noch 30 Lebensjahre zu erwarten. Dann sind das 18 000 Euro mehr bis zum Lebensende. Guck dir deine ALG 1 Höhe pro Jahr  an, rechne [18 000 / Jahre bis zum regulären Rentenbeginn] drauf, ziehe von dieser Summe die jährliche Rentensumme bei Frühverentung ab und überlege, ob du für das "Jahresdgehalt" bei der AA "arbeiten" würdest. Vielleicht lohnt es sich ja.

Ich weise noch mal darauf hin, dass ich keine Ahnung von Rente habe. Ignoriere meinen Beitrag daher gegebenenfalls vollkommen. Meine Motivation dir zu antworten lag vor allem darin, dass es mich stört, dass die unwürdige Behandlung von Arbeitslosen faktisch zur Rentenkürzung führt.
Ich sah die Möglichkeit, dass du vor lauter Ärger über deine Entlassung und die AA auf eine nüchterne Abwägung verzichtest. Hartz hätte gewonnen und ich mich geärgert.

Von den staatlichen Veranstaltungen mal abgesehen: Ich konnte bisher zweimal die Aufnahme eines regulären Beschäftigungsverhältnisses (Scheiß-Jobs) verhindern, indem ich mich beim Vorstellungsgespräch entsprechend präsentiert habe. Ich glaube, wenn du dich nur dumm anstellst und den idiotischen Alten spielst, bist du in deinem Alter vor Zeitarbeit und Callcenter relativ sicher. Habe aber keine Erfahrungswerte für Menschen in deinem Alter.

@ all, nur aus Interesse. Gibt es keine Zwangsverrentung bei älteren Arbeitslosen?

Wilddieb Stuelpner

Wenn Du vor Erreichen eines Erwerbsminderungstatbestandes in den letzten 5 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast und Schwerbehinderter bist mit entsprechendem Feststellungsbescheid des Sozialamtes bzw. Integrationsamtes, dann besteht die Möglichkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Ob man mit dem § 428 SGB III - 58er Regelung - Frühverrentung mit lebenslangen Abschlägen besser fährt oder aus der Arbeitslosigkeit mit 65 in die abschlagsfreie Regelaltersrente als Schwerbehinderter gehst, mußt Du Dir von einem Rentenberater unter Vorlage aller Rentenversicherungsunterlagen, Lohnbescheinigungen etc. durchrechnen lassen.

Bundesverband der Rentenberater e.V. mit Adreßverzeichnis

Hier die Zugangsvoraussetzungen für die Regelaltersrente für Schwerbehinderte

Beachte den Links Wartezeit, Vertrauensschutzregelungen, Hinzuverdienstgrenzen, Rentenabschläge. Meines Wissens gibt es die Zugangsmöglichkeit in die abschlagsfreie Regelaltersrente mit vollendetem 60. Lebensjahr für Schwerbehinderte nicht mehr. Die Vertrauensschutzregelungen dürften für die meisten Schwerbehinderten der Ausnahmefall sein. Mit 60 und 63 abschlagsfrei für Schwerbehinderte - Das war einmal. Dann hatte man das Eintrittsalter auf 63 erhöht und jetzt liegen wir dank dem CDU-Scheißhaufen bei 65 Jahren.

Die Zumutbarkeitskriterien zu anzunehmenden Jobs bei Alg-I-Empfänder - § 121 SGB III, bei Alg-II-Empfänger - § 10 SGB II

 

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: MizuNoOto am 12:52:36 Sa. 17.Januar 2009
... @ all, nur aus Interesse. Gibt es keine Zwangsverrentung bei älteren Arbeitslosen?

Nein, die gibt es nicht. Deshalb endet auch nicht mit 65 oder 67 automatisch Dein Arbeitsverhältnis oder mit Erhalt des Rentenbescheids. In jedem Fall muß der ältere AN bei seinem AG die schriftliche Kündigung einreichen, sonst muß er arbeiten bis er in die Grube fällt, sofern ihn der AG für unabkömmlich hält.

Diese Eigenkündigungspflicht ist aber kaum der Regelfall. Betrachtet man sich die Realität, so wollen AG ihre Mitarbeiter schon mit 35 wieder feuern, weil die AG der Auffassung sind, daß ab Erreichen dieser Altersgrenze ein AN Ihnen zu anspruchsvoll hinsichtlich der betrieblichen Sozial- und Lohnkosten ist, er gewerkschaftlich organisiert ist und zu gut über seine AN-Rechte Bescheid weiß. Also erklärt der AG ihn einfach für kündbar, weil er angeblich schon die Kompostierungsreife erreicht hat - so sieht in der Praxis die Umsetzung der Menschenwürde lt. Grundgesetz aus.

Ein AG hält sich lieber depperte Jungspunde, die von Arbeits- und Sozialrecht keine Ahnung haben und sich bestens wie Zitronen auspressen lassen. Deppert sind die sowieso durch das 3gliedrige, sozial ausselektierende, bundesdeutsche Schulsystem, durch den medienwirksamen Reklame- und Konsumrausch, durch Baller- und Egoshooterspiele am Monitor und idiotischen Brot-und-Spiele-Veranstaltungen in privatrechtlichen Fernsehen.

jobless0815

Zitat von: Eivisskat am 10:52:30 Sa. 17.Januar 2009

...ich habe gelesen, dass auch während des ALGI durchaus hoher Druck ausgeübt wird/werden kann.


Das trifft vor allem insofern zu, als die Terminfrequenz beim Vermittler der ALG I Bezieher i. d. R deutlich höher ist, als ich das oft im Vergleich zu ALG II-Beziehern gelesen und gehört habe ( wohl auch deshalb , da es  für ALG II im entsprechenden zuständigen Sozialgesetzbuch SGB II auch die gestzlich festgesschrieben  Gültigkeit einer EGV von einem halben Jahr vorgsehen ist. So etwas gibt es nicht bei ALG I-Beziehern: da hängt es, abgesehen von der Personalstärke von den aktuellen Vorgaben der jeweiligen Agentur bzw. der entsprechende Weisungen von oben ab.)

Codeman

Ich kann behaupten das die Einladungsfrequenz bei U25 in Berliner Jobcenter Char. - Wilmersdorf 1 Monat beträgt.Jeden Monat soll man da antanzen..
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Schraubenwelle

Im ALG I gibt es auch EGV.
Habe damals selber eine bekommen..der Druck wird auch bei dem ALG I erhöht.

jobless0815

Zitat von: Codeman am 17:07:26 Mo. 19.Januar 2009
Ich kann behaupten das die Einladungsfrequenz bei U25 in Berliner Jobcenter Char. - Wilmersdorf 1 Monat beträgt.Jeden Monat soll man da antanzen..

Bei U25 ist mit das auch öfters zu Ohren gekommen, aber drüber sieht es meist anders aus.

Lefat

ZitatBei U25 ist mit das auch öfters zu Ohren gekommen, aber drüber sieht es meist anders aus.

bei mir Exakt alle 3 Monate !

kann man den Kalender nach justieren .
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

jobless0815

Zitat von: Schraubenwelle am 20:25:16 Mo. 19.Januar 2009
Im ALG I gibt es auch EGV.

...

Ja richtig,  der von mir hervorgehobenen Unterschied bezog sich auf die im Gegensatz zum ALG I im ALG II gesetzlich
verankerte Dauer. Noch etwas scheint hier relevant: wenn der sich im ALG I Befindende nicht vor Ablauf seines ALG I-
Anspruchsdauer vermittelt werden kann und in ALG II fällt, muss die BA an den ALG II Bereich mehrere tausend Euro
zahlen. Sowas geht im ALG II natürlich nicht.
Man hat also für die BA mit diesr Regelung  noch ein zusätzliche Druckmittel.

Schraubenwelle

@Jobless0815..oki  da sind wir uns einig

Puffgänger Hartz

wow, so viele Antworten in so kurzer Zeit... Danke!

Hat jemand noch eine Ahnung, wie weit sich die Krankmeldungen ausreizen lassen? Muss ich mit Repressalien rechnen?  Ich bin 62 und kann einfach nicht mehr ..... Bei meiner letzten Arbeit bin ich auch gar nicht mehr meiner eigentlichen Tätigkeit nachgegangen, sondern bin anderweitig eingesetzt worden, wo die körperliche Belastung minimal war.

Onkel Tom

Ich würde auch erstmal "Gesundheitliche Einschränkungen" bekunden.
Darauf gibt es eine Amtsärtzliche Überprüfung, dessen Termin mal locker
6 Monate dauern kann.

Eine EGV ist auch bei ALG-I möglich und sollte bis zur Feststellung der
"Gesundheitlichen Einschränkungen" nichts weiteres als die Verpflichtung
an der Untersuchung enthalten.
Alles andere wie z.B. Zuweisung in Ein-Euro-Job etc. wäre rechtswidrig.

Bis die ARGE dann weiter agieren kann, kann mal ein ganzes Jahr verstreichen.
das macht wenigstens 3,6 % weniger Rentenverlust aus.

Je nach dem, was dann das mediziniche Gutachten so von sich lässt, kann es
förderlich auf Erwerbsunfähigkeitsrente sein oder im schlechtesten Fall in den
Druck der 58ter Regelung münden.

Gefährlich wird es für die Rente, wenn die letzten 2 Jahre ALG-II bezogen
wurde.

Edit: Nach einem halben Jahr AU dürfte auch der Weg "Überprüfung der Arbeits-
fähigkeit" folgen. Glaube in Deinem Fall ist es ganz ok.
Repressalien ? Warum ? Gänge zum Amt etc.. musst Du im Kauf nehmen und wenn
Du immer einen Bekannten als "Beistand nach § 13 Abs.4 SGB 12" dabei hast,
sieht das ganz gut aus.

Lass Dich nicht verhartzen !

Codeman

Hier muss ich mal den Tom korrigieren,

bei der normalen Agentur f. Arbeit gibt es keine 1-Euro-Jobs und es gibt auch keine Zuweisung dazu,weil 1 Euro Jobs gar nicht im Gesetzesblatt des SGB III (Arbeitslosengeld I) auftauchen.

Wir reden auch nicht von der ARGE sondern von der Arbeitsagentur.

Mein Weg wäre,wenn ich in deiner Situartion wäre,beim ersten Termin gleich zu sagen,dass du diverse gesundheitliche Einschränkungen hast und du dich deshalb nicht mehr in der Lage siehst deinen bisherigen Beruf weiterhin auszuüben.Dann muss die Agentur f. Arbeit Ihren med. Dienst einschalten wo du dann vorstellig wirst und entsprechend untersucht wirst.Nebenbei solltest du schon gewisse ärztliche Atteste zu diesen Termin mitbringen,woraus auch klar deine gesundheitlichen Einschränkungen hervorgehen.

Beispielsweise:

Attest Orthopäde

Bei Herrn X wurden folgende Funktionsbeeinträchtigungen festgestellt (und hier gehts dann los).

Auf so einen Termin kann man schon gut und gerne ein halbes Jahr warten.Das bringt dir Zeit und weniger Abschläge.

MfG
Codeman

Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Arwing

Hallo Puffgänger Hartz,

natürlich kann man dir ohne eine Bestätigung der amtsärztlichen Untersuchung körperliche Arbeiten zumuten unter denen du leiden kannst. Kommt halt auf den Amtsarzt bzw. Sachbearbeiter an, wenn man Pech hat. Aber selbst da kann man direkt zum Hausarzt sich abmelden und nach ein paar mal dieser schmerzbedingten Abmeldungen im Betrieb, will man dich da auch nicht mehr haben :)
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Onkel Tom

Zitat von: Codeman am 20:55:53 Di. 20.Januar 2009
Hier muss ich mal den Tom korrigieren,

bei der normalen Agentur f. Arbeit gibt es keine 1-Euro-Jobs und es gibt auch keine Zuweisung dazu,weil 1 Euro Jobs gar nicht im Gesetzesblatt des SGB III (Arbeitslosengeld I) auftauchen.

...


Sorry, ich hätte wohl eher "Bewerbungsterrorkurs" oder mindestens xx Bewerbungen
schreiben sollen.

Solange die Arbeitsfähigkeit nicht festgestellt ist, kann auch keine EGV nach dem Prinzip
"nach den Stärken und Schwächen des Erwerbslosen" rechtsmäßig sein.
Lass Dich nicht verhartzen !

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