Umzug wegen Arbeitsaufnahme - welche Kosten werden übernommen?

Begonnen von tina1987, 11:34:30 Fr. 25.Juni 2010

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tina1987

Hallo zusammen,

ich habe nun endlich eine Stelle gefunden und kann zu meinem Freund in eine andere Stadt ziehen.

Jetzt stellen sich mir einige Fragen wie ich am günstigsten weg komme was Umzug etc. angeht.

1.
Soweit ich weiß übernimmt die ARGE die Kosten für den Umzug. Weiß jmd. in welcher Höhe oder wie wird das berechnet? Bei mir fallen kosten für einen Transporter, Umzugskartons und Helfer an. Wie soll ich das beantragen? Reicht es wenn ich das einfach so aufzähle oder wollen die genaue Beträge?

2.
In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass ich beim Auszug renovieren muss. Das wäre eigentlich nur streichen.Allerdings kann ich selber nicht streichen.  Übernimmt das die ARGE auch?

3.
Wenn ich meine Wohnung jetzt kündige muss ich noch bis Ende September Miete zahlen. Heißt ich müsste doppelt zahlen. Kann man beantragen, dass die ARGE die Kosten für die alte Wohnung übernimmt?



Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

milly

hallo tina,

herzlichen glückwunsch zu deiner neuen stelle!

es gibt hier eine suchfunktion (oben in der navi-leiste 3. funktion von links), vielleicht hilft dir das weiter, dich ein wenig selbst bezüglich deiner umzugsfragen schlau zu machen ;)

wie wäre es, deinen sb selbst zu fragen, was du auf welchem weg beantragen kannst und welche unterlagen dafür erforderlich sind?

wir sind hier leider keine auskunftei für umzugshilfen und ermessen deines sachbearbeiters...

übrigens, hab ich das richtig verstanden, dass du dich wegen arbeitsaufnahme aus algii abmeldest, die arge aber noch 3 monate deine 2. miete übernehmen soll? ;D - nicht schlecht, herr specht, halte uns bitte auf dem laufenden, was draus geworden ist...

viel glück :D


tina1987

Danke für deine Antwort. Werde mal schauen ob ich was finde.

Das mit der Doppelmiete war nur so ne Frage. Man liest ja so einiges im Internet. Die einen übernehmen sogar den Nachsendeauftrag von der Post, andere wollen gar nichts übernehmen.

Hab meinem SB noch nicht informiert, da ich noch nicht unterschrieben habe. Will erst 100% sicher sein, dass alles geklappt hat.

tina1987

Hab jetzt einiges gefunden und bin mir bei einer Sache nicht sicher. Wenn ich einen Antrag auf Umzugskostenerstattung stelle, muss ich dann 3 Kostenvoranschläge beilegen, auch wenn ich nur einen Transporter miete und selber fahre? Oder brauchen die die Kostenvoranschläge nur wenn ich ein Umzugsunternehmen beauftrage?

milly

Zitat von: tina1987 am 12:29:11 Fr. 25.Juni 2010
Danke für deine Antwort. Werde mal schauen ob ich was finde.
das ist schön ;)

ZitatDas mit der Doppelmiete war nur so ne Frage. Man liest ja so einiges im Internet. Die einen übernehmen sogar den Nachsendeauftrag von der Post, andere wollen gar nichts übernehmen.
na schau, da weisst du doch sogar schon einiges mehr als ich... und so ist das eben, die einen wollen, die anderen nicht, tjaja... nur, mit verlaub, woher sollen WIR wissen, was dein sb übernimmt ???

ZitatHab meinem SB noch nicht informiert, da ich noch nicht unterschrieben habe. Will erst 100% sicher sein, dass alles geklappt hat.
verstehe ich das richtig, dass du deinen sb erst informierst, nachdem du deine miete und deinen umzug über die arge finanziert hast ?( *grübel*

zitat @tina
"Hab jetzt einiges gefunden und bin mir bei einer Sache nicht sicher. Wenn ich einen Antrag auf Umzugskostenerstattung stelle, muss ich dann 3 Kostenvoranschläge beilegen, auch wenn ich nur einen Transporter miete und selber fahre? Oder brauchen die die Kostenvoranschläge nur wenn ich ein Umzugsunternehmen beauftrage?"

also meine glaskugel sagt mir: frage deinen freundlichen sb!

;)
milly

tina1987

Nee, ich informiere ihn erst wenn ich unterschrieben habe. Und dann beantrage ich alles. Mal schauen ob er dann überhaupt da ist. Denn seitdem ich ALG2 beziehe habe ich werder ihn noch meine Jobvermittlerin gesehen bzw. telefonisch erreicht....

milly

naja, dann mach das mal so :D scheint ja ne jemütliche arge zu sein ;). vielleicht isser ja dann auch da ;D. wenn nicht, beantragste halt trotzdem alles. schadet ja nicht.

:D
milly

bodenlos

Zitat von: tina1987 am 12:40:24 Fr. 25.Juni 2010
Hab jetzt einiges gefunden und bin mir bei einer Sache nicht sicher. Wenn ich einen Antrag auf Umzugskostenerstattung stelle, muss ich dann 3 Kostenvoranschläge beilegen, auch wenn ich nur einen Transporter miete und selber fahre? Oder brauchen die die Kostenvoranschläge nur wenn ich ein Umzugsunternehmen beauftrage?

Schlage denen doch vor, die anfallenden Rechnungen einzureichen.

milly

Zitat von: bodenlos am 14:25:56 Fr. 25.Juni 2010
Schlage denen doch vor, die anfallenden Rechnungen einzureichen.
;D hast natürlich recht, bodenlos, der arge was vorschlagen ist wesentlich effektiver - möglichst im nachhinein freilich - so wie tina das vorhat...

@tina
wird schon alles klappen, und wenn nicht, meldest du dich hier nochmal, ja? ;)

tina1987

Hey,

also ich hab meinen SB endlich mal erreicht. Er hatte heute von 13.30 bis 15 telefonische Sprechstunde. Erst war die ganze Zeit besetzt, dann ging keiner ran, aber dann... dann hab ich ihn am Telefon gehabt.
Hab ihm gesagt, dass ich eine neue Stelle hab. Er hat sich alles notiert und wollte schon wieder auflegen, aber dann hab ich ihn noch gefragt wegen den Umzugskosten. Er hat mich dann gefragt ob ich keine Freunde hätte. NEIN! Ich habe keine Freunde die einen großen Sprinter haben. Und auch keine die mit ihrem Auto 20x 200km hin und her fahren.
Auf jeden Fall soll ich ihm meinen Arbeitsvertrag schicken und einen Antrag auf Umzugskostenerstattung stellen. Nach den Renovierungskosten habe ich gar nicht mehr gefragt, aber den Antrag leg ich einfach dazu. Ist nur die Frage ob das alles "zeitnah" bearbeitet wird. Aber da war meine ARGE eigentlich immer recht schnell.


BGS

Zitat von: tina1987 am 16:09:00 Mi. 30.Juni 2010
...
... Aber da war meine ARGE eigentlich immer recht schnell.

Tja... jedem seine eigene ARGE.

Alles genehmigt bekommen?

MfG
BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

tina1987

Hey,

also meine Umzugskosten habe ich erstattet bekommen. War aber auch ein wenig kompliziert, weil die noch alles mögliche haben wollen was sie eigetlich schon haben.

Habe von meinem Vermieter von der alten Wohnung eine Heizkostenabrechnung bekommen und muss 130€ nachzahlen. Habe die beim Amt beantragt und es wurde mir verweigert, weil ich ja umgezogen bin und jetzt eine andere ARGE für mich zuständig wäre. Ist das so richtig? Immerhin geht es um die Kosten für die alte Wohnung.

Habe mein Gehalt erst Anfang August bekommen. Lohnabrechnung und Kontoauszug hab ich denen noch nicht geschickt, allerdings habe ich schon Post bekommen, dass es im Juli zu einer Überzahlung gekommen ist und ich das ALG 2 für Juli zurückzahlen muss. Muss ich das wirklich? Ich dachte, dass es bei der ARGE nach dem Zuflussprinzip geht.

Was sagt ihr denn dazu?

bodenlos

Zuflusssprinzip stimmt eigentlich, kann aber sein, das mit Arbeitsauafnahme das entfällt, aber das
sollen ALG II kundigere Leute mal schreiben.

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