eine etwas andere Welt! ALG1 - ALG2

Begonnen von Sir Vival, 16:52:24 Di. 20.Juli 2010

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Sir Vival

Hallole,

heute war ich im AA und habe vorab mal den Antrag auf ALG2 bekommen, bzw. bei einem SB erklärt bekommen.
Dann auch heute gleich das erste "Vermittlungsgespräch" mit folgender Rechtsf.-Belehrung bekommen.
Ich habe ja noch ein wenig Zeit, da ich noch ALG1 bekomme.

SB gleich mal losgelegt mit Leihfickern und Mini-Kack-Jobs und Sanktionen und warum es bei mir nicht geklappt hat in diesem Jahr einen Job zu bekommen und wo ich die Fehler bei mir verbessern will!
Ich bin nicht gerade explodiert, denn ich bin eh schon mit SOOO einem Hals ("etwas" voreingenommen) da reingegangen. Ich dachte: Angriff ist die beste Verteidigung. Kann ja nicht schlimmer werden.....oh doch!!! Und so war es. Leider kann ich mich nicht bremsen, wenn ich mal so richtig in Fahrt bin. Ich bin SB regelrecht im ZickZack verbal über die Fresse gefahren, so eine Wut hatte ich.
Ich sagte: Minijobs? Leihsklaverei? geringf. Beschäftigung? Nicht mit mir!
Dann gäbe es Sanktionen, wurde mir gesagt. Ich weiss das ja aus vielen Erfahrungsberichten hier.
Ich sagte: OK, dann legen Sie mal los! - Ruhe.......

"eine etwas andere Welt! ALG1 - ALG2" - Ja, das stimmt. Aber sowas von völlig anders!!! Bin mir vorgekommen, wie der letzte Dreck! Das hat ein Nachspiel!

Ich beruhigte mich dann ein wenig, weil SB ein wenig baff war und nicht so recht wusste, wie es jetzt weitergehen sollte. SB wurde ruhiger, ich wurde ruhiger (aber nicht netter). Ich habe SB eben mit Fakten teils mundtot gemacht, bzw. es versucht.

Ich habe SB gesagt, wenn er/sie denke, ich habe 24 Jahre gearbeitet und bin jetzt mal leider 1 Jahr AL und lasse mich vom Amt f****n, dann gibt´s Krieg! OK, kommt drauf an, wer das wie oder nicht versteht. Vieleicht muss ich noch einen Schritt härter werden, denn das lasse ich mit mir nicht machen! Ich fügte hinzu, dass es mir sehr ernst sei. Ist es mir auch!

Auf meine Frage hin wurde gesagt, es werde KEINEN Unterschied gemacht zwischen jemandem, der vorher 24 Jahre gearbeitet hat, dann 1 Jahr ALG1 war und jemandem, der noch nie gearbeitet hat oder gar nicht arbeiten will.
Ich meinte dann, wenn es so Schwarz/Weiss gesehen wird, dann werde ich von nun an, bzw. ab dann, wenn es eben an der Zeit ist, auch Schwarz/Weiss handeln. Krieg oder Frieden, Freude oder Hass, Tod oder Leben, nett oder abgrundtief böse (ja, auch das kann ich). Wie der/die SB das verstehe,sei mir völlig schnuppe. Ich werde ja dann nichts mehr zu verlieren haben. Ruhe......
Ich will nicht alle Einzelheiten aufführen. Ich weiss, dass die am längeren Hebel sitzen. Aber das ist doch eh der Fall. Ich mache evtl. auch mal was, was mir nicht so gefällt. Bin ja kein Querulant!

SB meinte auch, dass in meinem Lebenslauf doch recht viele Wechsel wären (versch. AG). Ich sagte sofort, dass das hier in diesem Gespräch ja wohl völlig unerheblich sei und was das denn jetzt soll. Etwa die Schuldsuche bei mir? Ich kann sie gerne über eine gewisse Schuldfrage seitens eines Arbeitgebers aufklären. Da war sie aber hellhörig. SB sollte mal auf "das Datum der jeweiligen Arbeitsstellen schauen. Teilweise sind da Zeiten dabei, da waren Sie noch im Kindergarten! Also aufpassen beim Eierkauf!" - Ruhe.......

Wenn das Gespräch anders angefangen hätte, wäre das auch völlig anders verlaufen. Aber nein!
Die müssen ja gleich voll aufdrehen und mit Sanktionen kommen, wenn ich nicht so oder so eine Scheissarbeit annehmen werde. Ohne vorher zu schauen, was denn da überhaupt los ist. Zum Kotzen...... 8)
So kann man das erste Gespräch natürlich auch führen. Und ich kann noch viel böser werden! Das werde ich auch.

p.s.: will hier nicht dastehen wie der, der "booaah! Is der eisenhart...."
Nee, das ist so gewesen, das habe ich mir heute Morgen so vorgestellt, wie das sein wird und so isses gekommen. Deshalb meine Wut!
Das wird sich nicht ändern!
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

ThePoor

Willkommen in schröders und clements welt:)

erstmal relaxen, mit stress kommst eh nicht weiter...

hm da muss man doch mal einen berwerberkurs machen:)
und wo ich die Fehler bei mir verbessern will!

also mal abwarten was du fürn SB dann hast, .......

guter satz...
gleich noch bei dem schrott DGB bedanken.
es werde KEINEN Unterschied gemacht zwischen jemandem, der vorher 24 Jahre gearbeitet hat, dann 1 Jahr ALG1 war und jemandem, der noch nie gearbeitet hat oder gar nicht arbeiten will.

bist ein guter kandidat für Zeitarbeits und Callcenter,

bei nem Callcenter hab ich mal bei der vorstellung gesagt, : bin nicht geignet, kann nicht lügen:)

milly

ZitatUnd ich kann noch viel böser werden! Das werde ich auch.
..Deshalb meine Wut!
Das wird sich nicht ändern!

[/zynikmodus an]willkommen im club!/zynikmodus aus]

glaubst du etwa, ich oder viele hier wären so unfreundlich wie oft hier im forum geboren, aufgewachsen, gebildet worden und haben unseren beitrag zum bip nicht geleistet (rhetorische frage)...

ich weiss, in so ´nem moment spricht man jemanden am besten garnicht an, ich tu´s mal trotzdem mit allem risiko  :baby:

ich selbst brauche immer ca. 3 tage um so einen "termin" zu verdauen. egal wie sehr ich mich seelisch vorher wappne, es erfolgen immer überraschungen, der phantasie der arge-sb´s sind da anscheinend keine grenzen an gemeinheit gesetzt.

sorry, wenn ich nochmal zynisch werde: du bist doch da hoffentlich nicht ALLEIN hingedackelt? wenn doch, soll´s dir für immer eine LEHRE sein!!!

also survival, mein tip - wenn´s dich interessiert - lasse erstmal richtig die sau raus (auf ne art, die niemandem weh tut) egal wie lange es dauert...

zum nächsten "gespräch" NIE WIEDER allein, versprochen?!

tut mir leid, dass du nun auch "dazugehörst", aber so werden wir letztendlich stärker (zweckoptimismus lässt grüßen)...

kotze dich aus und
liebe grüße
milly

Strombolli

"das Datum der jeweiligen Arbeitsstellen schauen. Teilweise sind da Zeiten dabei, da waren Sie noch im Kindergarten! Also aufpassen beim Eierkauf!"

Was für ein geiler Einwurf.

Nochmal ein: "Willkommen im Club." - Ich bin seither nur noch Anti. Wenn ich seit meinem Konkurs und Zwangsversteigerung depressiv usw. war, ALGII brachte mich endgültig gegen dieses Wirtschaftssystem auf. Was Staatbürgerkundeunterricht der DDR nie erreicheh konnte (hatte im ABI da eine 4, bei 5 zu vergebenen Zensurstufen, also 1 - 5 - für die jungen Leute zur Erklärung!), das erreicht der bundesdeutsche Alltag.

Und je mehr Leute in diese Mühle kommen, desto mehr wird es rund gehen in Deutschland. Oder besser unrund!

Die Antwort kann nur unerbittlicher Kampf sein. Der Eine verschärft verbal, der Andere brachial...
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

x-ray

[quote author]
und wo ich die Fehler bei mir verbessern will!
[/quote]

Das ist das System des SGB II, die Schuld grundsätzlich den Erwerbslosen zu geben. So wird schliesslich der ganze Massnahmenquatsch "gerechtfertigt", denn ohne solch tolle Aktivierung kanns ja nix werden  ::)

Bei der Antragstellung wurde auch mal gleich mit der Sanktionskeule gewedelt, um klarzustellen, dass es hier anders läuft und ich mich schon mal auf härtete Zeiten einstellen kann. Kam natürlich auch gleich mit nem Angebot zu ner Leihklitsche und hat mir grinsend erklärt, dass es gleich Sanktionen gibt, wenn ich mich dort nicht "ordentlich" benehme. Hab dann einfach entgegnet, dass er überhaupt nix macht, wenn ich meine Rechte vor dem Arbeitsgericht einfordere und deswegen fliege. Und dass ich bei diesem "Kunden" dort schneller bin, als er bis drei zählen kann.

Ja, hört sich jetzt auch hart und selbstbewusst an, zieht einen aber doch ganz schön runter, oft möchte man vor Wut einfach nur heulen. Und kommt von diesem Scheiss-Verein eine Einladung, ist bei mir der Tag gelaufen.

Ich gehe auch nie wieder allein dahin, die machen, was sie wollen und mit Beweisen für deren Willkür wird es dann auch schwierig. Hast du doch bestimmt gelesen, was für Hämmer da teilweise fallen und wie oft einfach nur dreist gelogen wird.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Fantomas

@ Sir Vival

Tut mir leid, dass es so bei dir gelaufen ist. Dein Termin ist exemplarisch für zahllose Termine, die bundesweit Tag für Tag so ablaufen. Die Masche ist dabei immer die selbe. Dem eHb die Schuld an seiner Situation zuweisen, um vom eigenen Versagen abzulenken. Lass dir von einem "alten Hasen" eines sagen: "Hör auf den Frust in dich reinzufressen, sonst haben diese Idioten gewonnen". Auch Zermürbung ist eine Art psychologische Kriegsführung. Investiere die Energien lieber, indem du dich mit deinen Rechten vertraut machst und beginne diese durchzusetzen. Erst dann werden die kapieren, dass sie es mit dir nicht machen können, weil positive eA, Widersprüche oder Klagen in der Personalakte eines SB immer schlecht aussehen. So wird ein Schuh daraus!

Ich warte immerzu auf die Frage, warum ich den keine Arbeit finden würde. Spontane Antworten könnten lauten:

- "Weil Sie mich nicht vermitteln?"
- "Weil nicht genug Arbeit da ist?" (6 Mio. Leistungsbezieher (exklusive Sozialgeld) aber nur rund 500.000 Stellenangebote usw.

Die haben ihr festes Konzept das sie runterleiern. Das basiert nun mal auf Einschüchterung- Der Deutsche ist dafür besonders empfänglich. Ich verweise dazu mal auf die Aussagen von C. F. v. Weizäcker, der den Deutschen m.M.n. treffend beschrieben hat.

Termine sollten grundsätzlich - nachdem du deinen SB genießen durftest - folgendermaßen ablaufen:

- Pünktlich mit Beistand erscheinen
- Beistand protokolliert (Anwesenheitspflicht ist damit nachweislich)
- Lass den SB-Hansel sein Programm runterpredigen
- Lächele und höre Aufmerksam zu
- Mach dir ein Spiel daraus, indem du guten und sachliche Argumente bringst (ich weiß, dass du das kannst). Am besten emotionslos. Nicht du sitzt auf der Anklagebank, sondern eine unfähige Verwaltung, die es nicht gebacken bekommt Arbeit für dich zu beschaffen. Mehr als deinen Pflichten (Suchen und bewerben) kannst du nicht nachkommen.
- Drückt man dir Stellenangebote aufs Auge, auf die du verständlicherweise keinen Bock hast, kannst du diese abwehren. Der § 10 SGB-II bietet viele Beispiele. Der Arzt deines Vertrauens wird dir bestimmt das ein oder andere attestieren.
- Natürlich nichts an Ort und Stelle unterzeichnen. Alles schön einpacken, durchlesen und auf den großen Stapel legen
- Sich nicht festlegen, sondern immer entgegnen, dass man "dies und jenes" erst in Ruhe prüfen müsse und man dann ggf. darauf zurück kommt.

Solange die keine EinV von dir haben sind die ziemlich machtlos. Falls Probleme auftauchen sollten, dann einfach hier melden. Hilfe bei der Gegenwehr - sodenn du diese wünschst - bekommst du auch.

Je mehr du dich über sowas aufregst um so mehr haben diese Penner macht über dich. Lass sie nicht IN DICH eindringen, sondern mach dir ein halbwegs schönes und sorgenfreies Leben und führe die Deppen vor.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Sir Vival

Oh danke für eure moralische Unterstützung!
Und ich denke nicht nur von mir, dass ich hier so lange gearbeitet habe. Ne ne....das weiss ich schon.
Ich habe es SB nur so gesagt, weil es eben auch Leute gibt, die noch nie gearbeitet haben. Is ja egal, weil sie eh schwarz/weiss denken.

Ich war eben heute 2 x dumm:
1. alleine dort gewesen, da ursprünglich nur Antragabgabe/Erklärung. Dann wurde gesagt, es wären noch 2 Termine frei. Dann habe ich gleich den heute genommen. Ich habe den Antrag auch erst bekommen, als ich beim Vermittlungsgespräch war. Vorher nicht. Naja, ich dachte erst, Sir Vivalchen, cool bleiben.....aber weit gefehlt. Das hat schon beim Empfang angefangen. SB NOCH NIE gesehen und SB schaut mich an wie vom Dach runter.....naja.....
Und alleine deshalb, da ich eben so knapp dort war. Werde mich da noch informieren, wie ich an einen Beistand komme.

2. Ich musste eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Vorher gab´s keinen Antrag zurück. Ich muss zugeben, das sehe ich jetzt ein wenig mit weisseren Augen (vorhin waren sie glutrot....nicht vom Kiffen, sondern vor Wut) und ich muss sagen, dass ich da zu unsouverän war. Ich hab´s einfach getan, weil es hiess, es gelte eh erst ab übernächsten Mond. Also eh für´n Arsch, was ich da unterschrieben hatte. Ich hatte ja vor 2 Wochen erst eine EGV beim meinem ALG1 Äffchen unterzeichnet.
Jetzt sehe ich da....gilt ab heute......obwohl ich ja noch ALG1 bekomme. Aber da mache ich mir jetzt mal keine Sorgen.

Mein Frage: Es ging ja erst mal um den Antrag. Das wurde dann zwar schön verpackt mittels eines "Vermittlungsgesprächs" (eine Frechheit war das :-) ), in dem ich dann das unterschreiben sollte. Ist das nicht Nötigung? Ich habe nämlich 2x gefragt, warum SB mir jetzt nicht den Antrag aushändigt.

Ich kenne die Aussagen von C. F. v. Weizäcker über den Deutschen. Stimmt eigentlich in allen Punkten. Nur ich bin ein wenig anders. Ich schlage im Notfall vorher alles kurz und klein, gerade weil ich noch was habe, um was es sich zu kämpfen lohnt  :)

Also noch einmal solch eine Anspielung von SB wg. meiner unerfolgreichen ALG1 Bemühungen und nur 2 Vorstellungsgesprächen in 1 Jahr und die relativ vielen Wechsel der AG und ich dreh auf englisch (alles voll auf 10).

Danke euch und ich bin froh, dass ich da nicht alleine bin.

Durch eure Bestätigung und der vielen, vielen anderen Erfahrungsberichte hier und anderswo ist es für mich ein Beweis, dass das alles System hat, wie die vorgehen. Kann einfach kein Zufall sein.

Der Kampf geht weiter!


Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Strombolli

Also bzgl. EGV habe ich hier nochmal folgenden Vorschlag zu machen:

Einfach mitnehmen, natürlich ohne zu unterschreiben, und dann den Text um konkrete Pflichten der ARGE bzgl. Arbeitsvermittlung und Förderung ergänzen. Wenn es geschickt fomuliert ist unterschreiben die das nie und man ist die EGV los. Versuchts einfach.

Vorlage der ARGE scannen, OCRTexterkennung in Schreibprogramm und dann entsprechend ergänzen. Das dumme Gesicht des SB, wenn dann die "amtliche Optik" stimmt und der Text zu Gunsten des "Kunden" gedreht wurde ist Gold wert.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

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Sir Vival

Ach, was ich vergessen habe:
als ich heute da rein gelaufen bin, hab ich doch glatt einen alten Bekannten getroffen.

- Ah, servus. Du auch?
- Nee, nimmer. Hab mich von diesem Scheiss Laden abgemeldet, da ich Arbeit gefunden habe. Pass bloss auf! Die wollen dich nur piesacken!
- Aha! Super. Viel Glück.
Er sagte auch, dass man, wenn man krankgeschrieben ist, länger ALG1 bekommt. Wäre wie eine Massnahme, in der man nicht AL ist. Sollte ich dann nicht sofort zum Arzt und mich für den Rest meienr ALG1 Zeit für halbtot erklären lassen? Dann geht´s noch bissl länger. Naja, bissl Spass beiseite. Aber das wusste ich nicht.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Fantomas

@ Sir Vival

ich habe noch was wichtiges vergessen! Wenn du also beim nächsten mal mit Beistand erscheinst, wird dein SB vermutlich sanftere Töne anschlagen. Falls er es nicht tut, solltest du wissen, dass du dieses Abkanzeln nicht über dich ergehen lassen musst. Du hast deine Meldepflicht bereits mit deinem Erscheinen erfüllt. Beistand dient dann als Zeuge. Falls also dein SB meint seine Launen zu haben kannst du ihn ruhig auffordern sachliche Töne anzuschlagen, da du sonst dieses Gespräch abbricht, er/sie/es es sich aber gerne wieder bei dir melden dürfte, wenn man sachlich miteinander diskutieren kann. Dann stehst du auf und gehst. Keiner muss dort auf glühenden Kohlen sitzen oder durch brennende Reifen springen.

Zum Thema Leistungen gegen EinV. Das ist natürlich totaler Dummfug, den dein SB verzapft. Die Leistungserbringung ist UNABHÄNGIG vom Abschluss einer EinV. Glaub mir. Ich habe dieses Experiment erfolgreich durchgezogen. Es ist natürlich bequem für einen SB mit Leistungsverweigerung zu drohen, wenn du nicht unterschreibst. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür jedoch nicht. Da du ohne Beistand dabei warst kann ich deine Reaktion verstehen. Ach ja. Jeder hier hat was zu verlieren. Nicht nur du. Auch wenn es beim ein oder anderen mehr bzw. weniger sein sollte. Die EinV wirst du wohl jetzt an der Backe haben. Aber tröste dich. In spätestens 6 Monaten kannst du andere Seiten aufziehen :evil:
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Sir Vival

Zitat von: Strombolli am 20:56:46 Di. 20.Juli 2010
Also bzgl. EGV habe ich hier nochmal folgenden Vorschlag zu machen:

Einfach mitnehmen, natürlich ohne zu unterschreiben, und dann den Text um konkrete Pflichten der ARGE bzgl. Arbeitsvermittlung und Förderung ergänzen. Wenn es geschickt fomuliert ist unterschreiben die das nie und man ist die EGV los. Versuchts einfach.

Vorlage der ARGE scannen, OCRTexterkennung in Schreibprogramm und dann entsprechend ergänzen. Das dumme Gesicht des SB, wenn dann die "amtliche Optik" stimmt und der Text zu Gunsten des "Kunden" gedreht wurde ist Gold wert.

oho....gefährlich. Is das nicht Urkundenfälschung?
______________

Sorry. Da haben sich einige Sachen überschnitten: ich meinte Stromboli mit der OCR..........gefährlich!

@Fantomas:
jo, ich muss sagen, SB war jetzt nicht so, dass ich sagen müsste: ruhige Töne. Das war eher ich, der explodiert ist.
Aber das mit der EGV merke ich mir. Mitnehmen und zu Hause durchlesen. Aber die EGV habe ich eh an der Backe.....ab 1. September.
5 Bew. pro Mond (diese inkludieren Leihficker, geringf. Scheisse, u.ä.). Da muss ich noch strategisch vorgehen. 5 gehen ja und inkludieren heisst ja nicht "muss". Das können dann auch 5 "normale", unprekäre Sachen sein.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

ThePoor

Zitat von: Sir Vival am 20:38:57 Di. 20.Juli 2010

2. Ich musste eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Vorher gab´s keinen Antrag zurück. Ich muss zugeben, das sehe ich jetzt ein wenig mit weisseren Augen (vorhin waren sie glutrot....nicht vom Kiffen, sondern vor Wut) und ich muss sagen, dass ich da zu unsouverän war. Ich hab´s einfach getan, weil es hiess, es gelte eh erst ab übernächsten Mond. Also eh für´n Arsch, was ich da unterschrieben hatte. Ich hatte ja vor 2 Wochen erst eine EGV beim meinem ALG1 Äffchen unterzeichnet.
Jetzt sehe ich da....gilt ab heute......obwohl ich ja noch ALG1 bekomme. Aber da mache ich mir jetzt mal keine Sorgen.

Mein Frage: Es ging ja erst mal um den Antrag. Das wurde dann zwar schön verpackt mittels eines "Vermittlungsgesprächs" (eine Frechheit war das :-) ), in dem ich dann das unterschreiben sollte. Ist das nicht Nötigung? Ich habe nämlich 2x gefragt, warum SB mir jetzt nicht den Antrag aushändigt.



Hä????

in welchem Film ist denn dein AMT gelandet?????
Du bist lange genug hier im forum, warum unterschreibst Du ne EGV, noch dazu wenn noch in ALG1 bist.
Das dummes gerede wenn die dir sagen das Du sonst keinen Antrag bekommst.
Dein SB ist voll bescheuert, oder hat dich voll verarscht.
Hier kannst Dir den antrag runterladen -- http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html
Fängt ja gut an bei dir, scheint ja ein mist laden zu sein

prüfen ob die EGV überhaupt rechtlich einwandfrei ist, rechtsbelehrung prüfen.

jetzt stellt sich mir die frage, ob man die unterschrift nicht einfach widerufen kann, es ist ja kein ALG2 Bezug, somit eh nix sanktionierbar danach

naja kommt draufan was drin steht, wenn nix drin steht ist egv auch egal.

Fantomas

Halte ich auch 1. für brisant, da SB meist zuerst unterschreibt, und 2. für viel zu aufwendig. Auf einen Gegenvorschlag lässt sich kaum ein SB ein, sondern erlässt direkt den Verwaltungsakt. Wozu also die viele Arbeit? Man kann ja mündlich äußern, was man gerne machen möchte. Dann sieht man ja was der SB in die EinV aufnimmt. Danach weiß man Bescheid mit wem man es zu tun hat. Übrigens, Sir Vival, Falls du es noch nicht gewusst hast. Eine EinV nicht zu unterschreiben stellt KEINEN Sanktionsgrund dar.

Lese mal hier weiter. (Beitrag 1 & 2) Dort habe ich mich zum Thema EinV weitestgehend geäußert. Vielleicht nimmt dir das ein wenig die Angst davor. Es ist nur Papier!
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Fantomas

Zum Thema Leiharbeit. Dafür gibt es ein probates Gegenmittel. Lerne einfach diesen Fragebogen auswendig oder nimm ihn zum Vorstellungsgespräch mit. Danach sollte auch noch die dümmste Leihbude wissen, dass sie dich nicht brauchen.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Fantomas

@ milly

Es wäre klasse, wenn du diesen deinen Fragekatalog mal der Öffentlichkeit verfügbar machen könntest d.h. ihn hier einstellen könntest. Da die eine EinV der anderen gleicht, wäre das universell einsetzbar und könnte die Vorbereitung auf so ein Gespräch deutlich erleichtern. Danke.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

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Sir Vival

Also in meiner EGV steht nur, dass ich 5 Bewerbungen pro Mond vorweisen muss. Natürlich auch die Ergebnisse. Aber das kenne ich ja eh von meiner Liste, in die ich die (vorhandenen) Ergebnisse eintrage.

Kann ich eigentlich von der EGV zurücktreten? Is ja noch keine 12 Std her......hmm.

Den Fragebogen habe ich mal kopiert.... ;D


Der Kampf geht weiter!

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ThePoor

Zitat von: Sir Vival am 21:25:52 Di. 20.Juli 2010
Also in meiner EGV steht nur, dass ich 5 Bewerbungen pro Mond vorweisen muss. Natürlich auch die Ergebnisse. Aber das kenne ich ja eh von meiner Liste, in die ich die (vorhandenen) Ergebnisse eintrage.

Kann ich eigentlich von der EGV zurücktreten? Is ja noch keine 12 Std her......hmm.

Den Fragebogen habe ich mal kopiert.... ;D


Der Kampf geht weiter!



wenn da sonst nix steht, werden sie die 5 bewerbungen dann per ENV-VA verordnen.....

bei mir steht keine zahl,steht nur angemessen, aber das wirst kaum hinbekommen:)

bei mir steht auch in der rechtsfolge belehrung das bei nichtunterschrift der EGV sanktioniert wird, sowas unterschreibe ich immer:)

ansonsten kenn ich mich da nicht so aus, normal kann ich jeden vertrag kündigen, aber ne EGV,
zb Unterschrift nichtig wegen nötigung, nur das wirst schwer beweisen können.

5 Bewerbungen pro monat halten die gerichte meist für zumutbar

x-ray

Nein, zurücktreten kannst du nicht, du kannst höchstens versuchen, sie in Hinblick auf §123 BGB anzufechten. Wird nur nicht ganz so einfach werden ohne Zeugen und ist der weitaus schwierigere Weg, als einen ersetzenden VA anzufechten. Deswegen drängen und überrumpeln die auch so gerne.

Besser als der Fragebogen ist meiner Meinung nach, sich selber alle wichtigen Gesetze über Leiharbeit anzueignen. Die ZAF sind auch nicht blöd, die Dispos könnten versuchen, dir Fangfragen zu stellen und so aussortieren, wer wirklich Bescheid weiss oder nur was vorgegebenes nachplappert, ohne es verstanden zu haben. Wer meint, dieser Fragebogen wäre den ZAF (die hier fleissig mitlesen) völlig unbekannt, ist in meinen Augen etwas arg naiv. Trotzdem ist er eine gute Orientierungshilfe, wo die wirklich interessanten Punkte liegen.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

milly

@phantomas:

Zitat@ milly

Es wäre klasse, wenn du diesen deinen Fragekatalog mal der Öffentlichkeit verfügbar machen könntest d.h. ihn hier einstellen könntest. Da die eine EinV der anderen gleicht, wäre das universell einsetzbar und könnte die Vorbereitung auf so ein Gespräch deutlich erleichtern. Danke.

wieviel bietest du >:D >:D >:D >:D >:D >:D >:D >:D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D :) :) :) ;)


das geht nicht. die "individualität" der egvs besteht nicht allein durch die bundesweite anzahl der argen und optionskommunen. sondern auch auf hauchfeinen 'zielen' etc. welche doch notdürftig zu einer gesetzlich vorgeschriebenen pro-forma- 'individualität' der erwerbslosen eingesetzt werden.

also nixda mit standard.

ich erinnere mich (kram den kram jetze nich raus) an einen spruch in meiner egv: "ihr briefkasten muss mit ihrem namen beschriftet sein." meine frage lautete daraufhin halt, wo das geschrieben stehen würde, und wie sie überhaupt auf die idee kämen dass mein briefkasten nicht beschriftet sei. und solche sachen und fragen.

also, ich meine, jede/r kann diesen wisch satz für satz durcharbeiten und entsprechende fragen dazu entwickeln, glaubst du nicht?


Strombolli

"Ihr Briefkasten muß beschriftet sein"

Diese Kasperköppe! - Wenn es nicht mein Inkognito beschädigen würde, könnte ich hier ein Foto des Eingangstores unserer ARGE inkl. Briefkasten posten.
Der Zustand dieser Bude ist unzumutbar. Im Übrigen ist es das ehemalige Dienstgebäude einer verhassten DDR-Institution. Der jetzige Chef hat seine Laufbahn schon damals in diesem Gebäude (um zu verfremden sage ich mal:) "irgendwie" begonnen.

Ein Schelm, wer ARGEs dabei denkt. - Dreckshaufen, damals wie heute!
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Sir Vival

Es tofft viel Spass in Steckifee.........

x-ray

Ich frag mich sowieso, was das soll, die EGV gleich bei der Antragstellung vorzulegen. Es ist doch eigentlich noch nicht mal sicher, ob du überhaupt Anspruch hast. Grade wenn jemand sehr lange gearbeitet hat, wird intensiv geschnüffelt, ob nicht irgendwelche ungesicherten Vermögenswerte vorhanden sind.
Und ganz ehrlich, kann ich dem kleinen Rüffel von @ThePoor irgendwie rechtgeben, im Gegensatz zu anderen, die noch nie ein Forum dieser und ähnlicher Art besucht haben, bist du schon länger hier an der Quelle der wichtigen Info`s  ;)
Naja, egal, passiert ist es jetzt, liegt bestimmt auch jedem anderen fern, da noch weiter drauf herumzuhacken. Details zur Anfechtung weiss ich jetzt nicht im Detail, aber soll eben nicht ganz so einfach sein. Ich würde jetzt auch aus dem Bauch heraus sagen, schau dass du diese Zeit irgendwie rumbekommst und es eben beim nächsten Mal besser machst. Eben das Ding einstecken und in Ruhe überlegen, nach welcher Taktik du da Widerstand leisten willst.

Und Einheits-EGV gibt es wirklich nicht, die unserer örtlichen ARGE (Stadt) und dem BEA (für den Landkreis) sind komplett unterschiedlich, sowohl in den RFB und auch der detaillierten Ausgestaltung. Das zu erschnüffeln konnte ich mir schwer verkneifen  ;)
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Sir Vival

nee, schon klar.  :-X
Jetzt im Nachhinein muss ich mir den Schuh selber anziehen und eure "Oh Mann!....."-Tatscher auf die Stirn sind schon berechtigt.
Dafür bin ich schon lange hier und habe auch schon in bestimmter Art und Weise geschrieben. Hmm.....

was meinst du mit schnüffeln? Jetzt schon oder erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich ALG2 beziehen könnte?
Bankverb. habe ich noch keine angegeben.....obwohl....über ALG1 schon.....

Aber: ich bin absolut überrumpelt worden!

1. mir wurden am Montag die falschen Antragspapiere  ausgehändigt (ich bekam ja dann gleich gestern den Termin bei der Antragsvorbereitung).
Da scheint es unterschiedliche Papiere zu geben. Ich bekam die dann.....nee, eben nicht, denn als erstes musste ich ja in dieses Nötigungsgespräch. Ich hatte bei der Antragsvorbereitung noch Fragen, wurde aber abgeschoben und mir wurde versichert, dass im Nötigungsgespräch mir alles erklärt würde. Dem war aber nicht so! Die machen das psychologisch sehr schlau!
Ich war dann so aufgeregt und in Wut, dass ich das völlig aus dem Kopf verloren hatte. Die SB hatte wohl eh keine Ahnung davon (??).

2. Mir fehlen Anlagen!! Fiel mir eben grad auf. Ich hab das Bündel mal angeschaut. KDU, MEB....fehlt alles. Also bekäme ich kein Mietgeld, oder?
Das mit der Mehraufwandsernährung muss nicht unbedingt sein. Da gibt´s in D andere Notfälle. Aber Unterkunftskosten (Miete, usw....)?


Der Kampf geht weiter!
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

ThePoor

naja, wenn du bis jetzt keine zb aufstockendes ALG2 bekommen hast, woher sollen die dann die KDU (kosten der Unterkunft) wissen, also muss man das wohl beantragen, ansonsten fällt das denen schon irgendwann auf das es fehlt, und dir evtl. auch, auf deinem konto:)
Kointo Nummer würde ich auch auf jedenfall angeben, die werden auch noch noch kontoauszüge sehen wollen.
Das ist alles ein seltsames Amt bei dir, evtl hast die auch total durcheinander gebracht:)
und so nen kleine , mit zeitvertrag, mal kurz geschulte SB, die antragsanahme macht, völlig verunsichert:)


oder ist das ne optionskommune?

ne standard EGV is ja nix wildes, hab jetzt schon meine 3. unterschrieben, es kommt halt draufan was drin steht, hab bei der jetzigen auch lange überlegt, aber mit ner EGV-Va hätte ich schlechter dastehen können.
Hab auch mitgeteilt das die EGV ungesetzliche Rechtsbelehrung enthält, na ja die anwort war, Ist halt Amt, nun wissen halt mein SB und ich, das ich ne EGV habe die ungesetzlich ist, damit auch jederzeit anfechtbar, bzw ist eh nichtig, aber es ist halt eine da, und ruhe ist. SB Pflicht ist erfüllt...
papier ist geduldig.

normal, wenn bei dir kein profiling vorliegt, hätten die gar keine EGV abschließen sollen,,  laut BA

Alan Smithee

@Sir Vival: wenn dir Formulare / Anträge fehlen, dann guck mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

runterladen und ausdrucken.

Und falls dir die Ausfüllhinweise nicht ausgehändigt wurden:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf

Die linke Spalte in diesem PDF erklärt alles genauer!

;)
...still dreaming of electric sheep...

Galenit

Zitat von: Sir Vival am 21:25:52 Di. 20.Juli 2010
Kann ich eigentlich von der EGV zurücktreten? Is ja noch keine 12 Std her......hmm.

Schau Dir mal folgendes an:
Arbeitsanweisung der BA zu EGVs (genauer Ablauf, Profiling)
Urteil zur Formelhaftigkeit von EGVs (ich glaub das SG Hamburg wars)
Urteil zu Rechtsfolgebelehrungen (SG Düsseldorf)

Daraus bastelst Du dann einfach eine Kündigung aus oben genannten Gründen, setzt einen Termin von 2 Wochen für die schriftliche Kündigungsbestätigung (wir kommen aus Hannover aber haben trotzdem o.g. Urteile verwendet) und schickst das dann per Einschreiben an die ARGE. Dazu verfasst Du dann noch eine Anfrage nach §33 und §35 SGBX in Verbindung mit §13-16 SGBI in der Du Sie aufforderst für jeden einzelnen Punkt der Arbeitsanweisung den Sie nicht beachtet hat, für die fehlenden  RfB und die Formelhaftigkeit stellung zu nehmen und Ihr, aus der EGV nicht ersichtliches Konzept zu Deiner Wiedereingleiderung, aufzuzeigen, natürlich auch mit Terminsetzung von 2 Wochen.
Bisher haben wir dadurch mehrere EGVs gekündigt bekommen (die Kündigungsbestätigung kam immer vor der Fristsetzung)  und dann entweder eine neue, bessere verhandelt oder nichtsmehr vom SB gehört.

Der Faden zur unteren Kündigung, dort ist auch die Anfrage zu finden auf die sie sich bezieht: http://www.chefduzen.de/index.php/topic,10623.0.html
ZitatHiermit kündige die am 27.06.2007 widerrechtlich erstellte Eingliederungsvereinbarung aus folgenden Gründen:
1.Gemäss Urteil vom SG Hamburg (S 12 8201/07 ER) vom 23.04.2007 ist die EGV in dieser Form rechtswidrig weil keine Vertragsverhandlungen geführt wurden (Erstellungsdatum EGV 26.06.2007, allererster Termin und Kontakt mit der Sachbearbeiterin am 27.06.2007), sondern lediglich ein Vordruck verwendet wurde.
2.Gemäss o.G. Urteil ist ein zwingender Bestandteil der EGV ein Vermittlungskonzept welches sich im verwendeten Vordruck nicht findet.
3.Die EGV stellt in dieser Form eine inhaltsleere Verpflichtungserklärung der ARGE dar,  die lediglich mir einseitig Eigenbemühungen aufgibt.
4.Es erfolgte keine hinreichende Rechtsfolgebelehrung (BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18) bezüglich der Nichtunterschrift und der Folgen, sondern lediglich die Drohung einen Verwaltungsakt einzuleiten, ohne das Sie die Folgen und Konsequenzen für mich genannt haben. Ich habe versucht ihnen die Möglichkeit zu geben dieses gemäss §33 und §35 SGB X in Verbindung mit §13-16 SGB I nachzuholen, was sie mit Schreiben vom 14.09.2007 nicht getan haben. Sie haben lediglich wieder nur auf einen Verwaltungsakt ohne genaue Folgen hingewiesen und somit wiederholt gegen ihre Auskunfts- und Beratungspflicht verstossen.
5.Sie haben mir keine genaue Auskunft über meine aus der EGV entstehenden Pflichten und Rechte gegeben obwohl ich sie mit Schreiben vom 20.08.2007 dazu aufgefordert habe dieses nachzuholen.

Bitte bestätigen sie mir bis zum 07.11.2007 den Erhalt dieser Kündigung.

Viel Glück damit, ich bin die nächste Zeit eher selten an nem Rechner, werde aber versuchen alle paar Tage mal reinzuschauen ...
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

x-ray

Zitat
was meinst du mit schnüffeln? Jetzt schon oder erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich ALG2 beziehen könnte?
Bankverb. habe ich noch keine angegeben.....obwohl....über ALG1 schon.....

Ganz einfach, damit du Anspruch hast, musst du im Gegensatz zu ALG I bedürftig genug sein. Ansonsten wird dein Antrag abgelehnt und du darfst dich erst erneut melden, wenn dein Vermögen auf den Schonvertrag zusammengeschrumpft ist. Dazu musst die deine Vermögenswerte angeben und nachweisen. Und was du da hast, wird genauestens angeschaut und bei Überschreiten die Verweretbarkeit geprüft. Das trifft jetzt zwar wirklich nur einen kleinen Teil - aber halt gleich mit voller Wucht diejenigen, die durch jahrelange Arbeit die eine oder andere Summe ansparen konnten.Auch wenn du z.B. einen Pkw hast, gibt es eine Schätzung. Wenn der unangemessen ist, verkaufen und den unzulässigen Höchstbetrag erst mal zum Lebensunterhalt verwenden. Und das gibst du am besten alles vollständig und freiwillig an, denn wenn sie es durch den Datenabgleich erfahren, hast du richtig Ärger an der Backe.
Sofern nicht alle Unterlagen bei der Antragsabgabe vorliegen, kann er auch nicht bearbeitet werden. Und da es für die KdU keine Pauschale gibt, kann die Leistungsabteilung auch erst das Rechnen anfangen, wenn der Betrag für Miete und Heizkosten bekannt ist. Vorher kann dein Antrag überhaupt nicht bearbeitet werden und dem kann auch nicht ohne Bedürftigkeitsprüfung mal schnell stattgegeben werden.

Die Optionskommune braucht und verlangt dasselbe, nämlich alle wichtigen Unterlagen zur Prüfung und Berechnung des Anspruches. Wer Anspruch hat, regelt das SGB II, deswegen ist es egal, ob ARGE oder Optionskommune.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Sir Vival

hmm....danke  :) :) :)

Also ich bin da jetzt ein wenig zu sehr in Terrorstimmung und kann deswegen wohl nicht so sehr meine Gedanken zusammenfassen und ausserdem  bin ich momentan auf Revolution eingestellt.

Ich hab da was für´s Landratsamt. Das müssen die wohl erst bestätigen, dann geht´s wohl zurück und ich bekomme die KDU (??)
Jo, war ein richtig gutes Beratungsgespräch und mir wurde alles schön erklärt, womit ich nun keine Fragen mehr hab........ >:( >:( >:(

Auto ist nicht auf mich angemeldet.
Was ist denn ein Profiling? Also von der Bedeutung schon, aber in Verbindung mit ALG2?

Es tofft viel Spass in Steckifee.........

ThePoor

Zitat von: x-ray am 10:33:58 Mi. 21.Juli 2010
Zitat
was meinst du mit schnüffeln? Jetzt schon oder erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich ALG2 beziehen könnte?
Bankverb. habe ich noch keine angegeben.....obwohl....über ALG1 schon.....

du z.B. einen Pkw hast, gibt es eine Schätzung. Wenn der unangemessen ist, verkaufen und den unzulässigen Höchstbetrag erst mal zum Lebensunterhalt verwenden.

naja, soweit mir bekannt...
man kann schon seinen Ferrari behalten, wenn man bei verkauf mehr als 15% vom wert des fahrzeuges verlieren würde:)
also je teuerer der Pkw, desto höher die chancen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-was-gehoert-zum-vermoegen-beim-alg-ii-8001.php
Voraussetzung für eine Anrechnung von Vermögen ist zunächst, dass es überhaupt verwertbar ist.
as Vermögen kann aber auch nicht angerechnet werden, wenn seine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre. Offensichtlich unwirtschaftlich ist die Verwertung, wenn die Betroffenen unter Berücksichtigung der Kosten der vorzeitigen Vertragsauflösung bzw. des vorzeitigen Verkaufs mehr als rund 15% des Substanzwertes des Vermögens verlieren würde
Die Behörde wird also bei einer späteren Verwertbarkeit
des Vermögens (z.B. bei Auszahlung der Lebensversicherung) das an Euch gezahlte Alg II bis zu der Grenze des geschützten Vermögensfreibetrags für sich beanspruchen.

Vielfach ist aber eine Darlehensvergabe unzulässig. Das hat das Bundessozialgericht festgestellt (Urteil vom 6 Dez. 2007, AZ: B 14/ 7b AS 46/06 R). Das Gericht vertritt in dem Urteil grundsätzlich die Ansicht, dass Vermögen im Rahmen von Alg II dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn es binnen eines Zeitraums von 6 Monaten mit gesetzlich zulässigen Mitteln nicht zu verwerten ist.


@Sir Vival

landratsamt???
Das hört sich nach optionskommune an!

dann hättest eh min 2 sachbarbeiter, 1 x geld, 1 mal eingliederung

profiling, dient dazu rauszufinden für was du (noch) geeignet bist, ohne das zu wissen kann man dich nicht eingliedern...

ist eigentlich meist ein IQ test, mathematische, sprachliche und händische fertigkeiten,  manche ämter denken auch der lebenslauf reicht.


also du mußt erst mal abwarten was ist wenn du deinen richtigen sachbarbeiter triffst, der letzte , die, wars wohl nicht, vermute ich.

wies dir geht, steht und fällt mit deinem SB, ALG2 läßt willkür tür und tor offen, bis zum gericht

kann durchaus sein das die dir gleich nen 1€ job geben wollen, falls die was haben, man muss ja testen ob du noch zu regelmäßiger arbeit fähig bist nach der langen ALG1 zeit:), das zb ne 0815 begründung, die manche gerichte akzeptieren, eingliederung.
sowas würde ich jedenfalls nie mehr durch ne EGV absegnen.

x-ray

Zitat
Ich hab da was für´s Landratsamt. Das müssen die wohl erst bestätigen, dann geht´s wohl zurück und ich bekomme die KDU (??)

Hatte ich auch für die Gemeinde bekommen. Ich musste dann ins Rathaus, das Ding vorlegen und abstempeln lassen. Für die KdU brauchst du deine Miet- und Nebenkostenbescheinigung, denn die Kosten dafür werden nur in tatsächlicher Höhe übernommen. Darüber kann keine Behörde Auskunft geben.

@ThePoor,
natürlich gibt es da Grenzen, ändert aber nicht daran, dass es geprüft und erst mal versucht wird. Und sehr gerne maßen die sich Sachen an, die sie gar nicht verlangen dürfen. Dass einige trotzdem ein dickes Auto fahren, liegt wohl eher daran, dass der Fahrzeugbrief noch auf der Bank liegt  ;)
Was einem nicht gehört, kann man auch nicht für den Lebensunterhalt verwerten.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

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