Gesprächsprotokoll /Begleitung z.Arbeitgebergespräch

Begonnen von rumpelpumpel, 13:57:35 Mo. 27.September 2010

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rumpelpumpel

heute hab ich vom Anwalt die Info bekommen, das es keine gesetziche Regelung gibt ob der AN zum Arbeitgebersgespräch Begleitung mitnehmen darf und dies der AG dulden muss, von daher kann der AG durchaus von seinem Hausrecht gebraucht machen

aaaaber, wer kennt das nicht, da sitzt man einsam und verlassen im Büro. gegenüber 2 Disponenten, der eine die ganze Zeit über süffisant grinsend ohne ein Wort zu sagen, der andere redet auf einen ein , um diesen Nachteil des AN auszugleichen, darf der AN ein Protokoll des Gesprächs anfertigen, der Arbeitgeber ist im Anschluß verpflichtet auf Verlangen selbiges zu unterschreiben

bleibt jetzt nur noch die Frage, was los ist wenn die Unterschrift verweigert wird und 2 Dispos hinterher behaupten sie wüssten von nichts....

Jonny79

Kann mir nicht vorstellen, daß ein AG sowas unterschreiben muß. Und wen er in seine Räumlichkeiten lässt dürfte eben auch seine freie Entscheidung sein. Wie es wohl aussieht, wenn du dich auf Grund eines Vermittlungsvorschlages mit RFB dort zwangsweise blicken lässt? Das Arschamt muß schließlich auch Beistand dulden.

Hatte ich allerdings auch mal, das der Chef einer ZAF (Zuhälter und Ausbeuter Firma) mich zum Entlassungsgespräch zitiert hatte - wegen meiner "Unlust, um nicht zu sagen Faulheit" o.Ton meines Kündigungssschreinbens ;) - und da saß auch sein "Handlanger" mit drin, wohl als Zeuge des Gespräches. Ob ein reiner Mitarbeiter wie dessen "Handlanger" allerdings auch vor Gericht bereit wäre eine Unwahrheit zu beeiden halte ich eher für unwahrscheinlich.

Ich hoffe du hast nicht vor persönlichen oder telefonischen Kontakt mit einer Scheißarbeitsbude zu pflegen?!
Ich bin arm, aber sexy!

brettermeier

In dem Fall einfach in das Protokoll mit aufnehmen, dass der AG die Unterschrift verweigert hat.

Immer ganz sachlich die Tatsachen aufschreiben mit Datum, Uhrzeit und Gesprächsteilnehmern.




Stoppelhopser323

Also ich sollte mich im August bei einer ZA Firma als Maschinen und Anlagenführer bewerben, laut Stellenangebot mit Erweiterten Kenntnissen also demnach laut IGZ E3 also 9.25 Euro. Wurde mir so auch von der IGZ und der IG Metall bestätigt.
Tja die Firma weigerte sich E3 zu zahlen und bot mir an, als Maschinenhelfer für E1 anzufangen und das Gnädigerweise sogar an dem Arbeitsort aus dem Stellenangebot mit just der genannten Tätigkeit, also stimmte alles nur ned der Lohn.
Für mich also eindeutig Verarschung hoch 10.
Das lehnte ich dankend ab und nu hab ich 30% Sperre vom Arschamt bekommen weil ich angeblich den mir angebotenen Job nicht angenommen hab.
Ja ne klar Raffen die Affen auf dem Amt nicht das ich auf meinen mir zustehenden Tariflohn Verzichten soll??????????

Kann es sein das man in Zukunft auch schon Bei Vorstellungsgesprächen nen Zeugen mitnehmen muss so wie beim Amt um sich vor solchen Firmen zu schützen. >:(


Asooo muss noch dazu erwähnen das mir in letzter Zeit öfters aufgefallen ist, das Firmen wo man sich Bewerben muss, sogar Falschaussagen gegenüber dem Amt machen.
Nur wenn alle gemeinsam etwas tun wird sich was ändern

Jonny79

Verarsche ja, aber wenn die dich letztlich nur als Helfer einstellen wollen, dann bekommst du keine Kat. E3. Die brauchen gegenüber dem Arschamt ja nur zu behaupten, das die Stelle auf die du dich eigentlich beworben hast schon vergeben ist. Und wieder mal die Frage: Warum pflegst du telefonischen oder persönlichen Kontakt mit solchen Subjekten? ??? ??? ???
Ich bin arm, aber sexy!

rumpelpumpel

telefonischer Kontakt ist allemal besser als persönlicher

da sitzen sich nämlich dann nur 2 Leute gegenüber, aussage gegen Aussage...

Stoppelhopser323

Freiwillig hab ich garantiert keinen Kontakt zu denen, das kannste mir glauben.
Hab mich ja explizit auf die Stelle im Stellenangebot beworben und nicht als Helfer und wenn erst nach dem Gespräch offenbahrt wird, wie der Lohn ist und nicht wärend des Gespräches, obwohl ich mehrfach erwähnte das ich mich direkt auf das Angebot beziehe und die Tätigkeit auch genau den Anforderungen des Vermittlungsangebotes entsprach dann ist das für mich Betrug.
Aber egal meine Gewerkschaft will ja auch Arbeit haben ;)
Nur wenn alle gemeinsam etwas tun wird sich was ändern

schwarzrot

Zitataut Stellenangebot mit Erweiterten Kenntnissen also demnach laut IGZ E3 also 9.25 Euro. Wurde mir so auch von der IGZ und der IG Metall bestätigt.
Tja die Firma weigerte sich E3 zu zahlen und bot mir an, als Maschinenhelfer für E1 anzufangen und das Gnädigerweise sogar an dem Arbeitsort aus dem Stellenangebot mit just der genannten Tätigkeit, also stimmte alles nur ned der Lohn.
Für mich also eindeutig Verarschung hoch 10.
Das lehnte ich dankend ab und nu hab ich 30% Sperre vom Arschamt bekommen weil ich angeblich den mir angebotenen Job nicht angenommen hab.

Hoffe mal dass du gegen die 30% sperre vor gericht ziehst. Du hast ja schliesslich das eigentliche arbeitsangebot nicht ausgeschlagen, sondern das war zur zeit deiner anwesenheit zum vorstellungsgepräch schon nicht mehr vorhanden (wenn es jeh existiert hat).
Somit war das angebot unbestimmt und sowas ist nicht rechtens, auch wenn die arge sowas immer erst mal versucht. Schliesslich klagt ja nur ein bruchteil vor gericht gegen arge-entscheidungen. Die die es tun aber immerhin mit mehr als 50% erfolg!  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Jonny79

@rumpelpumpel:

Neeeeeeeiiiiiiiiiin!!!!!!!!!

Schriftlich bewerben!!!!

Ich hab hier was dazu geschrieben, ganz unten...

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22346.0.html

Bin seit knapp 6 Monaten auf Hartz 4, habe in der Zeit fast 30 ZAF Vermittlungsvorschläge vom Amt, dank schriftlicher Bewerbung mit ZAF Fragebogen abwehren könnnen.

Bald ist bei uns "Tag der Zeitarbeit" (meine Premiere), da hat mir mein SB schon ein Hochglanzinfoheftchen in die Hand gedrückt und obendrein schon durchblicken lassen, das er noch ne Einladung schicken will, wäre ja noch ne Weile hin. Auftauchen, Einladung abstempeln lassen, nach Hause gehen und weiterschlafen. So wird das bei mir laufen!

@Stoppelhopser323:

Ich kenne deine Laufbahn nicht, aber wenn du z.B. auf Hartz 4 bist, dann ist es mitunter (ich bin mir nicht sicher wie das mit dem "unbestimmten" ist) eh egal wie sehr die sich um die Lohnfrage drücken oder anlügen, weil du eh fast alles annehmen musst. Von deinem SB wirst du nur hören das es dort wohl "unglücklich gelaufen ist" aber E1 immer noch besser ist als nichts.
Ich bin arm, aber sexy!

Stoppelhopser323

Ja ne klar E1 ist besser wie nichts, weiter denken ist angesagt.
Ich jedenfalls seh nicht ein das ich 7.60 Euro bekomme während der Festangestellte neben mir die gleiche Arbeit macht aber 13 Euro und mehr hat.
Und genau diese denkweise " lieber E1 wie nichts" sorgt dafür das es immer schlimmer in Deutschland wird.
Genau diese Leute sind dafür verantwortlich das man von seinem Lohn nicht mehr leben kann.
Das man aber kaum noch normale Jobs bekommt weiss ich auch man findet nur noch ZA, aber trotzdem mache ich diese verarscherei nicht mehr mit.
Hab heute wieder nen Brief vom Amt bekommen mit Stellenangebot bei ZA diesmal als Wärmeisolierer....  Kenntnisse: Gebäudedämmung, Wärme-Kältedämmung, Verputzen, Schalldämmung
Tja fällt leider unter Bauhauptgewerbe, also einfach ausgedrückt VERBOTEN, beim Amt wissen die das auch aber kratzt keine Sau.
Was solls hat meine Gewerkschaft wieder was zu tun ;D

Laufbahn:
ok bin gelernter Trockenbaumonteur, kann 5 verschiedene Schweissverfahren(trotz abgelaufener Prüfungen), hab Staplerlappen beim Tüv gemacht, Erfahrung als Maschinen und Anlagenführer und noch diverse andere Kenntnisse

Asooo und mir isses Rille ob ALG 1 oder ALG II noch hat man Rechte und die lass ich mir nicht nehmen.

Nur wenn alle gemeinsam etwas tun wird sich was ändern

Jonny79

Ja da stimm ich dir voll zu, hab auch keine Bock für 7@ sonstwas zu buckeln!

Das mit dem Bauhauptgewerbe ist wohl wahr, aber ich wollte das nicht mit dem Amt klären wollen, besser schriftlich mit ZAF Fragebogen bewerben, und wenn es wirklich ne Anstellung gibt kannst du immer noch weitere Schritte planen. Dein SB hat nur ein Ziel: Dich aus dem Bezug/der Statistik zu drängen. Versteh ich übrigens gar nicht, warum manche SB so aggresiv sind, es darf nämlich überhaupt gar nicht erfasst werden wie viele Leute der SB X in Arbeit gebracht/sanktioniert/auf dumme Maßnahmen geschickt hat, das weiß ausser ihm niemand (er auch nicht, es sei dem er führt ne Strichliste), folglich kann er von seinem Teamleiter auch nicht angepisst werden wenn er "sanktionsfaul" ist.

Wegen deiner Sanktion: Hol nen Beratungsschein, geh zu nem Fachanwalt und der wird dir ne Einschätzung von der Situation geben. Ist die Sache erst beim Anwalt, dann geht es eh fast von alleine weiter, was hast du zu verlieren?
Ich bin arm, aber sexy!

Stoppelhopser323

Bin Gewerkschaftsmitglied ;D

Von daher ist logischerweise alles schon in Arbeit ;)
Nur wenn alle gemeinsam etwas tun wird sich was ändern

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