Die 2. Runde... Wie lange Kündigungsfrist bei Kündigung auf ärztlichem Anraten?

Begonnen von Chlorophytum, 15:29:21 Mo. 28.März 2011

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Chlorophytum

Hallo!

Ich hatte ja in meinem letzten Threat, ist schon etwas länger her, die Zustände an meinem Arbeitsplatz beschrieben. Kam in psychiatrische Behandlung wurde gekündigt, kurierte mich aus, wurde stabil und dann ging ich zurück an meinen alten Arbeitsplatz.

Arbeitsplätze sind trotz angeblichem Aufschwungs dünn gesäht, das Arbeitsamt saß mir im Nacken, also dachte ich mir, versuche ich es nochmal.

Dauerte drei Monate dann war alles wieder genau wie vorher. Nur das noch Beleidigungen und nahezu schizophrenisches Verhalten der Führungsetage dazu kam. Dazu kamen noch ein paar unangenehme Ereignisse aus dem privaten Bereich, ich bin zusammengekracht.
Habe jetzt den Zettel vom Arzt "Kündigung auf ärztliches Anraten", hatte man mir beim Amt so empfohlen. Die Frage ist jetzt, wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?
Als mein Kollege kündigen wollte, hieß es etwas von drei Monaten. Im Vertrag ist jedoch keine Kündigungsfrist festgesetzt. Demnach müsste ja die normale gesetzliche Frist gelten, sind vier Wochen??? Oder gibt es eine andere Möglichkeit? Bin jetzt erstmal krankgeschrieben, für zwei Wochen.


Danke im Vorraus.

LG Chlorophytum

Mario321

Wie schon im ersten Thema erwähnt, gelten für dich dieselben Fristen wie für den AG. Da du die Behandlungen belegen kannst, wirst du ordentlich Kündigen können. 4 Wochen zum nächsten Monatsersten oder 15ten. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das im Vertrag nichts steht. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Es wäre aus der Praksis ratsam schon vorher eine andere Stelle zu haben und dann einen Aufhebungsvertrag anzubieten, bzw. zu verlangen. OHNE zu erwähnen, das du eine andere Stelle hast. Sag das du fertig bist und nicht mehr kannst. Laß denen das Gefühl, das sie gesiegt haben. Nichts unterschreiben, das du alle Rechte abtrittst oder ählnliches.

Damit entgehst du stress mit dem Amt, recht haben und im Recht sein, sowie dein Recht bekommen sind oft zwei paar Schuhe.
Bei Eigenkündigung aus welchem Grund auch immer, und bei entretender Arbeitslosikeit, wir das Jobcenter auf jedenfall etwas "prüfen" müssen. Das bedeutet du bekommst den schwarzen Peter zugeschoben.

Wenn das unter Dach und Fach ist, kannst du versuchen über den Rechtsweg noch etwas Entschädigung vom alten AG einzuholen. Begründung für das "verspätete" Handeln ist die Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zum AG..

(Das jetzt von Laie zu Laie)
Nehmen um zu geben. Geben um zu nehmen. Schenke den Reichen nicht deine Aufmerksamkeit, auch nicht deinen Neid! Sie haben es sich nicht verdient, denn sie schenken dir auch nicht ihr Geld.

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