Arbeitsagentur erhöht Druck auf Langzeitarbeitslose

Begonnen von Revolutzer, 12:00:17 Fr. 29.April 2011

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Revolutzer

ZitatIm vergangenen Jahr haben die Arbeitsagenturen so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie noch nie zuvor. Durch die Kürzung von Leistungen haben sie den Druck auf Langzeitarbeitslose stark erhöht und über 10 Millionen Euro eingespart.

Laut eigenen Angaben hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010 828.708 Mal Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Das sind 14 Prozent mehr als im Jahr 2009. Auch die Höhe der Strafen ist gestiegen. Die Leistungen wurden im Schnitt um 123,72 Euro gekürzt. Im Jahr davor betrug die durchschnittliche Strafsumme noch 114,31 Euro.

In fast 500.000 Fällen wurden die Sanktionen wegen nicht eingehaltener Termine bzw. Terminfristen oder – wie es im Amtsdeutsch heißt – wegen Meldeversäumnissen verhängt. Die wegen Meldeversäumnissen verhängten Sanktionen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 20,6 Prozent.

Etwa 142.000 Strafmaßnahmen erfolgten wegen Verletzung von Pflichten bei Eingliederungsvereinbarungen, zum Beispiel wenn keine oder nicht genügend Bewerbungen geschrieben und der Agentur für Arbeit gegenüber nachgewiesen wurden.

In etwa 102.000 Fällen wurden Sanktionen verhängt, weil sich die Betroffenen weigerten, eine von Amts wegen als zumutbar eingestufte Arbeit, Ausbildung oder einen Ein-Euro-Job anzunehmen.

In Berlin stieg die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger innerhalb von neun Monaten um etwa 7.300 auf 17.548. Das bedeutet, dass 2,7 Prozent der Hilfeempfänger mindestens einmal vorübergehend weniger Leistungen erhalten haben.

Diese Quote liegt im Bundesdurchschnitt, der in den alten Bundesländern 2,9 Prozent und in den neuen Ländern 2,4 Prozent beträgt. Laut Tagespiegel sind ,,die unterschiedlichen Werte nach Auffassung von Arbeitsmarktexperten darauf zurückzuführen, dass in den fünf neuen Ländern den Arbeitslosen weniger Jobs angeboten werden können und es deswegen auch weniger Ablehnungen gibt".

Die verhängten Sanktionen und Leistungskürzungen betreffen Geld- und Unterstützungsleistungen, die ohnehin schon zu niedrig sind, um menschenwürdig davon zu leben. Derzeit liegen die monatlichen Hartz-IV-Sätze bei 364 Euro für Erwachsene und 215 bis 287 Euro für Kinder, zuzüglich Heiz- und Mietkosten. Diese Summen reichen selbst ohne Kürzungen nicht zum Leben. Die Betroffenen sind gezwungen, entweder beim Essen oder beim Strom oder anderen lebenswichtigen Dingen zu sparen.

Werden diese Leistungen durch die verhängten Sanktionen gekürzt, ist es praktisch unmöglich, davon über die Runden zu kommen. Langzeitarbeitslose werden so unter enormen Druck gesetzt, praktisch jede auch noch so unzumutbare Arbeit anzunehmen.

Noch bevor die Bundesagentur für Arbeit ihre Zahlen über den Anstieg der Sanktionen vorlegte, berichtete der Berliner Tagesspiegel Anfang März darüber, dass die Jobcenter härter gegen Arbeitslose vorgehen. ,,Wenn Arbeitslose Stellenangebote ausschlagen oder Termine versäumen, werden sie bestraft. Im Vergleich zu den ersten Jahren nach der Einführung von Hartz IV greifen die Jobcenter immer häufiger zu diesen Maßnahmen."

Es gibt zahlreiche Hinweise, dass die Angestellten in den Jobcentern der Arbeitsagenturen interne Zielvorgaben haben, die Zahl der Sanktionen gegen Hilfeempfänger zu erhöhen, um Kosten zu sparen.

Die Strafmaßnahmen gegen Arbeitslose, die nach den Hartz-IV-Gesetzen verhängt werden können, sehen folgendermaßen aus:

Wird ein Termin im Jobcenter oder beim ärztlichen Dienst versäumt, können die Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden. Passiert dies innerhalb eines Jahres mehrmals, werden die Leistungen um 20 Prozent gekürzt.

Wird eine Bedingung aus einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter nicht eingehalten, die Annahme eines Arbeitsangebots oder eines Ein-Euro-Jobs verweigert oder die Teilnahme an einer wie auch immer gearteten Weiterbildungsmaßnahme abgelehnt, können 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres können 60 Prozent gekürzt werden und beim dritten Mal kann die Unterstützung, einschließlich der Miet- und Heizkosten, komplett gestrichen werden.

Noch drastischer sind die Maßnahmen bei jungen Hartz-IV-Empfängern bis 25 Jahre. Sie müssen mit der kompletten Streichung des Regelsatzes für drei Monate rechnen, wenn sie ein Arbeitsangebot oder eine Weiterbildung ablehnen. Dann erhalten sie nur noch die Kosten für die Warmmiete, die direkt an den Vermieter überwiesen wird. Im Wiederholungsfall erhalten sie für drei Monate überhaupt keine Leistungen mehr.

Die Einführung von Hartz IV mit all seinen Restriktionen und Strafmaßnahmen durch die rot-grüne Regierung von Gerhard Schröder und Joschka Fischer hatte von Anfang an das Ziel, den Druck auf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zu verschärfen. Die Hartz -Gesetze haben mit dem Zwang, unabhängig von Ausbildung und Bezahlung praktisch jede Arbeit anzunehmen, maßgeblich dazu beigetragen, einen riesigen Niedriglohnbereich zu schaffen.

Heute arbeiten viele Empfänger von Hartz-IV-Leistungen im Niedriglohnbereich und sind dennoch auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen. Die Sorge, innerhalb kurzer Zeit in Hartz IV abzurutschen, hat die Angst vor Arbeitslosigkeit allgemein ansteigen lassen.

Die oftmals willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger verstärken diese Sorgen. Dabei sind viele Sanktionen und Leistungskürzungen rechtswidrig. Wenn Betroffene dagegen Widerspruch einlegen oder vor den Sozialgerichten klagen, sind sie in mehr als einem Drittel der Fälle erfolgreich.

http://www.wsws.org/de/2011/apr2011/hart-a27.shtml

Quelle:  http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=10973&Itemid=1


Oh Alkohol, oh Alkohol
du bist mein Feind das weiß ich wohl
Doch in der Bibel steht geschrieben
du sollst deine Feinde lieben.

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