Anhörung

Begonnen von Rudolf Rocker, 11:47:35 Mo. 06.Februar 2012

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Rudolf Rocker

Der Psychoterror des JC geht weiter!!

Heute bekam ich einen Anhörungsbogen, weil ich gegenüber einer ZAF behauptet haben soll, das mir der Arbeitsweg zu weit wäre.

Der Witz an der Geschichte:

Ich habe mich zwar nach einem VV bei der Firma beworben, danach aber nie wieder was von denen gehört!

Nun hat eine Mitarbeiterin der ZAF in dem Antwortschreiben an das JC aber eben behauptet, das ich behauptet hätte der Arbeitsweg wäre zu lang!

(Das kann mensch da ankreuzen!)

Nun frage ich mich, nach dem ganzen Ärger, den ich zur Zeit mit dem JC habe, ob das nur ein Versehen war, oder ob da mehr hintersteckt! (Was wohl leider nicht zu beweisen ist!)

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ZitatNun frage ich mich, nach dem ganzen Ärger, den ich zur Zeit mit dem JC habe, ob das nur ein Versehen war, oder ob da mehr hintersteckt! (Was wohl leider nicht zu beweisen ist!)

Da steckt mehr dahinter, denn die andere Sache ist ja noch nicht ausgekoren und wenn das mal zu Gericht kommen sollte, dann suchen die jetzt schon nach sogenannten negativen Indizien .

Der Richter betrachtet das dann in der gesammelten Gesamtheit

Aber egal ob das Gericht schon im Spiel ist, die suchen nach Indizien für "mangelnde Mitwirkung".
Ich weiß auch nicht, aber ich denke du musst den irgendwas aktives (kann ja auch in eine anderen Richtung gehen) beweisen, dem was Entgegensetzen,
so nach dem Motto "seht ich habe dieses und jenes gemacht um.." sonst könnte das dumm enden.

Rudolf Rocker

Jupp, sowas in der Richtung vermute ich auch!

counselor

Jedenfalls würde ich an deiner Stelle auch sofort bestreiten, dass die dich überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

Jupp, das habe ich in der Anhörung auch grade geschrieben.
Ich hatte mit der Firma weder telefonischen oder schriftlichen Kontakt, noch ein VSG.
Und im Anschreiben steht natürlich auch nichts derartiges!

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ZitatIch habe mich zwar nach einem VV bei der Firma beworben, danach aber nie wieder was von denen gehört!


ZitatIch hatte mit der Firma weder telefonischen oder schriftlichen Kontakt, noch ein VSG.
Und im Anschreiben steht natürlich auch nichts derartiges!

Wie geht das denn sich bewerben ohne telefonisch, schriftlich oder persönlich (VSG) mit der Firma in Kontakt zu kommen.  ???

Rudolf Rocker

ZitatIch hatte mit der Firma weder telefonischen oder schriftlichen Kontakt, noch ein VSG.
Und im Anschreiben steht natürlich auch nichts derartiges!

Ich meine damit natürlich, das ich nach der schriftlichen Bewerbung keinen Kontakt mehr mit der Firma hatte!


Tiefrot

Wenn du das irgendwie glaubhaft darlegen kannst, umso besser.

Viel Glück !
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Helmy

Strafanzeige gegen Zaf wegen Verleumdung oder zumindest denen das schriftlich androhen. Sowas müssen die nämlich beweisen.Ich glaub kaum das die Zafspacken das können ;D ;D ;D

Rudolf Rocker

Ach ja: Zu der Anhörung wollten die von mir eine Stellungnahme! Sowas haben die nicht bekommen, aber folgendes Schreiben:




ZitatSehr geehrte Damen und Herren,


leider begründen Sie in Ihrem Schreiben nicht, wie ich denn gegen die Einhaltung meiner Eingliederungsvereinbarung verstoßen haben soll.
Außerdem möchte ich Sie bitten, mir die, von mir unterschriebene Eingliederungsvereinbarung vorzulegen.

Des weiteren möchte ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:

1.   Bitte legen Sie mir einen detaillierten Plan (Ausbildungsplan) der Maßnahme vor, in dem die einzelnen Schritte der Maßnahme aufgeführt sind.
2.   Erläutern Sie mir, wie das meiner beruflichen Integration dient.
3.   Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sehen Sie sich befugt, ein vierwöchiges betriebliches Praktikum anzuordnen?

Ich weise darauf hin, das ich zukünftig ausschließlich auf schriftliche Korrespondenz bestehe.




Mit freundlichen Grüßen


schwarzrot

Mach gleich auch mal akteneinsichtsantrag. Wegen der ZAF könntest du u.u. so beweismittel sammeln. Ausserdem macht es deinem SB klar, dass er gerne arbeit haben kann, wenn er es wünscht.  ;D

Wegen dem vorstellungstermin zu dem du gar nicht eingeladen wurdest. Ist schon heftig. Durch die schwachsinnige erhoffte 'umkehrung der beweislast', geht es zwar, zu beweisen, dass mensch da war,.Aber beweis mal das du nicht da warst.  :o

Wird zeit, dass da mal ein gericht einen riegel vorschiebt (wird sich aber vermutlich keine erstinstanz trauen).
Ansonsten können die ZAF ja werweis was behaupten und vollkommen frei leuten scherereien machen.

PS: Zur anhörung in jedem fall was zur sache erklären. Sonst hast du sowieso den schwarzen peter.
Mind.: 'Ihre anschuldigungen sind unrichtig', 'es trifft nicht zu, dass...'
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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