Kündigung, Wiedereinstellung, Kündigung

Begonnen von The_Duke, 21:08:15 Mi. 20.April 2005

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The_Duke

Tja Tach auch und Moin Jungs,

so mitlerweile hab ich irgendwie kein Bock mehr auf Zeitarbeit.
Mann wird gekündigt weil der Auftragsfirma mal wieder ein Furz quer sitzt, dann aber wieder gaaaanz schnell eingestellt weil einem kleinen Sesselpuper in der Auftragsfirma einfällt :" Ohne den gehts ja doch nicht !! Huch ach schreck....

Ich hab mittlerweile mehr Ärger mit dem Arschamt als mit allem anderen.
Das ständige ALO antragstellen oder wieder verschieben wegen Kündigungsrücknahme usw. kostet einen Lauferei da träumt der Führer von.

So langsam bin ich echt Pappsatt von dem ganzen schnott, was Vatter Staat auch noch Lustig unterstützt.


Ich für mein teil werd sehen das ich ne neue Ausbildung mache, damit Zeitarbeit aus meinem Kopf und Schreibtisch verschwindet
Der Feind meines Feindes ist mein Freund !

Ausbeute

ZitatOriginal von The_Duke
Mann wird gekündigt weil der Auftragsfirma mal wieder ein Furz quer sitzt, dann aber wieder gaaaanz schnell eingestellt weil einem kleinen Sesselpuper in der Auftragsfirma einfällt :" Ohne den gehts ja doch nicht !! Huch ach schreck....

Wenn ich mich nicht ganz täusche, hast Du bei Wiedereinstellung Anspruch auf den Lohn, der Dir in der Zwischenzeit zugestanden hätte. Die alte Kündigung ist somit also gar nicht geschehen, Dir steht rückwirkend Lohn zu als ob Du nie gekündigt worden wärest.

Ich binkein Anwalt, bin mir aber ziemlich sicher dass Du, wenn Du in den Gesetzbüchern forschst, entsprechendes finden wirst.

Die Ausbeute

Kuddel

Moin Duke,

wenn ich mich richtig erinnere hattest Du Dich hier im Forum gemeldet als Du über´n Verleiher für COOP geknechtet hast. Als Du versuchen wolltest Dich gegen die miesen Bedingungen zu wehren (juristisch) gab es hier großes Interesse an Deinem Fall und auch Leute, die Dich unterstützen wollten. Da gab´s dann aber totale Sendepause von Dir.

Was war los? War was los?

The_Duke

Moin Kuddel,

Hab mich bei der VERDI schlau gemacht und denen mein Fall geschildert nur leider sind die Jungs mit Zeitarbeit und Ihren Gesetzen nicht so bewandert, hab ich jedenfalls das gefühl !
Naja man hat jedenfalls mal wieder die ganze sache auf die lange Bank geschoben und sich in ausflüchte gerettet.
Also hab ich das Tehma abgebrochen da mir anscheinend keine Gewerkschaft weiterhelfen kann oder will. Schade !!
Hab mich trotzdem mit meinem Disponenten über diese Situation unterhalten er hat mir aus seiner Sicht erklärt das ich eben nur als Helfer eingestellt bin, und als Handelsfachpacker nur zwei Jahre gelernt habe und somit auch nur  6,85 EU/ Std zustehen.Mittlerweile 7,00 EU ! :-)
Na gut glaub ich trotzdenm nicht unbedingt !
Nun bin ich ja mittlerweile gekündigt worden und kann meine Ansprüche auch nicht mehr geltent machen da sich mein Verleiher sich bei der Kündigung mit einem zusatzblatt absichert.

Ich danke trotzdem allen die sich meinem Tehma angenommen haben, und versucht haben mir zu helfen.
Der Feind meines Feindes ist mein Freund !

Ausbeute

ZitatOriginal von The_Duke
Ich danke trotzdem allen die sich meinem Tehma angenommen haben, und versucht haben mir zu helfen.

Was für ein Zusatzblatt? Eine Zeitarbeit kann mit Zusatzblättern keine Gesetze umgehen.

Mir ist beispielsweise folgender Fall bekannt. Eine Zeitarbeitsfirma schreibt in den Vertrag:


befristet bis ....
     Einsatz bei Fa. XYZ


Der Arbeitnehmer erfährt vom Entleiher, dass der Einsatz in 2 Monaten beendet sein wird. Der Arbeitnehmer informiert telefonisch seine Zeitarbeitsfirma und hakt später mehrfach nach wegen Folgeauftrag. Der Entleiher kündigt am letztmöglichen Tag bei der Zeitarbeitsfirma (2 Wochen zum Einsatzende). Arbeitnehmer macht sich am ersten Tag ohne Auftrag auf dem Weg zum Büro der Zeitarbeitsfirma und bietet sich an. Diese sagt, nach Rücksprache mit einem Anwalt(!), dass der Vertrag auf den Einsatz befristet ist und somit das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Zwei Monate später vor Gericht wird der Arbeitnehmer für die einsatzfreie Zeit entsprechend entlohnt, wird ordentlich gekündigt und erhält eine kleine Abfindung.

Fazit: Nicht immer haben Zeitarbeitsfirmen recht. Auch nicht deren Anwälte. Insbesondere, solange sie nicht mit anderen Anwälten reden müssen.

Übrigens gab es wegen der (kleinen) Abfindung (1 Monatsgehalt) auch keine Probleme mit dem Arbeitsamt, da der Arbeitnehmer ja rechtlich gegen die Kündigung vorgegangen ist und der Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht ausgehandelt wurde.

Die Ausbeute

Kuddel

Hi Duke,

ich war mal bei der IGM zur Rechtsberatung. Da war man zuerst nur daran interessiert nachzuschauen, ob ich auch meinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hab. Als dann alles klar war durft ich mit dem Anwalt reden. Der hatte jedoch null Ahnung, und kam immer mit so nem Scheiß, wie "Kollege, das können wir dann immernoch sehen, wenn es vor Gericht ist...". Mein Friseur hätt mir ne geistreichere Antwort geben können, als dieser Schwachkopf.

Man soll ja nix unversucht lassen, aber von den Gewerkschaften sollte man nicht allzuviel erwarten.

Selena

Hi,

falls es sich bei dem "Zusatzblatt" um eine Ausgleichsquittung handelt, guckst Du hier:

http://www.ra-kotz.de/ausgleichsquittung.htm

Viele Grüße
Selena

Wilddieb Stuelpner

Wenn man von der Gewerkschaft Rechtsschutz in Arbeitsrechts- und Sozialrechtsangelegenheiten haben will und die Beitragszahlung kontrolliert wurde, dann stellt man seinen Antrag beim Rechtssekretär der Verwaltungsstelle. Einen Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht findet man leider nicht in der Verwaltungsstelle vor. Nachdem der Antrag gestellt wurde, geht der Fall zum Bundesvorstend der Einzelgewerkschaft, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu beurteilen. Kommt der Bundesvorstand zu einem für Dich positiven Ergebnis, wird der Rechtsschutz für diesen Fall zugesagt und man muß zwei Vollmachtserklärungen unterschreiben. Diese gehen mit dem Rechtsschutzauftrag und dem dokumentierten Rechtsfall zur DGB Rechtsschutz GmbH, wo ein echter Rechtsanwalt der Gewerkschaft Dich in den Verfahren vertritt. Das Gericht kann auch auf Deiner Aussage und Anwesenheit im Verfahren bestehen. In den Einladungen des Gerichts wird für den Fall der Nichteinhaltung ein Bußgeld in Höhe von 1.000 € angedroht. So habe ich es selbst in meinen Verfahren wiederholt erlebt. Das gehört zur Kriegspsychologie des Gerichts gegen lästige Kläger aus der AN-Zunft dazu. Die haben mitunter eigenartige Rituale, wo man als Normalsterblicher den Kopf schüttelt. auch so kann man die Würde des Menschen ankratzen.

Ich habe in meinen Rechtsverfahren die Schwierigkeit gesehen, das in dem Rechtskollegium der DGB Rechtsschutz GmbH keine spezialisierten Fachanwälte tätig sind. Meine gewerkschaftlichen Rechtsanwälte in der I. und II. Instanz schwammen auf den Gebieten des Insolvenz- und Sozialrechts total. Sie kannten sich im Arbeitsrecht aus und das war's auch schon. Wenn ich da so die gegnerische Seite sehe, konnten die sich ein ganzes Heer von Fachspezialisten zu Rate ziehen, je nachdem was gerade verhandelt wurde. Bei der DGB Rechtsschutz GmbH hat man das ungute Gefühl, daß eine permanent personelle Unterbesetzung vorherrscht, denn wenn man nach Monaten zu einer neuen Verhandlungssitzung kam, wurde man vorher von seinem Rechtsanwalt wieder gelöchert, was der letzte Verhandlungsstand gewesen war. Also mußte man alles wieder vom Urschleim an durchkauen. Die haben keine Zeit, angesichts der Fälle, die ein Anwalt gleichzeitig zu betreuen hat, sich en detail in jedem Fall auszukennen und vor jeder Verhandlung wieder ein Aktenstudium zwecks Auffrischung der Sachlage und des Faktenstands durchzuführen.

Desweiteren spricht der gewerkschaftliche Rechtsvertreter sich vor der Verhandlung nicht mit seinen Mandanten ab, welche Vorgehensweise und Argumentation er plant. Häufig ergibt sich das Verhalten des eigenen Rechtsbeistands aus der Verfahrenssituation. Dann hat man den Eindruck, daß es in der Verhandlung nicht um die Wahrheitsfindung, die Vorlage von Beweisen und die Durchsetzung von Recht und Gesetz geht, sondern um ein Dealen mit den Interessen der Prozeßparteien wie auf arabischen Basaren. Geltendes Recht wird so zur lästigen Nebensache.

The_Duke

Moin Moin,

danke auch für die vielen Antworten von euch zu meinem Tehma.
Mittlerweile hab ich meine Mitgliedschaft bei der VERDI wieder gekündigt weil wozu zahlen wenn keine Leistung kommt !
Naja ich hab jetzt bei Persona gekündigt aber ein ausführlicher auskotz bericht werde ich noch nachreichen !


Bis denn dann
Der Feind meines Feindes ist mein Freund !

aian19

"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Carpe Noctem

Mahlzeit,

da ich nicht im DGB bin sondern in der FAU, muss ich mal nachfragen ob eine reguläre Rechtsschutzversicherung bei der Arroganz oder so nicht billiger und effizienter wäre als beim DGB. Wenn ich hier lese was Joachim erlebt hat, denke ich das muss ich ja nicht haben. In der FAU gibt es auch Experten für Arbeits- und Sozialrecht, wobei die Arbeitslosenberatung einen in den sozialrechtlichen Fragen auch fit machen kann. Bei der FAU zahle ich 10,- Euro im Monat.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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