Maßnahme kurz vor EGV Ende und weitere Probleme...

Begonnen von Halloo, 02:39:06 Mo. 02.Juli 2012

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Halloo

Hallo ihr Lieben, ich werd euch einfach kurz meine Situation schildern und würde mich freuen eine Hilfestellung zu bekommen wie ich am besten reagieren soll.

Bei mir kommt es irgendwie grad alles auf einmal. Das letzte mal war ich Anfang Januar 2012 bei meinem SB. Seit dem habe ich nicht mehr wirklich was gehört, zwischendurch kamen mal Bewerbungsadressen, dass war es aber dann auch.

Nun ist folgendes passiert:

Gestern , Samstag, bekam ich ein Schreiben das ich schon nächste Woche 9.7 an einer Maßnahme teilnehmen soll, in dem Schreiben war eine Rechtsfolge Belehrung und ein Ort, Datum, Ansprechpartner... Das war es. Dauer 6 Monate. Allerdings wurde ich mehrfach auf der letzten Seite hingewiesen das ein Widerspruch keine Aufschiebung bedeutet da die Teilnehmerzahl geregelt sei. Sprich ich muss nächste Woche dort erscheinen?!
Bei der Maßnahme handelt es sich wohl um ein Bewerbungscoaching , glaube ich, in dem Brief stand nur drin §46 Kombi CS - Coaching und Selbsvermarktung , schon letztes Jahr habe ich so eine Art Bewerbungstraining mitgemacht, ich habe auch eine Ausbildung und einen Schulabschluss (Realschule) ... Irgendwo hatte ich gelesen das ich so eine Maßnahme nicht machen muss, sondern eine Maßnahme verlangen kann die meinen Kenntnissen entspricht....?!

Was mich daran stört , dass meine EGV eine Woche später abläuft UND in der EGV nichts drin steht zu einer Maßnahme, sprich ich habe nichts unterschrieben was mich als Vertragspartner zu einer Maßnahme "zwingt".

Desweiteren habe ich noch keine neue EGV erhalten, was ich komisch finde da das sonst immer rechtzeitig gemacht wurde, sprich neuer Termin , Gespräch usw....

Naja und dann kommt noch hinzu, das ich ausgerechnet letzte Woche meine Wohnung schriftlich bei meinem Vermieter gekündigt habe und dies meinem SB in dem Gespräch zur neuen EGV, wo ich von ausging das dies jetzt bald kommen wird, mitteilen wollte... Aber den Termin gibt es ja noch nicht :(

Ich habe meine Wohnung zum 1. Oktober gekündigt. Sprich das fällt in die Zeit/Dauer der Maßnahme, hat das Auswirkungen? Verändert das was an meiner Situation? Ich werde wohl ein Job in einer anderen Stadt annehmen, in der auch meine Freundin wohnt... Ich habe noch keine Arbeit dort, aber erhoffe mir dort bessere Chancen bzw bin gewillt meine ANsprüche ein bisschen zu senken, da ich mit ihr ohne ARGE zusammen leben will...

Und noch eine Sache die meinem SB auch bekannt ist, ich habe eine Krankheit wegen der ich auch in Behandlung bin und wollte diese in der nächsten Zeit operativ beseitigen lassen, diese Krankheit macht für mich derzeit einen geregelten Tagesablauf fast unmöglich. Dies würde ich wohl auch Ärztlich bestätigt bekommen.

Naja das ist soweit meine Geschichte hoffe ihr könnt mir helfen aus dieser Maßnahme herrauszukommen, da ich auf Grund meiner Krankheit und meiner Zukunft in einer anderen Stadt andere Dinge fokussieren möchte und eine Maßnahme mir nur wichtige Zeit grade stehelen würde.

DANKE SCHONMAL FÜRS LESEN UND DIE KOMMENDEN ANTWORTEN, IHR SEID EINE SUPER COMMUNITY DIE ICH NICHT MEHR MISSEN MÖCHTE!


jobnomade

Zitat von: Halloo am 02:39:06 Mo. 02.Juli 2012ich habe auch eine Ausbildung und einen Schulabschluss (Realschule) ... Irgendwo hatte ich gelesen das ich so eine Maßnahme nicht machen muss, sondern eine Maßnahme verlangen kann die meinen Kenntnissen entspricht....?!

Die Massnahme entspricht aber Deinen "Kenntnissen" solange Deine Postings Sachverhalte nicht mit Aussagekraft statt Prosa und nicht ohne Auslassung für die Rechtshilfe notwendiger Daten darstellen und von den Deutschfehlern mal ganz abgesehen,
wenn Dein FM die sieht landeste im nächsten Deutschkurs, und "Gestern" war Sonntag nicht Samstag, und der 9.7. ist relativ zu Deinem Samstag die übernächste Arbeitswoche, wenn Dir solche Fehler bei nem Vorstellungsgespräch unterlaufen kannste den Job vergessen, daran erkennen die gleich einen Langzeitarbeitslosen, also hol Dir erstmal ne billige Armbanduhr mit Wochentagsanzeige und installier nen Kalender mit Terminplaner aufm PC zum üben für den "geregelten Tagesablauf".

Sozialrechtliche Angriffspunkte, gegen die das Jobcenter sich noch nicht abgesichert hätte oder die Du denen noch nicht geschenkt hast, kann ich Deinem Posting leider nicht entnehmen, aber die Du denen schenken willst*

also schreibs besser nochmal bis die Sozialrechts- Fachleute aufwachen.

Wenn Du so krank bist wie Du sagst dann schick dem Amt den gelben Schein vom Arzt und dann hast Du Ruhe und beim Jobcenter auf Dauer nix verloren, das ist nur für ab 3h/T Arbeitsfähige zuständig, andernfalls das Sozialamt und das Unterforum
https://www.chefduzen.de/index.php?board=83.0

Und die dicke fette WARNUNG: Verspätete oder nicht durch Einschreiben-/Telefax- Rückschein (e-Mail gilt nicht und wie ein (Telefon-) Gespräch beweisen?) oder von Zeugen bestätigter Briefeinwurf beim Amt beweisbare Veränderungsmitteilungen (Deine Wohnungskündigung) ziehen empfindliche Rechtsnachteile bishin zu ner Vorstrafe wegen Sozialbetrugs nach sich und Anträge z.B. auf neue Mietkaution müssen gestellt werden bevor Kosten entstehen sonst gehste schon wegen formaler Rechtsfehler leer aus, wenn Du für Anträge erst auf Termine warten willst. Schreiben kannste doch offensichtlich.

*Wenn Dir aber das Wort Deines Fallmanagers aus "Gespräch" (Sozialpädagogen- Psychomanipulierscheiss, für uns sind das eher Polizeiverhöre auf dem Niveau von Bananenrepubliken, ohne Recht auf Anwalt oder Aussageverweigerung, Unterschriften unter Zwang durch Nahrungs- und Wohnungsentzugsdrohung, etc) schon genügt und Du sowas wie eine EGV gar nicht erwarten kannst, dann kannste Dich ja auch vertrauensvoll mit Deinen Fragen an den wenden?

Hier lässt keiner ne EGV unangefochten bis aufs Blut
, denn die ist ja nur dafür da um Dich zu allem zu "zwingen", auch zu Zumutungen, die das SGB und GG gar nicht zulassen, und darauf sind unsere Frauen oder Männer stolz, das sind unsere "Ansprüche" und die erwarte jedenfalls ich hier immer noch.

Class dismissed.

Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

Nick N.

Hallo Halloo!
ZitatIrgendwo hatte ich gelesen das ich so eine Maßnahme nicht machen muss, sondern eine Maßnahme verlangen kann die meinen Kenntnissen entspricht....?!
Die meisten threads zu Maßnahmen sind in diesem Unterforum hier:
http://www.chefduzen.de/index.php?board=112.0
ZitatAllerdings wurde ich mehrfach auf der letzten Seite hingewiesen das ein Widerspruch keine Aufschiebung bedeutet da die Teilnehmerzahl geregelt sei.
Widerspruch gegen Zuweisungen hat zwar generell keine aufschiebende Wirkung, aber die Begründung ist ja lächerlich: Daß die Teilnehmerzahl geregelt ist, ist doch nicht Dein Problem.
Ob sowas für Dich ein nützliches Argument ist, hängt von Deinem Vorgehen ab.

Verschiedene Möglichkeiten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

- Beim Maßnahmenträger nichts unterschreiben (ist sowieso unter keinen Umständen ratsam)
längerer thread dazu hier:
http://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/66774-erfahrungen-unterschriftsverweigerung-zwangsmassnahmen.html#post747866

- formellen Widerspruch einlegen
(allerdings verstehe ich nie, was das bringt, denn ohne die aufschiebende Wirkung muß man ja trotzdem zu der Maßnahme hin, bzw. die Maßnahme auch noch durch andere Mittel bremsen, z.B. Nichtunterschrift)

- Frechheit siegt: Keinen Widerspruch einlegen, sondern kackdreist dem pAp schreiben: "Ich werde an der Maßnahme nicht teilnehmen, weil..." (natürlich rechtssicher zustellen, also mit Eingangsstempel). Das Risiko ist dabei sehr schwer einzuschätzen, ich kann nur sagen, ich mach es grundsätzlich auf diese Art, habe aber nicht die geringste Ahnung, wieso das bei mir so hervorragend funzt (könnte auch regional bedingt sein, z.B.)

- Krankschreibung (kann das JC zu dem Versuch ermutigen, einen in EU-Rente abzuschieben)
andererseits: Da Du Dich ja tatsächlich operieren lassen willst: Keine Zeit für dämliche Maßnahmen, Gesundheit geht vor.

Zum Thema EGV sag ich immer, es ist Geschmackssache, VA finde ich nicht wirklich besser, da Gegenmittel Klage überschätzt und nur wirksam bei gleichzeitiger Verweigerung aller Forderungen aus dem VA. Da die Maßnahme nicht in der EGV drinsteht, ist es für die vergangene EGV egal, soweit es diese Maßnahme betrifft, nur wenn in der als nächstes vorzulegenden EGV die Maßnahme drin steht, wirst Du Farbe bekennen müssen.
Für Konfliktscheue: Die vorgelegte EGV "zur Prüfung" mit nach Hause nehmen, anschließend nur noch schriftlich kommunizieren. Zum Beispiel.

Außerdem, @jobnomade:
Bei Neuanmietung einer Wohnung muß man das JC vorher um Erlaubnis fragen, aber bei Kündigung wäre mir das neu. Sozialbetrug wäre es ja erst, wenn Halloo Miete für eine Wohnung bezieht, die er nicht mehr bewohnt, und für die er keine Miete bezahlt, oder?
Satyagraha

Rudolf Rocker

Moin Halloo!

Zunächst müsste ich mal fragen, ob Du Aufgrund Deiner Erkrankung als erwerbsfähig oder als nicht erwerbsfähig eingestuft bist!
Es ist nämlich nicht zulässig, nicht erwerbsfähige Hbs eine EGV unterschreiben zu lassen.

Des weiteren müsste mensch den genauen Wortlaut Deiner EGV kennen. Nur weil da nichts von einer Maßnahme steht, heißt das nicht, das es da keine verklausulierten Schachtelsätze gibt, die genau das von Dir verlangen; z.B. sowas wie "XY hat alle Möglichkeiten zu nutzen, die seine Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erhöhen."

Auf jeden Fall hast Du Deine Rechtsposition durch die Unterschrift unter die EGV deutlich geschwächt!

Ansonsten wurde es hier ja schon erwähnt: Nichts Unterschreiben beim Maßnahmeträger oder beim JC sondern erst mal alles zum Überprüfen mit nach Hause nehmen. Natürlich werden Sie Druck auf Dich ausüben, sofort zu unterschreiben. Diesem musst Du wiederstehen!
Oder Du gehst gleich zum Arzt! Bist ja krank! Also wozu denn Stress?

Noch ein Wort zum Umzug:  Das JC kann Dir nicht verbieten umzuziehen! Du musst denen aber vorher mitteilen, das Du umziehen willst.
Wenn Du Beihilfen für den Umzug brauchst, müssen diese auch vorher beantragt werden.
In der Regel gibt es die aber nur wenn mensch aus einem wichtigen Grund umziehen muss: (Z.B. Arbeitsplatz, Familienzusammenführung, Butze abgebrannt.)

Halloo

Hallo , erstmal Danke für eure Antworten, ihr helft mir damit sehr. Ihr habt Recht ich sollte euch mehr Informationen geben, deswegen habe ich meine aktuelle EGV und die Maßnahme eingescannt. Vielleicht findet ihr etwas was sie ungültig macht oder wo ich Einspruch einlegen kann.

Am Montag soll ich die Maßnahme schon antreten :(

Zu euren Fragen:

- Ich bin als erwerbsfähig eingestuft
- Zu einer OP wurde mir geraten von Seiten der Ärzte, mein SB weiss das auch das mir dort eine OP droht...


Hier die Links zu meiner EGV + Maßnahme

EGV:

Seite 1 http://www.abload.de/image.php?img=egv1001s3afn.jpg
Seite 2 http://www.abload.de/image.php?img=egv10026wfm8.jpg
Seite 3 http://www.abload.de/image.php?img=egv1003l7x4b.jpg
Seite 4 http://www.abload.de/image.php?img=egv1004zhlhh.jpg
Seite 5 http://www.abload.de/image.php?img=egv10058hy62.jpg

Maßnahme:

Seite 1 http://www.abload.de/image.php?img=manahme1001e3apa.jpg
Seite 2 http://www.abload.de/image.php?img=manahme2001ogxa4.jpg
Seite 3 http://www.abload.de/image.php?img=manahme3001trx27.jpg

Danke im Vorraus für eure Mühen, ihr seid die besten :)

Rudolf Rocker

Moin Halloo!

Auf Seite 1 unten steht noch Dein Klarname!

Gleich der erste Absatz unter "Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien" beinhaltet das, was ich meine!

"Sie als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter....und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken."


Noch was zur EGV:

Sowas hätte ich niemals unterschrieben.

Du sollst Bestätigungen des AG vorweisen, wenn Du bei einem Vorstellungsgespräch warst?
Damit bist Du darauf angewiesen, das hier dritte (nämlich der AG) mitspielen. Tun die das nicht kommt eine Sanktion!
Du kannst aber dritte nicht dazu verpflichten, das Spiel des JC mitzuspielen!

Warum nur 4€ pro Bewerbung? Normal sind 5€!


Aber zurück zur Maßnahme!

"Coaching und Selbstvermarktung" sagt eigentlich schon alles!
Seid der Sklavenhandel verboten wurde sollen sich die Leute selber als Sklaven anbieten.

Oben sind ja nun schon einige Tipps genannt worden, was Du tun kannst.
Aber wie gesagt: Durch die Unterschrift unter die EGV hast Du Deine Rechtspoition freiwillig massiv eingeschränkt.
Das SGB selbst spricht hier nur von "Kann" aber nicht "Muss"!

Verweigere die Unterschrift beim Träger, egal was sie Dir vorsetzen!
Stell Dich aber darauf ein, das Sie Dich sehr unter Druck setzen werden.






antonov

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:26:15 Di. 03.Juli 2012
Stell Dich aber darauf ein, das Sie Dich sehr unter Druck setzen werden.

klar die bekommen ja auch 2500 € wenn sie jemanden ein halbes jahr im job halten

vielleicht kommt dann ein angebot zur bürgerarbeit von der arge/jobcenter

der massnahmeträger selbst soll dir ja keine stellenvorschläge machen, anscheinend nur weich klopfen

Rudolf Rocker

Zitatvielleicht kommt dann ein angebot zur bürgerarbeit von der arge/jobcenter

Bei mir kam nie wieder was! ;D

Ich habe denen klar gemacht welche Maßnahmen ich für sinnvoll erachte (also Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen für meinen bestehenden Beruf als ausgebildete Fachkraft), habe denen erklärt was genau. (Kann ich hier aus Gründen der Identitätswahrung nicht genauer drauf eingehen!)

Und das ich gerne bereit bin solche Weiterbildungen zu machen. Aber nicht irgendwelche Maßnahmen die mir aufgezwungen werden!


Nick N.

S.4 der EGV oben:
ZitatRechtsgrundlage:
Die Entscheidung beruht auf § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II.
Das zeigt schon daß die Tünche der "Freiwilligkeit" sehr dünn ist beim Thema EGV. Nützt Dir unmittelbar allerdings nichts.
Selbe Seite:
Zitatb) erwerbsfähige(r) Leistungsberechtigte(r)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen treten nicht ein, sofern Sie als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen (...).
Hier liegt ein Schlüssel. Ohne Dich auf die Formulierung "wichtiger Grund" zu beziehen (das aktiviert nämlich bestimmte Abwehrmaßnahmen des JC, denn sie haben eine Liste wichtiger Gründe, die uns aber erstmal nicht interessieren braucht, weil sie nicht Gesetz ist, und die "wichtige Gründe" eher einschränkt), kannst Du schriftlich beim SB Deine Gründe darlegen, warum Du nicht an der Maßnahme teilnehmen wirst (Eingangsstempel!). Wenn sie Dich sanktionieren wollen, müssen sie Dich zuerst anhören, wieso Du nicht an der Maßnahme teilgenommen hast, da kannst Du Deine Kopie dieses Schreibens wieder hervorholen und Dich zusätzlich (und zu recht) bitter darüber beschweren, daß sie sich überhaupt keine Platte gemacht haben, ob die Maßnahme für Dich sinnvoll ist, sonst hätten sie sowieso von selber drauf kommen müssen, auf das, was Du schon geschrieben hast. Aber nein, stattdessen bedrohen sie Dich mit Sanktionen! Das ist doch kein Umgang mit Menschen, mit "Kunden" gar, etc. etc. etc.

Trotzdem nix beim Maßnahmeträger unterschreiben, und keine EGVs, die sie Dir vorlegen, denn schon am ersten von mir zitierten Satz ist zu sehen, daß sie das mit "Vereinbarung" noch nicht so richtig geblickt haben (im siebten Jahr von H4)

Was diese komische Maßnahmenzuweisung angeht, die finde ich sowas von unverschämt, gemessen daran, daß sie Dir nicht mal vernünftig erklären, warum Du, und zwar ausgerechnet Du,  an dieser Maßnahme teilnehmen sollst, was ja gleichzeitig auch die einzige Möglichkeit ist, ein öffentliches Interesse nachzuweisen. Denn die öffentliche Ausgabe für die Maßnahme ist ja nur dann gerechtfertigt, wenn sie auch mit Sorgfalt denjenigen zugewiesen wird, denen sie nutzen kann, und das heißt zuallererst, die auch daran teilnehmen möchten. (So ne Argumentation geht imho für eigene Stellungnahmen, schriftlich, genauso wie für Gerichte)

Allerdings halte ich das mit dem Widerspruch auch für eine Ablenkung von Wegen des Widerstandes, die besser funzen, v.A.: Nichts unterschreiben!
Mit Rechtssicherheit ist das natürlich schwierig. Wenn es Dir vorrangig darum geht, kann ein erfahrener Beistand Dich vllt. einfach zum Sozialgericht begleiten, manchmal ist etwas auch mit einem telefonischen Rüffel getan, oder z.B. mit einem Schreiben vom Anwalt (Beratungsschein). Ich selber kenn mich allerdings mit den mehr juristisch orientierten Methoden weniger aus, kenne das nur vom Hörensagen.

Ich halte jedenfalls die Daumen, daß Du diesem Unding auf die eine oder andere Weise auskommst!
Satyagraha

Halloo

Hallo ihr Lieben, ich danke euch für eure Antworten, mein Problem hat sich mit einem einfachen Telefonat jetzt erstmal erledigt.
Ich habe meinem SB mitgeteilt das ich bald umziehen werde und er mir bis dahin bitte Zeit geben soll mich in der neuen Stadt schonmal nach Arbeit umzuschauen. Er sagte dann das dies ok sei und er mit mir alles weitere beim nächsten Termin (neue EGV) besprechen werde. Damit hat sich die Maßnahme dann Gott sei Dank erledigt!


Ich habe immer Angst das mal ein ARGE Typ hier mitließt , ist die Angst eigentlich berechtigt?


MFG

Rudolf Rocker

Ich hoffe mal, das Du Dir diese Aussage von Deinem SB schriflich geben lässt!
Ansonsten haben wir hier nämlich nur eine schriftliche Zuweisung zu einer Maßnahme.

ZitatIch habe immer Angst das mal ein ARGE Typ hier mitließt , ist die Angst eigentlich berechtigt?

Na, klar lesen hier ARGE Typen mit! (Und das wird lange nicht die einzige Behörde sein, die hier mitliest)
(Hallo Herr X! Wie geht es ihnen? Lange nichts mehr von ihnen gehört! Immer noch krank? Schade!)
Desshalb schreiben wir hier ja auch unter Pseudonymen und anonymisieren die Schreiben die wir hier einstellen!


Gesundes Misstrauen ist immer gut, Paranoia aber nicht! ;)

Nick N.

Was wir schreiben, sollte auch immer einen erzieherischen Wert für Mitarbeiter aller Behörden haben. Daß sie mal sehen, was sie anrichten, nicht nur an uns, auch am Rechtsstaat! >:D
Auch von mir ein erneutes herzliches Hallo an Herrn X! Immer noch so schüchtern? Bei Rudolf Rocker trauen Sie sich doch auch, wenn er Ihnen im Amt gegenübersitz und Sie ihn mit Sanktionen bedrohen können! >:D

@Halloo:
ZitatDamit hat sich die Maßnahme dann Gott sei Dank erledigt!
Super, das ist ja schon mal sehr gut, zumindest solange das Gedächtnis des SB vorhält.

Wenn Du wegziehst, bist Du genauso aus der Statistik des lokalen JC draußen, wie wenn Du in einer Maßnahme drin bist. Dies darf man den SBs nicht ins Gesicht sagen, denn sie erschrecken sich, wenn sie mitkriegen, daß wir sowas wissen, fühlen sich ertappt und versuchen dann, hektisch das Gegenteil zu beweisen (z.B. indem sie schnell noch 20 Bewerbungen fordern o.Ä.), aber wenn man es selber weiß, schläft man besser und kennt die Vorteile der eigenen Verhandlungsposition.
Ziel für die EGV wäre dann: Vorbereitung des Umzuges, Konzentration auf dieses Ziel, Mithilfe des JC durch Übernahme Umzugskosten etc. (Das unterschreiben sie vermutlich nie, schon gar nicht, ohne ihrerseits einen Haufen Bullshit einzubringen), doch wenn Du eine sinnvolle Ausgangsbasis hast, die deinen konkreten plänen tatsächlich entgegenkommt, tust Du Dir sehr viel leichter.
Trotzdem nix direkt unterschreiben, EGV zur Überprüfung durch sachkundige Personen mitnehmen, 14 Tage sind normal.
Satyagraha

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