welche Jahresabrechnung bekommt das Jobcenter?

Begonnen von caramba53, 13:27:48 Mo. 16.April 2012

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caramba53

ich habe eine Frage.Welche Abrechnung bekommt das Jobcenter, nur die Gasabrechnung ,oder auch die Stromabrechnung.Habe bisher immer selber in Raten bezahlt,bis mir jetzt jemand sagte das wird übernommen.Kann mir da einer weiterhelfen?DANKE

Nick N.

Öh, keine Ahnung, das hatte ich noch nicht, aber sei herzlich begrüsst.

Um mal einen Anfang zu machen: Das JobCenter bekommt grundsätzlich nur Kopien der Abrechnungen, und auf einer weiteren Kopie lässt man sich mit Stempel bestätigen, dass man die Kopien eingereicht hat.
Ich schätze, wenn Du beides beantragst, dann wird das JC beides sehen wollen.

Und jetzt hängt es meines Wissens davon ab, ob Du mit dem Gas oder Strom auch heizt oder Warmwasser bereitest, denn je nachdem ist es meines Wissens verschieden, und ab hier weiss ich nicht mehr weiter.

Die Nachzahlung muss auch meines Wissens nur dann vom JC übernommen werden, wenn Du während des Abrechnungszeitraumes schon Leistungen bezogen hast.

Du könntest eventuell auch einfach pauschal die Übernahme beider Nachzahlungen beantragen, und dann kann sich das JC den Kopf darüber zerbrechen. Bloss irgendwann kommt dann ein Bescheid, und den musst Du dann trotzdem immer noch überprüfen und ggf. anfechten.

Das ist alles, was ich darüber weiss.
Satyagraha

Rudolf Rocker

Zitat von: caramba53 am 13:27:48 Mo. 16.April 2012
ich habe eine Frage.Welche Abrechnung bekommt das Jobcenter, nur die Gasabrechnung ,oder auch die Stromabrechnung.Habe bisher immer selber in Raten bezahlt,bis mir jetzt jemand sagte das wird übernommen.Kann mir da einer weiterhelfen?DANKE

Wofür?
Strom für dezentrale Warmwasseraufbereitung wird mit 8,60 € auf die Regelleistung angerechnet.
Strom allgemein ist Teil der Regelleistung.
Gas ist Teil der KdU.


Stromschulden siehe hier: 

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=15500.0

karpfen

ZitatStrom allgemein ist Teil der Regelleistung.

nur insofern, was den haushaltsstrom angeht. heizstrom muss vom jobcenter übernommen werden.

@carambaa53: hast du ein nachzahlungen bekommen? die forderungen kannst du beim jobcenter einreichen. wenn das jobcenter übernimmt, dann erhälst du ein darlehn, welches dir mit max. 10 % von der regelleistung wieder abgezogen wird.

ego: die beiden abrechnungen zusammen mit einem anschreiben schriftlich einreichen und eine frist setzen bis zu der du den bescheid haben möchtest.
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Rudolf Rocker

Ja, bin davon ausgegangen, das er den normalen Strom meint, da jemand mit Gasanschluss meist nicht über Nachtspeicheröfen verfügt!

caramba53

Danke für Eure lieben Antworten,
ich habe Gasheizung und habe eine Rückerstattung beommen.Beim Strom ist es das gleiche, auch Geld wieder bekommen.Ich zahle aber auch schon freiwillig jeden Monat mehr als Ich muss,damit Ich keine Nachzahlung bekomme.
Meine Frage ist nun
muss ich auch für Strom die Jahresabrechnung einreichen,bei mir geht das Warmwasser über Strom.
LG
Carmen

Rudolf Rocker

Stromkosten sind in der Regelleistung pauschaliert!
Daher ist es egal, ob Du mit den Kosten drüber oder drunter liegst!
Also brauchst Du da auch nichts einreichen!



karpfen

du weißt aber auch, daß dir für die warmwasserbereitung 8,50 € monatlich mehr zur verfügung stehen?

siehe § 21 sgb II abs 7- http://dejure.org/gesetze/SGB_II/21.html

Zitat(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

   1.    2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,
   2.    1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15.       Lebensjahr,
   3.    1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder
   4.    0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,

soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.

ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Rudolf Rocker

Zitatdu weißt aber auch, daß dir für die warmwasserbereitung 8,50 € monatlich mehr zur verfügung stehen

Das hat aber nichts mit der Stromrechnung/ Jahresabrechnung zu tun!
War aber auch nur als allgemeiner Hinweis gedacht, glaube ich.

StoneCold0x0

ich habe noch nie irgend eine Abrechnung zum JB geschickt. Wurde auch bei mir noch nie verlangt.

Maldoni

Ich habe mal ne Frage an euch Experten:

Stromanbieterwechsel auf http://www.stromvergleich-kostenlos.org heute gemacht und gerade bemerkt, dass die Preisgarantie nur 12 Monate ist.

Wie sind eure Erfahrungen nach der Preisbindung?

Galenit

Zitat von: caramba53 am 13:27:48 Mo. 16.April 2012
ich habe eine Frage.Welche Abrechnung bekommt das Jobcenter, nur die Gasabrechnung ,oder auch die Stromabrechnung.Habe bisher immer selber in Raten bezahlt,bis mir jetzt jemand sagte das wird übernommen.Kann mir da einer weiterhelfen?DANKE

Strom ist nicht Bestandteil der KdU, also Dein Privatvermögen, außer Du erzeugst Dein Warmwasser dezentral mit Boiler oder Therme, dann hast Du ein Anrecht auf Mehrbedarf.
Gas ist einzureichen und vom Amt anteilig für Heizung, Warmwasser zu übernehmen. Auch die Nachzahlung für diese beiden Punkte ist vom Amt zu übernehmen, da eine Unterdeckung Deines Bedarfs stattfand, also bei jeder Nachzahlung einen Antraf auf die Nachzahlung, mit der Begründung es handelt sich um KdU, stellen.
Ebendso verhält es sich mit den Nebenkosten einer Wohnung ...

Häufig rechnen sie eine Nachzahlung als Einkunft an, dagegen solltest Du vorgehen, Du hast es schließlich nicht zusätzlich erhalten, sondern dir vom Munde abgespart, mit dem Ansparbetrag argumentieren hilft meistens.

Zum Stromanbieterwechsel, ich bin zu einem Anbieter ohne Festpreis und Vertragslaufzeit gewechselt, kostet minimal mehr als einer mit einem Jahr Festpreis und 2 Jahren Bindung, wie es nach der sicheren Erhöhung nach einem Jahr bei einem 2 Jahresvertrag aussieht weiß ich nicht, würde aber spontat darauf wetten, das mein Vertrag ohne Bindung im 2. Jahr viel billiger und auch über die 2 Jahre gesehen billiger ist.
Niemand hat was zu verschenken, achte einfach mal bei "Geschenken" der Anbieter oder 1 Jährigen Preisbindungen bei 2 Jährigen Verträgen drauf.
Ganz wichtig!!!!!1111ELF Niemals einen Vorkassevertrag abschließen, geht die Firma Pleite ist Dein Geld weg und Du zahlst doppelt, ist schon einigen Leuten passiert und es werden nochmehr Billiganbieter Pleite gehen.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

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