Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum "racial profiling"

Begonnen von Rudolf Rocker, 18:20:28 Di. 30.Oktober 2012

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Rudolf Rocker

ZitatDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zum "racial profiling" ist überwiegend positiv aufgenommen worden. Das Gericht entschied, dass die Polizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren darf. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.

Die Verteidigung hatte sich auf eine Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen berufen. Die UNO hatte das sogenannte "racial profiling", also die Auswahl von zu überprüfenden Personen nach ethnischen Merkmalen wie der Hautfarbe, für unrechtmäßig erklärt. In den USA wurde die Praxis im Jahr 2003 abgeschafft.

http://www.tagesschau.de/inland/koblenz122.html


ZitatDie Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte das Urteil scharf. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

Gegen diesen Verein sollte mal eine Verbotsverfügung wegen verfassungswidrigem Verhalten einleiten! >:(

Kuddel

ZitatRacial Profiling
Keine Bedenken bei Racial Profiling




Ein Deutscher wirft Beamten der Bundespolizei vor, ihn nur wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht jedoch kein Problem in solchen Kontrollen.
http://www.fr-online.de/politik/racial-profiling-keine-bedenken-bei-racial-profiling,1472596,31256550.html

Kuddel

ZitatRacial Profiling
Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie war rechtswidrig




Eine deutsche Familie mit dunkler Hautfarbe wird als einzige in einem Regionalzug kontrolliert. Der Klage dagegen wird vom Oberverwaltungsgericht stattgegeben, der Berufung der Polizei nicht stattgegeben.

Die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Regionalzug durch Bundespolizisten ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz rechtswidrig gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe der Senat «nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Auswahl der betroffenen Personen nicht wegen ihrer Hautfarbe erfolgt ist», teilte das Gericht am Freitag in Koblenz mit und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz (AZ: 7 A 11108/14.OVG). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wurde Revision zugelassen.

Geklagt hatte ein deutsches Paar mit dunkler Hautfarbe. Die Familie mit zwei kleinen Kindern war im Januar 2014 in einem Regionalzug zwischen Mainz und Koblenz unterwegs, als Bundespolizisten ihre Ausweise sehen wollten. Andere Passagiere wurden nicht überprüft. Die Kläger werfen den Polizisten vor, sie nur wegen seiner Hautfarbe kontrolliert zu haben. Die Polizeikontrolle habe damit gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Auch die Voraussetzungen für eine Kontrolle in Zügen, die zur unerlaubten Einreise genutzt würden, hätten nicht vorgelegen.

Dieser Argumentation war auch das Verwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil im November 2014 gefolgt. Der von den Klägern genutzte Regionalzug habe seinen Ausgangs- und Endpunkt im Bundesgebiet und könne nicht zur unerlaubten Einreise genutzt werden.

Berufung der Polizei abgewiesen

Die Bundespolizisten reichten dagegen Berufung ein. Sie sahen ihre Rechtsgrundlage für die Kontrolle in dem Paragrafen 22 des Bundespolizeigesetzes (BPolG), wonach die Bundespolizei eine solche Maßnahme in bestimmten Zügen zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet ergreifen könne. Regionale Züge seien nicht vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgeschlossen. Die polizeilichen Maßnahmen würden nach den gesetzlichen Regelungen nur auf der Grundlage von Stichproben ausgeführt.

Die Oberverwaltungsrichter wiesen die Berufung ab. Die Auswahl des deutsch-afrikanischen Ehepaars für die Polizeikontrolle sei «ermessensfehlerhaft» gewesen. Die genaue Motivlage der Bundespolizeibeamten für die Überprüfung der dunkelhäufigen Kläger habe sich auch im Rahmen der umfangreichen Beweisaufnahme nicht feststellen lassen. «Eine Auswahl der Personen bei Kontrollen zur Unterbindung unerlaubter Einreisen, für die die Hautfarbe der Personen das alleinige oder zumindest ein ausschlaggebendes Kriterium ist, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes», erklärte das Oberverwaltungsgericht
http://www.fr-online.de/politik/racial-profiling-polizeikontrolle-einer-dunkelhaeutigen-familie-war-rechtswidrig,1472596,34138118.html

Nikita

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/22/gericht-hautfarbe-darf-bei-kontrolle-keine-rolle-spielen/

ZitatMit einer Grundsatzentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz gestern die Kontrolle einer jungen Familie durch Bundespolizeibeamte am 25.01.2014 für rechtswidrig erklärt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die schwarze Hautfarbe der Kläger zumindest ein die Kontrolle mit tragendes Kriterium gewesen. Damit verstoße die Kontrolle gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, so die Richter. Es genüge, wenn die Hautfarbe Teil des ,,Motivbündels" bei der Auswahl der zu kontrollierenden Person sei.

Die Eheleute G. aus Mainz befanden sich am 25.01.2014 für einen Tagesausflug mit ihren damals fünf und eineinhalb Jahren jungen Kindern in der regionalen Mittelrheinbahn von Mainz in Richtung Bonn. Im Verlauf der Fahrt wurden die heute 37-jährige Klägerin und der heute 40-jährige Kläger ohne Anlass und vor den Augen anderer Reisender von Beamten der Bundespolizei kontrolliert und die Daten ihrer Bundespersonalausweise wurden zur Datenprüfung an die Leitstelle weiter gegeben. Weitere Personen in dem Zug wurden nicht kontrolliert.

Das Gericht wollte nach einer umfangreichen Beweisaufnahme nicht ausschließen, dass die Hautfarbe der Kläger ein tragendes Kriterium für die Kontrolle war. Eine Auswahl der Personen bei Kontrollen, für die die Hautfarbe der Personen das alleinige oder zumindest ein ausschlaggebendes Kriterium sei, verstoße allerdings gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.

Liege der Auswahl der kontrollierten Person ein Motivbündel zugrunde und sei dabei die Hautfarbe ein tragendes Kriterium unter mehreren, so sei über die bisherige Rechtsprechung hinausgehend ebenfalls ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG anzunehmen.

Eine Kontrolle in Anknüpfung an die Hautfarbe sei unzulässig. Die genaue Motivlage der die Kläger kontrollierenden Bundespolizeibeamten habe sich auch im Rahmen der umfangreichen Beweisaufnahme nicht feststellen lassen. Aufgrund der äußeren Umstände der Kontrolle und der teilweise unklaren Angaben der Zeugen sei der Senat nicht hinreichend davon überzeugt, dass die Hautfarbe der Kläger für ihre Kontrolle nicht doch mitentscheidend gewesen sei.

,,Das Urteil des OVG ist ein Meilenstein für den Kampf gegen die rechtswidrige Praxis des Racial Profiling", freut sich der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger juristisch vertritt. ,,Denn von nun an wird die Bundespolizei nachweisen müssen, gerade nicht diskriminierend kontrolliert zu haben, wenn der äußere Anschein eine Kontrolle aufgrund der Hautfarbe naheliegt. Bislang stellte der Nachweis der Diskriminierung regelmäßig ein verfahrensrechtliches Problem dar, da die inneren Beweggründe der Polizeibeamten dem Beweis kaum zugänglich sind."

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG).

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20A%2011108/14

Kuddel

Unabhängig von der rechtlichen Situation ist Racial Profiling Alltag und wird scheinbar ausgeweitet:

Zitat

Die Kölner Polizei hat in der Silvesternacht mehr als 1000 Menschen nordafrikanischer Herkunft kontrolliert und rund 900 von der Domplatte verwiesen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/silvesternacht-in-koeln-gruene-kritisieren-vorgehen-der-koelner-polizei-an-silvester-1.3317678

Rudolf Rocker


counselor

Das waren ganz klar rassistische Kontrollen in Köln. Schon allein diese rassistische Vokabel "Nafris" ... widerlich!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Kuddel

Zitat
   

  • Ein junger Senegalese sitzt im Zug in der ersten Klasse - das weckt die Aufmerksamkeit eines Polizisten.
  • Obwohl er privat unterwegs war, kontrollierte er den Mann. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, der Fall landete vor Gericht.
  • Dass der Polizist dabei selbst ohne Ticket in der ersten Klasse unterwegs war, spielte dabei keine Rolle mehr.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-ein-unbekannter-junger-farbiger-mann-in-der-ersten-klasse-1.3344103

Sunlight

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Rudolf Rocker


Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:12:59 Fr. 03.Februar 2017
Komisch, ich habe trotz Adblock keine Probleme!

Bekomme ich schon eine ganze Weile diese Mitteilung
bei der Süddeutschen. Macht nichts, ich versuche das irgendwo
anders zu finden. Vielleicht habe ich Glück!

Rudolf Rocker

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Sunlight

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:46:17 Fr. 03.Februar 2017
Oder einfach mal Adblock temporär deaktivieren auf der Seite!

Nichts zu machen, aber ich ahne woran es noch liegt. Aber das werde ich
mit Sicherheit nicht abstellen.

Nikita

Zitat
22. Januar 2017, 15:25 Prozess
Ein "unbekannter junger farbiger Mann" in der ersten Klasse

    Ein junger Senegalese sitzt im Zug in der ersten Klasse - das weckt die Aufmerksamkeit eines Polizisten.
    Obwohl er privat unterwegs war, kontrollierte er den Mann. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, der Fall landete vor Gericht.
    Dass der Polizist dabei selbst ohne Ticket in der ersten Klasse unterwegs war, spielte dabei keine Rolle mehr.

Von Matthias Köpf

Kann so einer wirklich eine Fahrkarte für die erste Klasse haben? So ein "unbekannter junger farbiger Mann", wie ihn der Polizist in seiner schriftlichen Darstellung für die Staatsanwaltschaft beschreibt? Jedenfalls habe er den unbekannten jungen farbigen Mann "freundlich" darauf hingewiesen, dass er in diesem Abteil ein Ticket für die erste Klasse brauche, worauf der andere "aggressiv" zurückgefragt habe, ob er denn selber ein solches Ticket habe. Hatte er nicht. Die Frage lag nahe, denn der Polizist trug keine Uniform, er war privat unterwegs. Und selbst wenn er eine getragen hätte, hätte ihn diese nur zu einer Gratisfahrt in der zweiten Klasse berechtigt.

Jedenfalls hat der weitere Verlauf der Auseinandersetzung in der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) Richtung Tegernsee zu einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Miesbach geführt, in dem sich der junge Senegalese wegen Schwarzfahrens und Beleidigung verantworten muss. Dafür hat der bayerische Behördenapparat weder Kosten noch Mühe gescheut.
Racial Profiling "Warum ausgerechnet ich?"
"Warum ausgerechnet ich?"
Eine Amerikanerin, die in Berlin lebt, und ein Deutscher erzählen von ihren demütigenden Erfahrungen mit Racial Profiling. mehr ... jetzt

Der 23 Jahre alte Mann soll den Polizisten einen "Rassisten" genannt haben, wobei er vor Gericht versichert, er habe nur "wie ein Rassist" gesagt. Das fehlende Ticket war laut seiner Aussage ein Versehen. Er war mit einer Ersatzbescheinigung vom Kundencenter der BOB in Holzkirchen unterwegs. Die Mitarbeiterin dort hatte sie ihm ausgestellt, weil er im vorherigen Zug Ticket und Rucksack liegen gelassen hatte. Im nächsten Zug habe er sich mit der Ersatzbescheinigung versehentlich in die erste Klasse gesetzt. Den Rucksack habe er in Tegernsee von anderen Polizisten zurückbekommen.

Der Staatsanwalt will von ihm noch wissen, wie viel so ein Ticket koste, wo er es gekauft habe und wie oft er nach München fahre. Der Dolmetscher übersetzt alles in ein sehr afrikanisches Französisch. Eine Pflichtverteidigerin hat das Landgericht mit Verweis auf die Menschenrechtskonvention auch bestellt, obwohl der Amtsrichter dies als unnötig abgelehnt hatte.

Die Verteidigerin würde den Polizisten zu gern fragen, warum ein unbekannter junger farbiger Mann kein Ticket für die erste Klasse haben sollte, selbst wenn es wirklich so gewesen ist. Zudem sei die Gegenfrage ihres Mandanten berechtigt gewesen, denn der Polizist hatte selber kein Ticket für die erste Klasse, sondern befand sich laut seiner Darstellung nur "mit Genehmigung der Zugbegleiterin" im Abteil.

Aber der Beamte erscheint nicht vor Gericht. Er spielt an dem Tag mit seinem Polizeiorchester bei einem Benefizkonzert. So stimmen der Angeklagte und die Verteidigerin "schweren Herzens" einer Einstellung des Verfahrens gegen 40 Sozialstunden zu.


http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-ein-unbekannter-junger-farbiger-mann-in-der-ersten-klasse-1.3344103

ManOfConstantSorrow

ZitatPersonenkontrolle wegen Hautfarbe war rechtswidrig

Am Bahnhof Bochum kontrollierte die Bundespolizei ohne Anlass einen schwarzen Deutschen. Er fühlte sich rassistisch diskriminiert und klagte. Ein Gericht gab ihm recht.


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die polizeiliche Identitätsfeststellung eines schwarzen Deutschen am Bochumer Bahnhof als nicht verfassungsgemäß eingestuft. Zwar habe der Mann durch sein "auffälliges Verhalten" Anlass zur Personenkontrolle gegeben, die Polizisten hätten ihn jedoch "auch wegen dessen dunkler Hautfarbe" kontrolliert. (Az. 5 A 294/16) Es handelt sich um ein Urteil in zweiter Instanz, eine Revision ließ das OVG nicht zu. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
...
"Mit dem heutigen Urteil hat das OVG deutlich gemacht, dass das Verbot rassistischer Diskriminierung bei Polizeikontrollen streng beachtet werden muss", sagte der Anwalt Sven Adam.
...
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/racial-profiling-polizei-kontrolle-bochum-rechtswidrig-hautfarbe
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

tleary

Die Polizei wird immer gezielt die potenziellen Gegner dieses Staates kontrollieren und schikanieren. Ob das nun Linke (falls als solche zu erkennen) oder Schwarze sind, ist doch einerlei.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Kuddel

Das ist doch Blödsinn.
ZitatDie Polizei wird immer gezielt die potenziellen Gegner dieses Staates kontrollieren und schikanieren.
Nazis sind Gegner dieses Staates und werden nicht schikaniert.

ZitatOb das nun Linke (falls als solche zu erkennen) oder Schwarze sind, ist doch einerlei.
Wie kommst du darauf, daß Schwarze Gegner dieses Staates sind?
Sie können spießig oder unpolitisch sein oder schlimmer: Zu den Anfangszeiten von Pegida gab es an der Spitze des Zuges eine farbigen Transparentträger.

Racial Profiling ist ein Hinweis auf rassistische Bullen oder institutionellen Rassismus.


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