Dringend !!! EGV + Ganzil AViBA

Begonnen von seth, 18:33:06 Mo. 13.Mai 2013

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seth

erstmal hallo an alle,
folgendes:
war heute bei der infoveranstaltung der BBZ Altenkirchen (leider habe ich zuvor einen knebelvertrag (EGV) unterschrieben)

was heute passiert ist:

-EGV vorgelegt

-Telnahmevereinbarungsbogen der AViBA zum durchlesen,ausfüllen und unterschreiben bekommen
(natürlich ertmal mitgenommen und nix unterschrieben)

-8:30 uhr erster teilnehmer verlässt die veranstaltung (akzeptiert  die teilnahmevereinbarung nicht)
ihm werden noch beim rausgehen sanktionen angedroht !

-9:00 uhr es werden termine (meiner ist morgen um 10:30 uhr)  für ein einzelgespräch vereinbart
"teilnahmevereinbarung unterschrieben und ausgefüllt mitbringen ansonsten könne man die maßnahme direkt knicken"
so im o-ton die BBZ chefin.  kotz

-9:15 uhr auf meine frage hin
ob die EGV und die daten (über mich) die ich bei der ARGE mit meiner unterschrift freigegeben habe nicht genügen würden.
sagte man mir "nein...wir haben eine viel grössere datenbank an potentiellen arbeitgebern die wir nicht ausschöpfen können wenn sie nicht unterschreieben"
schonmal was von datenschutz gehhört? anscheinend nicht.  :o



so weil ich momentan nicht scannen kann tippe ich meine EGV + die Teilnahmevereinbarung ab vielleicht könnt ihr mir ja helfen.


Eingliederungsvereinbarung:
----------------------------------

zwischen...
und...
gültig bis 28.02.2014   :o soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.

Ziel(e)
Integration Herrn...

1.Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter XY unterstüzt Sie mit folgenden Leistungen
zur Eingliederung.
Individualbetreuung / Intensivbetreuung durch Itegrationsfachkräfte mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Hierzu Übernahme der Kosten der beraterischen Dienstleistungen durch Teilnahme an der Maßnahme Ganzheitliche Integrationsleistung (GANZIL) bei dem Träger BBZ
Adresse...

2. Bemühungen von Herrn...xy zur Eingliederung in Arbeit
Herr xy soll sich am 13.05. persönlich um 8:00 Uhr bei der BBZ vorstellen.
Ich nehme die beraterische Hilfeleistung des Maßnahmeträgers BBZ an und wirke mit durch Warhnehmung von Folgeterminen und zum Beispiel
durch Vorlage von Unterlagen meines beruflichen Werdegangs.
Insbesondere nehme ich an der ersten Informationsveranstaltung teil: ebenso nehme Folgeeinladungen zu Beratungsterminen Folgeeeinladungen
nach individueller Abstimmung mit dem Maßnahmeträger dort wahr.

Um die Einladung zu ermöglichen,bin ich damit einverstanden,dass das Jobcenter die  notwendigen persönlichen Daten von mir dem Bildungsträger
BBZ übermittelt.
Ich bin darüber informiert worden, dass ich mit dem von ARGE getragenen Maßnahmekosten zur
Durchführung der Integrationsleistung abgegolten sind.
Dies sind z.B. alle Kosten für Leistungsinhalte,Aufwendungen für die Teilnahme an der Leistung
z.B. Fahrtkosten - in Höhe der günstigsten Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel - ,zusätzliche Kosten für Kinderbetreuung, Aufwendungen des Maßnahmeanbieters für Integrationsbemühungen,Leistunggen zur Unterstüzung der Eigenbemühungen des Teilnehmers,
die vorher zwischen dem Teilnehmer und dem Auftragnehmer abgestimmt sind
(z.B. Fortsetzung der Bemühungen von Herrn ...xy zur Eingliederung in Arbeit
Bewerbungskosten,Reisekosten für Vorstellungsgespräche - In Höhe der günstigsten Tarife der öffentlichen Verkehsmittel
Aufwendungen für die Unfallversicherung der Teilnehmer.
Dieses bedeutet,dass ich während der Teilnahme an dieser Maßnahme keinen Antrag auf Erstattung  ihrer Bewerbungskosten bei der ARGE stellen kann.
Diese Kosten erstattet mir der Maßnehmeanbieter.
Ebenfalls werden alle in der Maßnahme stattfinden Qualifizierungskosten vom Maßnahmeträger getragen,sofern diese für den gemeinsam besprochenen
Integrationsprozess zielführend sind,so dass ich während der Maßnehmeteilnahme z.B. keinen Bildungsgutschein beantragen muss.


usw...



Teilnahmevereinbahrung AViBA
--------------------------------------------------

Name,Vorname,Str.PLZ/Ort Telefon.

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Der Bildungsträger verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu Vermittlung der entsprechenden Inhalte gemäß der Vorgabe der Arbeitsagentur im Rahmen der Maßnahme "AViBA xy"

2. Die Maßnemhe beginnt am ________  und endet am ________
Die Zuweisungsdauer wird von der zuständigen Agentur für Arbeit festgelegt.

3.Die Teilnehmezeit orientiert sich an den in der beigefügten Anlage vorgegebenen Zeiten.
Die persönliche Anwesenheit wird täglich durch die Teilnehmerliste dokumentiert.

4. Die beigefügten Teilnahmebedingungen,Hausordnungen und Einverständniserklärungen werden ausdrücklich anerkannt.


Teilnahmebedingungen
----------------------------

1. Teilnahme
Der Teilnehmer verflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht,der Kenntnisvermittlung und dem Praktikum in den Räumen des Bildungsträgers oder den zu benennenden Kooperationsbetrieben.
Es wird eine tägliche Anwesenheitsliste geführt,in der sich die Teilnehmer persönlich einzutragen hat.

Unterrichtszeiten Mo von 8:00 bist 16:00 Uhr
                           Di.-Fr.   8:00 - 15:45 Uhr
Ausnahmen :       Gesetzliche Feiertage


2. Fehlzeiten
Fehlzeiten sind generell zu entschuldigen und unverzüglich dem Jobcoach mitzuteilen.
Arzttermine sind ausßerhalb der genannten Unterrichtszeiten zu legen.
Ist dies nicht möglich,ist eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.

Krankheit:
im Krankheitsfall ist unverzüglich der Bildungsträger zu informieren.
Am gleichen Tag ist ein Arzt aufzusuchen und die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist schnellstens bei dem Bildungsträger vorzulegen.

Unentschuldigte Fehlzeiten führen zur Abmahnung,finanziellen Konsequenzen und evtl. zu einem Ausschluss aus der Maßnahme.

3. Weitere Pflichten des Teilnehmers
-aktiv im Rahmen des Lehgangs mit dem Lehrpersonen zusammenarbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen.
-die Ausstattung sorgsam zu behandeln,Regelungen die Ordnung betreffend, zu beachten sind.

4. Urlaub
Während der maßnahmedauer besteht kein Urlaubsanspruch.
Sonderurlaub wird nur für folgende Ausnahmen gewährt : Todesfall,Umzug,Hochzeit,Geburt (sonstige dringende schwerwiegende Gründe)
und nach vorheriger Absprache mit der Arbeitsagentur und dem Bildungsträger.

5. Sonstiges
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben.



Einverständniserklärung
-----------------------------

Ich erkläre mich damit einverstanden,dass der Bildungsträger im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen während der Zuweisedauer meine persönlichen Datenerhebt,digital aufbereitet und speichert.
Diese Daten werden ausschliesslich zur Erfüllun der vertraglichen Verpflichtungen des Bildungsträgers gegenüber der AQgentur für Arbeit verwandt.

Die Erhebung,Speicherung und Weiterleitung dieser Daten an die Agentur für Arbeit erfolgt, soweit dies im Rahmen der Berichterstattungspflicht der Bildungsträgers gegenüber der Agentur für die Arbeitsvermittlung oder die Gewährung von Leistungen erforderlich ist.

Ferner stimme ich zu,dass meine Bewerbungsunterlagen durch den Bildungsträger im Rahmen seiner Vermittlungsbemühungen an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Gleichzeitig bin ich damit einverstanden,dass das BBZ gemeinsam mit mir mein persönliches Bewerberprofil in der Jobbörse der Argentur für Arbeit bearbeitet und optimiert.

Bei Arbeitsaufnahme verpflichte ich mich,dem Bildungsträger unverzüglich zu informieren und Tag der Arbeitsaufnahme,Arbeitgeber und Anschrift, sowie die Art des Beschäftigungsverhältnisses bekannt zu geben (Kopie des Arbeitsvertrages).

Gleichzeitig willige ich ausdrücklich ein,dass der Bildungsträger im Rahmen seiner Nachweispflicht berechtigt ist,bei meinem Arbeitgeber zu den Meldestichtagen den vorgeschriebenen Beschäftigungsnachweis einzuholen.

Im Falle einer Beschäftigungsaufnahme bin ich damit einverstanden dass das BBZ eine Nachbetreuung von max. sechs Monaten leistet.
Diese dient dazu auftretende Spannungen zu vermeiden.

Ich wurde darauf hingewiesen,dass bei unzureichender Teilnahme oder Mitwirkung meinerseits,eine Meldung des Bildungsträgers an die Agentur für Arbeit erfolgt,welche leistungsrechtliche Konsequenzen für mich bringen kann.


Hausordnung:
----------------

...


Bogen für Fahrgeld bzw Kilometerpauschale
----------------------------------------------------


...



wie komme ich da mit möglichst wenig konsequenzen wieder raus?
zu meiner person ich habe eine sogenannte (Psoriasis) oder auch schuppenflechte... die mich schwer belastet,dazu kommt eine kranke mutter um die ich mich auch noch kümmern muss!
was macht "meine" beraterin?
steckt mich vollzeit! (8:00 -16 uhr täglich) in diese maßnahme.
was tun?
bei der alo-ini vorbeischauen?

hilfe!!! wie gesagt morgen um 10:30 Uhr ist mein einzelgespräch  ::)

mfg seth


schwarzrot

Zitat von: seth am 18:33:06 Mo. 13.Mai 2013
folgendes:
war heute bei der infoveranstaltung der BBZ Altenkirchen (leider habe ich zuvor einen knebelvertrag (EGV) unterschrieben)

was heute passiert ist:

-EGV vorgelegt

-Telnahmevereinbarungsbogen der AViBA zum durchlesen,ausfüllen und unterschreiben bekommen
(natürlich ertmal mitgenommen und nix unterschrieben)
Versteh ich nicht so ganz: Du hast eine laufende EGV und dir wurde heute eine neue vorgelegt, die du noch nicht unterschrieben hast?

Falls nicht, viel chancen aus einer solchen 'freiwillig' unterschriebenen EGV rauszukommen bestehen kaum. Dafür bräuchtest du einen (sehr) guten anwalt und richter und müsstest nachweisen, dass die unterzeichente EGV haufenweise formfehler hat, oder besser ganz sittenwidrig ist.

Ansonsten bleibt dir nur in den sauren apfel beissen, oder mit AU versuchen das irgendwie hinter dich zu bekommen.
Leider vermerken die im 'JC' sowas in der akte, versuchen entsprechend gegenzusteuern, ausserdem kann das später nachteile haben (z.b. falls du mal ne weiterbildung willst, du giltst dann als 'nicht zuverlässig').

Hier lief übrigens grad eine ähnliche fragestellung
->http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27083.msg279483#msg279483
Mit der suchfunktion findest du auch zusätzlich viel über ''GANZ-ILL' und ähnliches, wie man es anstellt aus schwachsinnsmassnahmen rauszukommen.
Am besten aber zuallererst mal keine EGV 'freiwillig' unterschreiben (alles immer erstmal 'zur prüfung' mitnehmen!), immer mit begleitung zu terminen und sich rechtzeitig informieren, statt einen tag vor knack.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

fidel hastala

hallo,
leider kann(darf) ich dein profil nicht ansehen ! ?

wie alt bist du,welche pflegestufe hat deine mutter?

kommt evt.schon ein pflegedienst und zu welchen zeiten ?l
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

seth

Zitat von: schwarzrot am 20:20:01 Mo. 13.Mai 2013
Zitat von: seth am 18:33:06 Mo. 13.Mai 2013
folgendes:
war heute bei der infoveranstaltung der BBZ Altenkirchen (leider habe ich zuvor einen knebelvertrag (EGV) unterschrieben)

was heute passiert ist:

-EGV vorgelegt

-Telnahmevereinbarungsbogen der AViBA zum durchlesen,ausfüllen und unterschreiben bekommen
(natürlich ertmal mitgenommen und nix unterschrieben)
Versteh ich nicht so ganz: Du hast eine laufende EGV und dir wurde heute eine neue vorgelegt, die du noch nicht unterschrieben hast?

Falls nicht, viel chancen aus einer solchen 'freiwillig' unterschriebenen EGV rauszukommen bestehen kaum. Dafür bräuchtest du einen (sehr) guten anwalt und richter und müsstest nachweisen, dass die unterzeichente EGV haufenweise formfehler hat, oder besser ganz sittenwidrig ist.

Ansonsten bleibt dir nur in den sauren apfel beissen, oder mit AU versuchen das irgendwie hinter dich zu bekommen.
Leider vermerken die im 'JC' sowas in der akte, versuchen entsprechend gegenzusteuern, ausserdem kann das später nachteile haben (z.b. falls du mal ne weiterbildung willst, du giltst dann als 'nicht zuverlässig').

Hier lief übrigens grad eine ähnliche fragestellung
->http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27083.msg279483#msg279483
Mit der suchfunktion findest du auch zusätzlich viel über ''GANZ-ILL' und ähnliches, wie man es anstellt aus schwachsinnsmassnahmen rauszukommen.
Am besten aber zuallererst mal keine EGV 'freiwillig' unterschreiben (alles immer erstmal 'zur prüfung' mitnehmen!), immer mit begleitung zu terminen und sich rechtzeitig informieren, statt einen tag vor knack.  ;)

genau ich hab sogar 2 laufende EGVs von der ARGE !  ::)
und nun quasi eine 3. "teinmahmevereinbarung" von der BBZ Altenkirchen.

eine EGV von der ARGE geht bis mitte juni ( ging um die gleiche maßnahme! )
die andere wie schon gepostet bis zum 28.02.2014 !


meine fragen nun:
ist das normal das man während eine EGV nicht abgelaufen ist schon die nächste vorgesetzt bekommt?
ausserdem steht bei mir in der EGV nicht die maßnahmenlänge,bei den anderen teilnehmern heute war das klar definiert (4-8 wochen).
die sache mit dem anwallt lass ich lieber welche alternative besteht noch?
ich will morgen früh mit den kompletten unterlagen zur Arbeitslosen Initiative und mich da mal beraten lassen.
AU würde evtl auch gehn allerdings verschiebt sicch dadurch die maßnahme nur nach hinten !
danke schwarzrot  ;)
werde mir den thread mal durchlesen...



seth

Zitat von: fidel hastala am 21:13:10 Mo. 13.Mai 2013
hallo,
leider kann(darf) ich dein profil nicht ansehen ! ?

wie alt bist du,welche pflegestufe hat deine mutter?

kommt evt.schon ein pflegedienst und zu welchen zeiten ?l
hi fidel!
so schlimm ist es gottseidank noch nicht mit meiner mutter (also keine pflegestufe oder ähnliches)
allerdings muss ich mich momentan mehr um sie kümmern...(paar familiäre geschichten...die die natürlich nicht nachvollziehen werden)
dazu noch meine gesundheitliche situation.
die sache ist die meine SB hat mir sogar versprochen das sie sich darum kümmert das es erstmal teilzeit wird.
war wohl nichts...wenn in der EGV nichts definiert wurde können die das wohl auslegen wie sie wollen.

schwarzrot

Zitat von: seth am 21:26:37 Mo. 13.Mai 2013
genau ich hab sogar 2 laufende EGVs von der ARGE !  ::)
und nun quasi eine 3. "teinmahmevereinbarung" von der BBZ Altenkirchen.

eine EGV von der ARGE geht bis mitte juni ( ging um die gleiche maßnahme! )
die andere wie schon gepostet bis zum 28.02.2014 !

meine fragen nun:
ist das normal das man während eine EGV nicht abgelaufen ist schon die nächste vorgesetzt bekommt?
Ja ...und nein (sie versuchen das gerne):
Du hast vermutlich den passus, dass wenn sich 'wesentliche änderungen' bei dir ergeben 'beide seiten sich einig sind', dass die EGV 'angepasst'/erneuert wird.
Wenn du nun also die neue unterschreibst, stimmst du quasi der änderung zu, die alte zu kündigen und die neue anzunehmen (trick siebzehn!).
Solange du nix unterschreibst sind das immer nur 'verhandlungsangebote': Die 'läuft' also erst mit deiner unterschrift.

Es gilt, solange die alte gültig ist, kannst du der kündigung deiner alten EGV widersprechen.
Per gesetz gilt die immer 6 mon:
Zitat§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/15.html
Wobei 'soll' nicht umgangssprachliches 'kann', sondern verwaltungstechnisch 'pflichtgemässes ermessen' (=muss normalerweise), gemeint ist.

Zitat
ausserdem steht bei mir in der EGV nicht die maßnahmenlänge,bei den anderen teilnehmern heute war das klar definiert (4-8 wochen).
Joh, wäre *EIN* formfehler: 'unbestimmtheit der massnahme'. (finde noch drei weitere und dann damit zum anwalt  ;) )
Zitat
die sache mit dem anwallt lass ich lieber welche alternative besteht noch?
ich will morgen früh mit den kompletten unterlagen zur Arbeitslosen Initiative und mich da mal beraten lassen.
Ist immer eine gute idee, sich vor ort bei einer ini beraten zu lassen (sollte aber eine unabhängige ini sein: nix kirchlich, oder (gar) arwo, etc, die haben mit 1eus-jobbern dreck am stecken und beraten oft 'JC'-freundlich), besonders, weil wir hier im forum u.u. nicht gebietstypischen eigenheiten kennen, ist vor ort beratung suchen immer sinnvoll.
Zitat
AU würde evtl auch gehn allerdings verschiebt sicch dadurch die maßnahme nur nach hinten !
Jup genau, das meinte ich, bringt also oft nicht viel.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

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