Schule wegen Krankheit nicht bestanden - was jetzt?

Begonnen von Bimmelbommel, 16:32:26 Mi. 19.Februar 2014

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Bimmelbommel

Vielleicht hat jemand schonmal eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir ein wenig weiterhelfen.

Ich musste vor ein paar Jahren meinen Beruf wegen Krankheit aufgeben. Das Ganze wurde auch vom JC damals anerkannt nach einigem Hin und Her und ich wurde dort als Reha-Fall eingestuft. Man versuchte eine Ausbildung für mich zu finden und nach einiger Zeit habe ich auch eine Stelle gefunden, wurde aber dort wieder krank, weil die Arbeit zu schwer für mich war und wurde deswegen entlassen.

Nach meiner Entlassung hab ich mich dazu entschlossen, mein Abitur nachzuholen, um mehr Chancen zu haben, eine passende Stelle zu finden, die man auch mit körperlichen Beeinträchtigungen ausüben kann.

Nun wurde ich während der Schulzeit jedoch krank und war ein paar Wochen ärztlich krankgeschrieben. Jetzt hab ich einen Brief vom Bafögamt bekommen, dass ich ab 1.März kein Geld mehr erhalten werde, weil die Schule mich abgemeldet hat. Ich hab dann dort gleich angerufen und sie haben mir gesagt, dass meine Noten zwar gut waren, ich aber wegen zu viel Fehltagen rausgeflogen bin.  :(

Jetzt hat meine Frau eine Veränderungsmitteilung abgegeben, dass ich von nun an wieder in die Bedarfsgemeinschaft muss und ich warte jetzt grad auf eine Antwort vom JC.

Meine Angst ist, dass die mir jetzt ziemliche Probleme machen, weil dieses JC das schlimmste der Stadt ist. Als ich damals meiner Rehaabteilung mitteilte, dass ich die Schule anfange, hat mich gleich darauf dieses JC angeschrieben, dass sie jetzt wieder für mich zuständig wären und wollten, dass ich für die 4 Monate, bis die Schule anfängt, mich für sämtliche Jobs bewerbe, weil ich laut ihnen nun ja kein Rehafall mehr wäre.
Jetzt hab ich Angst, dass das wieder so losgeht und die wieder behaupten, dass ich kein Rehafall mehr wäre, weil die mich ja damals von der Rehaabteilung abgemeldet haben.
Weiß jemand, was ich jetzt tun muss, damit ich mich nicht wieder überall bewerben muss und Probleme bekomme, falls ich es nicht mache? Und vor allem, wie ich schnellstmöglich wieder zur Rehastelle komme und dort einen Berater bekomme, damit ich planen kann, was ich jetzt mache? Ich bin momentan ziemlich perspektivlos. Am Liebsten würde ich nochmal ein Abendgymnasium besuchen, was ich mir aber nicht leisten kann oder eine Ausbildung machen, was wohl wieder an meinem Schulabschluss scheitern wird.

Hochseefischer

Hi Bimmelbommel,

einen Anspruch auf Zuweisung zu einem Arbeitsvermittler in der Reha-Abteilung im JC hast Du meines Erachtens nicht. Eine entsprechende gesetzliche Regelung oder eine Dienstanweisung kenne ich nicht.

Du solltest aber schon bei der Antragsstellung auf ALG II alle relevanten ärztlichen Dokumente (ggf. teilweise geschwärzt; Diagnosen geht das JC nichts an) dabei haben und diese vorlegen, also zum Beispiel, falls er Dir vorliegt, einen Nachweis über Deinen Grad der Behinderung vom Versorgungsamt und Gutachten von ärztlichen Diensten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung und des Jobcenters.

Eine Zuweisung zur Reha-Abteilung im JC schützt aber nicht zwangsläufig vor der Verpflichtung sich (auf Mistjobs) bewerben zu müssen.

Beachte bitte, dass die Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II es Dir erlauben, Stellenangebote abzulehnen, die Du aus nachweisbaren gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst.

Bimmelbommel

Vielen Dank.

Wie ist denn das, wenn die mich bald wieder einladen, muss ich irgendetwas beachten, was ich dort tun muss/nicht tun darf?

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