VHS-Kurs: Schulbedarf ja, Kursgebühren nein.

Begonnen von dagobert, 00:35:30 Di. 17.Mai 2016

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dagobert

Das würde locker auch in den Satirethread passen  ::):
ZitatLandessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2016 - L 6 AS 303/15 -

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für VHS-Kurs-Schulbedarf zur Vorbereitung auf Realschulabschluss
Anspruch auf Übernahme der Schulgebühren besteht nicht
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rheinland-Pfalz_L-6-AS-30315_Hartz-IV-Empfaenger-hat-Anspruch-auf-Kostenuebernahme-fuer-VHS-Kurs-Schulbedarf-zur-Vorbereitung-auf-Realschulabschluss.news22605.htm
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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