Interessantes Urteil zur Deckelung von tariflichen Branchenzuschlägen

Begonnen von dagobert, 21:24:06 Mo. 24.April 2017

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dagobert

ZitatArbG Stuttgart, Urteil vom 21.11.2013, 24 Ca 4398/13
Vergleichsentgelt - Branchenzuschlag - Darlegungslast des Verleihers

Leitsätze

1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Leiharbeitnehmer, der eine sogenannte "Equal-Pay"-Klage erhebt, zur Darlegung des Vergleichsentgelts nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG seiner Darlegungslast zunächst allein durch die Vorlage der Auskunft des Entleihers gemäß § 13 AÜG genügt (siehe BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 -, juris, Rn. 22 f m.w.N), kann nicht "spiegelbildlich" auf die Fallkonstellation übertragen werden, in der der Verleiher zur Deckelung tarifvertraglicher Branchenzuschläge sich auf die Auskunft des Entleihers beruft (entgegen Arbeitsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.07.2013 - 6 Ca 49/13, unveröffentlicht sowie Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.09.2013 - 2 Ca 180/13, unveröffentlicht). Dies folgt aus den im Vergleich zum Leiharbeitnehmer erweiterten Informationsmöglichkeiten des Verleihers sowie aus der angesichts der Interessenslage unterschiedlichen Richtigkeitsgewähr der Auskunft in den beiden Fällen.

2. Der Verleiher hat zur Geltendmachung der Deckelung vielmehr alle für die Berechnung des Vergleichsentgelts erforderlichen Tatsachen vortragen. Dazu gehört vorrangig die Benennung eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers, dessen genaue Funktion, sein Aufgabenbereich sowie seine Qualifikation und das ihm vom Entleiher danach gewährte Arbeitsentgelt. Im Falle der Berufung auf ein allgemeines Entgeltschema gehört hierzu dessen Anwendbarkeit sowie die danach vorzunehmende fiktive Eingruppierung des Leiharbeitnehmers.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17515
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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