Wegen fragdenstaat: BMI verklagt Bundesdatenschutzbeauftragten - und verliert

Begonnen von dagobert, 11:24:54 So. 26.Juni 2022

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dagobert

Vorgeschichte:
Zitat18. August 2020
Regierung und Datenschutzbeauftragter streiten vor Gericht um FragDenStaat

Darf das Bundesinnenministerium von allen Personen, die Anfragen stellen, die Adresse verlangen? Nein, sagt der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Gegen seine Anordnung geht die Bundesregierung jetzt vor Gericht – und hat markige Worte parat.

Seit neun Jahren schwelt zwischen dem Bundesinnenministerium und FragDenStaat ein Streit: Das beim Informationsfreiheitsgesetz federführende Ministerium weigert sich noch immer, Anfragen über FragDenStaat direkt zu beantworten. Wer eine Information von der Behörde anfragt, muss ihr grundsätzlich eine Postadresse angeben, sonst beantwortet sie die Anfrage aus Prinzip nicht.

Dieses Verfahren wird nun erstmalig gerichtlich überprüft. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz für Informationsfreiheit, hat das Innenministerium nach der Vermittlungsbitte eines FragDenStaat-Users angewiesen, bei einfachen Anfragen nicht mehr Daten als nötig einzufordern und damit auf die Sammlung von Postadressen zu verzichten. Dabei stützt sich Kelber nicht auf seine Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit – in der er kaum rechtliche Handhabe hat – sondern auf seine in der Datenschutzgrundverordnung festgeschriebene Stellung.

BRD vs. BRD

Das Innenministerium will dieser Weisung allerdings nicht Folge leisten und weiterhin Adressen von Antragsteller:innen sammeln. Es hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde eingereicht. Dabei lässt sich das Ministerium von der Hauskanzlei der Bundesregierung Redeker Sellner Dahs vertreten. Auf der Klage steht dementsprechend ,,Bundesrepublik Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland" – und bezahlt wird eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Aufschlussreich ist der Schriftwechsel zwischen den Behörden im Vorfeld der Klage, die wir nach Anfragen und einem Widerspruch an die Behörden veröffentlichen. Aus ihm geht hervor, dass es dem Innenministerium vor allem darum geht, FragDenStaat zu sabotieren. Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Innenministerium und vormaliger Abteilungsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz, schreibt an Kelber, seine Behörde akzeptiere es nicht, dass Personen Anträge über FragDenStaat stellten.



In weiteren Briefen an Kelber beschwert sich das Innenministerium darüber, die Nutzung von FragDenStaat führe ,,zu einer Belastung der Verwaltung mit Anträgen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie nicht nur gestellt werden, um die Verwaltung schikanös zu beschäftigen oder zur einzelantragsunabhängigen Veröffentlichung bestimmter Informationen zu zwingen."
https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/18/anonyme-anfragen-innenministerium-und-datenschutzbeauftragter-streiten-um-fragdenstaat/


Zitat15. Juni 2022
OVG Münster: Standardmäßige Abfrage von Postanschriften über FragDenStaat unzulässig

Wichtiger Schritt für die Informationsfreiheit: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute geurteilt, dass das Innenministerium unzulässigerweise massenhaft Daten von Antragstellern über FragDenStaat abfragt. Die Praxis des Ministeriums muss sich ändern.

Seit elf Jahren gibt es FragDenStaat, seit elf Jahren bekämpft das Bundesinnenministerium (BMI) FragDenStaat. Das Ministerium, das für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, blockiert gleichzeitig die Informationsfreiheit. ,,Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist", erklärte ein Ministeriumsvertreter 2019 vor Gericht.

Um den Zugang zu Informationen zu erschweren und FragDenStaat zu übergehen, fordert das Innenministerium daher bei Anfragen über FragDenStaat grundsätzlich Post-Adressen und alternative E-Mail-Adressen von Antragsteller:innen. Wer über FragDenStaat Anfragen ans BMI stellt, erhält nicht über die Plattform Antworten, anders als bei fast allen anderen Behörden. Diese zusätzliche standardisierte Datenabfrage einer Post-Adresse ist rechtswidrig, hat das NRW-Oberverwaltungsgericht heute nach einer Klage des Ministeriums gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten geurteilt. Der Datenschutzbeauftragte hatte das Ministerium zuvor formell verwarnt, wir waren als Beigeladene vor Ort.

Keine Identifizierung von Antragsteller:innen nötig

Die Erhebung der Postanschrift sei ,,im Zeitpunkt der Datenverarbeitung für die vom BMI verfolgten Zwecke nicht erforderlich" gewesen, urteilte das Gericht. Damit ist nach Ansicht des Gerichts die derzeitige Praxis des Ministeriums rechtswidrig. Eine elektronische Zusendung von Antworten – nach unserer Ansicht auch über FragDenStaat – dürfte für die meisten Anfragen ausreichend sein, weitere Daten als die FragDenStaat-E-Mail-Adresse von Antragsteller:innen braucht das Ministerium nicht. Dies gilt auch für Ablehnungen von Anfragen, wobei Behörden in derartigen Fällen nach Ansicht des Gerichts auch eine Postadresse verlangen können.

Dass Antragsteller:innen sich grundsätzlich nicht identifizieren müssen, ist ein wichtiger erster Schritt, um das Ministerium und andere Behörden zu transparenzfreundlichem Verhalten zu zwingen. Einige Rechtsfragen – etwa zur Bekanntgabe von Bescheiden über FragDenStaat – wurden durch das Gericht allerdings nicht geklärt, weil ein weiterer Bescheid des Datenschutzbeauftragten aus formellen Gründen unzulässig war.

Im Verfahren hatte das BMI zuvor klargemacht, dass es die Arbeit von FragDenStaat als unzulässigen Eingriff in die Arbeit des Ministeriums ansieht und unserer gemeinnützigen Plattform abgesprochen, Teil einer Demokratie-Infrastruktur zu sein.

Gegen das Urteil des OVG ist Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Wir gehen davon aus, dass das Innenministerium unter Nancy Faeser diese einlegen wird.
https://fragdenstaat.de/blog/2022/06/15/ovg-muenster-postanschrift-bmi-datenschutz/

Pressemitteilung des OVG Münster:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/37_220615/index.php
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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