Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tic

Begonnen von counselor, 18:23:10 So. 26.Juni 2022

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counselor

Zitat1.  Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tickets – Rechtliche Hinweise und Wertung
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Einzelne Bundesländer wollen bereits bezahlte BuT-Leistungen für Nahverkehrstickets aufgrund des 9-Euro-Tickets zurückfordern. Insgesamt ist dies durch meine Veröffentlichung der Pläne des Baden-Württembergischen Landkreistages im Thomé – Newsletter 20.2022 bekannt geworden (https://t1p.de/uagtx , Nr. 5). Arbeitsminister Heil, will diese Rückforderung verhindern, kann es aber rechtlich nicht, da es sich um kommunale Leistungen handelt. Ob diese zurückgefordert werden, entscheidet das jeweilige Landesarbeits- und Sozialministerium, da kann Herr Heil ohne Bindungswirkung nur Empfehlungen herausgeben.
Allerdings wird daran der Umgang mit einkommensschwachen Menschen ziemlich deutlich: § 40 Abs. 6 Satz 3 SGB II bestimmt, dass eine Rückforderung ausschließlich von BuT - Leistungen nicht möglich ist. Dies wäre nur möglich, wenn alle gezahlten SGB II - Leistungen zurückzuerstatten wären. Dann könnten auch die BuT - Leistungen zu erstatten sein. Dass hier trotz klarer gegenteiliger Rechtslage, einzelne Bundesländer überhaupt auf eine Rückforderungsidee kommen, drückt nur den völlig verschärften Umgang mit armen Menschen aus. Es muss, sozusagen als naturgegebenen Mechanismus, jeder zu viel gezahlten Cent zurückgefordert werden, unabhängig von der Rechtslage und der Vorschrift, soziale Rechte möglichst weit und im Sinne der Leistungsberechtigten auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I). Es ist allen SGB II-Leistungsberechtigten zu empfehlen, gegen eine etwaige Rückforderung Widerspruch einzulegen und zu Anwältin oder Anwalt zu gehen. Dann wird das jeweilige Jobcenter noch mit den Anwaltskosten von rd. 450 EUR pro Widerspruch belastet, sozusagen als ,,Lehrgeld" dafür, dass die (Landes)Behörde überhaupt auf so einen Mist kommt. Der Pari hat das treffend auf den Punkt gebracht: "Kaltherzig, bürokratisch und empathielos", dem ist nichts hinzuzufügen, bis auf meinen Tipp zum Umgang damit.
Mehr dazu unter https://t1p.de/ikqyh und https://t1p.de/x900v

Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat5. Weisung der BA zum Umgang mit dem 9-Euro-Ticket
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Die BA hat eine Weisung zum Umgang mit dem 9-Euro-Ticket erlassen, zentral dürfte der Punkt 2.1 sein:
2.1 Umgang mit bereits entschiedenen Fällen vor dem 01. Juni 2022

Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket ist generell auf Rückforderungen zu verzichten. Bereits bewilligte Förderfälle sind nicht anzupassen. Auch bereits beschiedene Bewilligungen passiver Leistungen nach dem SGB II sind weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft zu Lasten der Leistungsberechtigten aufzuheben, sofern die Änderung der Verhältnisse allein auf der Reduzierung der Fahrkosten durch das 9-Euro-Ticket beruht.

Ich gehe davon aus, dass in jobcentertypischer Kleinkariertheit und grundsätzlich jeden überzahlten Euro auf jeden Fall und immer zurückzufordern dieser Passus gerne übersehen wird, daher sollte im Zweifel darauf verwiesen werden und im Zweifel auch auf den § 40 Abs. 6 S. 3 SGB II, für die Jobcenter die sich an diese Weisung aufgrund dessen, das es sich um kommunale Weisungen handelt, nicht gebunden fühlen. 

Weisung der BA: https://t1p.de/kh762

Quelle: https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-30-2022-vom-05-08-2022.html
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