Urteil: «Eheähnliche Gemeinschaft» erst nach Probejahr

Begonnen von Kater, 08:45:35 Mo. 23.April 2007

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Kater

Zitat«Eheähnliche Gemeinschaft» erst nach Probejahr
Montag 26. März 2007, 07:06 Uhr

Hamburg (ddp.djn). Paare, die ohne Trauschein zusammen leben, gelten im Regelfall erst nach einem Jahr mit gemeinsamer Wohnung als «eheähnliche Gemeinschaft». Damit muss das Einkommen eines Partners vor Ablauf eines Jahres auch nicht auf den Arbeitslosengeld-II-Anspruch des anderen angerechnet werden, wie das Landessozialgericht Hamburg entschied.

Von einer eheähnlichen Gemeinschaft sei nur dann auszugehen, wenn die Partner im Notfall mit ihrem Einkommen und Vermögen gegenseitig für einander einstünden. Im entschiedenen Fall sah das Gericht dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Das Paar hatte sich im Frühjahr 2006 über das Internet kennen gelernt. Im November bezogen die Partner eine gemeinsame Wohnung, deren Räume zusammen genutzt wurden. Die Konten blieben jedoch getrennt.
Die Richter wiesen darauf hin, dass eine eheähnliche Gemeinschaft durchaus vor Ablauf der Jahresfrist bestehen könne. Dafür müssen dann allerdings Indizien über das gemeinsame Schlafzimmer hinaus vorhanden sein.

(LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007, AZ: L 5 B 21/07 ER AS)

http://de.biz.yahoo.com/26032007/336/rechtstipp-laquo-eheaehnliche-gemeinschaft-raquo-erst-probejahr.html

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