Krankenkasse muss 300000 € teure Behandlung in USA bezahlen

Begonnen von Martin Mitchell, 11:36:20 Fr. 11.Januar 2019

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Martin Mitchell

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All dies könnte ja auch Euch oder Euren Nächsten mal von Hilfe sein. Und gerade darum mache ich Euch jetzt alle darauf aufmerksam:

Zitat.
ZEIT ONLINE [ Kurznachricht ] @ ]https://www.zeit.de/news/2018-12/07/krankenkasse-muss-300000-euro-teure-behandlung-in-usa-bezahlen-20181207-doc-1be9mi]https://www.zeit.de/news/2018-12/07/krankenkasse-muss-300000-euro-teure-behandlung-in-usa-bezahlen-20181207-doc-1be9mi] ]https://www.zeit.de/news/2018-12/07/krankenkasse-muss-300000-euro-teure-behandlung-in-usa-bezahlen-20181207-doc-1be9mi :

7. Dezember 2018, 12:25 Uhr / Quelle: AFP


Deutschland: Krankenkasse muss 300000 Euro teure Behandlung in USA bezahlen

Bremen (AFP) Die gesetzlichen Krankenkassen müssen unter Umständen auch sehr hohe Kosten für eine Behandlung im Ausland bezahlen. Das entschied das Sozialgericht Bremen zugunsten eines lebensbedrohlich kranken Jugendlichen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, bei dem es um eine 300000 Euro teure Behandlung in den USA ging. Erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland habe es nicht mehr gegeben. (Az: S 8 KR 263/17)

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Zitat.
SOZIALGERICHT BREMEN: SOZIALGERICHT-ENTSCHEIDUNG IM FALL S 8 KR 263/17 VOM 23.10.2018 --- VOLLTEXT DES URTEILS IN DIESEM FALL @ https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203594
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Zitat.
Sozialgericht Bremen, Urteil vom 23.10.2018
- S 8 KR 263/17 -

Gesetzliche Krankenkasse kann auch zur Kostenübernahme für neuartige Behandlung in den USA verpflichtet sein

Höhe der Kosten und fehlende Studien bei mangelnden Behandlungs­alternativen nicht relevant

Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass eine Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn zu der Behandlungsmethode noch keine Studien vorliegen, aber alle behandelnden Ärzte und Gutachter übereinstimmend davon ausgehen, dass die neue Behandlungsmethode alternativlos ist. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig von der Höhe der Kosten.

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Für den vollständigen Text dieses Berichts zu diesem Urteil, siehe @ https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Bremen_S-8-KR-26317_Gesetzliche-Krankenkasse-kann-auch-zur-Kostenuebernahme-fuer-neuartige-Behandlung-in-den-USA-verpflichtet-sein.news26906.htm

Könnte ja sogar dem ein oder anderen das Leben retten.

Beschlagwortet mit LABELS / TAGS: Alternative Behandlung in USA, Krankenkasse, Krankenkasse muss zahlen, teure Behandlung, Leben retten, Behandlung in USA, gesetzlichen Krankenkassen, Krankenkassen, sehr hohe Kosten, Behandlung im Ausland, Sozialgericht Bremen, S 8 KR 263/17, Volltext des Urteils, Urteil, Entscheidung, Kostenübernahme, neuartige Behandlung, verpflichtet, neue Behandlungsmethode,
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

dagobert

Wer das Urteil im Volltext lesen möchte:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203594

Berufung wurde zugelassen, ob die auch eingelegt wurde ist online nicht rauszukriegen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Martin Mitchell

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QUELLE: https://sozialgericht-bremen.de/detail.php?gsid=bremen86.c.13778.de

Dort heißt es in einer


Zitat.
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Pressemitteilung des Sozialgerichts Bremen vom 07.12.2018

[ ......... ]

Das Urteil des Sozialgerichts [ Az.: S 8 KR 263/17 ] vom 23.10.2018 ist noch nicht rechtskräftig.
Die Krankenkasse hat Berufung zum Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 533/18) erhoben.

Ansprechpartner:

Pressesprecherin des Sozialgerichts Bremen

Richterin am Sozialgericht Verena Sahlender
Tel.: 0421/361-92749
Fax: 0421/361-6911
E-Mail:
pressestelle@sozialgericht.bremen.de
Post: Pressestelle
Sozialgericht Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen

QUELLE: https://sozialgericht-bremen.de/detail.php?gsid=bremen86.c.13778.de
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Siehe bezüglich dieser erhobenen Berufung auch den detaillierten Bericht @ https://www.juraforum.de/recht-gesetz/krankenkasse-muss-kosten-fuer-behandlung-im-ausland-uebernehmen-641912

Und siehe, generell, auch: http://www.ra-siefarth.de/aerztliche-behandlung-im-ausland-eugh-urteil-zur-kostentragung/ bassierend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 9. Oktober 2014(*) in dem rumänischen Fall Elena Petru gegen Casa Județeană de Asigurări de Sănătate Sibiu, Casa Națională de Asigurări de Sănătate - ECLI:EU:C:2014:2271 @ http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d64d8d70b2911a418d90688183e705da59.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuObhn0?text=&docid=158423&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=319386
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
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