Zahlungseinstellung wegen Nichterreichbarkeit

Begonnen von counselor, 10:46:31 Mo. 01.Dezember 2025

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counselor

Ein Freund von mir lebt in einer WG mit einem Bürgergeldempfänger. Nun war der Bürgergeldempfänger telefonisch für das JC einige Tage nicht erreichbar, weil er seine Prepaid-Karte aufgrund Geldmangels nicht aufgeladen hatte. Prompt hat das JC die Leistung wegen telefonischer Nichterreichbarkeit eingestellt und nicht einmal die Miete überwiesen.

Nun hat der Bürgergeldempfänger das JC kontaktiert und das JC will nun die Leistung am Donnerstag nachzahlen.

War die Einstellung der Leistung durch das JC korrekt?

Wie kann der Bürgergeldempfänger diese Situation künftig vermeiden?
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Nein, das war nicht korrekt.
Es gibt nicht einmal eine Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit.

Zitat von: counselor am 10:46:31 Mo. 01.Dezember 2025Wie kann der Bürgergeldempfänger diese Situation künftig vermeiden?
Auf jeden Fall die Telefonnummer im JC löschen lassen.

Und dann dem JC so auf die Füße treten, dass die das nicht wieder vergessen.

Die mildeste Form wäre ein Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid mit anschließender Feststellungsklage beim SG (Antrag auf Feststellung, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig war; Feststellungsinteresse besteht wegen der möglichen Wiederholungsgefahr).

Bei so einer willkürlichen Leistungseinstellung käme aber auch eine Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung/Betrug oder versuchter Körperverletzung in Betracht. Wird zwar am Ende nichts bei rauskommen, verursacht im JC aber Arbeit.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

counselor

Danke für die Antwort. Habe die Tipps gerade weitergegeben.

Der Vorgang ist eine bodenlose Frechheit, weil der Bürgergeldempfänger nicht einmal einen Aufhebungsbescheid bekommen hat und daher völlig überrascht wurde und seit Freitag kein Geld mehr hat (er ist am Freitag auf der Sparkasse heulend zusammengebrochen).
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Falls das nochmal passieren sollte: Sofort Leistungsklage beim SG einreichen (geht auch per Fax), weil die bewilligten Leistungen nicht gezahlt wurden. Im weiteren Verlauf lässt sich da auch eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage draus machen.

Am besten er spielt das Ganze mal gedanklich durch und erstellt sich eine Vorlage fürs SG, die er dann im Fall des Falles nur noch mit aktuellen Daten befüllen braucht. Dann könnte er beim nächsten Versuch dieser Art sofort reagieren. Wenn das JC Freitags nicht zahlt und Montag bereits vom SG eine Bitte um Stellungnahme auf dem Tisch hat, dann macht das Eindruck.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

Onkel Tom

Jo, @dagobert. So würde ich auch vorgehen. Bei Mutwilligkeit "Verdacht auf.. Anzeige",
das passt dann ganz gut weil muss aufgenommen werden, SBs kriegen den Kick "Oh Gott nu
haben wir eine Anzeige am Popo" und flößt dem JC Respeckt vorm Elo ein..

Veracht auf, ist keine Beschuldigung, sprich wenn Du verlierst wird es schwieriger mit
Regress..

Postalische
Erreichbarkeit reicht..  ;)

Als Begleiter bekomme ich immer grüne Pickel, wenn ich dort die Aufdinglichkeit sehe,
das Elos sich das Mobcenter auf Taschenwanze holen sollen. (Muss man nicht)
Igitt, wenn das Teil nach JC-App stinkt..
Lass Dich nicht verhartzen !

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