Vorschlag: Justizbeobachtung!

Begonnen von admin, 12:49:59 Do. 29.März 2007

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Kuddel

ZitatEin Beamter war mit dem Ergebnis einer Polizeikontrolle nicht zufrieden und schob einem Beschuldigten Gras unter. Dass das keine Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger war, hat das AG Mannheim in einem interessanten Urteil entschieden.

Das Amtsgericht (AG) Mannheim hat einen Polizisten vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger (§ 344 Strafgesetzbuch (StGB)) freigesprochen. Der Beamte hatte einem Beschuldigten Marihuana untergeschoben und damit Beweise manipulieren wollen (Urt. v. 10.12.2025, Az. 5 Ls 2090 Js 19522/24).

Der angeklagte Polizist leitete im März 2024 einen Einsatz zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Mannheim. Dabei beobachteten Beamte, wie zwei Männer auf einem polizeibekannten Drogenumschlagsplatz einen vermeintlichen Drogendeal abwickelten. Dabei übergab einer der Männer dem anderen einen 10-Euro-Schein und der andere händigte diesem im Gegenzug etwas aus, das die Polizisten für Betäubungsmittel hielten.

Als die Einsatzkräfte den vermeintlichen Dealer kurz darauf anhielten und gründlich – laut Urteil "komplett bis auf die Unterhose"– durchsuchten, fanden sie jedoch keine Betäubungsmittel (...).

Mit dem Ergebnis der Durchsuchung war der Einsatzleiter laut Aussagen seiner Einsatzkollegen gar nicht zufrieden. Weil die Beamten keine Betäubungsmittel bei der Kontrolle gefunden hatten, erschwerte das sowohl die Einziehung des aufgefundenen Bargelds als auch den Nachweis der Gewerbsmäßigkeit (vgl. § 29 Abs. 3 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) des Drogenhandels, den die Polizisten bei dem in Gewahrsam genommenen Mann vermuteten.

Der Einsatzleiter versuchte daher zunächst, zwei seiner Kollegen von der Idee zu überzeugen, dem Durchsuchten Marihuana "zuzustecken" und dies im Durchsuchungsvermerk aufzunehmen. Dann legte er eigenmächtig fünf Tüten mit Cannabis im Gesamtgewicht von 4,55 Gramm zu den bei der Durchsuchung asservierten Gegenständen. Erst als die Kollegen das Marihuana auffanden und dem Vorgehen des Einsatzleiters widersprachen, gab dieser seinen Versuch auf, den Durchsuchten auf diese Weise nachträglich zu belasten.
(...)
Das Gericht verneinte nun eine Strafbarkeit des Polizeibeamten. Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des "In dubio pro reo"-Grundsatzes nicht um einen "Unschuldigen" im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.

Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Bei der konkreten Kontrolle sei zwar kein Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden, er sei aber einschlägig vorbestraft. Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen "Unschuldigen", entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig.
(...)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch

Bananenrepublik.

dagobert

Soviel zum angeblich so tollen Rechts-Staat.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

counselor

ZitatParadebeispiel für Klassenjustiz: Von Nazi verletzte Antifas zu Haftstrafen verurteilt

Am 12. Januar 2026 verurteilte das AG Berlin-Tiergarten zwei Antifaschisten, die zuvor von einem Neonazi lebensgefährlich verletzt worden waren. Der Fall zeigt, wie Justiz und Ermittlungsbehörden rechte Täter schützen und Linke verfolgen.

Quelle: https://rote-hilfe.de/meldungen/paradebeispiel-fuer-klassenjustiz-von-nazi-verletzte-antifas-zu-haftstrafen-verurteilt
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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