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Krank => Lieber Krankfeiern als gesund schuften! => Gesund? => Thema gestartet von: Carsten König am 19:59:53 Di. 14.November 2006

Titel: Dauernder Verstoß gegen Arbeitszeitrichtlinie
Beitrag von: Carsten König am 19:59:53 Di. 14.November 2006
ZitatEine Welle von Vertragsverletzungsverfahren kommt auf die Mitgliedstaaten zu. Die Arbeits- und Sozialminister konnten sich am 7. November auf einem Sondertreffen in Brüssel auch beim fünften Versuch nicht einigen, wie sie die Arbeitszeitrichtlinie verändern wollen, damit sie in Einklang mit den nationalen Tarifvereinbarungen steht. In den meisten Mitgliedstaaten werden Bereitschaftsdienste nicht als Arbeitszeit gewertet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in mehreren Urteilen festgestellt, dass das mit dem derzeit geltenden EU-Recht nicht vereinbar ist. Zwar sind sich die Minister einig, dass sie in der neuen Richtlinie Arbeitszeit und Bereitschaftszeit trennen wollen. Doch sie streiten sich weiter, unter welchen Bedingungen die EU-weite Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden überschritten werden darf.

Quelle: http://www.das-parlament.de/2006/46/Europa/004.html